Meine Damen und Herren, alle erfolgreichen Vorschläge aus der Region Ostwestfalen-Lippe, die in das erste Bürokratieabbaugesetz aufgenommen wurden, sind – darauf ist eben schon hingewiesen worden – ausdrücklich im Konsens entstanden. An der Erarbeitung der Vorschläge waren sowohl Vertreter der Wirtschaft und ihrer Verbände, kommunaler und staatlicher Verwaltungen, wissenschaftliche Einrichtungen als auch gesellschaftliche Gruppierungen beteiligt. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Viele der Vorschläge, die hier gemacht worden sind, wurden von Praktikern erarbeitet, die etwas vom Geschäft verstehen.
Wir begrüßen als CDU-Fraktion ausdrücklich, dass die im ersten Bürokratieabbaugesetz festgeschriebene Evaluierung fortgeschrieben und die landesweite Geltung der Sonderregelung umfassen wird. Wir halten es für richtig, dass der Gesetzentwurf hierfür eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 vorsieht, in der die Evaluierung der jetzigen Regelung durchgeführt werden soll.
Wegen der weiteren noch zu prüfenden und umzusetzenden Vorschläge würden wir eine über den 31. Dezember 2007 hinausgehende Einbindung der Region Ostwestfalen-Lippe unterstützen. Es kann sein, dass nicht alle eingereichten Vorschläge einschließlich der dritten Welle unmittelbar Gesetzeskraft für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen entfalten können, sondern weitere Regelungen zum Bürokratieabbau modellhaft erprobt werden müssen. Die Region – das darf ich von dieser Stelle aus sagen – ist hierzu gerne bereit.
Als ostwestfälischer Abgeordneter kann ich feststellen, dass die Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die jetzt auf das Land ausgedehnt werden sollen, unserer Region neuen Schwung gegeben, viele Unternehmen neu motiviert und unternehmerisches Handeln erleichtert haben. Die Leistungen der Behörden in unserer Region sind deutlich besser geworden. Viele kommunale, aber auch staatliche Verwaltungen haben beispielsweise ihr Genehmigungsmanagement neu strukturiert, um Unternehmen und ihre Verfahren optimal zu betreuen.
Mit dem Bürokratieabbaugesetz I sind wir auf dem richtigen Weg, Bürokratieabbau zu einer Erfolgsgeschichte für unser Land Nordrhein-Westfalen zu
machen. Wir müssen schneller und besser werden. Wir werden – das haben wir auch an dieser Stelle des Öfteren diskutiert – Aufgaben kommunalisieren und privatisieren. Meiner Ansicht nach ist dieses notwendig, um auch im Wettbewerb mit anderen Ländern bestehen zu können. Der Staat kann nicht alles regeln, und der Staat soll nicht alles regeln. Deshalb brauchen wir mehr Subsidiarität.
Wir brauchen mehr Wachstum und Beschäftigung. Eine zwingende Voraussetzung dafür ist, Überregulierung abzubauen und darauf hinzuwirken, dass Behörden die Vorschriften mehr ergebnisorientiert handhaben und nicht regelorientiert.
Wir haben den Mut und die Durchsetzungskraft, das zweifelsohne vorhandene Beharrungsvermögen der Bürokratie zu überwinden. Deshalb stimmen wir gerne der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zu und freuen uns auf die Beratungen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung vorneweg: Wenn das immer wieder so vor sich hergetragen wird, wie es diese Koalition tut, muss man sich möglicherweise in diesem Haus sehr viel grundsätzlicher mit Ihren sogenannten Grundsätzen auseinandersetzen, die immer wieder heißen: „Privat vor Staat“ und „Weniger Regeln“. Ich glaube, dass man sich Folgendes sehr genau überlegen muss: Wenn es an bestimmten Stellen immer weniger Regeln gibt, gibt es nicht nur weniger Bürokratie, sondern möglicherweise auch immer weniger Schutz für Schwache in der Gesellschaft.
Diese beiden Pole muss man schon noch im Blick haben; denn ansonsten handelt man einäugig und schmalspurig.
Meine Damen und Herren, das Bürokratieabbaugesetz OWL sah eine Modellphase von drei Jahren und eine Evaluierung vor. Dieses Gesetz ist im März 2004 in Kraft getreten. Die Modellphase würde im April 2007 enden. Danach sollte diese Überprüfung stattfinden.
Die Landesregierung führt mit dem Bürokratieabbaugesetz die in der Modellregion OstwestfalenLippe erprobten Regelungen zum Bürokratieab
bau in der laufenden Modellphase einer landesweiten Erprobung zu, ohne dass die im Gesetz vorgesehene Evaluierung stattgefunden hätte. Im Gesetzentwurf lautet die Begründung für dieses Vorgehen lapidar – das ist nach dem, was Herr Kollege Körfges vorgetragen hat, ein anderes interessantes Zitat –:
„Bereits heute kann unterstellt werden, dass in der Modellregion erprobte Entbürokratisierungen dazu geeignet sind, über die Modellregion hinaus Anwendung zu finden.“
Diesen Satz muss man auf sich wirken lassen. Dann merkt man seinen ganzen Substanzgehalt. Wenn man darüber nachdenkt, was einem an Substanz denn auf den Weg gegeben wird und warum man hier die Evaluierung entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht stattfinden lässt, kommt man meines Erachtens zu dem Ergebnis, dass es hier wieder einmal darum geht, dass IM Wolf sein Markenzeichen abarbeiten will. Er will die Schlagwörter Schnelligkeit, Entbürokratisierung usw. ein Stück weit nach vorne drücken und will nicht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Modellphase überhaupt mit in Betracht gezogen werden. Letztere scheinen den ideologischen Vorgaben, die Sie vor sich hergetragen – deshalb bin ich am Anfang noch einmal darauf eingegangen – schlicht im Wege zu stehen.
Meine Damen und Herren, deshalb geht es Herrn Wolf nicht schnell genug! Deshalb hält er an dem ursprünglichen, vernünftigen Fahrplan zur Erprobung der Regelungen für OWL nicht fest! Deshalb geht er jenseits von empirisch belegbaren Ergebnissen und Auswertungen so vor!
Interessant ist auch der Hinweis auf die Kosten. Ansonsten ist dieses Thema ja auch ein FDPThema – jedenfalls immer dann, wenn man es mit den eigenen Ideologien verbinden kann. Hier passt das aber hinten und vorne nicht, Herr Wolf; denn es wird zugestanden – ich zitiere –:
„Der Fortfall des Widerspruchsverfahrens wird zu einem derzeit nicht quantifizierbaren Minderaufwand bei den Verwaltungsbehören und zu einem … ebenfalls derzeit nicht quantifizierbaren Mehraufwand bei den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen führen.“
Ja, was denn nun? Blindflug ohne quantifizierbaren Minderaufwand auf der einen Seite und quantifizierbarer Mehraufwand auf der anderen Seite? – Nach meiner Einschätzung können Sie zumindest für einen längeren Übergangszeitraum Mehrkosten nicht ausschließen. Das alles hält Sie aber nicht davon ab, so vorzugehen wie beschrieben.
Ich kann auch nur noch einmal darauf hinweisen, wie die Einschränkung der Widerspruchsverfahren zu werten ist. Wir müssen in der Gesetzesbegründung lesen:
Also nicht ausgewertet, aber schon wieder ein erweiterter Probelauf! Das ist nicht besonders sinnvoll.
Herr Palmen, wenn Sie von der Regierungsbank aus dazwischenrufen – wobei schon mir als Neuling klar ist, dass Sie das nicht dürfen –, weise ich Sie einmal darauf hin, dass Sie eben bei der Behandlung des Antrags zur Verwaltungsstruktur gefehlt haben und dass Sie sich gestern immer nur dort hinten herumgelümmelt
Herr Kollege, ich bitte Sie, sich zu mäßigen und den Begriff „herumlümmeln“ nicht zu benutzen. Er ist unparlamentarisch.
Sie sind erlaubt und nicht verboten. – Ich habe aber kritisiert, dass Sie einen Begriff gebraucht haben, den wir hier nicht benutzen. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und so etwas zu unterlassen.
Ich nehme es zur Kenntnis. Sie können das auch kritisieren. Das ist selbstverständlich Ihr gutes Recht. Ich habe das aber so gesagt, wie ich es gesagt habe.
Meine Damen und Herren, das Widerspruchsverfahren wird also in einen weiteren Probelauf einbezogen, obwohl der erste Probelauf nicht abgeschlossen ist. Dieses Widerspruchsverfahren betrifft immerhin die Ausweitung der Entscheidungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gewerbeordnung, dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Gaststättengesetz sowie der Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden. Es geht also nicht um irgendetwas, sondern um eminent wichtige Angelegenheiten, die man nicht mal eben so mit einem Spruch zur Bürokratie abtun sollte.
Hier sollen künftig keine Vorverfahren mehr zugelassen werden. Bisher hat das Vorverfahren den Rechtsschutz der Bürger ermöglicht und es in den Ermessensspielraum der Behörden gestellt, noch einmal zu prüfen. Dies hat auch die Verwaltungsgerichte entlastet. Diese ganz maßgebliche Entlastung lassen Sie wegfallen.
Die Erfahrungen in Niedersachsen sind doch bekannt. Sie müssten auch Ihnen bekannt sein. Gestatten Sie mir ein Zitat dazu. DPA meldete im Juli:
„Die niedersächsischen Verwaltungsgerichte werden von einer Klagewelle überschwemmt. Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Stade, Herr Eike Ingwer Schmidt, hat darauf hingewiesen, dass im ersten Halbjahr 2006 landesweit rund 20 % mehr Klagen eingingen als im Vorjahreszeitraum.“
Das steht im Zusammenhang mit dieser Frage. Auslöser sei nämlich das Anfang 2005 abgeschaffte Widerspruchsverfahren in Kommunal- und Landesbehörden.
Auch deshalb ist es mir ein Rätsel, warum die Landesregierung nicht erst auf eine Evaluation der Erfahrungen bezüglich der Abschaffung eingegangen ist. Das muss eigentlich auch jedem, der ein objektives Verfahren will und möchte, dass die Dinge vernünftig laufen, ein Rätsel bleiben.
Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Zeit will ich nur noch wenige weitere Beispiele nennen. Mit § 2 Ziffer 4 wird das sogenannte rechtswidrige Versagen einer Baugenehmigung massiv abgeschwächt. Bis jetzt konnte die obere Baubehörde die Genehmigung ersetzen. Jetzt hat die obere Behörde die Genehmigung zu ersetzen. – Mir ist keine gemeindliche Verwaltung bekannt, die ohne Hintergründe eine Baugenehmigung versagt. In der Regel liegen schwerwiegende Bedenken vor. Anhand einer aktuellen Debatte will ich einmal versuchen, Ihnen klarzumachen, was das bedeuten kann.
Im problematischen Stadtteil einer Stadt oder in einer bestimmten Stadt beabsichtigt ein Investor, eine freizeitorientierte Schießanlage zu errichten. In dieser Schießanlage soll mit scharfer Munition geschossen werden. Die Verwaltung stellt den politischen Gremien dar, dass die Baugenehmigung zu erteilen ist. Die politischen Gremien beschließen aber, dass aus durchaus nachvollziehbaren Gründen die Verwaltung das Einvernehmen zu diesem Projekt nicht erteilen sollte.
Was es bedeutet, wenn wir jetzt so vorgehen, wie Sie wollen, müsste Ihnen eigentlich klar sein: So etwas kann in Zukunft nur noch genehmigt werden. Wir alle kennen die aktuellen Debatten aus Delmenhorst, aus der Stadt, wo sich eine Gruppe von Nazis für Grundstücke oder Bauvorhaben interessiert. Wenn man das verhindern will, dann muss man den Städten die Handlungsmöglichkeiten lassen, hierauf angemessen zu reagieren. Sie aber nehmen den Städten mit dem, was Sie Entbürokratisierung nennen, diese Handlungsmöglichkeiten. Ich finde, dieser Widerspruch muss herausgearbeitet werden. Sie sagen immer so schön platt „Entbürokratisierung“, aber Sie denken möglicherweise nicht zu Ende, was das bedeuten kann.
Meine Damen und Herren, insgesamt sehe ich für unsere Fraktion erneut, dass die Landesregierung nach dem alten Schema im Koalitionsvertrag verfährt, nach dem, was wir Ihnen immer wieder vorhalten, nämlich – ich hatte es am Anfang meiner Rede als Gedanken eingeführt – dass Sie nach dem Motto „Privat vor Staat“ sehr unreflektiert und ideologisch vorgehen. In der Regel bedeutet das, dass aus demokratischen Gründen gewünschte Effekte verlorengehen, dass Kontrollinstanzen verlorengehen, dass sich ein Stück weit Schwächere schlechter und Stärkere stärker stehen. Ich finde, Sie sollten hin und wieder innehalten und sich fragen, ob das vernünftig ist. Wenn Sie in der Abwägung zu anderen Ergebnissen kommen, dann tun Sie uns, den Menschen und Ihnen selbst den Gefallen, dass Sie das nach wissenschaftlich, empirisch, ordentlich erfolgten Untersuchungen und Überprüfungen der Modellversuche tun. Davon sind Sie jedoch weit entfernt.