Protokoll der Sitzung vom 31.08.2006

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ein Blick in die Gesetzesvorlage macht deutlich, dass es an der Formulierungskunst offensichtlich nicht gehapert hat. Die Begründung gibt dem geneigten Leser Anlass zum Nachdenken. Ich zitiere jetzt einmal:

„Ein Entfesselungsprogramm mit Verzicht auf nicht notwendige Gesetze und Verordnungen soll die wirtschaftliche und bürgerschaftliche Initiative und Selbstbestimmung der Menschen fördern und stärken.“

Dies ist ein gigantischer, monumentaler Satz. Nur, meine Damen und Herren, da kreißen ganz viele Berge, und was dabei herauskommt, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Umsetzung dessen, was in OWL begonnen worden ist, in Landesrecht.

Die Realität der Sprachkunst wird im weiteren Text etwas größer. Da wird in kalter Bürokratensprache auf das Ergebnis hingewiesen. Kostenersparnisse sind laut Vorlage nicht absehbar; es wird ein irgendwie quantifizierbarer Minderaufwand prognostiziert; ein Mehraufwand bei den Verwaltungsgerichten wird – man höre und staune – nicht ausgeschlossen; und es werden positive Erwartungen prognostiziert. Meine Damen und Herren, das spricht sicherlich für die Sorgfalt und Genauigkeit, die Sie bei der Einbringung dieses Gesetzeswerkes angewandt haben.

Ich kann Ihnen nur sagen: Wir hätten bei allen positiven Auswirkungen, die für OWL erkennbar sind, sicherlich wesentlich genauer hingesehen und genauer hinterfragt, welche Regelung denn tatsächlich landesweit auszudehnen ist und bei welcher man besser vorsichtig ist.

(Beifall von der SPD)

Kollege Stüttgen wird gleich aus der Sicht unserer Fraktion und auch aus der Sicht der Innenpolitik besonderes Augenmerk auf das Thema Widerspruchsverfahren legen.

Ich erlaube mir eine grundsätzliche Anmerkung in Bezug auf all das, was mit Rechtsbehelfen zu tun hat. Es gibt parallele Vorgänge in Bayern und Niedersachsen. Haben Sie bei einer Ausweitung dieser Standards – Sie haben eben noch Größeres angekündigt: Wegfall von Widerspruchsverfahren insgesamt – schon jemals nach einem Zusammenhang zum Beispiel mit der Zahl der Eingänge bei den Verwaltungsgerichten geschaut? In Niedersachsen soll sich die Anzahl der Eingänge beim Verwaltungsgericht um 40 % erhöht haben. Dass das auf ganz Nordrhein-Westfalen übertragbar ist, meine Damen und Herren, wage ich zu bezweifeln.

(Beifall von der SPD)

Darüber hinaus ist bei den Empfehlungen, wie wir mit dem Vorschlag weiter umgehen, die Fachlichkeit zu eng gesehen worden. Wir als Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform haben sicherlich mit Recht das Privileg, uns federführend damit zu beschäftigen. Ich glaube, es ist richtig, dass sich auch der Innenausschuss damit beschäftigt. Ich meine aber, wir müssten zumindest ebenfalls den Ausschuss für Bauen

und Verkehr weiter mit dem Vorhaben beschäftigen; denn es geht hier auch um eine fachliche und nicht nur um eine rein verwaltungstechnische Sicht.

Zudem, meine Damen und Herren – damit will ich es beim Einstieg in das Thema von hier aus bewenden lassen –, stellen Sie einen großen Zusammenhang her zwischen Ihrem gegenwärtigen Entwurf nach dem Motto „OWL übertragen“ und weiteren angekündigten Bürokratieabbaumaßnahmen. Man hat eine gewisse Beklemmung, wenn man sich anschaut, was Sie uns im Augenblick zur Verwaltungsstrukturreform an anderer Stelle liefern.

(Beifall von der SPD)

Ehe wir uns mit dem Vorhaben hier beschäftigen, wäre es für uns sehr hilfreich, wenn Sie, Herr Minister Dr. Wolf, über diese vagen Andeutungen hinaus auch in dem Punkt einmal sagen würden: Wir haben das und das Ziel, der Weg ist so und so von uns ausgelegt, und darüber wollen wir jetzt mit euch diskutieren. – Vage Andeutungen, ein bisschen Aktionismus ersetzen keine systematische Vorgehensweise bei der Frage, wie wir Verwaltungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen modernisieren und wie wir Bürokratie abbauen.

Herr Kollege Körfges, Ihr Kollege Kuschke würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Ich freue mich darauf.

Das habe ich mir gedacht.

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. Sie haben dankenswerterweise schon beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt und auch jetzt auf unterschiedliche Argumentationen der Landesregierung hingewiesen. Stimmen Sie mir nicht auch in dem Punkte zu, dass es zwischen den Vorgehensweisen bei beiden Vorhaben einen Abgrund gibt? Vorhin hat der Kollege Engel von Gräben und Tunneln gesprochen. Ich rede jetzt mal von einem Abgrund.

Bei diesem Bürokratieabbaugesetz, fußend auf den Anfängen der rot-grünen Landesregierung, haben wir uns mal um einen regionalen Konsens, um das Gespräch mit den Betroffenen bemüht. Diese Bemühungen scheinen bei dieser Landesregierung im Zusammenhang mit der Verwal

tungsstrukturreform nicht vorhanden zu sein. Teilen Sie meinen Eindruck?

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Nein!)

Herr Kollege Kuschke, ich bedanke mich für diese rhetorische Frage. Ich teile den Eindruck selbstverständlich. Ansonsten würde ich hier nicht die sehr deutlichen Unterschiede zwischen unserer systematischen Vorgehensweise und dem Chaos, das die gegenwärtige Landesregierung verbreitet, darstellen.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, wir werden uns, gerade weil Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diese Schritte in Nordrhein-Westfalen federführend eingeleitet haben, sinnvollen Schritten zum Bürokratieabbau sicherlich nicht widersetzen. Aber erlauben Sie uns bitte angesichts dessen, was Sie an Ankündigungen auf der einen Seite und an Realität auf der anderen Seite hier immer wieder vollführen, dass wir diesen Prozess in den weiteren Beratungen in den Fachausschüssen mehr als kritisch begleiten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Aßbrock das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Körfges, eine Vorbemerkung: Wir freuen uns natürlich auf die Beratung in den Ausschüssen. Auf Ihre kritische Begleitung und auf Ihre Vorschläge, die noch eingebracht werden, um das Gesetz zu verbessern, sind wir sehr gespannt.

(Ralf Jäger [SPD]: Wer regiert hier eigent- lich?)

Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede noch darauf zurückkommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident unseres Landes hat hier am 13. Juli eine Regierungserklärung abgegeben und sie unter das Motto gestellt: Mehr Selbstbestimmung wagen! – Um dieses Ziel, mehr Selbstbestimmung zu wagen, auch zu erreichen, ist zentraler Punkt unserer Politik, die überbordende Bürokratie zurückzudrängen und bürokratische Belastung und Hemmnisse zu beseitigen. Montesquieu hat in diesem Zusammenhang einmal gesagt: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, es nicht zu erlassen.“

Recht hat er! Wenn es richtig ist, dass kleine und mittlere Unternehmen etwa 4 bis 6 % ihres Umsatzes nur für die Deckung von Bürokratiekosten ausgeben, müssen wir uns dieses Themas intensiv und dauerhaft annehmen.

(Hannelore Kraft [SPD]: Das machen wir ja schon lange!)

Der Erfolg der Modellregion für Bürokratieabbau Ostwestfalen-Lippe liegt darin – Herr Minister Wolf hat darauf hingewiesen –, dass hier systematisch Bürokratieabbau angepackt wurde. Herr Körfges, nun streiten wir uns mal nicht darum, wer tatsächlich Erfinder dieser Vorschläge ist.

Jürgen Rüttgers hat in seiner Regierungserklärung gesagt:

„Wir werden Berichtspflichten für mittelständische Unternehmen im Dialog mit der Wirtschaft reduzieren. Als Modell dafür dient uns die Region Ostwestfalen-Lippe. Wir wollen diesen Prozess auf das ganze Land ausdehnen.“

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf der Landesregierung für das – ich betone – Erste Gesetz zum Bürokratieabbau hält die Landesregierung Wort. Wir setzen die Zusagen der Landesregierung konsequent um.

(Beifall von der CDU)

Die in der Region Ostwestfalen-Lippe entstandenen Innovationsvorschläge zur Entbürokratisierung und Deregulierung werden nach Abschluss der Modellphase landesweit in Dauerrecht übernommen, und das ist gut so.

Meine Damen und Herren, Herr Minister Wolf ist auf einige Punkte dieses Gesetzentwurfes eingegangen. Ich denke, wir werden im weiteren Beratungsverfahren, insbesondere in den Ausschüssen, noch ausreichend Zeit haben, über den ein oder anderen Punkt zu diskutieren.

Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang zwei Punkte: die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens im Arbeits-, Gewerbe- sowie im Bau- und Gaststättenrecht und die Regelung im Gesetzentwurf, insbesondere § 2 Ziffer 5 im ÖPNVGesetz, dass gewährte Zuwendungen an Zweckverbände bis zu sechs Monaten über den jeweiligen Bewilligungszeitraum hinaus verwendet werden können. Diese beiden Vorschriften haben sich in der Modellregion bewährt. Die Übertragung auf das ganze Land ist also der nächste selbstverständliche Schritt.

Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens in den genannten Bereichen ist einerseits ein Probelauf

für die noch weiterreichende Abschaffung, andererseits sind es Bereiche, in denen die Effizienz des Widerspruchsverfahrens genau geprüft werden muss. Auch das ist ein Punkt, über den wir im Fachausschuss sicherlich noch eine tieferführende Diskussion führen werden.

Der Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe und muss in kontinuierlicher Kleinarbeit – so ist das eben – vorangetrieben werden. In einer kleinen Broschüre, die die OWL Marketing GmbH, von der ja auch die vielen Vorschläge erarbeitet worden sind, erstellt hat, wurde dieses mit der Tätigkeit eines Gärtners verglichen. Ich möchte das kurz zitieren:

„Unkraut hatte die Beete überwuchert, und so manche Vorschrift war ins Kraut geschossen. Das Regelungsdickicht musste gelichtet, die Behördenleistung für Unternehmen verbessert werden. Also galt für uns das Motto: Die Axt ist der Freund des Gärtners. Es wurde Hand angelegt, Vorschriften abgeschafft, vereinfacht, verbessert.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wer bereit ist, sich dieser Aufgabe dauerhaft zu stellen und mutig voranzugehen, wird Erfolg haben.

Mit dem Bürokratieabbaugesetz OWL vom März 2004 und Mai 2005 wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Wir als CDU-Fraktion hätten uns damals allerdings schon mehr gewünscht. Offensichtlich war die damalige rot-grüne Landesregierung nicht so mutig und hat einige Dinge nicht umgesetzt. Man hat sich mit dem Feldversuch zufriedengegeben. Gleichwohl haben wir als CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf seinerzeit zugestimmt. Das wissen insbesondere die, die schon länger diesem Parlament angehören.

Inzwischen – auch das hat Herr Minister Wolf eben dargestellt – wurde eine dritte Welle von der OWL Marketing GmbH erarbeitet und der Landesregierung übergeben. Ich erwarte von der Landesregierung, dass die Vorschläge aus der ersten und zweiten Welle, die Rot-Grün nicht umgesetzt hat – davon gibt es doch einige –, noch einmal aufgegriffen, geprüft und zügig umgesetzt werden, wenn – das muss man natürlich immer einschränkend sagen – andere Gesetze und Bundesrecht dem nicht entgegenstehen. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass auch die dritte Welle umfassend geprüft wird. Herr Dr. Wolf hat dieses eben hier auch angekündigt.

Natürlich stehen wir als CDU-Fraktion nicht nur den Vorschlägen aus der Region OstwestfalenLippe, sondern vor allen Dingen auch aus anderen Regionen sehr positiv gegenüber. Nennen

möchte ich in diesem Zusammenhang die guten Vorschläge der Stadt Düsseldorf und die Vorschläge der Stiftung „Westfalen-Initiative“. Beide werden wir sicherlich dauerhaft aufgreifen müssen.

Meine Damen und Herren, alle erfolgreichen Vorschläge aus der Region Ostwestfalen-Lippe, die in das erste Bürokratieabbaugesetz aufgenommen wurden, sind – darauf ist eben schon hingewiesen worden – ausdrücklich im Konsens entstanden. An der Erarbeitung der Vorschläge waren sowohl Vertreter der Wirtschaft und ihrer Verbände, kommunaler und staatlicher Verwaltungen, wissenschaftliche Einrichtungen als auch gesellschaftliche Gruppierungen beteiligt. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Viele der Vorschläge, die hier gemacht worden sind, wurden von Praktikern erarbeitet, die etwas vom Geschäft verstehen.