Protokoll der Sitzung vom 31.08.2006

(Ralf Jäger [SPD]: Sie können das gerne ha- ben!)

Herr Körfges, auch Sie haben da wie alle Kolleginnen und Kollegen hier im Lande eine wichtige Funktion. Es ist kein guter Ratgeber, für Unruhe zu sorgen oder mit den Ängsten und Nöten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu spielen.

(Zuruf von der SPD)

Doch, das findet statt. Das bringt uns aber auch nicht weiter.

Wir müssen – das wissen Sie auch – in diesen schweren Zeiten Zusagen einsammeln. Das ist einfach so. Wir müssen gemeinsam durch dieses tiefe Tal durch, so schnell wie möglich, damit wir am Ende des Tunnels wieder Licht haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Zum Schluss der Debatte hat Innenminister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag bezieht sich auf eine Thematik, die bei der Regierung und den sie tragenden Fraktionen in guten Händen ist. Wir haben das Thema voll im Griff und möchten Ihnen einfach nur zurückgeben: Das, was Sie für sich jahrelang als Handlungsverbote optioniert hatten, haben wir nicht. Wir haben noch nicht einmal Denkverbote. Wir gehen einen ganz, ganz konsequenten Weg unter Einbeziehung aller Erkenntnisse der vergangenen Jahre des Stillstandes und natürlich auch unter Einbeziehung fachkundigen Rates wie aktuell der Vorschläge der Bezirksregierung.

Im Unterschied zu Ihnen verändern wir etwas. Wir bringen die Strukturveränderung mit der Aufgabenkritik zusammen. Herr Kollege Engel hat gesagt: Es macht keinen Sinn, bei Gutachten ohne Ende weitere dazuzuschreiben. – Wir wissen bei vielen Dingen – auch durch Feststellungen des Rechnungshofes oder durch entsprechende Organisationsgutachten –, was zu machen ist. Wir müssen es nur anpacken.

Hier werden völlig substanzlose Vorwürfe gemacht, Herr Körfges. Sie wollen das Modell der Verschmelzung von Mittelebenen mit dem bahnbrechenden Argument torpedieren, dabei würden staatliche und kommunale Aufgaben vermischt. Ich frage Sie: Was passiert auf den Kreisebenen? Der Oberkreisdirektor hat immer zwei Hüte auf: staatliche Verwaltung und kommunale Verwaltung. Das ist also gar nichts Ungewöhnliches. Man muss das vernünftig konzeptionieren und

schauen, dass so viel wie möglich kommunal wird. Aber es wird am Ende immer noch staatliche Aufgaben geben.

Dann kommen wir zu der Frage nach dem Ablauf dieser Verwaltungsstrukturreform. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir im Grunde genommen in zwei Schritten vorgehen wollen.

Erstens. Wir wollen das tun, was die SPD vielleicht auch einmal gewollt hat, Herr Kuschke, nämlich Sonderbehörden in die allgemeine Verwaltung reintegrieren, um dann zu kommunalisieren. Das wollen wir, und das tun wir.

Für den weiteren Schritt, nämlich die große Problematik der Umgestaltung der Mittelebene, wollten wir auf die SPD zugehen. Wir wollen es immer noch. Nur leider hat Ihr Kollege Jäger in der letzten Sitzung des Innenausschusses gesagt, er wolle nicht mit uns reden. Deswegen weiß ich nicht, ob das sehr erfolgversprechend sein wird.

Entscheidend ist: Unser Gesetzentwurf ist in der Verbändeanhörung. Nach dem Andocken der Sonderbehörden an die Bezirksregierungen nehmen wir parallel die weitere Entwicklung der dort absolvierten Aufgaben vor. Dabei werden wir das tun, was wir gesagt haben, nämlich die Reihenfolge Wegfall – Privatisierung – Kommunalisierung in den Vordergrund stellen, und all das unter dem Aspekt: Wie kann wirtschaftliche, wie kann bürgernahe Verwaltung organisiert werden? Das heißt – was Sie gerade angemahnt haben –, dass das Ganze am Ende natürlich auch günstiger sein. Das wird von uns genauso gesehen.

Wir können den zweiten Schritt allerdings erst nach dem ersten Schritt gehen. Deswegen verschmelzen wir erst dann, wenn wir die staatliche Verwaltung richtig aufgestellt haben.

Die Vorschläge der Bezirksregierungen enthalten viel Richtiges. Sie gehen in manchen Teilen aber nicht weit genug. Dazu werden wir möglicherweise noch einen fröhlichen Diskurs entwickeln. Das, was die Bezirksregierungen uns vorgelegt haben, haben wir längst in die Arbeitsgruppen hineingebracht, die von Herrn Staatssekretär Palmen moderiert werden, sodass wir überhaupt keine Notwendigkeit sehen, hier noch weitere Aufforderungen entgegenzunehmen.

Selbstverständlich – das ist unser Diskurs – sind wir immer im Dialog auch mit den nachgeordneten Behörden, mit denen, die sich fachkundig einbringen wollen. Wir sind in diesen Arbeitsgruppen auch immer in Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Wir werden – das haben wir sehr deutlich werden lassen – alle Verwaltungsstrukturmaßnahmen am Koalitionsvertrag und im zweiten Schritt, wenn es um die Umsetzung geht, am Wohl der Mitarbeiter orientieren. Uns ist daran gelegen, möglichst amtsangemessene, aber auch vom Wohnort her verträgliche Lösungen zu finden. Es geht nur nicht so, wie Sie es wollen, dass alles bleibt, wie es ist.

Wir werden das neue NRW mit einer neuen Verwaltungsstrukturreform bauen. Wir hoffen, was den zweiten Teil anbetrifft, auf die Mitwirkung der SPD. Wir unterbreiten das Angebot nach wie vor. Dass wir im ersten Schritt das tun, was auch Sie immer gewollt haben, dürften Sie eigentlich nicht skandalisieren. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Wolf. – Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der Beratung. Die antragstellende SPD-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/2401. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

6 Erstes Gesetz zum Bürokratieabbau (Büro- kratieabbaugesetz I)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2242

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Innenminister Dr. Wolf das Wort.

Es freut mich, Ihnen heute den Entwurf der Landesregierung für das Erste Gesetz zum Bürokratieabbau vorstellen zu können. In den Jahren 2004 und 2005 ist das Gesetz zum Bürokratieabbau in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe – kurz OWL – entstanden. Ausgangspunkt hierfür waren Ideen und Anregungen aus dem Regierungsbezirk Detmold. Aus

diesen Ideen der sogenannten ersten und zweiten Welle von Vorschlägen ist das Bürokratieabbaugesetz für die Modellregion entstanden.

Die Bürokratieabbauvorschläge aus OWL kommen aus der Praxis, sind Ergebnisse ausgiebiger Diskussionen vieler gesellschaftlicher Kräfte und setzen bei konkreten Problemen von Unternehmen an. Sie sind gerade keine Kopfgeburten aus der Verwaltung, wie das gerne schon einmal genannt wird. Die vielen Akteure der Region sind nicht in Wehklagen über ausufernde Bürokratie verfallen, sondern sind mit ihren Vorschlägen in einen konstruktiven Dialog mit dem Land eingetreten.

Mit dem Bürokratieabbaugesetz OWL wurde Neuland betreten, indem eine Modellregion geschaffen wurde, ein Mikrokosmos, in dem Vorschriften außer Kraft gesetzt sind oder modifiziert gelten. Damit sollte erprobt werden, ob unternehmerisches Handeln erleichtert, Existenzgründungen gefördert und die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt vorangetrieben werden kann.

Bereits heute können wir aus dem Dialog mit den Beteiligten aus der Region und den Fachleuten aus den Ressorts sagen, dass die erprobten Entbürokratisierungsschritte dazu geeignet sind, über die Modellregion hinaus Anwendung zu finden. Was für Ostwestfalen-Lippe Verbesserung bringt, soll dem Land nicht vorenthalten bleiben.

Soweit es sich um nicht gesetzliche Regelungen handelt, hat die Landesregierung diese Sonderregelungen bereits für landesweit gültig erklärt. Dies umfasst beispielsweise die erleichterte Festsetzung verkaufsoffener Sonntage, die Verkürzung von Genehmigungsfristen und Verfahrenslaufzeiten sowie die Förderung von Existenzgründungen oder Nebentätigkeiten im Hochschulbereich.

Wir haben darüber hinaus geprüft, welche Regelungen der Modellregion in Landesrecht übernommen werden sollen. Diese Überlegungen sind in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Zu den ausgewählten Sonderregelungen gehören:

Für die Genehmigung von Erweiterungen von Unternehmen mit Zufahrten zu Landes- und Kreisstraßen gelten verkürzte Fristen. Die Ausschilderungsmöglichkeiten für Unternehmen an Landes- und Kreisstraßen werden erleichtert. Die Nutzung von Hochschuleinrichtungen wird abweichend von der Landeshaushaltsordnung ermöglicht. Das rechtswidrig versagte Einvernehmen der Gemeinde im Baurecht kann durch die Bauaufsichtsbehörde ersetzt werden. Für Werbeanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten entfällt die Genehmigungspflicht. Für Nutzungsänderungen wird ein

Anzeige- statt Genehmigungsverfahren eingeführt. Die Fördermöglichkeiten für den öffentlichen Personennahverkehr werden gestrafft. Der Entwurf enthält auch eine landesweite Übertragung der Aussetzung des Widerspruchsverfahrens im Arbeitsschutz-, Gewerbe- sowie im Bau- und Gaststättenrecht und die damit verbundene Verkürzung von Verfahrenslaufzeiten.

Wie Sie wissen, sind die Ressorts derzeit in eine Diskussion über eine weitergehende, umfassende Neuregelung. Das soll uns nicht hindern, über dieses Thema hier und in den Ausschüssen weiterhin zu diskutieren.

Nach dem OWL-Gesetz ist mit der Zusammenlegung der für Umwelt- und Arbeitsschutz verantwortlichen Ämter in der Modellregion das Staatliche Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz – StAfUA – entstanden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieses Amt zunächst in der jetzigen Aufbauorganisation fortbesteht. Zur Straffung der Behördenstruktur ist wie beim Widerspruchsverfahren ein eigener Gesetzentwurf in Vorbereitung. Dieser wird die Integration des StAfUA OWL und anderer Ämter in die Bezirksregierung zum Gegenstand haben. Bis dahin gilt es eine Übergangsregelung für die Region zu schaffen.

Die Region hat der Landesregierung vor kurzem eine dritte Welle von Vorschlägen – 37 an der Zahl – übergeben, die derzeit geprüft und mit der Modellregion diskutiert werden. Nach einer ersten Prüfung durch die Ressorts bestehen gute Chancen, einen guten Teil der Anregungen umsetzen zu können. Einige Vorschläge sind bereits bei der laufenden Gesetzgebung berücksichtigt, zum Beispiel bei der Novellierung des Landschaftsgesetzes.

Ich bin sicher, dass das Bürokratieabbaugesetz schon sehr bald durch weitere Anregungen aus der Modellregion ergänzt werden kann. Der Gesetzentwurf ist deswegen als lebendes Gesetz konzipiert, in das im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung, zur Vereinfachung von Abläufen, zur Befreiung von Hemmnissen einfließen können – dies entweder als Pilotierung oder als Erprobung in der Modellregion oder unmittelbar mit Wirkung für ganz NRW.

Hieran können Sie feststellen, dass der Dialog mit der Region fortbesteht und mit der landesweiten Übertragung der bisherigen Regelungen nicht beendet sein wird. Das ist auch gut so.

Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppierungen in OWL ist beispielhaft. Der Wille, Vorschläge im Konsens zu erarbeiten, ist Vorbild

für das ganze Land und gibt uns wichtige Impulse für den Bürokratieabbau.

Für die in der Modellregion geleistete Arbeit schuldet die Landesregierung den Akteuren in Ostwestfalen-Lippe herzlichen Dank, den ich hiermit zum Ausdruck bringen und mit dem Appell verbinden möchte, in den Bemühungen nicht nachzulassen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen aus der Region, dies an die Beteiligten weiterzugeben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Körfges das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die beiden Tagesordnungspunkte – den, den wir gerade hatten, und den, der jetzt anliegt – in der Zusammenschau sieht, ergibt sich eine gewisse Problematik. Ich komme mir jetzt vor wie der Mensch aus der Werbung, der immer fragt: Wer hat es denn erfunden? – Denn der Herr Innenminister hat der Vorgängerregierung eben wortreich Vorwürfe gemacht hinsichtlich des Bürokratieabbaus und macht sich jetzt ein Projekt zu eigen, das ganz erkennbar unter rot-grüner Führung in der letzten Wahlperiode hier gestartet ist – und bezogen auf die Modellregion OWL sicherlich auch erfolgreich. Ich kann nur sagen: Das haben nicht Sie erfunden, das haben wir erfunden, Herr Dr. Wolf.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Aber, meine Damen und Herren, man muss sich die Vorlage, die im Wesentlichen sicherlich nicht zu bestreiten ist, genau ansehen. Der österreichische Satiriker Karl Kraus hat einmal die Feststellung getroffen: „Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns einfach die nötigen Beamten.“ Meine Damen und Herren, ich glaube, bezogen auf die Abteilung Sprachkunst hat das Innenministerium diese Probleme noch nicht.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)