Protokoll der Sitzung vom 31.08.2006

Ein weiterer Punkt. – Beschäftigen wir uns bitte einmal mit der Frage, wie viele Menschen wir aufgrund der Definition als erwerbsfähig einstufen: Wer noch drei Stunden am Tag leichte Tätigkeiten ausüben kann, ist erwerbsfähig. – Drogenabhängige Menschen gelten bei uns als erwerbsfähig. Welche realistischen Chancen gibt es für diese Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt, solange sie diese Krankheit haben?

Wenn ich richtig informiert bin, gelten in Deutschland knapp 4 % der Menschen zwischen 16 und 65 Jahren als erwerbsunfähig. In Ländern wie Holland oder England sind es 8 bis 10 % der Bevölkerung.

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schmeltzer?

Aber gerne. Ich möchte den Gedanken nur eben zu Ende führen, Herr Schmeltzer.

So, wie Hartz ausgestaltet ist, werden in Nordrhein-Westfalen Menschen der Arbeitsmarktpolitik zugeordnet, die aufgrund ihrer persönlichen Situation zurzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Weil kein anderes soziales Sicherungsinstrument für sie zuständig ist, werden sie diesem Bereich zugerechnet.

Wenn wir für diese Menschen Beschäftigung wollen, muss uns klar sein, dass das zunächst einmal wenig mit Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu tun hat. Ich bin auch dafür, dass diese Menschen einen strukturierten Tagesablauf haben. Das ist ohne Arbeit nicht darstellbar.

Jetzt können Sie Ihre Frage stellen.

Herr Minister, ich hatte mich gemeldet, als Sie zum Kombilohn gesprochen haben. Leider hat es nicht eher geklappt.

Sie sagen, in Berlin wird nur über ein befristetes Kombilohnmodell diskutiert. Würden Sie mir Recht geben, dass die Arbeitsgruppe von Minister Franz Müntefering dies noch gar nicht diskutiert haben kann? Sie soll laut Koalitionsvertrag eingesetzt werden, hat aber noch gar nicht getagt. Es liegen noch keine Ergebnisse vor. Es hat noch keine Diskussion stattgefunden. Diejenigen, die über alle Parteigrenzen hinweg in Berlin über Kombilohn reden, sprechen über etwas, was nicht das Ergebnis einer solchen Arbeitsgruppe ist.

Das ist richtig. Herr Schmeltzer, wie Sie sicherlich wissen, gibt es sehr viele Arbeitsgruppen in unterschiedlichen Fraktionen, unterschiedlichen Lagern und unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen. Ich sage nur: Alles, was ich zurzeit aus Diskussionen in Berlin kenne, ist, dass man den unbefristeten Kombilohn scheut wie der Teufel das Weihwasser, denn das wäre eine völlige Umkehr der bisherigen Arbeitsmarktpolitik.

Warten wir es ab. Natürlich hat die Arbeitsgruppe der Koalition noch nicht getagt. Wir werden sicherlich sehen, was dabei herauskommt.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Wir müssen erst einmal abwarten, wie die Länder überhaupt in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Nach dem jetzt vorliegenden Vorschlag soll jeweils nur ein A- und ein B-Land einbezogen werden. Wie man eine solche Länderbeteiligung in Berlin organisieren will, ist mir schleierhaft. Meine Erfahrungen mit Berlin sind aber leider so, dass man die Länderbeteiligung bei der Arbeitsmarktpolitik im Moment nicht sehr liebt. Das ist auch die Wahrheit.

Wir werden die Probleme, die wir auch in Nordrhein-Westfalen mit den Argen und mit der Organisation von Hartz haben, nicht lösen können, wenn die Länder in diesen Bereichen nicht wesentlich mehr Verantwortung und damit auch mehr Rechte in der Koordination bekommen.

(Beifall von der CDU)

Das sage ich Ihnen voraus. Uns liegt jetzt auch ein Bericht von Frau Schönefeld aus der Regionalagentur über die Effizienz der Argen vor. Danach rangieren wir in Nordrhein-Westfalen nicht einmal im Mittelfeld. Das sind schon große Probleme. Dort werden auch Chancen vertan.

Eine der wichtigsten Fragen, die im Herbst geklärt werden muss, ist, wie wir eine bessere Organisationsstruktur im Bereich von Hartz IV hinbekom

men. So, wie es augenblicklich mit den Argen läuft, ist es auf jeden Fall noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Dies scheint mir auch ein ganz wichtiger Aspekt zu sein, um andere Projekte überhaupt aufnehmen zu können.

Ein weiterer Gedanke betrifft die Integrationsunternehmen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 95 Integrationsfirmen mit immerhin 2.000 Beschäftigten. Ich habe das noch einmal nachgesehen. Das ist schon eine ganze Menge.

Ich will hier im Plenum ausdrücklich erklären, dass ich vor dem Hintergrund der Devise der Sozialpolitik, eine Teilhabe an dem normalen Arbeitsmarkt herzustellen, ein großer Anhänger der Idee der Integrationswerkstätten bin. Ich finde es gut, dass Behinderte und Nichtbehinderte in Integrationsfirmen zusammenarbeiten.

Ich bin auch froh, dass neben dem typischen und seit Jahren eingeübten Wirken in den sogenannten Behindertenwerkstätten mehr und mehr eine Ergänzung im Integrationsbereich gelingt.

Hier gibt es auch ein Problem. Es gibt das Problem, dass sich die meisten Integrationsunternehmen nicht ohne eine dauerhafte Förderung am Markt behaupten können. Es ist sehr schwer, Geschäftskonzepte zu entwickeln, die ohne jegliche staatliche Förderung Bestand haben. Wie sollen sie das auch schaffen, wenn man sich etwa die Förderung im WfB-Bereich ansieht?

Wir haben auch bei der Finanzierung über die Schwerbehindertenabgabe die Grenzen erreicht. Das ist auch die Wahrheit. Das Abschmelzen der Vorruhestandsregelungen führt auch dazu, dass immer mehr Betriebe die Schwerbehindertenquote aus eigener Kraft erreichen und eben nicht mehr in diese Kassen einzahlen. In den Landesteilen Rheinland und Westfalen können wir deshalb jedes Jahr nur noch ganz begrenzt neue Integrationsprojekte fördern. Das ist die Wahrheit.

Im Zusammenhang mit dem Programm „Teilhabe für alle“ im Bereich der Behindertenpolitik werden wir gemeinsam diskutieren. Wir müssen noch Fantasie entwickeln, wie wir den Ansatz Integrationsunternehmen neu beleben können. Ein Ansatz könnte sein – ich habe nicht gesagt: wird sein –, dass wir mehr über Außenplätze der Behindertenwerkstätten nachdenken, um das besser miteinander zu verzahnen. Das brächte den großen Vorteil, dass die Behinderten vor allem im Rentenrecht den besonderen sozialrechtlichen Schutz einer WfB-Werkstatt hätten.

Ich freue mich, wenn wir im Ausschuss zusammen darüber nachdenken, mit welchen konkreten

Maßnahmen wir etwas realisieren können. In einem solch großen Land wie Nordrhein-Westfalen geht das nicht über Einzelprojekte. Das sollten wir nicht vergessen. Ich bin für große Förderlinien, die ein bestimmtes großes Volumen an Menschen bedienen. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Beratungen angelangt, da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/2406 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend sowie an den Ausschuss für Frauenpolitik und an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? -Damit ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses angenommen.

Ich rufe auf:

10 Nichtraucher/-innenschutz in NordrheinWestfalen umsetzen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/2402 – Neudruck

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Beratung und gebe für die antragstellende Fraktion der Kollegin Barbara Steffens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade schon geguckt, wer jetzt herausgeht, um erst einmal eine Pause zu machen und eine zu rauchen. Aber es waren nicht so viele.

Passivrauchen schadet ganz massiv. Das ist, glaube ich, mittlerweile eine Tatsache, die unumstritten ist. Die hohe Feinstaubkonzentration, die über 70 Substanzen, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein – das ist eine extrem große Belastung und gefährdet natürlich besonders Kinder und chronisch Kranke. Auch das ist mittlerweile wohl unumstritten; selbst unter extremen Rau

cherinnen und Rauchern wird das nicht mehr infrage gestellt. Es ist auch klar, dass nicht nur der sichtbare Rauch Menschen gefährdet, sondern dass auch der kalte Tabakrauch die Gesundheit extrem gefährdet.

Jährlich sterben in der Bundesrepublik über 3.300 Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die wirklich nie in ihrem Leben geraucht haben, an den Folgen des Rauchens der Raucher und Raucherinnen; sie sind also durch das Passivrauchen krank geworden.

Deswegen haben wir Grüne in NordrheinWestfalen gesagt: Als größtes Bundesland müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen. Wir von der Politik können nicht immer nur Konsequenzen ermitteln, Fakten diskutieren, sondern wir müssen ganz konkret mit Taten auftreten. Und wenn Nordrhein-Westfalen in dem Bereich mit gutem Beispiel vorangeht, wäre das ein wunderbarer Schritt.

Seit wir diesen Antrag gestellt haben, habe ich viel an Argumenten gerade von extremen Rauchern und Raucherinnen gehört, warum das denn so alles nicht ginge. Das Gängigste war: Das Autofahren verursacht doch auch Tote, aber ihr verbietet das Autofahren nicht. – Nein, wir wollen auch das Rauchen nicht verbieten. Wir wollen die Raucher und Raucherinnen nicht verbannen. Wir haben aber im Straßenverkehr ganz klare Regeln, wie sich Autofahrer gegenüber Fußgängern und Fußgängerinnen, gegenüber Kindern etc. zu verhalten haben. Auf Spielplätzen wird nicht Auto gefahren. Es gibt diese Regeln, und solche Regeln wollen wir auch klar und deutlich für das Rauchen, um die Nichtraucher und Nichtraucherinnen zu schützen.

Wenn wir uns den Landtag ansehen, dann wissen alle, die hier sitzen, dass in vielen Ausschüssen geraucht wird – in manchen mehr, in manchen weniger. Es gibt auch den einen oder anderen Nichtraucherausschuss wie beispielsweise den Gesundheitsausschuss, in dem ich das damals, als ich in den Landtag gekommen bin, beantragt habe.

(Minister Karl-Josef Laumann: Da war ich noch nicht hier!)

Da waren Sie noch nicht hier. Aber damals sind sozusagen schon kleine Schritte gegangen und Zeichen gesetzt worden. Es gibt auch andere Ausschüsse, in denen nicht geraucht wird. Aber gucken Sie sich um: Überall stehen Aschenbecher. Auch wenn wir mit dem AGS, Herr Laumann, in die Ausschussräume hereinkommen, wissen wir nicht, wer am Abend zuvor in dem Raum getagt hat, und wir wissen nicht, wie viel

Rauch im Raum steht. Manchmal kommt man rein und bekommt kaum Luft, weil immer noch der kalte Rauch im Raume steht; denn so gut ist die Klimaanlage nicht, dass sie davor schützt.

Also, wenn wir uns im Landtag umsehen – da braucht man nicht in die Details zu gehen –: Es wird an vielen Stellen geraucht. Die Sitzungsräume werden beraucht, die Kantine wird beraucht, an allen Stellen wird geraucht. Besuchergruppen und Kinder kommen in diese Räume herein. Ich finde, wir könnten hier sowohl den Besuchergruppen wie auch den Beschäftigten, aber auch den nichtrauchenden Abgeordneten gegenüber als Allererste mit gutem Beispiel vorangehen und sagen: Unser Landtag wird rauchfrei.

(Beifall von den GRÜNEN)

Unser Wissen fordert Handlungen.

Das zweite Argument, was ich in den letzten Tagen immer wieder gehört habe, lautet: Haltet den Ball doch flach und lasst doch die im Bund etwas machen! Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen nichts Eigenes. – Auch da kann ich nur erwidern: Meine Damen und Herren, gucken Sie sich an, wie die Diskussion im Bund gestartet ist. Da gab es ganz massiv und ganz klar die Forderung nach einem konsequenten Nichtraucher/-innenschutz. Dann ist die Gesetzesdiskussion in den Waschgang hereingegeben worden, und wir sind im Moment im Prozess des Weichspülens. Wenn man jetzt Äußerungen von den einzelnen Abgeordneten hört, die noch vor wenigen Wochen gefordert haben „Wir brauchen einen klaren Nichtraucher- und Nichtraucherinnenschutz“, dann ist das weichgespült.

Wir wissen, dass am Ende möglicherweise kein wirksames Gesetz zum Nichtraucher/-innenschutz herauskommt, sondern dass es sein kann, dass die Lobbyarbeit der Zigarettenindustrie erfolgreicher war als der Nichtraucher/-innenschutz und am Ende wieder nur ein Gesetz steht, das auf Bitten und Betteln setzt, das darauf setzt, dass freiwillige Vereinbarungen getroffen werden. Wir wissen aber: Der Qualm hört nicht auf freiwillige Vereinbarungen, er geht auch unter der Tür durch.

In Nordrhein-Westfalen gibt es viele, die sagen: Wir wollen konsequent unser Wissen umsetzen. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir fraktionsübergreifend zu einem konsequenten Nichtraucher- und Nichtraucherinnenschutz kommen. Und für die Raucher und Raucherinnen werden wir draußen bestimmt Möglichkeiten finden, dass da noch geraucht werden kann.

(Beifall von GRÜNEN und CDU)

Frau Kollegin Steffens, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Romberg?