Um noch einmal zur Bestandsgarantie zurückzukommen, von der Herr Dr. Brinkmeier behauptet hat, sie sei nirgendwo festgelegt worden: Es liegt in der Logik des Qualitätspakts selbst, der mit allen Hochschulen geschlossen worden ist, dass mit ihm auch eine Bestandsgarantie aller Hochschulstandorte verbunden ist. Sonst kann man nicht mit allen Hochschulen einen Vertrag schließen, Herr Dr. Brinkmeier; das gäbe wenig Sinn.
Wenn Sie diesem Antrag nicht folgen wollen, muss man vermuten, dass Sie innerhalb der Ressourcen, die für Wissenschaft und Forschung für unsere Hochschulen zur Verfügung stehen, umverteilen wollen. Sie wollen nichts dazu tun, sondern umverteilen. Das heißt, dass Standorte zulasten anderer Standorte geschröpft werden. Das wird Ihre Politik sein, die sozusagen der rote beziehungsweise schwarze Faden in der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsidenten Rüttgers gewesen ist - hier einmal angewandt auf
Meine Damen und Herren, nochmals: Geben Sie ein positives Signal! Hier ist kein Argument gefallen, das gegen die drei Punkte spräche. Unseretwegen brauchen Sie den Begleittext nicht zu beschließen. Beschließen Sie die drei Punkte, das reicht. Dann wissen unsere Hochschulen, woran sie sind. Dann haben wir die gemeinsame Basis, im Landtag politisch für den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Das ist meine herzliche Bitte.
Aber die flapsigen und arroganten Äußerungen von Herrn Lindner zeigen die Richtung und Qualität Ihres Argumentierens. Wenn Sie also nicht zustimmen, werden wir das zu würdigen wissen und mit den Experten der Hochschulen gemeinsam auswerten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Schultheis. - Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/29; der Neudruck liegt Ihnen vor. Ich frage das Plenum: Wer ist für diesen Antrag? - Wer ist gegen diesen Antrag? - Das heißt, dieser Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
5 Städte und Gemeinden bei der Reduzierung der Feinstaubbelastung unterstützen: Dieselrußfilter bei ÖPNV-Bussen kurzfristig nachrüsten
Corneliusstraße in Düsseldorf oder auch die Brackeler Straße in Dortmund haben mittlerweile bundesweit - allerdings zweifelhafte - Berühmtheit erlangt. Sie laufen sich in den letzten Wochen gegenseitig den Rang ab, wenn es darum geht, Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaubbelastungen festzustellen. Beide Städte waren aufgrund der Belastungen gezwungen, die Straßen für den LKW-Verkehr zu sperren. In beiden Städten sieht man sich voraussichtlich weiterhin gezwungen,
die Straßen für alle Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter vollständig zu sperren. - Es ist in der Tat ein sehr unruhiges Miteinander-Reden.
Mittlerweile liegen die ersten Gerichtsentscheidungen vor, die an Straßen mit hoher Luftbelastung einen klaren Rechtsanspruch der Anwohnerinnen und Anwohner auf Reduzierung der Belastung vorsehen. Auf die Städte und Gemeinden kommt somit in naher Zukunft ein sehr hoher Handlungsdruck zu.
Es sind vor allem die Hauptverkehrsstraßen, die aufgrund des Verkehrsaufkommens hohe Belastungen bei Feinstaub aufweisen. In aller Regel sind diese Hauptverkehrsstraßen auch die Hauptachsen des öffentlichen Personennahverkehrs. Hier schließt sich der Kreis zu der Busflotte der öffentlichen Verkehrsunternehmen. Ich will gar nicht davon reden, dass die Busse des ÖPNV auch von Straßensperrungen betroffen sind. Für mich ist maßgebend, dass die Nutzung des ÖPNV für viele Fahrgäste mit einem positiven Umweltimage verbunden ist. Stinker, so vermittelte uns erfolgreich die Marketingstrategie der französischen Automobilhersteller, haben in dieser Gesellschaft keinen Platz mehr.
Die Unternehmen des ÖPNV müssen deshalb kurzfristig die gesamte Busflotte mit einem Rußpartikelfilter ausrüsten. Aus sehr vielen Gesprächen in den letzten Wochen habe ich erfahren, dass manche kommunale Verkehrsunternehmen mit großer Vehemenz an diese Aufgabe herangehen. Beispielsweise sei die Rheinbahn in Düsseldorf erwähnt, die sämtliche 174 Busse, die noch keinen Rußfilter haben, innerhalb kürzester Zeit mit einem Investitionsvolumen von 2,5 Millionen € nachrüsten will.
Bei anderen Verkehrsunternehmen - das ist der Grund unseres Antrages - ist hinsichtlich der Nachrüstung mit Rußfiltern eher, um es vorsichtig
auszudrücken, eine gewisse Zurückhaltung zu spüren. Hier setzt man - zumindest verbal - auf eine langfristige Strategie, um die Busflotte im Rahmen der Ersatzbeschaffung umzurüsten. Meine Damen und Herren, hier brauchen wir insgesamt mehr Druck, weil die Belastungssituation dies erfordert.
Ich muss an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass die Landesregierung durch die Umstellung der Förderrichtlinien im letzten Jahr die ersten Schritte dahin gemacht hat, indem die Förderung von Neuanschaffungen mit Dieselrußpartikelfiltern verpflichtend ist - ohne eine solche Ausrüstung gibt es keine Bezuschussung mehr - und das Angebot besteht, nachzurüsten. Aber dies reicht offensichtlich nicht aus.
Mit unserem vorliegenden Antrag wollen wir erreichen, dass ein bestimmtes Kontingent aus der Fahrzeugförderung des Landes für die Nachrüstung der Busse mit einem leistungsfähigen Partikelfilter reserviert wird. Dies wird folgende Effekte nach sich ziehen:
Erstens. Für die Verkehrsunternehmen wird es zu einem Anreizsystem für eine kurzfristige Nachrüstung kommen.
Drittens. Das Land setzt damit bundesweit ein Signal zur Förderung eines positiven Umweltimages der öffentlichen Verkehrsmittel.
Viertens. Die Städte und Gemeinden werden in ihren Bemühungen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung unterstützt.
Fünftens. Die Hersteller der Fahrzeuge werden auch von dieser Seite noch einmal angetrieben, die vorhandenen Widerstände in Bezug auf eine langfristige Garantieverpflichtung für die Fahrzeuge zu überdenken und dort sehr schnell zu konkreten Lösungen zu kommen.
Das Land kann durch die Fahrzeugförderung also im Rahmen seiner Möglichkeiten einen erheblichen Einfluss auf die Zweckverbände des Landes und damit auf die kommunalen Verkehrsunternehmen ausüben.
Deshalb halten wir es für richtig, dies im Rahmen einer Verständigung mit allen Beteiligten zu erreichen, meine Damen und Herren. Sollte das allerdings in absehbarer Zeit nicht gelingen, dann sollten - so sieht es jedenfalls unser Antrag vor - die Förderpraxis und die Fördervoraussetzungen umgestellt werden.
Wir greifen mit unserem Antrag den Koalitionsvertrag auf. Dort ist formuliert, dass die Koalitionspartner darin übereinstimmen, die Städte und Gemeinden bei der Bemühung zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zu unterstützen. Nichts anderes schlagen wir mit unserem heutigen Antrag vor; genau so will es der Vorschlag der grünen Fraktion. Für diese Unterstützung der Gemeinden ist im Übrigen auch ein entsprechendes reserviertes Förderkontingent vorzusehen.
Weil es Zeitverzug gibt, möchten wir das Ganze heute mit einer direkten Abstimmung verbinden. Hier muss schnell gehandelt werden. Schon innerhalb der Sommerpause könnten die entsprechenden Maßnahmen ergriffen und die notwendigen Gespräche geführt werden.
Wenn es allerdings das konstruktive Angebot gibt, schnell in diese Richtung vorzugehen, wären wir auch damit einverstanden, diesen Antrag abschließend - vielleicht schon mit einem konkreten Ergebnis - im Ausschuss beraten zu lassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der politischen Diskussion über die Schadstoffbelastung in der Luft sicherlich unstrittig, dass ein langfristiges Gesamtkonzept zur Reduzierung der Schadstoffbelastung notwendig ist.
Gesetzesänderungen oder Initiativen, die sich nur einseitig auf den Verkehrssektor konzentrieren, bringen uns in der Sache allerdings nicht oder nur wenig weiter. Der Verkehrssektor insgesamt ist mit einem Anteil von ca. 25 % längst nicht die einzige Feinstaubquelle. Vielmehr haben auch Hausbrand, Heiz- und Kraftwerke sowie die Industrie beträchtliche Anteile.
In der Bundesrepublik Deutschland fehlt ein abgestimmtes langfristiges Gesamtkonzept zur Reduzierung von Feinstaub - und zwar gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und der Automobilwirtschaft und nicht lediglich auf deren Kosten. In einem weiteren Schritt muss eine Einigung zwischen Bund und Ländern über eine vernünftige und auch finanzierbare Umsetzung erzielt werden. Es ist also gemeinsames Handeln gefordert.
Das Schwarze-Peter-Spiel der Bundesregierung mit dem Griff in die Kassen der Länder muss beendet werden. Die rot-grüne Mehrheit in Berlin hat einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einer Gesamtkonzeption abgelehnt. Damit wurde eine wichtige Chance vertan, ein langfristig tragfähiges Konzept auf den Weg zu bringen.
Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag, kurzfristig Dieselrußfilter in ÖPNVBussen nachzurüsten, geht eindeutig zulasten der Neubeschaffung von Bussen, führt zur Verringerung der Betriebsleistungen und löst das Problem der Schadstoffentlastungen nicht nachhaltig. Es ist kaum nachzuvollziehen, dass die Grünen kurz nach ihrer Abwahl aus der Landesregierung heute einen solchen Antrag stellen.
Die im Antrag als letzte Konsequenz postulierte Änderung der Förderungsvorgaben bedeutet eine weitere Gängelung der Kommunen als Aufgabenträger. Hier wird ein weiterer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung geplant - getreu der Ideologie der Grünen: Misstrauen gegen andere; mehr Regelungen durch den Staat.
Die Grundauffassung der CDU - schlanker Staat; Verlagerung von Aufgaben nach unten; eigenverantwortliche Entscheidungen vor Ort, nämlich dort, wo die Probleme bestehen - hat unser Ministerpräsident heute Morgen in seiner Regierungserklärung noch einmal ganz deutlich herausgestellt.
Nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erhalten die Aufgabenträger vom Land pauschalierte, an der jeweiligen Betriebsleistung orientierte Förderungszuweisungen. Die konkreten Förderentscheidungen treffen die Aufgabenträger. Das ist auch richtig so.
Der Antrag läuft darauf hinaus, in diese Rechte der ÖPNV-Aufgabenträger einzugreifen und Kompetenzen