Der Antrag läuft darauf hinaus, in diese Rechte der ÖPNV-Aufgabenträger einzugreifen und Kompetenzen
wieder auf das Land zurückzuverlagern. Wir sind hier völlig anderer Auffassung, weil wir der Meinung sind, dass die demokratisch gewählten Gremien auf kommunaler und regionaler Ebene dies am besten verantwortlich selbst entscheiden können. Zum Teil tun sie das ja auch.
Die Absicht des Antrags könnte unter Umständen sein, im Zusammenhang mit der Feinstaubdebatte den Buseinsatz zu einem Problem hochzustilisieren. Fakt ist aber, dass der Anteil der durch Linienbusse erzeugten Emissionen eine wirklich zu vernachlässigende Komponente ist. Wie schon erörtert, ist der Anteil des Verkehrssektors geringer als allgemein angenommen. Der motorisierte ÖPNV ist in diesem Zusammenhang kein wesentlicher Faktor. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass selbst eine völlige Eliminierung der Partikelemissionen durch die Linienbusse die Partikelbelastung vor Ort kaum beeinflussen würde.
Außerdem leistet der ÖPNV per se einen Beitrag zur Senkung der Feinstaubemissionen. Für einen Fahrgast in einem vollbesetzten Linienbus werden pro 100 km durchschnittlich nur 0,5 Liter Diesel benötigt, während für einen Alleinfahrer in einem Dieselfahrzeug 7 Liter verbraucht werden.
Ziel sollte also auch unter dem Gesichtspunkt der Feinstaubbelastung eine weitere Veränderung des Modal Split zugunsten des ÖPNV sein. Dazu würde die Umsetzung dieses Antrages keinen Beitrag leisten. Im Gegenteil: Da zusätzliche Fördermittel nicht zur Verfügung stehen - diese haben Sie ja auch nicht vorgeschlagen geschweige denn einen Vorschlag einer Gegenfinanzierung gemacht -, geht die kurzfristig geforderte Nachrüstung aktuell ausschließlich zulasten der bereits bestehenden Mittel für den ÖPNV. Der Spielraum der Kommunen würde das Leistungsangebot negativ beeinträchtigen.
Rot-Grün hat in der soeben zu Ende gegangenen Regierungszeit keine zusätzlichen Fördergelder eingesetzt, auch wenn im Antrag dieser Eindruck erweckt wird. Seit dem 1. Januar 2005 werden nur noch Neufahrzeuge mit Rußfilter gefördert. Die Nachrüstung ist insofern auch nur zum Teil wirtschaftlich vertretbar. Das sagen auch die Verbünde.
Die durchschnittliche Einsatzdauer eines Fahrzeuges liegt bei zehn Jahren, die Abschreibung bei acht Jahren. Die Unternehmen weisen mit Recht darauf hin, dass bei Fahrzeugen, die länger als fünf Jahre fahren, eine Nachrüstung betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist.
Einen weiteren Druck auf die Aufgabenträger auszuüben, die gesamte Flotte sofort nachzurüsten, bedeutet einen unnötigen wirtschaftlichen Schaden, eine Reduzierung des Leistungsangebotes und führt letztlich dazu, dass viele wieder auf den Individualverkehr umsteigen. Das ist somit auch ökologisch unsinnig. Ohne mehr Mittel -
Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass unsere Verkehrsunternehmen - jedenfalls in der Regel - bei dem Einsatz umweltfreundlicher Technologien Vorreiter sind. Die große Mehrzahl der Fahrzeuge ist mit emissionsarmen Motoren der Klassen EURO 2 und 3 ausgestattet. Viele fahren bereits mit umweltfreundlicher Filtertechnik.
Wir sollten den Aufgabenträgern in dieser Hinsicht vertrauen. Natürlich sollten wir ihm behilflich sein, aber ohne zusätzliche Mittel bereitzustellen, die zulasten anderer ÖPNV-Angebote gehen.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt deshalb die Absicht der Landesregierung und des Ministers, mit den Aufgabenträgern Gespräche zu führen. Wir unterstützen den Minister auch in seiner Absicht, den Kommunen weiterhin hinreichende öffentliche Mittel für den ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es wirklich nicht dieses Antrages. Er ist auch nicht zielführend. Insofern lehnen wir diesen Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feinstaub-Diskussion ist richtig und wichtig. Wir sollten sie aber versachlichen. Dazu trägt der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen leider nicht bei.
Unbestreitbar ist, dass Feinstaub eine unmittelbare Gefahr für den Menschen bedeutet. Daher hat die EU in der Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie ehrgeizige Emissionswerte festgelegt. Sie sind in Deutschland durch das Bundesemissionsschutzgesetz verbindlich geworden. Wir begrüßen dieses Vorgehen ausdrücklich.
Vor diesem Hintergrund haben die zuständigen Bezirksregierungen mit vielen nordrheinwestfälischen Städten Luftreinhaltepläne aufgestellt. Hierbei sind Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Schadstoffbelastung der Luft vorgesehen. Dabei ist klar, dass kleinräumige Maßnahmen auf kommunaler Ebene die Luftverhältnisse nicht flächendeckend und dauerhaft
Eine dieser Quellen - und tatsächlich nur eine Quelle - ist der Straßenverkehr. Weitere Quellen für die Feinstaubbelastung sind Kraftwerke, Haushalte, Industrieprozesse, Industriefeuerungen, Schüttgutumschläge und einiges andere mehr. Darüber haben wir gerade schon Näheres gehört.
Im innerstädtischen Bereich trägt gerade der Straßenverkehr erheblich zur Staubbelastung bei. Zu den direkten Emissionen aus dem Auspuff kommen noch Reifenabrieb sowie aufgewirbelte Straßenstäube hinzu.
Bezogen auf den innerstädtischen Straßenverkehr bezieht sich die Feinstaubbelastung vorrangig auf Diesel-Pkw und Diesel-Lkw. Der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen befasst sich aber ausschließlich mit ÖPNV-Bussen. Busse und Bahnen verursachen aber nur 1 bis 2 % der Feinstaubemissionen in Deutschland. Das Feinstaubproblem wird also nicht durch den ÖPNV verursacht.
Uns allen muss klar sein, dass Busse und Bahnen die Bürger umweltverträglich an ihr Ziel bringen. Das muss man den Grünen ja eigentlich nicht besonders erklären, sollte man hoffen.
Die Lektüre des vorliegenden Antrags vermittelt aber eher den Eindruck, als seien ÖPNV-Busse reine Dreckschleudern. Das ist nicht richtig.
Im Vergleich zum Individualverkehr wird die Feinstaubbelastung durch weniger Abgase und weniger Aufwirbelungen der ÖPNV-Busse deutlich reduziert. Ein Fahrgast im Bus verursacht bis zu vierhundert Mal weniger Feinstäube als der Fahrer eines Diesel-Pkw. Der Verband der deutschen Verkehrsunternehmen rechnet in diesem Zusammenhang vor, dass ein Auto mit durchschnittlich 15 Personen besetzt sein müsste, um einen so guten Kraftstoffverbrauch, also auch entsprechend geringe Feinstaubemissionen, zu erzielen wie der ÖPNV in Deutschland.
Meine Damen und Herren, um es klar und deutlich zu sagen: Auch die 1 bis 2 % Feinstaubemissionen durch den ÖPNV nehmen wir ernst. Das zeigt sich schon darin, dass das SPD-geführte
Verkehrsministerium in der vergangenen Legislaturperiode den Einsatz von Rußpartikelfiltern für ÖPNV-Fahrzeuge zur verpflichtenden Fördervoraussetzung für Anschaffungen im Rahmen der Verwaltungsvorschriften zum ÖPNV-Gesetz gemacht hat. Auch darauf ist bereits eingegangen worden.
Die Nachrüstung mit Diesel-Rußfiltern wird seit Jahren ebenfalls vom Land NRW gefördert. Diese Förderung ist ein Anreiz zur Nachrüstung, aber keine Verpflichtung. Denn die Effektivität und die Effizienz dieser Maßnahme müssen sich erst noch erweisen. Daher haben einige VRRUnternehmen sich entschieden, dies genau zu prüfen. Das Ergebnis dieser Entscheidung wird im Herbst dieses Jahres vorliegen.
Hinsichtlich der öffentlichen Förderung hat somit die Neuanschaffung klare Priorität gegenüber der Nachrüstung. Das ist auch gut so. Denn bereits 2010 wird die zweite Stufe der EULuftreinhalteverordnung gelten, die weitere Nachrüstungs- und Kostenlawinen verursachen wird.
Meine Damen und Herren, die Lösung des Feinstaubproblems entsprechend dem vorliegenden Antrag greift für die SPD-Fraktion viel zu kurz.
Wir werden dieses und ähnliche Probleme nicht dadurch lösen, indem wir immer neue Filtertechniken zum Einsatz bringen, öffentlich fördern oder verpflichtend machen.
Vielmehr müssen solche Maßnahmen durch weitere verkehrliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in NRW ergänzt werden. Zu nennen sind hierbei die Verbesserung des Verkehrsflusses durch Verkehrslenkungsmaßnahmen, effektivere Ampelschaltungen, Verkehrsleitsysteme und, wo angezeigt, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Aber auch Ortsumgehungen, Entlastungsstraßen, der Ausbau von Autobahnen sowie Lückenschlüsse im Fernstraßennetz vermögen Ballungsräume verkehrlich zu entlasten und die entsprechende Luftbelastung zu verringern.
Die Förderung des Radverkehrs in unseren Städten durch den Bau von Radwegen und Fahrradstationen wird die innerstädtische Luftqualität nachhaltig verbessern.
Dingen im Bereich der Luftreinhaltung existieren solche innovativen Techniken seit Jahren. Sie müssen jetzt nur breite Anwendung finden.
Um in Zukunft die Feinstaubbelastung der Luft zu minimieren, ist nicht nur auf die Nachbehandlung von Abgasen zu achten, sondern vielmehr der Einsatz von zu Benzin und Diesel alternativen Antriebstechnologien zu forcieren. Denn was gar nicht erst in die Verbrennung hineinkommt, muss später auch nicht herausgefiltert werden.
Das Spektrum alternativer Antriebssysteme reicht von der Brennstoffzelle über den Elektroantrieb, den Hybridantrieb bis zum Gasantrieb.
Gerade im ÖPNV bietet sich in besonderer Weise der Erdgasantrieb an. Denn Busse verkehren im Stadtverkehr und in umweltsensiblen Gebieten, und Gasautos haben keine Probleme mit Partikeln. Neueste Erdgasmotoren unterschreiten schon jetzt die ab 2008 gültige Euro 5-Norm. In Thüringen und Bayern sind Erdgasbusse seit über zehn Jahren erfolgreich im Einsatz. Dabei zeigt sich, dass die Laufleistung von Erdgasbussen wesentlich höher ist als die von Dieselbussen.
Gleichzeitig unterstützt die Verwendung von Erdgasantrieben im ÖPNV die weitere Verbreitung des Kraftstoffes bei anderen gewerblichen und privaten Nutzern, indem die Tankstellen der Verkehrsunternehmen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Meine Damen und Herren, seit Jahren gibt es die Feinstaubdiskussion, und seit Jahren gibt es die unterschiedlichen Lösungsansätze, die sich gegenseitig ergänzen.
Seit Jahren setzt sich die SPD-Fraktion für eine Verwirklichung all der von mir eben genannten Maßnahmen ein. Daher bedauere ich, dass sich der Feinstaubaktionismus der Grünen unverändert auf die Nachrüstungsforderung konzentriert. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Antrag ab. - Vielen Dank.