hätten wir Ihnen mitgeteilt, wenn wir das beabsichtigen würden –, sondern auf der Grundlage unserer Verfassung eine Organisation in den Stand versetzen, in Zukunft neuen Aufgaben angemessen gerecht zu werden. Deswegen bauen wir das Ganze neu.
Wenn wir das machen wollen – darauf habe ich hingewiesen –, brauchen wir eine neue Rechtsgrundlage, also einen anderen Staatsvertrag, der hier im Landtag beschlossen werden muss.
Insofern habe ich ein Problem mit dem Antrag. Man könnte Teilen zustimmen, aber diese Teile stehen im Widerspruch zu anderen Teilen des Antrags. Insofern möge der Antragsteller noch einmal überprüfen, ob das tatsächlich so gemeint sein kann.
Wir jedenfalls arbeiten das Programm, wie hier und im Ausschuss wiederholt dargestellt, ab – mit der klaren Perspektive, eine leistungsfähige Clearingstelle für die Hochschulen zu bekommen, und dem klaren politischen Ziel, dass sich die Studierenden und die Hochschulen besser aufeinander zu bewegen und wir durch eine gezieltere Auswahl zu besseren Studienbedingungen kommen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2716 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen.
Ich weise an dieser Stelle auf den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2782 „Bei der Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn den Wett
Ich eröffne die Beratung und erteile als nächstem Redner für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Keymis das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir haben einen sehr langen Antrag geschrieben, deshalb kann ich die Rede kurz halten; die wesentlichen Dinge stehen in diesem Antrag. Wir Grüne möchten hier im Landtag noch einmal einen Test machen und herausbekommen, wie die Fraktionen zu der Frage der Bahnprivatisierung stehen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir in Berlin heiße Debatten zu dem Thema verfolgen dürfen, wie die Privatisierung einerseits und der Börsengang der DB AG andererseits vonstatten gehen sollen, halten wir es für sinnvoll, auf drei Punkte hinzuweisen:
Der erste und entscheidende Punkt ist, dass das Netz der Bahn aus Sicht der Grünen in öffentlicher Hand bleiben muss.
Zweitens wollen wir darauf hinweisen, dass die Kommunalisierung der Bahnhöfe ein dringendes Gebot einer künftigen guten Entwicklung von Bahnverbindungen und Anschlüssen unserer Städte an die Bahn ist.
Drittens stellen wir uns vor, dass wir die Landesschieneninfrastruktur künftig auch in Landesverantwortung ausbauen und darüber entscheiden können, was wiederum mit der Entscheidung, wem das Netz gehört, unbedingt zusammenhängt.
Die momentane Debatte in Berlin hebt auf drei verschiedene Modelle ab. Ich bin den Antragstellern des Entschließungsantrags, der CDU- und der FDP-Fraktion, dankbar dafür, dass sie noch einmal wunderschön ausgearbeitet haben, zwischen welchen drei Modellen wir uns entscheiden dürfen. Ich will das nicht im Einzelnen aufgreifen, darauf werden wir im Weiteren im Ausschuss zurückkommen. Die Debatte muss auf jeden Fall sehr genau geführt werden und kann sowohl durch die Diskussion über unseren sehr gründlichen Antrag als auch über Ihren sehr erläuternden Entschließungsantrag sehr stark befruchtet werden.
Börse geht, weil wir befürchten, dass dann – das konnten wir dort, wo radikal privatisiert wurde, auch erleben – die Infrastruktur leidet, dass die Bahn kein führendes Unternehmen mehr im Land bleibt. Das aber ist wichtig aus Klima- und aus Mobilitätsgründen, aus Gründen, die die Menschen selbst jeden Tag zur Kenntnis nehmen, indem sie schnell und pünktlich von einem Ort zum anderen kommen.
Deshalb wollen wir keine private Organisation und dann vielleicht Vernachlässigung des Netzes, auf dem der Betrieb womöglich auch privat liefe. Unsere Vorstellung geht in eine andere Richtung: Wir wollen den Wettbewerb auf der Schiene und haben immer deutlich gemacht, worauf es uns ankommt, bitten aber darum, die Verantwortung für den Ausbau der Infrastruktur analog zum Bundesstraßennetz in der öffentlichen Hand zu belassen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir diesen Antrag heute nur einbringen und ihn gemeinsam zur weiteren Debatte an die Ausschüsse überweisen, möchte ich es bei diesen Punkten belassen. Ich habe auf die wesentlichen hingewiesen und freue mich darauf, wenn mein Nachfolger im Sprecheramt, der Kollege Becker, über diesen Antrag mit Ihnen im Ausschuss umfangreich und unter Berücksichtigung aller Aspekte im Detail diskutieren wird.
Die Einbringung heute durfte noch ich als nicht mehr verkehrspolitischer Sprecher machen, habe das auch gerne getan, aber mit der nötigen Gelassenheit; denn dieser Antrag braucht viel Zeit sowie eine gute und intensive Debatte. Da ich aus Berlin höre, dass die Entscheidungen womöglich doch nicht ganz so schnell fallen, wie man es ursprünglich im Auge hatte, haben Sie alle in den weiteren Beratungen des Verkehrsausschusses genügend Zeit für diesen Antrag.
Ich bedanke mich, dass Sie sich die Zeit auch nehmen werden und wünsche Ihnen weiter fruchtbare Beratungen mit meinem Nachfolger im Amt, Herrn Becker. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU der Kollege Lorth das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Wir müssen feststellen, dass dieser langatmige Antrag wortwörtlich von
einem 2004 von der alten Koalition gestellten Antrag abgeschrieben worden ist. Es ist also alter Wein in neuen Schläuchen.
Es stellt sich die Frage, an wen Sie diesen Antrag richten. Wir, CDU und FDP, verstehen ihn als Aufforderung an die SPD, sich im Land wie im Bund für das Eigentumsmodell, nämlich für die Trennung von Netz und Betrieb, einzusetzen. Die Haltung der CDU-Landtagsfraktion zur Bahnreform ist seit Jahren bekannt. Wir fordern – wie auch die FDP – seit 2000 eine Trennung von Netz und Betrieb.
Es war die frühere rot-grüne Landesregierung, die Berlin zu keiner Entscheidung in dieser Frage bewegen konnte. Nun blicken zurzeit alle gespannt auf Berlin. Morgen treffen sich Regierung und Koalition zum Thema Bahnbörsengang. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute von Düsseldorf aus eine klare Botschaft nach Berlin geben. Aus diesem Grunde haben die Koalitionsfraktionen den Entschließungsantrag eingebracht, der sich für das Eigentumsmodell – möglichst in der Gestaltungsvariante – und gegen das Integrationsmodell ausspricht.
Dieses Eigentumsmodell sieht vor, dass der Bund das Netz behält, es aber an die Bahn verpachtet. Bei dieser rechtlichen Trennung bei enger Anbindung an den Konzern kann keine Rede von einer Zerschlagung der DB AG sein.
Das Schienennetz, auf dem zunehmend auch die Bahnkonkurrenten unterwegs sind, bleibt im Eigentum des Bundes, nur die Bewirtschaftung wird auf Zeit in die Hände der Bahn übergeben. Wir sehen in diesem Eigentumsmodell ganz klar die beste Lösung. Der Vorteil ist offenkundig: Der Staat behält den Zugriff auf das Netz.
Die Förderung des Wettbewerbes ist die Voraussetzung für eine leistungsstarke Entwicklung des Schienenpersonenverkehrs, aber auch des Güterverkehrs. Bislang ist die DB AG im Personenverkehr der dominante Anbieter, und einen nennenswerten Wettbewerb gibt es eigentlich nur im Güterverkehr. Die Konzernstruktur der DB im integrierten Schienennetz birgt hohe Diskriminierungspotenziale. Deshalb ist die Trennung von
Es ist sicherlich einleuchtend, dass der Verlust des Netzes auf die Bahn eine höhere Disziplinierungswirkung hat als das allgemeine Eisenbahnbundesgesetz.
Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass die Privatisierung der Infrastruktur nicht immer den sichersten Stand gehalten hat und durchaus gefährliche Situationen entstehen können. Auch die Bundesländer dürfen ihren Einfluss auf den Zustand des regionalen Schienennetzes nicht leichtfertig aus den Händen geben. Wenn bei der DB der Effizienzdruck bei Netzplanung und -bewirtschaftung genommen wird, wird der weitgehende Monopolist kaum zu bewegen sein, dieses Problem ernsthaft anzugehen, und davon ist Nordrhein-Westfalen ja auch betroffen. Ein Beispiel ist die Bekämpfung des Bahnlärms, verursacht durch die veralteten Güterwagons.
Die DB soll in Zukunft nicht alleine über Netzumfang und Qualität entscheiden. Das Schienennetz ist Teil des Bundesverkehrswegeplanes, dessen Ausbaumaßnahmen im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden. Netzdichte und Qualität ergeben sich neben verkehrlichen Ansprüchen auch aus den regional-, sozial- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen. Mehr Qualität und Effizienz wird nur durch mehr Wettbewerb erreicht. Bleibt das Netz beim Bund, so bleibt es auch diskriminierungsfrei. Deshalb ist auch der Vorschlag von Minister Tiefensee ein fauler Kompromiss, um nicht „Mogelpackung“ zu sagen, dem wir nicht zustimmen können.
Wir richten den Appell an die SPD hier im Hause, aber auch nach Berlin, sich für die Realisierung des Eigentumsmodells einzusetzen und gegen das sogenannte Integrationsmodell zu stimmen. Einen Börsengang der DB mit dem Netz lehnt die CDU-Landtagsfraktion ab.- Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Lorth. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Wißen das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lorth hat mir etwas vorgegriffen. Ich habe einmal in der Datenbank nachgeschaut und festgestellt, dass es eine große, nämlich eine fast 80%ige Übereinstimmung zwischen den Forderungen, die damals Rot-Grün
aufgestellt hat und die meiner Meinung nach zum Teil immer noch sehr aktuell sind, und den Forderungen gibt, die jetzt wieder erhoben werden. Insofern liegt das Patent mindestens bei Rot-Grün. Ich kann aber einwenden, dass mir von älteren, erfahrenen Kollegen zugetragen wurde, dass das Patent mehr bei Rot liegt. Da Sie ja heute einen schönen Tag haben – herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie jetzt Vizepräsident sind –, möchte ich das jetzt nicht weiter vertiefen.
Sie greifen in Ihrem Antrag wichtige Aspekte auf, nämlich die Steigerung der Qualität und Effektivität der Schienenverkehrsleistung der DB AG, die Stärkung der Fahrgastrechte, die Rückforderung von öffentlichen Mitteln bei mangelhafter Leistungserbringung. Es ging auch um Änderungen im Rahmen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, also rechtliche, organisatorische, wirtschaftliche, personelle Trennung von Netz- und Transportbetrieb, und die Verlagerung von Verkehrsströmen von der Straße auf die Schiene – hier müssen wir wirklich am Ball bleiben; das richtet sich natürlich auch an den Minister, dessen Initiative zu wünschen übrig lässt –. Weiterhin ging es um den Verbleib der Schieneninfrastruktur im Eigentum des Bundes. Auch da rennen Sie offene Türen ein.
Der Antrag der Grünen berichtet ja einerseits aus der Vergangenheit, hat aber andererseits das Problem, dass wir ein bisschen über ungelegte Eier reden, weil noch nicht klar ist, was aus Berlin kommt. Aber bezüglich der Schieneninfrastruktur und vielen anderen Punkten sind wir ja durchaus d’accord.