Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

7 Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2774

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Wittke das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den vom Innenminister und der Wirtschaftsministerin gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Übertragung der Regionalplanung auf die Metropole Ruhr.

Mit der Kommunalwahl 2009 soll der Regionalverband Ruhr für sein Verbandsgebiet die Kompetenz für die Regionalplanung und die Beratungskompetenz für die Förderprogramme erhalten, die bisher bei den drei für das Ruhrgebiet zuständigen und bis 2009 gewählten Regionalräten der Bezirksregierungen liegen. Das ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung für die Region.

(Beifall von der CDU)

Damit setzen wir eine Vorgabe des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien zum Landesplanungsrecht sowie zur Kommunalverfassung des Regionalverbandes Ruhr um.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst in gebotener Kürze den Aufbau und die wesentlichen Eckpunkte des Artikelgesetzes erläutern, das aus drei Artikeln besteht:

Während Art. 1 die Änderung des Landesplanungsgesetzes normiert, beinhaltet Art. 2 die Änderung des RVR-Gesetzes. Art. 3 regelt die Vorschriften zum jeweiligen Inkrafttreten der beiden Änderungsgesetze.

Durch den vorgelegten Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes erhält der Regionalverband Ruhr die Kompetenz zur Regionalplanung für sein Verbandsgebiet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für den Regionalverband Ruhr die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten gelten, die für die Regionalräte im Landesplanungsgesetz festgelegt sind.

Das heißt konkret: Der Regionalverband Ruhr erhält auch das Beratungsrecht über die Vorbereitung und Festlegung von raumbedeutsamen und strukturwirksamen Planungen im Verbandsgebiet sowie von Förderprogrammen und Maßnahmen

des Landes von regionaler Bedeutung auf den Gebieten Städtebau, Wohnungsbau, Schul- und Sportstättenbau, Krankenhausbau, Verkehr, Freizeit und Erholungswesen, Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung und Altlasten, Kultur und Tourismus.

Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster ändern sich daher die Zuständigkeiten: Die Bezirksregierungen bleiben zwar weiterhin zuständige Behörde für Regionalplanung; allerdings nur, soweit nicht das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr betroffen ist. Innerhalb des Regionalverbandes Ruhr ist künftig die Verbandsversammlung Träger der Regionalplanung, mit allen Rechten und Pflichten, die im Landesplanungsgesetz den Regionalräten zugewiesen sind.

Regionalplanungsbehörde für das Verbandsgebiet ist der Geschäftsführer des Regionalverbandes Ruhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Art. 2 wird das RVR-Gesetz geändert. Lassen Sie mich auch in Vertretung des Innenministers, der zur Innenministerkonferenz fahren musste, noch einige Anmerkungen zur Veränderung der inneren Struktur des RVR machen.

Die von der alten Mehrheit im Landtag vorgenommene Änderung des Gesetzes über den Kommunalverband Ruhrgebiet machen wir mit dem heutigen Gesetz rückgängig. Die derzeitige Regelung bestimmt, dass die Oberbürgermeister und Landräte geborene Mitglieder in der Verbandsversammlung sind und den Vorstand des Regionalverbandes Ruhr bilden.

Sie ist von Anfang an mit dem Hinweis kritisiert worden, damit würden in der Verbandsversammlung Mitglieder erster und zweiter Klasse geschaffen. Darüber hinaus bildete der Vorstand die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung nicht zutreffend ab. – Als Feststellung ist dies sachlich zutreffend.

Der heutige Gesetzentwurf der Landesregierung nimmt diese Kritik auf und schafft Abhilfe. An die Stelle des durch die Oberbürgermeister, Landräte und Fraktionsvorsitzenden gebildeten Vorstandes soll ein Verbandsausschuss treten. Dieser Verbandsausschuss wird künftig bei einer Größe von 17 Mitgliedern die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung widerspiegeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Art. 2 finden sich auch Regelungen zur Landesplanung. Die Frist zur Vorlage von Vorschlägen zur Bildung

von Planungsgemeinschaften für die Erarbeitung regionaler Flächennutzungspläne nach dem RVRGesetz ist bereits 2005 abgelaufen, ohne dass der Regionalverband Ruhr bisher einen entsprechenden flächendeckenden Vorschlag für das Verbandsgebiet vorgelegt hat.

Mit dem Gesetzentwurf wird der RVR zur Erfüllung der Aufgabe, Vorschläge für Planungsgemeinschaften zu erarbeiten, erneut aufgefordert. Über einen solchen Vorschlag soll künftig die Verbandsversammlung statt wie bisher der Vorstand entscheiden. Wir nutzen dies als Vorstufe, also ab jetzt bis 2009 zur endgültigen Übertragung der Regionalplanung auf den RVR.

Im Zuge von Deregulierungs- und Beschleunigungsbestrebungen wird im Übrigen der bisherige Genehmigungsvorbehalt für Master-Pläne des Regionalverbandes Ruhr abgeschafft.

Nun noch einige Bemerkungen zum Inkrafttreten der Änderungsgesetze:

Wie bereits erwähnt, enthält das Artikelgesetz hierzu einen gesonderten Artikel, nämlich Art. 3. Änderungen des Landesplanungsgesetzes – Art. 1 – sollen erst mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Kommunalwahl 2009 in Kraft treten. Maßgeblich für die Entscheidung, diesen Zeitpunkt zu wählen, ist, dass die Wahlperiode der jetzigen Regionalräte ab diesem Zeitpunkt beendet sein wird.

Es ist also nicht erforderlich, die jetzigen Regionalräte frühzeitig – mitten in der Wahlperiode – aufzulösen. Gleichzeitig wird erreicht, dass sich die sich nach der Kommunalwahl bildenden Regionalräte nach neuem Recht konstituieren können.

Darüber hinaus ist damit sichergestellt, dass der RVR genügend Zeit hat, sich auf die neue Aufgabe vorzubereiten, und die Erarbeitung des regionalen Flächennutzungsplans der sechs Städte und gegebenenfalls weiterer regionaler Flächennutzungspläne zum Abschluss gebracht werden kann.

Änderungen des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr – Art. 2 – sollen dagegen kurzfristiger, das heißt am ersten Tag des dritten Monats nach Verkündigung des Artikelgesetzes, in Kraft treten. Hintergrund ist, dass die Umbildung der Organe für den Regionalverband Ruhr auch einen gewissen, aber weniger langen zeitlichen Vorlauf erfordert. Deshalb soll das Gesetz zur Änderung des RVR-Gesetzes drei Monate nach der Verkündigung des Artikelgesetzes in Kraft treten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen mit dem Gesetz die Eigenverantwortung aller

Entscheidungsträger im Ruhrgebiet für die Regionalentwicklung des Kernraumes unseres Landes stärken. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur auf diesem Weg zu langfristig selbsttragenden Strukturveränderungen kommen können. Darüber bin ich mir mit vielen Verantwortlichen im Ruhrgebiet einig.

Deshalb unterstütze ich auch ausdrücklich das Vorhaben der sechs Städte Essen, Mülheim, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bochum und Herne, einen gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplan zu erarbeiten. Es wäre auch ein Bruch meiner eigenen Biografie, wenn ich das heute nicht mehr täte; denn ich durfte dieses Vorhaben als Oberbürgermeister mit auf den Weg bringen.

Bis dahin ist der RVR aufgefordert, Vorschläge für weitere Planungsräume zu machen, in denen von den Kommunen weitere regionale Flächennutzungspläne erarbeitet werden können oder sollten. Diese Entscheidung liegt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit aber allein bei den Kommunen selbst.

Die kommunalen Spitzenverbände haben die Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr zum jetzigen Zeitpunkt kritisiert. Dies gehöre untrennbar in den Kontext der begonnenen Verwaltungsstrukturreform.

Die kommunalen Spitzenverbände meinen, die Übertragung der Regionalplanungskompetenz auf den RVR falle unter das Konnexitätsprinzip nach Art. 78 Abs. 3 unserer Landesverfassung. Daher sei eine Kostenfolgenabschätzung vorzulegen, aus der sich die zu erwartenden Belastungen für die Kommunen ergäben.

Ich nehme diese Bedenken sehr ernst, teile die daraus gezogenen Schlussfolgerungen aber nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die mit diesem Gesetz vorgesehene Übertragung der Regionalplanungskompetenz ist ein Signal für alle Menschen im Ruhrgebiet, ihre Zukunft in eigener Verantwortung gestalten zu können. Es ist zugleich auch der Einstieg in unsere Verwaltungsstrukturreform.

Zum Thema Konnexität möchte ich Folgendes klarstellen: Die Regionalplanung ist als Teil der Landesplanung weiterhin eine staatliche Aufgabe. Darin ist keine Aufgabenübertragung im Sinne des Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung mit der Folge der Konnexität zu sehen.

Klar ist aber auch, dass diese Aufgabe den Regionalverband Ruhr belasten wird und wir rechtzeitig vor dem Aufgabenübergang im Jahr 2009 eine Lösung finden müssen. Ich bin in dieser Frage

zuversichtlich und im Kontakt mit allen Beteiligten. Landesplanungsministerin und Innenminister arbeiten eng zusammen.

Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sieht das Problem realistisch. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich. Sie wünscht aber die Klärung beziehungsweise Regelung rechtzeitig vor der endgültigen Aufgabenübertragung im Jahr 2009.

(Zuruf von Ralf Jäger [SPD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, manche halten uns vor, der Regionalverband Ruhr sei zur Übernahme der Regionalplanung fachlich und personell gar nicht imstande. Ich will mich hierzu gar nicht im Einzelnen einlassen, wenngleich man viel zu der personellen Besetzung der Spitze des Regionalverbandes Ruhr sagen könnte.

Wir geben dem RVR mit diesem Gesetz drei Jahre Zeit, um sich angemessen auf diese Aufgabe vorzubereiten. Im Übrigen gibt es für die Regionalplanung im Ruhrgebiet keine Stunde Null. Wir haben Pläne, die ab 2009 zusammengeführt und angepasst werden sollen. Wir haben bis dahin hoffentlich den regionalen Flächennutzungsplan der sechs Städte und eventuell weiterer Städte, die ebenfalls zur Grundlage neuer regionalplanerischer Überlegungen ab dem Jahr 2009 gemacht werden können und sollen.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass der Planungsraum Ruhrgebiet diese Aufgabe nach mehr als 30 Jahren Fremdbestimmtheit erfolgreich und eigenverantwortlich wahrnehmen wird.

(Beifall von der CDU)

Damit wird die Region in eigener Verantwortung einen wesentlichen Beitrag für einen erfolgreichen Strukturwandel an der Ruhr leisten. Ich appelliere ausdrücklich an alle Akteure im Ruhrgebiet, diese neuen Kompetenzen wahrzunehmen und das Beste für das Ruhrgebiet und damit für unser Land daraus zu machen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Jäger das Wort.

(Zuruf von der CDU: Kurz und prägnant!)

Ich finde es gut, dass die Begeisterung auf der CDU-Bank zu diesem Thema kaum Grenzen kennt. Ich meine, dass dies bei dem Thema zu Recht so ist. Auch die Vorge

hensweise führt zu einer gewissen Aufregung und zu Interesse.