Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

Vielen Dank, Herr Kollege Jäger. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Kollege Hovenjürgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jäger, große Teile Ihres Beitrags hatten ein bisschen den Charakter von Jägerlatein. Wenn Sie die Bewertungen des Vorstands, die Sie abgegeben haben, auf sich wirken lassen, werden Sie Folgendes feststellen:

Erstens. Schauen sich einmal die Anwesenheitsliste der Oberbürgermeister und Landräte an! Oftmals schlitterten die Vorstandssitzungen so eben an der Beschlussunfähigkeit vorbei.

Zweitens. Die meisten Oberbürgermeister und Landräte haben oftmals ihre Termine in den jeweiligen Kommunen und Gebietskörperschaften als wichtiger angesehen, als in diesem Gremium mitzuwirken.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, ich kann nur ganz deutlich sagen: Wir sind froh, dass dieser Gesetzentwurf heute eingebracht wird. Im Übrigen ent

spricht er dem, was wir, die CDU, immer gesagt haben: Wenn wir die Möglichkeit haben, werden wir das RVR-Gesetz im demokratischen Sinne dahin gehend ändern, dass sich die demokratischen Strukturen, wie der Wähler sie gewollt hat, im Ruhrgebiet widerspiegeln. Auf diesem Weg sind wir heute mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs einen erheblichen Schritt vorangekommen. Ich glaube, das Vorhaben, einen Ausschuss zu bilden, der den politischen Kräfteverhältnissen des Ruhrgebiets Rechnung trägt, ist ein richtiger und guter Schritt.

(Beifall von der CDU)

Lieber Herr Jäger, im Übrigen wurde in einem Gutachten, das der RVR beziehungsweise der damalige KVR selbst in Auftrag gegeben hat, die Kritik an genau diesem Passus deutlich belegt, indem dort gesagt wurde, es finde nicht genug Beachtung, wie die wirklichen politischen Verhältnisse im Ruhrgebiet sind. Deswegen haben wir gesagt, dass wir dies ändern werden, wenn wir es können. Wir sind so weit. Nach der Landtagswahl können wir es, und deswegen werden wir es tun.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Jäger?

Bitte, Herr Kollege Jäger.

Herr Hovenjürgen, ich habe eine Frage: Ich unterstelle, dass Sie am 3. Februar 2004 Mitglied des Landtags waren. Ich sage ganz offen: Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ja. Können Sie mir die Gründe erläutern, warum Sie damals der jetzt bestehenden Fassung des RVRGesetzes zugestimmt haben?

Wir wollten das Ruhrgebiet ein Stück weiterbringen. Aber es war uns nicht weit genug, Herr Jäger. Wir haben gesagt: Wenn wir so weit sind, werden wir dieses Gesetz ordentlich machen. Es war uns nicht gut genug, und deswegen nehmen wir jetzt dort Nachbesserungen vor, wo wir es damals mangels Mehrheit nicht konnten.

(Beifall von der CDU – Britta Altenkamp [SPD]: Sabbel, sabbel!)

Wissen Sie, Frau Kollegin, Ihr Zwischenruf disqualifiziert sich von selbst. Insofern lassen wir ihn einmal so im Raum stehen.

Ich kann nur sagen: Die Opposition im Landtag ist eingeladen, mit uns zusammen in einem Ausschuss an einem gemeinsamen politischen Handeln im Ruhrgebiet zu arbeiten. Wir laden Sie recht herzlich ein, endlich über Ihren Schatten zu springen und die Einheit des Ruhrgebiets voranzubringen, statt nur darüber zu reden.

Dieser Aufruf richtet sich vor allem an die SPD in diesem Hause. Da die Grünen in dieser Frage deutlich weiter sind als Sie, kann ich Sie nur einladen: Kommen Sie endlich mit ins Boot, sorgen Sie dafür, dass das Ruhrgebiet handlungsfähig wird, und sorgen Sie dafür, dass wir eine Verwaltungseinheit im Ruhrgebiet bekommen. All das nämlich, was wir im Ruhrgebiet bisher an Konzepten hatten, und all das, was Sie auf den Weg gebracht haben, war doch, wenn man es vorsichtig formuliert, nicht ausreichend erfolgreich.

Da dies so ist, kann man doch nicht sagen: „Wir machen weiter so, und es war gut“, sondern wir müssen sagen: Es muss geändert werden, und wir müssen neue Wege beschreiten. – Wir sind der festen Überzeugung, dass die Erfolge im Ruhrgebiet bisher deshalb ausgeblieben sind, weil wir im Ruhrgebiet von drei unterschiedlich strukturierten Regierungspräsidien regiert werden und weil uns letztendlich auch persönliche Eitelkeiten – ich glaube, die spielen insbesondere in Ihren Reihen eine große Rolle – daran hindern, das Ruhrgebiet wirklich voranzubringen.

Ich möchte Sie einladen, das alles hinter sich zu lassen und in den Ausschüssen gemeinsam mit uns einen Weg zu erarbeiten, der das Ruhrgebiet voranbringt und den dort lebenden Menschen eine wirkliche Chance auf Strukturwandel, auf neue Arbeit und auf eine gemeinsame Verwaltung ermöglicht. Ich freue mich auf diese Beratung im Ausschuss. Ich hoffe, Sie arbeiten mit. Eingeladen sind Sie. Sie haben die Chance, ergreifen Sie sie.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der CDU: Aber zahlen sollen Sie selbst! – Britta Alten- kamp [SPD]: Was, wenn wir eingeladen sind?)

Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Als Nächster hat der Kollege Becker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt zwei Ziele: erstens die Übertragung der Regionalplanungskompetenz auf den RVR, zweitens die Abschaffung des Vorstands des Ver

bandes zugunsten der Einrichtung eines Verbandsausschusses.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung aus unserer Sicht einen Weg fort, den die rotgrüne Landesregierung mit dem Gesetz zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen und dem Gesetz über den Regionalverband Ruhrgebiet im Jahr 2003 begonnen hat.

Hat das erste RVR-Gesetz die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit besonders in Freizeit, Erholung, Kultur und Wirtschaftsförderung erweitert, aber auch die Möglichkeit zur Entwicklung interkommunaler Flächennutzungspläne eröffnet, so wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein einheitlicher Planungsraum Ruhr geschaffen. Das rot-grün-schwarze RVR-Gesetz hat dem Verband die Instrumente der informellen Planung, die sogenannten Masterpläne, sowie die regionalen Trägerschaften gegeben. Sie bleiben bestehen. Mit der förmlichen staatlichen Regionalplanung, die nun hinzugefügt wird, verfügt das Ruhrgebiet dann über ein differenziertes Instrumentarium. Es reicht von konkreten Projekten über informelle Pläne bis zur förmlichen Regionalplanung.

Wir Grünen begrüßen diesen Schritt. Er kann dazu beitragen, dass sich die Region als Gesamtes, als Metropole, nach innen festigt und nach außen erkennbar macht, indem sie als Gesamtregion agiert. Sie kann in Zukunft im Rahmen der Rechte und der Pflichten der Landes- und Regionalplanung als Region eine gemeinsame Lösung für Fragen der Freiraumgestaltung sowie der Gewerbe- und der Wohnsiedlungsflächenplanung suchen.

Darüber hinaus erhält der RVR für sein Verbandsgebiet das Beratungsrecht über die Vorbereitung von raumbedeutsamen und strukturwirksamen Planungen und Förderprogrammen wie denen des Städtebaus, des Baus von Schulen, Sportstätten, Krankenhäusern und Freizeiterholungsanlagen sowie über die Maßnahmen der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft, der Abfallbeseitigung, der Kultur und für den Tourismus.

Wir begrüßen den Vorschlag, diese Kompetenzübertragung erst mit der nächsten Kommunalwahl im Jahre 2009 vorzunehmen, um den bestehenden gewählten Regionalräten nicht mitten in der Wahlperiode mit Auflösung zu drohen und sie nicht neu konstituieren zu müssen. Das ist richtig und sachlich, aber auch juristisch geboten.

Wir sehen allerdings Diskussions- und Nachbesserungsbedarf an einigen Punkten.

Bislang gibt es keinen Vorschlag zur Bildung von flächendeckenden Planungsgemeinschaften. Dies war nach dem bisherigen Gesetz Aufgabe des Vorstandes, der dies ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes hätte vorlegen sollen, dies aber bis heute nicht getan hat.

An dieser Stelle will ich nicht über die Gründe spekulieren. Aber eins scheint mir an den bisherigen Regelungen richtig gewesen zu sein. Im Vorstand sitzen 15 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Region und damit auch 15 Verwaltungschefs des Ruhrgebietes. Deswegen waren die Kompetenz und die diesbezügliche Entscheidung in diesem Gremium genau richtig angesiedelt. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll dies nunmehr auf die Verbandsversammlung übertragen werden.

Meine Damen und Herren, pragmatisch sollte man sich die Frage stellen: Können wir uns vorstellen, dass, wenn 15 Oberbürgermeister nicht in der Lage waren, einen solchen Vorschlag zu erarbeiten, in Zukunft eine Verbandsversammlung mit 80 Mitgliedern dies schaffen sollte? Wir werden das wohl in den weiteren Beratungen vertiefen müssen, Kolleginnen und Kollegen.

(Lothar Hegemann [CDU]: Ja!)

Sie machen es sich an der Stelle etwas zu einfach, wenn Sie einfach Ja rufen. Sie müssten sich dann noch einmal damit auseinandersetzen, warum das bis jetzt nicht geklappt hat, dann aber klappen sollte.

Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Übertragung der Regionalplanungskompetenz auf den RVR, die wir grundsätzlich, wie schon gesagt, für richtig halten, muss aber auch die Frage nach der Zukunft der regionalen Flächennutzungsplanung gestellt werden. Ich will an dieser Stelle noch einmal die Rechtsbedeutung kurz darstellen:

Ein regionaler Flächennutzungsplan ist nicht nur ein gemeinsamer Flächennutzungsplan als gesetzliches Instrument der kommunalen Bauleitplanung, sondern eben auch gleichzeitig ein Regionalplan. Sechs Städte des zentralen Ruhrgebietes haben die notwendigen Schritte und Beschlüsse herbeigeführt, einen regionalen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die sind mitten im Verfahren einer engen interkommunalen Kooperation. Stellen diese sechs Städte den regionalen Flächennutzungsplan fertig, dann entfällt auch die Zuständigkeit des RVR für das Gebiet an diesen

sechs Städten. Der regionale Flächennutzungsplan muss per Rechtskraft aus einem Regionalverband Ruhrgebiet ausgestanzt werden.

Herr Minister, wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen genau an dieser Stelle noch erheblichen Diskussionsbedarf, weil die Landesregierung – aus welchen Gründen auch immer – hier kein durchdachtes Konzept vorgelegt hat.

Kommen wir zu einem weiteren Bestandteil, der Abschaffung des Verbandsausschusses: Der bisherige Verbandsvorstand war bislang gedacht wie ein Verwaltungsvorstand. Er war im Wesentlichen auf beratende, entscheidungsvorbereitende Funktionen beschränkt, sorgte aber dafür, dass die direkt gewählten kommunalen Spitzen einbezogen wurden. Die praktische Erfahrung nach eineinhalb Jahren RVR, dass diese Einbindung von großem Nutzen ist, um eine regionale Abstimmung in der praktischen Politik zu gewährleisten, sollte dazu führen, dass man das fortsetzt. Wenn jetzt ein Verbandsausschuss gebildet wird, der aus der Verbandsversammlung gewählt wird, sind die Vorsitzenden der Mitgliedskörperschaften nicht mehr eingebunden.

(Lothar Hegemann [CDU]: Wer sagt das?)

Ich sage das. So, wie Sie das konstruieren, muss man das denken. – Dies wird für die praktische Arbeit des RVR schädlich sein.

Vorrangig sorgt die CDU mit diesem neuen Gremium dafür, dass sie ihren Entscheidungseinfluss sichert. Dabei ist zu sagen, dass bei der Einführung des Gesetzes der Bezirksvorsitzende der CDU Ruhr, Herr Lammert, der heute geltenden Lösung zugestimmt hat.

Meine Damen und Herren, wir regen an, dass Verfassungsrechtler bemüht werden, um eine zufriedenstellende Lösung zu schaffen, die Sorge dafür trägt, dass einerseits die direkt gewählten kommunalen Spitzen repräsentiert und andererseits kommunale Mehrheitsverhältnisse berücksichtigt werden.

Herr Kollege Becker, darf ich Sie kurz unterbrechen und fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hovenjürgen zulassen?

Gerne.

Bitte.

Herr Becker, ist Ihnen bekannt, dass dann, wenn Sie den Vorstand

mit einem Verwaltungsvorstand vergleichen, eigentlich erklärt werden muss, warum die Fraktionsvorsitzenden diesem Gremium angehören?

Könnten Sie noch einmal erklären, warum Sie das infrage stellen? Das habe ich nicht verstanden.

Weil das nicht Charakter eines Verwaltungsvorstandes ist, auch auf kommunaler Ebene nicht.