Noch mal: In dem jetzigen Gremium des Vorstandes reden Sie von Oberbürgermeistern und ähnlichen Funktionsträgern und hätten somit diesen Charakter eines Verwaltungsvorstandes. So hatten Sie ausgeführt; zumindest habe ich Sie so verstanden. Warum sind dann, wenn das so ist, die Fraktionsvorsitzenden mit in diesem Gremium?
Es gibt ja – das wissen Sie ganz genau – zurzeit die Regelung, dass auch die kleineren Fraktionen mit am Tisch sind. Trotzdem funktioniert es so, wie ich es beschrieben habe. Ich habe Ihnen eben gesagt, dass ich das auch richtig finde, weil es sich in der Praxis so bewährt hat. Sie sollten sich einmal damit auseinandersetzen, dass Sie diesen Vorschlägen ursprünglich auch zugestimmt haben und das jetzt eigentlich aus Gründen, die rein in der Arithmetik zugunsten der CDU liegen, ändern wollen.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss noch der Hinweis, dass das Gesetz keine Übergansvorschriften für bereits anhängige regionalplanerische Verfahren enthält. Hier sehen wir Änderungsbedarf, um bereits laufende Verfahren nicht zu gefährden und die Entwicklung regional bedeutsamer Projekte in der Übergangsphase nicht zu hemmen. Das wäre für jede Region in NRW abträglich.
Übrigens sehen wir auch Handlungsbedarf bei der Novellierung des Landesplanungsgesetzes. Selbstverständlich darf nach der Übergangsfrist bis 2010 auch kein Mitglied des RVR mehr über Gebietsentwicklungspläne außerhalb des Verbandesgebietes in den Regionalräten Arnsberg und Düsseldorf abstimmen, weil es sonst auf Dauer zu einer Ungleichbehandlung der Kompetenzen käme.
Meine Damen und Herren, ich bin gespannt auf die Beratungen, und ich bin auch gespannt darauf, ob Sie sich an den beschriebenen Stellen etwas bewegen und auf die Opposition zugehen oder ob Sie das im Alleingang machen wollen. Das wird ein Stück weit auch im Ruhrgebiet dann zeigen, ob Sie tatsächlich für das Ruhrgebiet oder an bestimmten Stellen nur für Ihre Partei im Ruhrgebiet sprechen. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Ellerbrock das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jetzige Opposition muss sich daran gewöhnen: Was im Koalitionsvertrag steht, wird umgesetzt – Schritt für Schritt und konsequent. Und das ist auch gut so.
Meine Damen und Herren, einer dieser Punkte war, dass die Regionalplanung für das Ruhrgebiet auf den RVR übertragen wird. Ich bin tief überzeugt, dass die bisherigen Regionalräte und Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf ihre Planungskompetenz ausgesprochen sachgerecht und gut wahrgenommen haben.
Es gibt keinen Regierungspräsidenten, egal von welcher Partei – für die FDP nehme ich Dr. Rohde in Anspruch, für die CDU Herrn Dr. Twenhöven, für die SPD schaue ich nicht nur auf den Kollegen Kuschke, sondern da kann ich auch den ehemaligen Minister Behrens anführen –, der sagen könnte, dass ein Projekt im Ruhrgebiet verzögert oder gar gescheitert wäre, weil es diese Verwaltungseinheiten gab.
Vielmehr gab es einen Wettbewerb unter den Regierungspräsidien, grenzüberschreitende Probleme möglichst schnell zu bewerkstelligen.
Aber: Wir sind ja nicht besserwisserisch. Wenn die Metropolregion Ruhrstadt selbst der Überzeugung ist: „Wir können das besser machen“, dann sagen wir: In Ordnung! Dann muss man denen auch die Chance geben nachzuweisen, dass sie es besser machen können.
Und deswegen war der erste Ansatz, nämlich ein regionaler Flächennutzungsplan, der ja mit dem jetzigen Gesetzeswerk möglich ist, richtig. Nur, Herr Wittke: Den regionalen Flächennutzungsplan hätte man ja vorher auch schon auf freiwilliger Basis machen können. Aber da gab es ja gewisse Hemmschwellen bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Herr Kollege Ellerbrock lässt ganz offensichtlich die Zwischenfrage des Kollegen Kuschke zu. Er wartete ja geradezu schon darauf. Damit hat dann der Kollege Kuschke auch das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin, es ist nicht ganz richtig, die Vereinbarung war eigentlich eine andere. Aber weil mir 50 %, Herr Kollege Ellerbrock, von dem, was Sie gesagt haben, so gefallen haben – die anderen 50 % zugegebenermaßen nicht –, stelle ich die Frage an Sie.
Wenn wir beide uns – und Sie als Kenner der Landesplanung – vorstellen, was bei einer Änderung eines Gebietsentwicklungsplans passiert – ein kompliziertes Verfahren, das es bislang schon gegeben hat: Erarbeitungsbeschluss usw. –, und jetzt noch vorgeschaltet, mittendrin und am Ende des Verfahrens den RVR mit allen seinen Gremien haben: Glauben Sie nicht, dass das eventuell doch zu einer Vermehrung von Bürokratie führen könnte? Oder ist das Absicht, um zu dokumentieren, dass das so schlecht läuft, dass man gleich auf drei Regierungsbezirke gehen sollte?
Darauf antworte ich: Nein, es war keine Absicht, das darzustellen. Als in der Verwaltung Sozialisierter weiß ich, dass manche Fantasie nicht ausreichend ist. Ich bin guter Hoffnung, dass der RVR solche Managementfähigkeiten entwickelt, dass die regionalplanerischen Fragestellungen und Abläufe, die Sie angesprochen haben, nicht wesentlich verzögert oder gar verwirkt werden.
Meine Damen und Herren, mein Kollege Witzel aus Essen wird auch noch sprechen. Deswegen fasse ich mich kurz und gehe weiter. Die Metropolstadt Ruhr sagt: Jawohl, wir können das besser. Wir geben die Chancen, das zu tun. Ich hoffe wirklich, dass der Neid in den Ruhrgebietskommunen untereinander reduziert wird, dass sie an
hand gezwungenen konkreten Handelns beim regionalen Flächennutzungsplan zu einer Zusammenarbeit finden, die die Chancen, die das Ruhrgebiet hat – das Ruhrgebiet hat viele Chancen –, wirklich bündeln und nach vorne bringen können.
Der zweite Punkt, Herr Kollege Jäger – er ist nicht da; macht auch nichts –: Was ist denn daran verwerflich, dass wir in dem neuen Gesetz sagen – das muss doch Ihrem urdemokratischen Verständnis entsprechen;
geradezu hervorbrüllend fordern müssten Sie es –, dass sich die politischen Verhältnisse in der Leitungsfunktion des RVR widerspiegeln sollen?
Daran ist doch nichts Verwerfliches. Das ist doch total vernünftig. Wenn man das jetzt allerdings als verwerflich bezeichnet, dann kommen bei mir die Gedanken, dass man überholte Machtstrukturen – überholt, weil vom Bürger per Wahl inzwischen anders entschieden – künstlich erhalten will. Und das ist doch nicht demokratisch. Da können wir doch nicht zustimmen.
Herr Kollege Jäger hat auf meine Frage, inwieweit die besondere Leistungsfähigkeit der jetzigen Geschäftsführung des RVR hervorzuheben ist, nicht geantwortet. Ich will Ihnen das nur sagen: Die bekommen noch nicht einmal einen Haushalt zustande. Die arbeiten ohne Haushalt. Die kriegen das nicht gebacken. Wenn da nicht der Gesetzgeber eingreift und das wegen erwiesener Unfähigkeit ändert – wann denn dann?
Die nächsten Argumente, warum wir dem Gesetz zustimmen – das darf ich Ihnen jetzt schon verraten –, wird gleich mein Kollege Ralf Witzel erläutern. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Als nächster Redner hat Kollege Eiskirch für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Erwiesene Unfähigkeit“ – ich wäre da ein bisschen vorsichtig, Herr Ellerbrock. Aber das ist eine andere Frage.
Ich will zu Beginn sagen, dass ich durchaus großes Verständnis dafür habe, dass die zuständige Ministerin bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes fluchtartig den Plenarsaal verlassen hat. Das ist wirklich etwas, dem ich inhaltlich nur zustimmen kann.
Ich möchte aber gerne zum Gesetz kommen. Das Gesetz besteht materiell aus zwei Artikeln, die nur wenig miteinander verbindet. Sie verbindet kein zeitlicher Zusammenhang. Das eine soll 2009 nach der Kommunalwahl in Kraft treten, das andere in wenigen Monaten. Sie verbindet kein wirklicher inhaltlicher Zusammenhang. Wir führen hier gerade eine Debatte über das Ruhrgebiet sehr allgemein und wenig konkret. Kein inhaltlicher Zusammenhang! Das einzige, was die beiden Artikel aus meiner Sicht wirklich verbindet, Herr Witzel, ist, dass in beiden die Abkürzung RVR auftaucht. Das war es dann aber auch schon.
Die ab 2009 neu zu regelnde Regionalplanung aus Ihrer Sicht: Dieser Artikel wird wirklich ausschließlich der wärmende Deckmantel für die Entmachtung der Oberbürgermeister und Landräte; mehr ist er schlicht und ergreifend nicht wert; mehr Sinn macht es nicht, heute etwas zu beschließen, ohne sich in Ruhe die Sachverhalte anzugucken, was erst nach 2009 wirksam werden soll, vor allem nicht bei dem gleichen Gesetz, das die noch bis vor Kurzem bestehenden Möglichkeiten zur regionalen Flächennutzungsplanung verlängert, um daraus zu lernen, zu evaluieren, welchen Sinn das Ganze macht, aber jetzt das Ganze im Prinzip schon wieder zu negieren, indem man sagt, was danach kommen muss.
Wir, die SPD und die Grünen, haben mit der „Bemachtung“ der Oberbürgermeister und Landräte das Gewicht des RVR gestärkt und die an dem Gesamtinteresse des Ruhrgebiets orientierte Durchsetzung vor Ort, nämlich dort, wo die Oberbürgermeister und Landräte die Ersten sind, eindeutig unterstützt.
Das, was Sie jetzt mit der Entmachtung machen, ist ein gutes Stück zurück zum Kirchturmdenken, das wir eigentlich gemeinsam miteinander aufheben wollen.
Die ausschließlichen CDU-Machtgelüste Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Ruhrgebiet stellen Sie über die Interessen des Reviers und die Durchsetzungsfähigkeit der Revierinteressen vor Ort. Sie gefährden, glaube ich, auf Dauer die Substanz des RVR, indem Sie ihn so aushöhlen. Und das Ganze nur, um zu verschleiern, damit Ihr Tarnkappen-Artikel über die Landesplanung in
diesem Deckmantel-Gesetz das zudecken soll, was Sie eigentlich möchten, nämlich die Entmachtungsgelüste des RVR und der Oberbürgermeister und Landräte. Damit diese Entmachtungsgelüste nicht nackig in der Landschaft stehen, wird ein weiterer Artikel als Deckmantel darüber gelegt.
Herr Kollege Hovenjürgen hat vorhin gesagt, Sie wollten alles nur besser machen, also das, was Sie letztes Mal schon mitgemacht haben, was gar nicht so verkehrt war, noch ein Stück besser machen.
Sie wollen ja noch viel mehr besser machen. In Ihrem obersten Gesetz, im Koalitionsvertrag, steht: Die noch im April 2005 vom Landtag beschlossenen Gesetze – Landeswassergesetz, Landesplanungsgesetz und Landschaftsgesetz – werden entsprechend novelliert. – Nach anderthalb Jahren: Fehlanzeige!
Zweitens. Der Dualismus von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan wird aufgehoben. Fehlanzeige! Das Einzige, was kommt, ist ein Schnellschuss, der ab 2009 gelten soll, indem im Ruhrgebiet etwas gemacht wird. Zum Thema Landesplanung in der Substanz ist von Ihnen bis heute nichts zu hören, obwohl es genauso angekündigt war wie eine Weiterentwicklung anderer Gesetzesbereiche.