Der zweite Gedanke war: Eigentlich ist es gar nicht schlecht. Denn dann können wir uns wieder einmal genüsslich vor Augen führen, welche gute Leistung die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen erbracht haben.
Zunächst wollen wir festhalten, dass NordrheinWestfalen das erste Land ist, das aus dem PisaGutachten als Konsequenz zieht, dass Sprachförderung ganz am Anfang stattfinden muss. Wir sind die Ersten, die Kinder schon im Alter von vier Jahren betrachten und darüber nachdenken, wie wir sie fördern können. Dabei schauen wir uns nicht irgendwelche Kinder und die, die uns zufällig auffallen, an. Wir schauen uns vielmehr alle Kinder an.
Wir wissen alle, dass das nur über den Kniff der vorgezogenen Einschulungsuntersuchung gegangen ist, damit wir auch hinterher eine Verpflich
tung zur Teilnahme an der Sprachförderung haben. Das ist uns allen, die wir uns damit beschäftigt haben, durchaus bewusst.
Sie sollten also deshalb für meine Begriffe nicht daran herummäkeln und das Haar in der Suppe suchen, sondern lieber alles tun, damit die Maßnahmen möglichst schnell an den Start gehen.
Lassen Sie mich einige wenige Sätze darauf verschwenden, warum es so schlimm sein soll, dass Lehrer in die Schule gehen und Kinder im Vorschulalter betrachten.
Seit Jahren ringen wir darum, dass Lehrer und Erzieher in gleicher Augenhöhe arbeiten und dass die Lehrer in den Grundschulen wissen, was in den Kindergärten passiert. Jetzt haben wir die erste wirklich begehbare Brücke, auf der Lehrer mehr oder weniger verpflichtend in die Kindergärten hineingehen und beide Institutionen ihre Schwellenängste abbauen können. Damit kann zum Wohle des Kindes eine Maßnahme ergriffen werden, die hinterher dazu führt, dass Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern eine wirkliche Chance haben.
Es stünde Ihnen gut an, meine Damen und Herren von den Grünen, die Sie diesen Antrag geschrieben haben, nachdem Sie jahrelang Sprachförderung mit der Lupe betrieben haben – Sie haben Kinder nur in Einzelfällen gefördert, viele Maßnahmen sind nicht zustande gekommen –, hier nicht nur das Schlechte zu sehen oder den bürokratischen Aufwand zu kritisieren, sondern mitzuhelfen, dass es vorangeht. Die Hemmnisse, die vielleicht auftauchen, werden wir auch im Laufe der Zeit noch aus dem Weg räumen. Ich denke, unsere Kinder haben es verdient.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Konsens besteht in diesem Hause darüber, dass die Förderung der Sprachkompetenz umso erfolgreicher ist, je früher sie ansetzt, also im Kleinkindesalter. Das ist ein wirksamer Beitrag für gleiche Bildungschancen sowohl für Kinder mit Migrationshintergrund als auch für Kinder mit entsprechenden Entwicklungsdefiziten bzw. auch für die Kinder, die in ihrer Familie
Deshalb ist es nach unserer Auffassung völlig richtig, die Sprachfähigkeit und den Sprachentwicklungsstand möglichst früh zu prüfen. Wir haben auch kein Problem damit, die Planungen der Landesregierung an dieser Stelle im Grundsatz zu begrüßen, die Sprachstandsfeststellung künftig um ein Jahr vorzuziehen. Sie folgt damit letztendlich den Grundlagen, die bereits in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Grün angelegt wurden.
Natürlich, Herr Laschet. Was wir allerdings in diesem Zusammenhang kritisieren, ist die Tatsache, dass Ihnen bei den Kindergärten in der Finanzierung 150 Millionen € weggenommen worden sind und Frau Ministerin Sommer dann 17 Millionen für die Sprachförderung als Erfolg abfeiert. Das passt nicht zusammen.
In der Zielsetzung sind wir uns einig. Den Weg, den die Landesregierung vorschlägt, halten wir für viel zu aufwendig und wenig praxisorientiert. Hier haben Sie uns nicht mehr an Ihrer Seite.
Wenn man vor Ort schaut, wie die Sprachstandsfeststellung und die Sprachförderung sinnvoll und effizient angepackt worden sind, dann wird schnell klar, dass das, was von der Landesregierung vorgesehen ist, zu einem erheblichen organisatorischen Mehraufwand führt, ohne dass damit eine Optimierung im Ergebnis zu erwarten ist – wohl gemerkt, es geht erstmal um die Sprachstandsfeststellung.
Schon heute organisieren die Kindertagesstätten in der Regel in enger Abstimmung mit dem Schulträger zunächst die Sprachstandsfeststellung, indem die Erzieherinnen und Erzieher das Sprachvermögen prüfen und dann mit den Eltern klären, dass gegebenenfalls Sprachförderung notwendig ist. Das ist bereits in vielen Kommunen gängige Praxis und hat sich auch bewährt.
Die Erzieherinnen und Erzieher kennen die Kinder bereits über einen längeren Zeitraum, was für die Beurteilung des Sprachvermögens der Kinder von Vorteil ist. Anders als mit den für die Kinder fremden Grundschullehrern, die dann kurzfristig eingeflogen werden, besteht bereits ein Vertrauensverhältnis. Es hat sich gezeigt, dass die Kinder ohne Scheu und Verunsicherung mit der Testsituation umgehen.
Die Landesregierung ignoriert an dieser Stelle die Kompetenz des fachpädagogischen Personals in den Einrichtungen. Einerseits sollen die Erzieher die Sprachförderung in den Kitas durchführen, andererseits sprechen Sie dem Fachpersonal offenbar die Kompetenz ab, den Förderbedarf überhaupt zu erkennen. Das passt nach unserer Auffassung nicht zusammen.
Sie lassen darüber hinaus außer Acht, dass Grundschullehrer bislang weniger Erfahrung und Routine in der Arbeit mit Vorschulkindern und demnächst mit noch jüngern Kindern haben. Primarpädagogik ist nicht automatisch Elementarpädagogik.
Im Übrigen muss festgehalten werden, dass den Grundschulen mit dem neuen Schulgesetz ohnehin eine Vielzahl von Neuerungen und organisatorischen Änderungen übertragen worden ist, die in den Schulen für große Hektik, Verunsicherung, nicht selten für Unverständnis und Unmut in den Kollegien sorgen. Frau Sommer wird das sicherlich auch schon bemerkt haben.
Die zusätzlichen Sozialindex-Stellen in den Grundschulen – im Prinzip eine gute Sache, die wir begrüßen – sollen gleich noch für unterschiedliche Aufgabenfelder mehrfach „verfrühstückt“ werden. Einerseits sind die Stellen geschaffen worden, um die individuelle Förderung in den Schulen voranzutreiben. Tatsächlich hören wir aber aus den Schulen, dass die Lehrer häufig auch für den Vertretungsunterricht herhalten müssen. Wenn diese Lehrer dann auch noch die Sprachfeststellung vornehmen sollen, gerät die individuelle Förderung weiter ins Hintertreffen. Das führt zu weiterem Unterrichtsausfall.
Das vorgeschlagene Verfahren steht im Übrigen im krassen Widerspruch zu der Zielsetzung der Landesregierung, Bürokratie abzubauen. Es ist ein Beispiel für das Gegenteil.
Ausbaden müssen das erneut die Kommunen, die bereits erprobte Konzepte etabliert haben. Wir kritisieren, dass die Landesregierung auch an dieser Stelle erneut und zum wiederholten Mal gegen die Kommunen agiert und nicht gemeinsam mit ihnen. Erneut setzt sich die Landesregierung über die berechtigten Belange der Kommunen hinweg.
Sie schlägt wichtige Hinweise in den Wind. Das liegt alles in Stellungnahmen vor. Wir halten deshalb den Vorschlag des Landkreistages für ziel
führend, weil er einen praktikablen Weg aufzeigt, der den Kommunen den notwendigen Spielraum bei der Erledigung seiner Aufgaben einräumt und der einen effizienten Mitteleinsatz gewährleistet, ohne dass die Qualität der Sprachstandserhebung darunter leiden würde.
Meine Fraktion stimmt der Überweisung und auch der Tendenz dieses Antrages zu. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Stotz. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Pieper-von Heiden das Wort.
Einmal mehr ist nämlich die neue Landesregierung Vorreiter in so einem wichtigen Bereich der Bildungspolitik. Davon lenkt auch eine noch so reißerische Überschrift des Antrages, Frau Beer, nicht ab. Die in Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Maßnahmen zur vorschulischen Sprachförderung sind bundesweit ein Paradebeispiel, was das Schaffen bester Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen unserer Kinder betrifft.
Die neue Landesregierung hat ein verbindliches Verfahren zur Sprachförderung auf den Weg gebracht. Künftig wird nämlich viel früher und umfassender als bisher mit einer gezielten vorschulischen Sprachförderung begonnen. Bei allen Kindern wird bereits zwei Jahre vor der Einschulung in einem zweistufigen Verfahren festgestellt, ob ihr Sprachvermögen altersgemäß entwickelt ist und ob sie die deutsche Sprache zur Teilnahme am Unterricht hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall, besuchen die Kinder einen verpflichtenden vorschulischen Sprachförderkurs.
Meine Damen und Herren, das neue NRW hat auf diese Weise ein zentrales Anliegen zur frühen Förderung der Kinder aufgegriffen und eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder gelegt. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind die zentrale Voraussetzung, den bisher ausgeprägten Einfluss von sozialer Herkunft auf den Bildungserfolg endlich aufzuheben.
Da wundere ich mich sehr über den Antrag der Grünen, der sich – wie üblich – wieder einmal an einzelnen Schritten zukunftsgerichteter Maßnahmen der neuen Landesregierung abarbeitet, weil Sie, sehr geehrte Frau Beer, unserer konsequen
ten Bildungspolitik nichts entgegenzusetzen haben, wirklich nichts. Denn sonst würden Sie das ja wohl niederschreiben. Das zeigt nur, dass Sie über kein eigenes tragfähiges bildungspolitisches Konzept verfügen. Es zeigt auch, dass Sie durch Ihren Eifer im Klein-Klein bei der vorschulischen Sprachförderung verschleiern wollen, dass es Ihnen vor einiger Zeit noch gar nicht so sehr darauf ankam, ob unsere Kinder bei der Einschulung tatsächlich alle Deutsch sprechen konnten oder nicht.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion, im Übrigen finden sich in Ihrem Antrag Widersprüche: Ihr Wunschdenken nämlich. Sie wollen einerseits, dass „eine Arbeitsgruppe ohne Vorfestlegungen Verbesserungsvorschläge zum Verfahren“ macht. Auf der anderen Seite sind Sie dafür, „eine unabhängige Arbeitsgruppe zur Verfahrensoptimierung einzusetzen mit dem Ziel, das Verfahren durch das Fachpersonal in den Kindertagesstätten durchzuführen“. Mit dieser Forderung legen Sie doch die Arbeitsgruppe bezüglich des in Rede stehenden Verfahrens bereits fest. Entlarvt, Frau Beer!
Wir werden das von der Landesregierung vorgeschlagene Verfahren nun begleiten. Für uns ist dabei entscheidend, dass es zu einer vernünftigen und sachgerechten Entscheidung bezüglich Sprachentwicklung und Sprachförderung im Interesse der Kinder und Eltern kommt. Ich möchte daran erinnern: Wir machen uns auf den Weg, wir fangen an. Es gibt damit noch keine fünf Jahre alte Erfahrung. Sie haben das versäumt. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Sommer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme einfach einmal den Faden auf, der sich aus dem Antrag ergibt, und ich formuliere ihn so um, dass er – wie ich glaube – richtig ist. Ich rede nämlich nur zweieinhalb Minuten, weil mein verehrter Kollege Laschet auch noch redet. Wir demonstrieren damit, dass wir beide diese Sache zusammen schultern.