Auch entspricht die Vielzahl der Grenzen und das daraus entstehende uneinheitlich erscheinende Erscheinungsbild der Ruhrregion in NordrheinWestfalen, in Deutschland und Europa nicht dem Identitätsgefühl der Menschen, die im Ruhrgebiet leben und arbeiten. Sie verstehen sich als Ruhrgebietsbürger und wünschen sich deshalb mehr Selbstbestimmung, mehr Eigenverantwortung und ein einheitlicheres Erscheinungsbild des Ruhrgebietes. Genau diesen Zielen und diesen gedanklichen Ansätzen genügt der vorliegende Gesetzentwurf.
Ich komme zum Schluss: Die Übertragung der Regionalplanung ist nicht das Ende unserer Modernisierungsstrategie für die Ruhrregion, sondern erst der Anfang eines Prozesses einer sich zunehmend emanzipierenden Ruhrregion, den es in den nächsten Jahren weiter auszugestalten gilt. Wir machen mit diesem Gesetzentwurf und den darin enthaltenden zwei wesentlichen Eckpfeilern den Auftakt und werden die Reformbemühungen auch über die Verwaltungsreformen hinaus in den nächsten Jahren fortsetzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2774 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, den Ausschuss für Bauen und Verkehr, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Kulturausschuss zu überweisen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und stelle fest, die Fraktionen haben sich entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung inzwischen darauf verständigt, die Debatte nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses durchzuführen. Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/2866 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Das sind alle Fraktionen. Damit ist diese einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile der antragstellenden Fraktion in Person der Abgeordneten Frau Beer das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer gehofft hat, dass nach der Fortführung der konsequenten Ausweitung der unter Rot-Grün begonnenen Sprachförderung vor der Einschulung ein überlegtes Verfahren mit der nötigen Sorgfalt auf den Weg gebracht wird, der sieht sich bitter enttäuscht. Das richtige Unterfangen, Sprachförderung möglichst früh, nämlich für Kinder im vierten Lebensjahr, einsetzen zu lassen, wird durch einen falschen Verfahrensansatz und darüber hinaus durch eklatante handwerkliche Mängel belastet.
Und ganz nebenbei führen Sie uns eine neue Folge der Daily Soap „Schwarz-Gelb – Stürmische Zeiten im Nebel“ vor. In den Hauptrollen: ein Staatssekretär auf Dauerkonfrontationskurs mit den kommunalen Spitzenverbänden und eine Ministerin, die Schulen gerne zusätzliche Stellen für individuelle Förderung und zum Ausgleich von Benachteiligungen verkündet
Lassen Sie uns die Handlungsstränge dieser Aufführung näher beleuchten. Übrigens, damit keinerlei Missverständnisse aufkommen: Wir wollen für alle Kinder ein Happy End sehen. Wir wollen nicht, dass Kinder, die selbst Förderung in der Grundschule brauchen, mit ihren Förderstunden das Sprachstandserhebungsverfahren in der Kita bezahlen müssen.
Wir wollen, dass Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung mit den notwendigen Ressourcen in verlässlicher Qualität in eine Hand in der Kita zusammengeführt werden,
Szene eins: Verwundert reibt sich die Grundschulleiterin die Augen. In den Händen hält sie die Fachinformation des Schulministeriums zum Verfahren. Eltern – so liest sie – ist frühzeitig mitzuteilen, dass Förderaufgaben an der Schule reduziert werden müssen. Denn zusätzliche Förderstellen sind längst für das neue Sprachstandserhebungsverfahren verplant.
Sie sollen in einem ersten Schritt in Kleingruppen alle Kinder – 175.000 des Jahrgangs – begutachten und in einem zweiten Schritt in einem Einzeltest, der pro Kind mit allem Drumherum rund eine Unterrichtsstunde Zeit braucht, Förderbedarf feststellen. Das Ministerium selbst rechnet mit bis zu 60.000 Kindern, die noch in der zweite Stufe sind. Das bedeutet mehr als 60.000 Unterrichtsstunden, die an ausgewiesenen Förderstunden in den Grundschulen ausfallen, plus die Zeit für das erste Verfahren, plus die Zeit für einen Tag Fortbildung pro Lehrkraft.
Die Grundschulen müssen die 60.000 Kinder auch noch einladen. Wenn vorhanden, könne eine Schulsekretärin dabei helfen – so das MSW ganz locker. Das hat schon satirische Züge, meine Damen und Herren. Die Ministerin müsste eigentlich aus eigener Anschauung wissen, wie überaus üppig Grundschulen mit Sekretariatsstunden ausgestattet sind.
rium erstellt worden ist, das Herr Laschet leitet, mit folgendem trockenen Titel ins Spiel: Rechtliche Möglichkeiten der Verpflichtung zur Durchführung verbindlicher Sprachstandserfassung und verpflichtender vorschulischer Sprachfördermaßnahmen für Kinder in Kitas und Schulen. – Autor ist Prof. Dr. Wabnitz.
Und welche konkreten gesetzlichen Regelungsvorschläge werden für ein Gesetz zur vorschulischen Sprachförderung gemacht? – Antwort: Änderungen im GTK:
Erstens. Zum Auftrag der Kita gehört auch die Durchführung von Maßnahmen der Sprachstandserfassung. Zweitens. Träger sind verpflichtet, die Maßnahmen durchzuführen. Und drittens – man höre und staune – trägt das Land die Aufwendungen für Maßnahmen der Sprachstandserfassung und vorschulischen Sprachförderung.
Das heißt, für Kinder, die ab dem vierten Lebensjahr noch keine Kita besuchen, soll die Sprachstandserfassung über die Schulämter und Schulen erfolgen, und selbstverständlich werden in dem Vorschlag Kitas, Schulämter und Schulen zu enger Kooperation verpflichtet. – Es reicht ein einfacher Passus im Schulgesetz.
So lautet der Vorschlag des Rechtsgutachtens, das Herr Laschet in Auftrag gegeben hat, während der Staatssekretär im Schulministerium den kommunalen Spitzenverbänden weiszumachen versucht, dass nur Lehrkräfte auf Stippvisite und Durchreise das Verfahren in Kitas rechtsverbindlich durchführen könnten.
Das Gutachten liegt den kommunalen Spitzenverbänden wahrscheinlich gar nicht vor, entspricht es doch zu sehr den kommunalen Vorstellungen und fordert es vom Land die zusätzlichen Ressourcen ein.
Fazit: Die Landesregierung macht sich einen schlanken Fuß, lässt die kommunalen Spitzenverbände mal wieder vor die Wand laufen, wählt die Billigvariante über das Schulgesetz
Die Ministerin verkauft unterdessen aber genau diesen Unterrichtsausfall als vertretbar. Schließlich findet er nicht am Gymnasium statt.
meinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass die Sprachstandserfassung pädagogisch und fachlich vernünftig und grundlegend überarbeitet wird, ohne dass es zu Verzögerungen in der Sprachförderung kommt. Wir wollen, dass die Förderstunden in der Schule bleiben. Deshalb wird es eine Anhörung dazu und weitere Beratungen in den Ausschüssen geben. – Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, obwohl es spät wird – es wird leider später, als wir es uns alle wünschen, und draußen wartet der Parlamentarische Abend auf uns –, bitte ich Sie, ein bisschen konzentrierter zu sein. Es fällt den Rednerinnen und Rednern leichter, mit Ihnen zu beraten, wenn Sie zuhören. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag und die Tagesordnung gelesen habe, sind mir zunächst zwei Gedanken durch den Kopf geschossen.
Der eine war der: Jetzt reden wir wieder darüber. Wir haben schon im Ausschuss darüber geredet. Eigentlich ist diese Diskussion eine relative Zeitverschwendung.