Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen können froh sein, dass sie mit der Landesdatenschutzbeauftragten mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Land eine Stelle haben, an die sie sich vertrauensvoll wenden können, denen auch der Dank hier aus dem Landtag gebührt, die sich immer wieder dafür einsetzen, Bürgerinnen und Bürger zu informieren und sie bei ihren Anliegen zum Datenschutz zu unterstützen.
Nicht froh können die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen über ihren Innenminister sein, der beim Thema Datenschutz völlig auf Tauchstation geht. Nehmen wir das letzte Bei
spiel: Er hat nicht eine Anregung der Landesbeauftragten für den Datenschutz im Gesetzentwurf zum Verfassungsschutzgesetz übernommen, nicht eine kritische Anmerkung hat ihn veranlasst, im Gesetz Korrekturen anzubringen. Er hat schlicht alle Datenschutzbelange ignoriert, er hat ein aus unserer Sicht, aber auch aus Sicht der Datenschutzbeauftragten, verfassungswidriges Gesetz dem Landtag vorgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich befürchte, dass Ihre wohlfeilen Worte heute Schall und Rauch sind,
wenn wir am 30. November dieses Verfassungsschutzgesetz verabschieden und wenn diese Koalition den Datenschutz klar mit Füßen tritt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Engel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende 2003 jährte sich das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes zum zwanzigsten Mal. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Grundstein für den Datenschutz in Deutschland gelegt und den Datenschutz von seiner Einstufung als technische Spezialmaterie ohne gesellschaftliche Bedeutung zum informationsspezifischen Grundrecht gewandelt.
Grundlegend war unter anderem die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes, dass dem Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang zukomme. Jedem Bürger sollte damit grundsätzlich das Recht gewährleistet werden, über die Preisgabe und die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst entscheiden zu können. Diese Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts haben Eingang in eine Fülle von gesetzlichen Regelungen, insbesondere datenschutzrechtlichen Spezialregelungen gefunden.
Da diese sogenannten bereichsspezifischen Regelungen schon für Datenschützer häufig ein undurchschaubares Regelwerk darstellen, ist es in besonderem Maße für die Bürger schwierig, ihre datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Bereiche solcher datenschutzrechtlicher Regelungen finden sich unter anderem in den Gebieten der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit, durch DNA
Tests und deren Speicherung, durch Rasterfahndung sowie Videoüberwachung, in der Erfassung von gesundheitsbezogenen Daten von Patienten durch Ärzte und Krankenkassen, in der Erfassung von Kundendaten in der Wirtschaft, im Internet, in der Erfassung von persönlichen Daten durch staatliche Behörden und deren Austausch untereinander sowie im Bereich der internationalen Zusammenarbeit.
Auch Ermächtigungsnormen für die Datenverarbeitung durch Wirtschaft und Verwaltung sind mit dem Datenschutz eng verknüpft. Datenschutz bedeutet Sicherung der informationellen Selbstbestimmung – ein Schutzziel, das in NordrheinWestfalen – darauf ist mit Recht schon hingewiesen worden – Verfassungsrang genießt. In Artikel 4 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es:
„Jeder hat Anspruch auf Schutz seiner personbezogenen Daten. Eingriffe sind nur in überwiegendem Interesse der Allgemeinheit auf Grund eines Gesetzes zulässig.“
Um dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicherzustellen, bedarf es ständiger Sensibilität und einer permanenten Abwägung zwischen den Schutzbelangen der Allgemeinheit und des Einzelnen.
Im Hinblick auf die Ausweitung von datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalten und die immer weiter gehende Erfassung und Speicherung von Daten infolge des technischen Fortschritts ist die Frage des Datenschutzes immer wieder aufs Neue auf den Prüfstand zu stellen. Genau dafür sorgen die bundesweit 16 Landesschutzbeauftragten und der Bundesdatenschutzbeauftragte.
In NRW – Sie wissen es alle – ist hierfür Frau Sokol verantwortlich. Ihr und ihrer gesamten Mannschaft möchte ich herzlich für die geleistete wichtige Arbeit danken. Möglicherweise ist das Amt auch hier vertreten.
Lassen Sie mich noch auf einige inhaltliche Punkte in der aktuellen Debatte kommen. Zunächst zu RFID-Chips: Wir sind der Auffassung, dass es zu einem vernünftigen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen kommen muss. Ich bin mir sicher, dass uns dies auch letztendlich gelingen wird, bin mir aber bewusst, dass dies ein hoch sensibler Bereich ist.
Auch bei der Vorratsdatenspeicherung in den unterschiedlichen Bereichen zum Beispiel bei den Handy- und Internetdaten müssen wir aufpassen, dass die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit
gewahrt bleibt, aber auch, dass die „Ausnutzung“ der Privatwirtschaft bei der Beschaffung dieser Daten nicht über die Maßen geschieht.
Es gibt weitere Schwierigkeiten, Probleme und zu klärende Sachverhalte in diesem Bereich, völlig klar. Ich bin mir sicher, dass wir in der gebotenen Sachlichkeit und Genauigkeit zusammen mit den zahlreichen Prüfungen der Datenschutzbeauftragten zu einem immer wieder gefundenen Ausgleich kommen werden.
Ich habe zwei Schlussbemerkungen. Eine Schlussbemerkung zum Kollegen Dr. Rudolph von der SPD-Fraktion: Herr Dr. Rudolph, Sie haben die Ausstattung mit Personal und Technik im weitesten Sinne beklagt, was das Amt der Datenschutzbeauftragten angeht. Ich habe ihr empfohlen – wir führen laufend Gespräche –, ihren zusätzlichen Dienstleistungsbedarf aus dem zukünftigen internen Arbeitsmarkt zu gewinnen – sprich: PEM oder wie auch immer das Kind heißen wird. Das hat sie als interessanten Gedanken aufgenommen. Ich denke, da kommen wir der Sache näher.
Frau Düker, Sie haben den Innenminister zweimal kritisiert. Sie haben die Maut dabei als Beispiel genannt. Sie liegen völlig falsch. Ingo Wolf hat in der Debatte um die Mautdaten laut gesagt: Am Ende des Tages werden wir uns dem nicht verschließen können, dass bei schwerwiegenden Verbrechen auch auf Mautdaten zurückgegriffen werden muss.
Das hat er hier gesagt. Ich bin damit einverstanden, ihn zu kritisieren, wenn das sachlich geboten ist. Wenn Sie ihn aber ins Blaue hinein kritisieren, dann müssen Sie damit rechnen, dass wir das kritisieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Landesregierung erteile ich in Vertretung des Innenministers Herrn Minister Wittke das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten sowie die Stellungnahme der Landesregierung befassen sich wie in den Vorjahren unter anderem mit den datenschutzrechtlichen Risiken, die mit der raschen technischen Entwicklung und der immer leichteren und kostengünstigeren Verfügbarkeit neuer Datenverarbeitungstechnologien einhergehen.
Viele Innovationen sind uns inzwischen so vertraut und sind so alltäglich, dass wir sie kaum noch wahrnehmen. Es ist die Aufgabe des Staates, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch unter neuen technischen Bedingungen zu wahren und Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verwaltungen, auf datenschutzrechtliche Risiken dieser Technologien aufmerksam zu machen und daraus resultierenden Handlungsbedarf zu erkennen. Bestimmte technische Entwicklungen wie zum Beispiel die Radio Frequency Identification Device-Technologie – ich weiß, normalerweise dürfen wir kein denglisch mehr reden, aber das ist nun einmal der Fachbegriff – bedürfen dabei besonderer Aufmerksamkeit, damit wir die Technologie vorantreiben können.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Landesregierung konnte nicht in allen Bereichen den Bewertungen und Folgerungen des Datenschutzberichtes folgen. Allerdings gibt es auch weite Teile, in denen die Einschätzungen übereinstimmen. Die Stellungnahme der Landesregierung konzentriert sich auf die Punkte, in denen unterschiedliche Einschätzungen bestehen; in einigen Bereichen wurde ergänzend zu den Ausführungen der Landesbeauftragten Stellung genommen.
Es ist geradezu ein Klassiker, dass der Schwerpunkt der Diskussionen beziehungsweise der unterschiedlichen Einschätzungen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit liegt. Es ist Aufgabe des Staates, bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ein schlagkräftiger Gegner zu sein. Dabei besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Datenschutz und den Belangen der inneren Sicherheit, das es verfassungskonform zu lösen gilt.
Zur Rasterfahndung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass § 31 Abs. 1 des Polizeigesetzes unseres Landes der Verfassung in formeller und materieller Hinsicht entspricht, und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Eingriffsschwelle das Vorliegen einer konkreten Gefahr nicht unterschritten werden darf.
Ich möchte nun noch kurz auf das Informationsfreiheitsrecht, das nunmehr zum zweiten Mal Gegenstand des Berichtes der Landesbeauftragten ist, eingehen: Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Aspekte von Wert setzender Bedeutung für die bürgerlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte. Es besteht Einvernehmen dar
über, dass mit dem Informationsfreiheitsgesetz ein wichtiger Beitrag zur Transparenz des Behördenhandelns geschaffen worden ist und dass sich auf diesem Gebiet ganz überwiegend Erfreuliches getan hat. Die Landesbeauftragte hält in diesem Zusammenhang allerdings einige gesetzliche Änderungen für wünschenswert. Diese Auffassung teilt die Landesregierung ausdrücklich nicht.
Das Gesetz hat sich, wie dessen Evaluierung gezeigt hat, insgesamt bewährt. Einige Auslegungsfragen sind inzwischen durch klarstellenden Erlass geklärt. Das Informationsfreiheitsrecht leistet damit einen effizienten Beitrag zur Wahrung der Bürgerrechte. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Wittke. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2786 des Innenausschusses kommen können, den 17. Datenschutzbericht sowie die Stellungnahme der Landesregierung hierzu zur Kenntnis zu nehmen. Möchten Sie dieser Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung erteilen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Im Namen des gesamten Hauses bedanke ich mich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für ihre Arbeit; das Gleiche gilt natürlich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
12 Wohnungs- und sozialpolitische Verantwortung für Mieterinnen und Mieter beweisen: Die Kündigungssperrfrist- und die Zweckentfremdungsverordnung müssen erhalten bleiben!
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Becker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wer die letzten Wochen miterlebt hat, der könnte meinen, der Mieterschutz hätte eine Renaissance.
Zumindest die Mieterinnen und Mieter in diesem Land könnten diesen Eindruck bekommen, wenn man dem folgen würde, was die Landesregierung mit ihren Veröffentlichungen und Behauptungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der LEGWohnungsbestände erreichen will.
Tatsächlich, meine Damen und Herren, wird aber der Mieterschutz in diesem Land durch die aktuelle Landesregierung und vor allem durch die sie tragenden Koalitionsfraktionen systematisch zerschlagen. Genau an diesem Punkt setzen wir mit unserem Antrag an. Wir zeigen Ihnen die Widersprüche auf, mit denen Sie immer wieder links blinken und rechts abbiegen wollen, und wir lassen sie nicht durchgehen. Wir möchten und werden die Bürgerinnen und Bürger über Ihre medialen Luftblasen und über Ihr tatsächliches Handeln in der Regierung informieren.
Meine Damen und Herren, ich beginne bewusst mit der Zweckentfremdung von Wohnraum. Hier machen Sie sich noch nicht einmal die Hände schmutzig, sondern sie wollen durch pures Aussitzen, durch Nichtstun die Zweckentfremdungsverordnung zerschlagen. Die Zweckentfremdungsverordnung ist nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft. Eigentlich müsste die Landesregierung handeln und dem Hilferuf der Städte folgen.