Dort wurde eine Anzahl von Städten genannt. Es war die SPD-Fraktion, die damals dafür gesorgt hat, dass der Katalog dieser Städte kräftig erweitert wurde. Damit das nicht so auffiel, hat man sich nicht auf acht Jahre bezogen, sondern hat gesagt: Für diese Städte – beispielsweise die unter immenser Wohnungsnot leidenden Städte Gelsenkirchen, Herne und auch andere Ruhrgebietsstädte – machen wir eine sechsjährige Kündigungssperrfrist. In der Tat war das ein ideologisches Räppelchen. Darum ist es gut, dass es nun beseitigt wird.
Eine letzte Bemerkung will ich zum konstruierten Zusammenhang mit dem Verkauf der Wohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft machen. Sie wissen, dass das eine alte Forderung ist; ich habe das gerade mehrfach dargelegt. Die Kündigungssperrfristverordnung und die Zweckentfremdungsverordnung sind in Zeiten eines entspannten Wohnungsmarktes in der Tat überlebt. Es steht schon seit Langem auf unserer Liste mit politi
Jetzt zu sagen, all das habe etwas zu tun mit der Landesentwicklungsgesellschaft und den Wohnungsverkäufen, ist in der Tat konstruiert. Kollege Rasche hat richtigerweise gerade dargestellt: Die Bevölkerung geht Ihnen Gott sei Dank nicht auf den Leim. Die Bevölkerung lässt sich nicht verunsichern. Die Bevölkerung vertraut dieser Landesregierung. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden das Vertrauen der Bevölkerung nicht enttäuschen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Wittke, ich finde es schon ein wenig entlarvend, wie Sie in Polemik machen und auf persönliche Dinge statt auf die Sache eingehen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Haus den Umbau der Gladbecker Bahnhöfe – da sind wir zusammen mit der Bahn und anderen auf einem guten Weg – weiterhin unterstützt. Was dies allerdings mit der Kündigungssperrfristverordnung zu tun hat, weiß ich nicht. Insofern sollten Sie hier nicht oberlehrerhaft oder arrogant auf solche Dinge eingehen.
Ich sage nur: Kündigungssperrfristverordnung, LEG-Verkauf – Herr Sahnen, das sind einfache Zahlen. Herr Minister Wittke hat in der Debatte im Landtag gesagt: In den ersten zehn Jahren können maximal 2,5 % der Wohnungen pro Jahr verkauft werden. – Zehn mal 2,5 sind 25 %. Das heißt auf Deutsch: 25.000 Wohnungen der LEG unterliegen einem verringerten Kündigungsschutz, wenn weiterverkauft wird.
Ich bin gerne bereit, dass wir uns weiter unterhalten – in der Sache ja, aber nicht auf dieser Schautanzebene. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Röken, da ich leider keine Zwischenfragen stellen darf, möchte ich Sie von dieser Stelle aus fragen, was der A 380 mit der Debatte um die Kündigungssperrfristverordnung und was der A 380 mit der Debatte um die Zweckenfremdungsverordnung zu tun hat.
Das Problem ist doch, dass Ihnen eine Rede aufgeschrieben worden ist, die gar nicht zu Ihrer Person passt.
Ich habe Sie in den letzten Jahren als einen an der Sache orientierten Politiker erlebt – und dann schreibt man Ihnen eine polemische Rede auf, und Sie halten sie hier. In Deutschland gilt ein altes Sprichwort, dass da lautet: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!“
Ich will Ihnen von dieser Stelle aus gerne versichern: Jawohl, ich will mit Ihnen gemeinsam dafür sorgen, dass der Bahnhof in Gladbeck saniert wird. Aber ich werde erst ankündigen, dass das kommt, Herr Kollege Röken, wenn wir es in trockenen Tüchern haben und nicht schon fünfmal vorher, wenn Sie wissen, dass das alles noch wackelt.
Ich will eine zweite Bemerkung machen. Sie haben gerade eine Milchmädchenrechnung aufgemacht und etwas von 25.000 Mietern vorgerechnet, die sich Gedanken machen würden, weil sie weniger Kündigungsschutz hätten. Sie wissen doch, dass das Quatsch ist! Sie wissen, dass das Unsinn ist! Beispielsweise haben wir in der Sozialcharta festgelegt, dass es für langjährige Mieter, für Mieter über 65 Jahren ein lebenslanges Wohnrecht geben soll.
Es ist also unseriös, wenn Sie an dieser Stelle wiederum versuchen, unter den Mieterinnen und Mietern der LEG Panik zu schüren. Gott sei Dank – ich sage es noch einmal – gehen die Menschen Ihnen nicht auf den Leim. Gott sei Dank haben sie Ihre Kampagne, die Sie gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund, Verdi und wem noch alles gestartet haben, als das erkannt, was sie tatsächlich ist, nämlich eine reine Politveranstaltung, aber
Danke schön, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/2870 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/2676
Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Ziffer b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zur federführenden Beratung überwiesen wurde mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie liegt als Drucksache 14/2676 vor.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben diesen Antrag im Ausschuss intensiv diskutiert. Deswegen will ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht unnötig lange reden, aber noch einmal erwähnen, dass es in der Beurteilung der Kraft-WärmeKoppelung eigentlich einen breiten Konsens gibt.
Kraft-Wärme-Koppelung ist die effizienteste Form der Energieerzeugung. Bei dieser Energieerzeugung werden gleichzeitig Strom und Wärme hergestellt. Auch im Statusbericht der Bundesregierung wird eine Modernisierung des Kraftwerksparks mit hohem KWK-Anteil postuliert. – Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist der erhebliche Ausbau von Großkraftwerken. Elf von 26 Projekten mit einer Gesamtleistung von 10.340 Megawatt gibt es in Nordrhein-Westfalen. Dabei handelt es sich um das oft diskutierte Kraftwerkserneuerungsprogramm. Von den elf Kraftwerken arbeitet nur ein einziges mit Kraft-Wärme-Koppelung.
Wir erleben also, dass eine Technik positiv bewertet wird, dass aber gleichzeitig das, was läuft, zu weit über 90 % ganz anders läuft.
Dann muss man sich fragen, warum das so ist. Braucht man, um das Bekenntnis der Politik über alle Fraktionen hinweg in Handeln umzusetzen, nicht bestimmte Steuerungsinstrumente? Die Antwort „ Der Markt wird es richten“ reicht bei der Kraft-Wärme-Koppelung offensichtlich nicht. Das ist ärgerlich. Wir legen rund um das Ruhrgebiet einen Kranz von neuen Kraftwerken, bei denen immer zwei Drittel der neuen Energie in die Umgebung gehen; wir haben im Ruhrgebiet eine Dominanz der Gasversorgung. In den letzten Jahren gab es da eine Preissteigerung von 30, 40 und mehr Prozent; die Warmmiete steigt. Angesichts dessen ist es natürlich ein Irrsinn sondergleichen, diese neue Struktur für 40 Jahre oder sogar noch länger festzulegen, gleichzeitig zwei Drittel der Wärme in die Umgebung zu blasen, wo zu erwarten ist, dass die Gaspreise immer weiter steigen.
Deswegen – das war der Zweck des Antrags – muss es eigentlich ein politisches Handeln geben, das der Kraft-Wärme-Koppelung einen höheren Marktanteil verschafft. Das geht nicht ohne Politik. Politik muss die Rahmenparameter setzen – hier und auch in Berlin. Dazu müsste sich der Landtag verhalten, weil das in Berlin wieder auf der Tagesordnung steht.
Ich weiß, wie gleich abgestimmt wird; darüber mache ich mir keine Illusionen. Ich verstehe nur nicht – das ist meine Frage an diejenigen, die nach mir diskutieren –: Wenn das Lippenbekenntnis zur Kraft-Wärme-Koppelung von allen gesungen wird, wie soll dann aus Sicht der anderen Fraktionen die konkrete Umsetzung im Ausbau laufen? Diese Frage würde ich gerne an die ande
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Priggen, nicht jede Technik, die umsetzbar ist, ist auch wirtschaftlich. Dementsprechend muss man bedenken, wie weit eine solche Technik einsetzbar ist.
Dass die Kraft-Wärme-Koppelung den höchsten Wirkungsgrad hat, ist unstrittig. Nur, muss man auch beides, nämlich Strom und Wärme entsprechend verwenden können. Daran hapert es noch.
Überall dort, wo bei der Energieerzeugung quasi als Abfallprodukt Wärme entsteht, muss das Bestreben sein, diese Wärme zu nutzen. Da sind wir uns einig. Dies gilt übrigens nicht nur für die Wärme, die bei der Energieerzeugung entsteht, sondern natürlich genauso für jede andere Produktions- und Prozesswärme.
In der Umsetzung bestehen zwischen uns aber deutliche Unterschiede. Die Grünen fordern in ihrem Antrag eine verstärkte Subvention für KWKAnlagen. Warum eigentlich? Für ein bei der Herstellung eines Produktes – in diesem Falle Energie – anfallendes Nebenprodukt, das wie die Wärme kostenfrei ansteht, müsste eine Verwertung und Vermarktung doch ohne großen finanziellen Aufwand möglich sein.
Es gibt also ein kostenlos zur Verfügung stehendes Produkt – Wärme –, das aber nicht abgenommen wird, weil es die Abnehmer im Umfeld der Kraftwerke nicht gibt.