Wie passt die Geheimhaltungsstrategie bei der Abschaffung der nordrhein-westfälischen Kündigungssperrfristverordnung zu den Versprechungen der Landesregierung eines weitreichenden Mieterschutzes bei der beabsichtigten LEG-Veräußerung?
Zuständig wäre Herr Minister Wittke, der aber nicht da ist. Die Beantwortung wird Herr Finanzminister Dr. Linssen übernehmen. Ich gebe Ihnen das Wort, Herr Dr. Linssen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Kollege Herr Hilser, von einer Geheimhaltungsstrategie kann nicht die Rede sein. Ich will das gerne erläutern:
Erstens. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat schon in seiner Sitzung am 27. April 2006 den vom Landtag zur abschließenden Entscheidung überwiesenen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen auf Aufhebung der Kündigungssperrfristverordnung nach abschließender Beratung in öffentlicher Sitzung angenommen. Was daran geheim sein soll, weiß ich nicht.
Zweitens. Die Landesregierung hat am 19. September 2006 eine Änderung der Kündigungssperrfristverordnung beschlossen, mit der dieser Beschluss umgesetzt wurde. Ab 1. Januar 2007 gilt grundsätzlich die bundesgesetzlich in § 577a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelte Kündigungsschutzfrist von drei Jahren. Daneben hat die Landesregierung aus sozialen Gründen – also dem Mieterschutz – und um Härtefälle zu verhindern – also dem Vertrauensschutz – eine dreijährige Übergangsregelung bis zum 31.12.2009 beschlossen.
Drittens. Die Änderung der Verordnung wurde am 7. November 2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht. Auf diesen Veröffentlichungszeitpunkt hatte die Landesregierung keinen unmittelbaren Einfluss. Damit war jedenfalls die rechzeitige Veröffentlichung vor der Rechtsänderung am 1. Januar 2007 gesichert.
Richtig ist, dass wir uns sowohl in der letzten wie auch bereits in dieser Legislaturperiode – jeweils mit vertauschten Regierungs- und Oppositionsrollen – mehrfach sowohl im Plenum wie im Ausschuss mit der hier in Rede stehenden Verordnung beschäftigt haben.
Schon aus der Reihenfolge und Geschichte der Befassung mit der Verordnung ergibt sich auch für jeden, wirklich jeden, eindeutig, dass der von Ihnen jetzt unterstellte Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der LEG – ich will es einmal sanft ausdrücken – konstruiert ist.
Unsere Vorhaben waren lange bekannt. Sie konnten von der neuen Landesregierung erst in diesem Jahr mit den entsprechenden Mehrheiten umgesetzt werden. Der geplante Verkauf der LEG-Anteile spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hilser. Ich gebe ihm das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Finanzminister. Ich finde es nur konsequent, dass Sie inzwischen auch die Fragen an den Bauminister selbst beantworten. Nach Ihren Ausführungen habe ich folgende Anschlussfrage:
Würden Sie mir nicht zustimmen, dass es ein Unterschied ist, ob ein Ausschuss beschließt, dass die Kündigungssperrfristverordnung geändert wird, oder ob er gleichzeitig zur Kenntnis nimmt, dass ein Kabinettbeschluss zu erfolgen hat, der die konkrete Umsetzung dieses Beschlusses und damit natürlich auch das Datum des Inkrafttretens dieser Entscheidung beinhaltet?
Von daher ist es natürlich ein qualitativer Unterschied zu wissen, dass ein Beschluss gefasst wurde, oder zu wissen, zu welchem Zeitpunkt die betroffenen Mieterinnen und Mieter von dieser Änderung tangiert sind. Stimmen Sie mir nicht zu, dass hierüber eine Information des Ausschusses und des Plenums hätte erfolgen müssen?
Herr Kollege, vielleicht zunächst diese Bemerkung: Der Kollege Wohnungsbauminister ist wirklich aus sehr triftigen Gründen verhindert. Ich bitte das einfach so anzunehmen. Deshalb habe ich die Beantwortung gerne übernommen.
Natürlich gibt es einen qualitativen Unterschied. Sie haben völlig Recht. Nur: Wenn der Ausschuss das am 27. April 2006 in öffentlicher Sitzung beschließt, dann ist das für die Öffentlichkeit bekannt. Alles andere ist nachher eine Verordnung der Regierung. Das wissen Sie. Der Ablauf ist völlig normal. Am 27. April ist durch den Beschluss in
Herr Minister Linssen, würden Sie mir nicht zustimmen oder zustimmen müssen, wenn ich feststelle, dass die Landesregierung verschiedentlich angekündigt hat, dass sie noch darüber nachdenkt, wie denn der Wegfall der jetzigen Kündigungssperrfristverordnung aussehen und ausgekleidet würde? Minister Wittke hat verschiedentlich gesagt, dass man noch nicht sicher sei, ob alle Städte tatsächlich in den Wegfall der Kündigungssperrfristverordnung involviert seien.
Hätte nicht vor diesem Hintergrund die Information, die letztlich mit dem Verkünden der Verordnung verbunden war, dem Parlament bei der Debatte unseres Antrags in der letzten Plenarwoche durchaus vorgelegt werden müssen?
Herr Kollege Becker, ich glaube nicht, dass die hätte vorgelegt werden müssen. Es hat überhaupt niemand gedacht, dass der Punkt so wichtig wäre, dass man ihn hätte behandeln müssen. Sie waren dabei, als das aufgehoben wurde. Die Landesregierung hat mit der Übergangsfrist von drei Jahren sogar wirklich alles getan, was man unter sozialer Rücksichtnahme versteht.
Herr Minister, teilen Sie meine Einschätzung beziehungsweise meinen Verdacht, dass es sich nicht um eine Geheimhaltungsstrategie der Landesregierung, sondern um ein Wahrnehmungsproblem des Herrn Abgeordneten Hilser handelt?
Ich bin eigentlich ein Mensch, der immer nett zu allen ist. Vor dem Hintergrund würde ich mir das in der gleichen Sprachregelung nie zu Eigen machen, Herr Kollege Schulte.
Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass der Kollege Hilser das Thema LEG anhand dieser Frage gerne noch einmal ventiliert hätte. Ich weiß ja, wie man solche Anfragen stellen muss, warum, weshalb, wieso. Auch dafür habe ich Verständnis. Aber die Fakten sind eindeutig.
Herr Minister, ich frage Sie vor dem Hintergrund Ihrer eben gemachten Äußerung, dass Sie davon ausgehen, dass mit einer dreijährigen Übergangsfrist sozialen Gesichtspunkten Genüge getan worden wäre, und vor dem Hintergrund, dass sich dieser Ministerpräsident das Soziale ganz ausdrücklich immer auf seinen Mantel heftet: Würden Sie zu der Auffassung neigen, dass die Länder BadenWürttemberg, Hessen und Bayern, die alle bedeutend längere eigene Kündigungssperrfristverordnungen haben, als der Bund das als Mindestregelung vorsieht, sozial übermöbliert sind?
Herr Kollege, wir haben die bundesgesetzliche Regelung übernommen. Die galt auch unter Rot-Grün. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie etwas Unsoziales tun wollten.
Herr Minister, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie einen Zusammenhang zwischen der Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung und dem Verkauf der Landesanteile an der LEG verneint haben.
Vor dem Hintergrund, dass die Einhaltung von Sozialstandards seitens der Regierung als besonders erheblich in der Argumentation vorgetragen worden ist, möchte ich Ihnen die Frage stellen, warum denn die Kündigungssperrfristverordnung in der bisherigen Weise nicht einer dieser Sozialstandards geworden ist?
Herr Kollege, die Sozialstandards, die wir gewählt haben, gehen so weit über das Normale hinaus, dass sich, jedenfalls bisher, keine andere Landesregierung in der Bundesrepublik zu solchen Standards bereitgefunden hat und es wohl auch in Zukunft nicht tun wird. Sie wissen, das kostet den Finanzminister viel Geld. In der Abwägung zwischen dem ökonomisch Vernünftigen und dem,
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Hilser hat sich mit einer zweiten Frage zu Wort gemeldet. Bitte.
Herr Minister, ich glaube, wir sind uns einig, dass eine Verkürzung der Kündigungsschutzfrist für Mieter von acht auf drei Jahre durchaus ein gravierender Eingriff in Mieterschutzrechte ist. Von daher habe ich die Frage: Wenn die Fraktionen im Ausschuss darauf vertraut haben, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung informiert zu werden, und diese Information nicht erfolgt ist, woher sollen dann die Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Wohnungen der LEG das Vertrauen nehmen, dass diese Landesregierung eine Vielzahl von schwierig durchzusetzenden sozialen Zusagen tatsächlich einhalten wird?
Herr Kollege, ich glaube, die Mieterinnen und Mieter werden sicherlich auch über die Verbände Mitteilung davon bekommen haben, dass diese Regierung das machen will. Von den sie tragenden Fraktionen wusste man schon vor der Wahl, dass sie das machen wollten. Das war nicht unbekannt, denn wir haben in der letzten Legislaturperiode immer wieder darüber debattiert. Also, die Mieterinnen und Mieter wussten das, und sie werden es auch über ihre Verbände mitgeteilt bekommen haben.
Wann eine solche Verordnung veröffentlicht wird, ob das nun, wie hier, am 7. November, am 7. Oktober oder Anfang Dezember ist: Ich glaube, die Mieter sind sehr gut darüber informiert. Wir haben – ich wiederhole mich – die bundesgesetzliche Regelung übernommen. Ich glaube, dass das in Anbetracht der Entwicklung des Wohnungsmarktes heute sicherlich auch die adäquate Regelung ist.
Vielen Dank, Herr Minister Linssen. – Damit gibt es keine weiteren Fragen mehr. – Bitte? Haben Sie noch einmal gedrückt, Herr Kollege? – Das war hier nicht erkennbar. Herr Kollege Hilser hat noch eine Nachfrage, und Herr Minister Linssen ist bereit, sie zu beantworten. Bitte, Herr Hilser.
Vielen Dank. – Ich muss jetzt Herrn Minister Linssen fragen. Herr Minister Linssen, man soll ja keine Fragen stellen, die man mit Ja oder Nein beantworten kann. Deshalb frage
Lieber Herr Kollege, auf die Idee wäre ich nun wirklich nicht gekommen. Natürlich hat er sein Haus voll im Griff. Das ist nämlich ein ganz normaler Prozess, der bei jeder Landesregierung – auch bei der Ihrigen – so abgelaufen wäre.
Herr Minister Linssen, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Frage. – Es gibt keine weiteren Zusatzfragen mehr. Die Mündliche Frage 91 ist damit erledigt.
Das von der Koelnmesse GmbH beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young forderte am 29. Oktober 2003 mehrere Unternehmen mittels des Exposés „Joker“ zur Abgabe eines Angebotes für die Finanzierung der Kölner Nordhallen auf. Darin wird mitgeteilt: „Eine kommunale Bürgschaft in Höhe der Investitionssumme für dieses Neubauvorhaben wird für die Finanzierung zu 80 % von der Stadt Köln und zu 20 % vom Land NordrheinWestfalen in Aussicht gestellt. Eine kommunale Bürgschaft für den zu erbringenden jährlichen Kapitaldienst wird ebenfalls in Aussicht gestellt.“