Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Eine Frage des Abgeordneten Becker. Bitte.

Herr Minister, nach den Ausführungen, von denen Sie glauben, dass sie klar seien, die mir aber noch nicht die notwendige Klarheit verschafft haben, möchte ich Sie fragen: Können Sie definitiv ausschließen, dass aus den Reihen der jetzigen Landesregierung eine Initiative zur Verschiebung der Stichtagsregelung erfolgt?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Becker. – Herr Breuer, bitte.

Der Koalitionsvertrag regelt, wenn die beiden Koalitionspartner unterschiedlicher Auffassung sind. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es lohnt, Ihre Frage zu kommentieren. Die klare Position heißt, dass wir an der Stelle unterschiedlicher Auffassung sind.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Handeln, nicht Auffassungen!)

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Die zweite und letzte Frage des Kollegen Becker. Bitte, Herr Becker.

Herr Minister, in Anbetracht der letzten Antwort, die nicht die erwünschte zusätzliche Klarheit, sondern eher die befürchtete zusätzliche Unklarheit geschaffen hat: Würden Sie mir zustimmen, dass ich vor dem Hintergrund Ihrer Antwort nunmehr guten Gewissens behaupten kann, dass Sie nicht ausschließen, dass aus dem Kabinett eine Initiative zur Änderung der Stichtagsregelung erfolgen könnte?

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Herr Minister Breuer, bitte.

Lieber Abgeordneter Becker, Sie wollen diese unterschiedliche Auffassung offensichtlich für Ihr politisches Kalkül nutzen. Ich habe deutlich gemacht: Ich kann mir nicht vorstellen, dass aufgrund der Koalitionsvereinbarungen so etwas im Kabinett einheitlich beschlossen wird. – Punkt 1.

Punkt 2: Ich glaube, dass die Seriosität Ihrer Frage auch einiges deutlich macht. Sie haben eben eine Verknüpfung von Gemeindeordnung und Stammzellenforschung hergestellt. Ich halte das, was Sie da deutlich machen, für sehr unseriös. Ich habe noch einmal deutlich gemacht, dass wir im Kabinett auf Basis des Koalitionsvertrages arbeiten und gemeinschaftliche Entscheidungen

treffen. Das mag Ihnen passen oder nicht. Wir tun es einfach.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Steffens noch eine Frage angemeldet. Bitte, Frau Kollegin Steffens.

Herr Breuer, wenn es von anderen Landesregierungen im Bundesrat Anträge zur Aufweichung der Stichtagsregelung geben würde, wie würde sich NRW dann verhalten? Ist auch das im Koalitionsvertrag geregelt?

Das Verfahren, wenn andere Initiativen im Bundesrat anstehen, ist klar geregelt. Es gibt eine Kabinettsbefassung mit der Tagesordnung des Bundesrates. Dann wird das Kabinett im Lichte der Erkenntnis beziehungsweise auch im Lichte der Koalitionsvereinbarung entsprechend beraten und eine Entscheidung treffen.

Entscheidungen im Vorfeld – was wäre wenn? – gibt es aus unserer Sicht nicht. Wenn etwas auf der Tagesordnung des Bundesrates steht, so wie Sie es angesprochen haben, wird es auf die Tagesordnung des Kabinetts gesetzt. Das Landeskabinett wird sich zu jedem Punkt der Bundesratsbefassung eine Meinung bilden, sicherlich auch zu diesem Punkt.

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Mit Blick auf die Uhr werde ich jetzt die Rednerliste schließen.

Frau Steffens, Ihre zweite und damit letzte Frage in dem Zusammenhang. Bitte schön.

Habe ich es richtig verstanden, dass es aus Ihrer Sicht ein normales Verfahren des Kabinetts ist, dass es sich dabei nicht um eine Gewissensfrage handelt, dass das also eine klare Entscheidung nach dem Gewissen sein kann?

Frau Abgeordnete Steffens, ich habe von Gewissen in meiner Antwort überhaupt nicht gesprochen. Ich habe auf Ihre Frage geantwortet, wie es sich mit Blick auf den Bundesrat verhält, wenn ein anderes Land eine entsprechende Initiative startet oder wenn der Bund eine Initiative startet, für die er die Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen benötigt. Ich habe deutlich gemacht: Diese Punkte werden nach der

Geschäftsordnung der Ressorts im Kabinett beraten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass aufgrund der Koalitionsvereinbarung entsprechende Entscheidungen so herbeigeführt werden, wie Sie es mit Ihren Fragen insinuieren.

Ich danke Herrn Minister Breuer für die Beantwortung der Frage. Damit ist die Mündliche Anfrage 94 erledigt und die Fragestunde beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu:

7 Gesetzgebungsverfahren zur Straffung der Behördenstruktur in NRW aussetzen – Chaos für die Beschäftigten, die Umwelt- und Arbeitsschutzbehörden sowie die Bezirksregierungen vermeiden und deren Arbeitsfähigkeit sicherstellen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/3033 – Neudruck

Ich eröffne hiermit die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Horst Becker das Wort. Bitte schön, Herr Becker.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Sachverständigen der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung haben ein eindeutiges Signal gegeben – so eindeutig, dass wir hoffen, dass auch Sie, meine Damen und Herren aus den Mehrheitsfraktionen, es heute nicht überhören können und auch nicht überhören konnten.

Nahezu alle Sachverständigen haben Ihnen davon abgeraten, das Gesetzvorhaben kurzfristig zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen. Dabei spielte es im Übrigen keine Rolle, welche inhaltlichen Positionen zu einzelnen Fragen des Gesetzentwurfes eingenommen wurden.

Sowohl die kommunalen Spitzenverbände, die Verwaltungswissenschaftler als auch die verschiedenen Fachverbände haben herausgestellt, dass das Gesetz eben nicht zum 1. Januar nächsten Jahres, sondern gemeinsam mit den abschließenden Entscheidungen über die beabsichtigte nachfolgende Kommunalisierung und Privatisierung von Aufgaben in Kraft treten sollte. Exemplarisch seien hier einige Stellungnahmen aufgeführt.

Die kommunalen Spitzenverbände – ich zitiere – halten

„es für weder effizient noch für zielführend, wenn man übergangsweise Verwaltungsstrukturen bei den Bezirksregierungen aufbaut, die dann im Laufe des nächsten Jahres wieder gekippt werden müssen.“

Auch die Verwaltungswissenschaft betrachtet – wieder Zitat –

„eine bloß übergangsweise Neuregelung organisatorischer Fragen“ als „rechtfertigungsbedürftig, weil der unvermeidliche Umstellungsaufwand, der bei Neuorganisationen eintritt, damit mehrfach zu erbringen ist und die in ihren Wirkungen kaum zu überschätzenden Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit von Behörden dabei erheblich verlängert werden.“

Meine Damen und Herren, Herr Prof. Bogumil sagte – ich zitiere wieder –:

„Allerdings scheint die geplante Auflösung der Sonderbehörden zum 01.01.2007 vor der Diskussion der Funktionalreform im nächsten Jahr wenig sinnvoll zu sein, da zum Teil aufwendige Zwischenlösungen geschaffen werden müssen, ohne dass sich angesichts der inhaltlichen Unklarheit, welche Aufgaben kommunalisiert oder privatisiert werden, wirkliche Synergieeffekte ergeben.“

Zudem hat er bescheinigt – ich zitiere erneut –:

„NRW ist nicht schlecht im Vergleich der Länderverwaltungen. Der Kollege Jochimsen hat gesagt: In NRW gehen wir in die gleiche Richtung wie in Baden-Württemberg. Das stimmt, aber unsere Ausgangslage ist ungleich besser.“

Meine Damen und Herren, der DGB kritisiert – ich zitiere –

„die operative Hektik des gewählten Verfahrens. Ohne die systematische Aufgabenkritik und qualifizierte Zielformulierung abgeschlossen zu haben, werden Behördenstrukturen auseinandergerissen, die bislang gut und effizient gearbeitet haben.“

Wenn Sie das Personal also nicht mit vollem Schwung vor die Wand fahren wollen, muss zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, dass es in keinem Fall zweckmäßig ist, die Auflösung der Sonderbehörden des Landes wie geplant zum 1. Januar 2007 zu beschließen.

Mit der Ergänzung der Landesregierung zum Haushaltsgesetz 2007 und zum Gemeindefinanzierungsgesetz wurden auch umfangreiche Ände

rungen vorgenommen, die die mit dem Gesetzentwurf zur Straffung der Behördenstruktur in NRW beabsichtigte Auflösung von Landesbehörden nachvollziehbar machen sollen. Diese Veränderungen des Haushaltsgesetzes können nur im Zusammenhang mit einem Gesamtkonzept über die geplante Verlagerung, Privatisierung oder den vollständigen Wegfall von Aufgaben bewertet werden.

Auch die Sachverständigen vom RWI haben in der Anhörung zur Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz deutlich gemacht, dass eine fachlich fundierte Stellungnahme zu diesen Haushaltsänderungen derzeit nicht möglich sei. Wenn schon die Experten es nicht können, meine Damen und Herren, welche Grundlage haben Sie eigentlich, so vorzugehen und eine solche Entscheidung zu treffen?

Also, ich bitte Sie: Besinnen Sie sich Ihrer Verantwortung. Stürzen Sie die betroffenen Behörden und deren Beschäftigte nicht ins Chaos, weil Sie die Handlungsfähigkeit, die Sie vorgegeben haben, demonstrieren wollen. Überschauen Sie wenigstens an dieser Stelle noch einmal, was Sie tun würden. Geben Sie Ihre Beratungsresistenz auf, und setzen Sie das Gesetzgebungsverfahren aus, bis Sie eine ausreichende Bewertungsgrundlage haben.

Meine Damen und Herren, handeln Sie nicht gegen den ausdrücklichen Rat der Spitzenverbände der Kommunen, handeln Sie nicht gegen den Rat der Unternehmer, handeln Sie nicht gegen den Rat der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände. Nutzen Sie die vorweihnachtliche Zeit der Besinnung, und besinnen Sie sich auf ein Verfahren mit Vernunft. – Schönen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Svenja Schulze [SPD]: Besinnung ist bei denen schwierig!)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Lux das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Becker, es wird Sie sicher nicht überraschen, wenn ich Ihnen gleich zu Beginn meiner Ausführungen mitteile, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. Ich will Sie in der vorweihnachtlichen Zeit schließlich nicht zu sehr auf die Folter spannen.

Wir haben völlig andere Schlussfolgerungen und Bewertungen aus der Anhörung gezogen als die Grünen. Das, was Sie in Ihrem Antrag ausführen,