Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Meine Damen und Herren, es nutzt nichts, wenn man das schnell macht. Dadurch wird es nicht besser.

Ich habe es schon einmal gesagt, möchte es hier aber wiederholen: Das, was Sie im Moment tun, hat am besten Lewis Carroll in „Alice im Wunderland“ beschrieben. Alice fragt da nämlich: Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll? – Darauf sagt die Katze: Das hängt ganz davon ab, wohin du möchtest. – Das ist das zentrale Problem dieses Gesetzentwurfs: Wohin möchte diese Regierung damit?

Hier werden im ersten Schritt Sonderbehörden in die Mittelinstanzen integriert. Gleichzeitig wird gesagt, das alles sei nur vorläufig, im weiteren Verlauf werde kommunalisiert und privatisiert. Man läuft jetzt schon einmal los, ohne dass man weiß, wohin es am Ende geht. Das ist vielleicht mit der Chaostheorie zu erklären. Es erklärt aber nicht, wie diese Verwaltungsreform dann wirklich laufen soll.

Was Sie den Beschäftigten damit antun, kann man nachvollziehen, wenn man sich einmal all die E-Mails anschaut, die wir bekommen haben. Sie sagen den Beschäftigten: Setzt euch schon einmal auf gepackte Koffer. Macht euch vielleicht von Bonn oder Köln schon einmal auf den Weg nach Recklinghausen. Wie es weitergeht, sagen wir euch in fünf oder zehn Jahren. Bis dahin könnt ihr zusehen, dass ihr gute Arbeit leistet.

So kann man mit Beschäftigten nicht umgehen. Nicht nur das, was Sie jetzt machen, sondern auch die Änderung des Personalvertretungsgesetzes zeigen, dass Sie Ihren eigenen Leuten gegenüber ein tiefes Misstrauen haben.

(Beifall von der SPD)

So kann man es aber nicht schaffen, ein hohes Niveau in der Umweltverwaltung zu halten. So schafft man keine motivierten Beschäftigten, und

so geht man mit seinen eigenen Leuten einfach nicht um.

(Beifall von der SPD)

Ich sage noch einmal: Alle Experten waren sich einig, dass wir im Moment einen hohen Standard haben. Um auch das noch einmal zu erwähnen: Das, was Herr Still von der Thyssen-Steel AG in der Anhörung dargelegt hat, war sehr eindrucksvoll. Er hat nämlich am Beispiel der ThyssenSteel AG in Duisburg dargelegt, wie kompliziert die Genehmigung und die Überwachung einer solchen Anlage sind und wie viel Sachverstand und wie viel Know-how man dafür braucht. Dann hat er gesagt: Wenn Sie das kommunalisieren, gibt es keine adäquaten Ansprechpartner mehr. – Er hat sehr davor gewarnt.

Ich bitte Sie, sich das noch einmal anzuhören. Nehmen Sie solche Kritiken ernst, und überlegen Sie, ob diese Reform wirklich der richtige Weg ist.

Wir haben in der Anhörung mehrfach gehört, dass das ein gut laufendes System ist. In der ITBranche sagt man immer wieder: Never change a good running system.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

Das, was Sie machen, ist eine Veränderung des Systems im vollen Lauf. Das kann nicht gut gehen. Damit kann man die Qualität nicht halten. Damit kann man vor allen Dingen den zentralen Anforderungen, die an eine Verwaltung gestellt werden, nicht entsprechen.

Sie haben bisher noch kein einziges Mal erklärt, wie mit Ihrer Reform wirklich Bürgernähe gewährt werden soll und wie mit Ihrer Reform die Genehmigungsverfahren für die Unternehmen besser werden. Erklären Sie das hier doch einmal. Stellen Sie sich hierhin und erklären Sie, wie das mit Ihrer Reform besser werden soll. Alle Experten sagen uns, es werde schlechter, und warnen. Sie müssten einmal ein Argument dafür bringen, warum Sie meinen, dass es besser wird.

Meine Damen und Herren, das, was mit dieser Reform angegangen wird, ist weder für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen noch für die Unternehmen gut, und es ist eine Katastrophe für die Beschäftigten. Deshalb bitte ich Sie: Denken Sie noch einmal darüber nach. So kann man das wirklich nicht machen. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Schulze. – Es spricht jetzt Herr Ortgies von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zeigt: Wir sagen, was wir tun, und wir tun, was wir sagen.

Der Bürokratieabbau ist einer der zentralen Punkte der Landespolitik der nächsten Jahre. Mit dem Gesetzentwurf, über den heute diskutiert wird, machen wir einen Riesenschritt hin zu einer effektiven bürger- und wirtschaftsfreundlichen Verwaltung.

Im Geschäftsbereich des MUNLV, zu dem ich heute sprechen werde, wird es große Veränderungen geben. Mein Kollege Theo Kruse hat sie schon detailliert aufgezählt. Ich will darauf nicht näher eingehen. Verschiedene Redner haben das gemacht. Aber eines will ich betonen: Durch die Übernahme von hoheitlichen Aufgaben des Verbraucherschutzes durch das neue Landesamt LANUV erhält die ehemalige Landesanstalt nun den Status einer Behörde. Durch die Übertragung der Belange von Forst, Jagd, Holznutzung und Waldökologie auf den Landesbetrieb Wald und Holz wird es auch hier zu einer sinnvollen Bündelung kommen.

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Körfges?

Ich habe nur noch drei Minuten. – Aber bitte, Herr Körfges.

Bitte schön, Herr Körfges.

Herr Kollege, ich frage Sie: Ist Ihnen die Petition der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 50 bei der Bezirksregierung in Köln bekannt, und wissen Sie, wie auf die Bedenken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der Auflösung eingegangen worden ist?

Die Petition ist mir bekannt. Aber mir ist klar, dass es, wenn es zu Veränderungen kommt, auch Verunsicherungen gibt. Dann müssen wir die Menschen eben überzeugen.

Beim Verbraucherschutz wird es durch die Abgrenzung der kommunalen Kontrolle von der staatlichen Überwachung durch die neue Zuständigkeit des LANUV zu einer gründlicheren Überwachung im Sinne der Verbraucher kommen. Die Lebensmittelskandale der vergangenen Monate

sind auch eine Folge der verfehlten Politik der Vorgängerregierung.

(Beifall von der CDU)

Durch die Verdoppelung der Zahl der Lebensmittelkontrolleure werden wir auch hier mehr Sicherheit schaffen.

Egal, was ein Produkt kostet: Die Menschen müssen sich sicher sein, dass sie gute Lebensmittel kaufen. Im Übrigen haben mir die Debattenbeiträge der letzten Plenarsitzungen zu diesem Thema gezeigt, dass die SPD im Grunde ihres Herzens für eine Reform ist.

(Beifall von der CDU)

Allerdings konnte sie das vor einigen Jahren nicht durchsetzen, weil sie bis Mai 2005 überhaupt keinen Zutritt zum MUNLV hatte, und heute darf sie es nicht offen sagen, weil es ihr die Gewerkschaften und Personalvertretungen so vorschreiben.

Meine Damen und Herren, die heute zu beschließenden Änderungen insbesondere im Umweltrecht werden zu einer spürbaren Verbesserung der Effektivität führen. Gerade die immer von der Wirtschaft und den Bürgern beklagte Mehrfachzuständigkeit der Genehmigungsbehörden wird entscheidend vereinfacht. Frau Schulze, das ist bürgernah. Sie wollten ein Argument für Bürgernähe haben. Das ist bürgernah, wie wir es verstehen. Die rot-grüne Vorgängerregierung, vor allen Dingen eine damals noch bekannte Ministerin, hatte sich die Umweltverwaltung zu Eigen gemacht, für ihre Ziele instrumentalisiert und sie brutalstmöglich für ihre ideologischen Zwecke eingesetzt.

Die Folgen für Wirtschaft und Bürger sind bekannt. Die Wähler haben für diese destruktive Politik 2005 die Quittung erteilt. Ich habe festzustellen, dass Sie das immer noch nicht verwunden haben. Ich bitte die SPD allerdings, unseren konstruktiven Weg, den sie selbst eigentlich immer gehen wollte, zu begleiten.

Wir wissen auch, dass wir den Beschäftigten einiges zumuten. Aber ich weiß auch aus internen Gesprächen, dass viele Beschäftigte diesen Weg positiv begleiten; denn alle wissen: Wenn wir heute nicht handeln, werden die Einschnitte später umso tiefer sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Remmel hat sich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beitrag von Herrn Ortgies kann als letzter Beitrag der Debatte einfach nicht so im Raum stehen bleiben. Deshalb muss man dazu noch etwas sagen.

(Zurufe von der CDU)

Bitte, legen Sie doch einfach einmal die Stellungnahmen, die der BUND und die Naturschutzverbände fast wortgleich eingereicht haben, und die Stellungnahmen des BDI und des VCI zur Qualität der Umweltverwaltung in der Vergangenheit und in der Gegenwart neben den Wortbeitrag von Herrn Ortgies. Dann wird doch klar, dass es darum geht, mit diesem Gesetzentwurf ein Trauma abzuarbeiten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es geht Ihnen gar nicht um die Sache. Und im Gesetzentwurf wird auch deutlich, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht. Sie haben nämlich den Verbraucherschutz in diesem Landesamt zusammengeführt, wie wir teilweise gefordert haben, allerdings mit heißer Nadel. Sie mussten, weil es eben mit der heißen Nadel genäht ist, einen solch umfangreichen Änderungsantrag nachliefern. Das macht deutlich, dass das aufgrund unserer Kritik hoppla hopp entstanden ist. Aber bitte beantworten Sie doch die Frage, warum Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Verbraucherschutz in einer Sonderbehörde angedeihen lassen wollen, aber der Umwelt nicht. Diese Frage steht doch im Raum, und die haben Sie heute auch nicht beantwortet. Das macht noch einmal deutlich und unterstreicht: Ihnen geht es darum, Ihre Ideologie, ihr Trauma an der letzten Landesregierung hier abzuarbeiten. In der Sache kommen wir hier kein Stück weiter. Das muss an dieser Stelle noch einmal festgehalten werden, damit keine Legenden gebildet werden. – Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind am Ende der Debatte.

Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3044, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2574 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Die Fraktion der SPD hat gemäß § 72 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Einzelabstimmung über Art. 24 – neu – beantragt.

Wir kommen zur Abstimmung und stimmen erstens über den Artikel 24 – neu – ab; das betrifft

die Übergangsregelung zum Kommunalwahlgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung 14/3044. Wer dem zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Zweitens stimmen wir über die Beschlussempfehlung 14/3044 im Übrigen ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dann ist diese Beschlussempfehlung auch angenommen.

Drittens kommen wir zur Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2574 entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dem zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Grüne. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von CDU und FDP)