Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt

9 Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3018

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich vonseiten der Landesregierung Herrn Innenminister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den Strukturreformen geht es Schlag auf Schlag: Am 18. Mai 2006 hat der Landtag das Erste Gesetz zur Änderung Polizeiorganisationsgesetzes verabschiedet. Zur notwendigen Straffung der Strukturen der Polizei wurden damit die Wasserschutzpolizei mit dem PP Duisburg, das PP Mülheim mit dem PP Essen und das PP Leverkusen mit dem PP Köln zusammengeführt. Die Maßnahmen treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Mit der Umsetzung liegen wir im Zeitplan.

(Unruhe – Glocke)

Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar dafür, mit welch hoher Professionalität und Zielgerichtetheit die notwendigen Maßnahmen angegangen wurden. Mittlerweile ist auch den Kritikern klar geworden, dass ihre damaligen Bewertungen jeglicher Grundlage entbehrten. Die Maßnahmen führen eben nicht zu weniger Polizei, sondern zu mehr operativer Schlagkraft und damit zu mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Bewährt hat sich auch, dass wir die zu erzielenden Synergieeffekte sehr konservativ berechnet haben. Wir sind damals von 145 Stellen ausgegangen, die wir gewinnen können.

Ich bin sehr froh darüber, dass ich heute mitteilen kann, dass wir dieses Ziel übertreffen werden. Alleine durch die Maßnahmen bei der Autobahnpolizei, bei denen wir von 80 Stellen ausgegangen sind, werden wir für den operativen Dienst tatsächlich 112 Stellen erreichen, die wir auch dringend brauchen. Nach den Berichten der übrigen beteiligten Behörden werden wir auch dort die Zahlen erreichen und teilweise übertreffen. Das ist ein wesentlicher Beitrag für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.

Meine Damen und Herren, das erste Änderungsgesetz beinhaltete auch die Verlagerung der Autobahnpolizeien zu fünf großen Kreispolizeibehörden. Dies war der erste Schritt zum Verzicht auf die polizeiliche Mittelinstanz, wie wir es im Koalitionsvertrag verabredet hatten. Jetzt folgt der zweite Schritt zur notwendigen Neuausrichtung. Ziel bleibt die Stärkung des operativen Bereichs, also des Wach- und Wechseldienstes, des Bezirks- und des Ermittlungsdienstes gemäß unserer Handlungsmaxime „Mehr fahnden statt verwalten“.

Sie sehen, meine Damen und Herren, wir tun genau das, was wir in der Koalition verabredet haben. Wir stärken die Polizei und setzen die Koalitionsvereinbarung konsequent und Schritt für Schritt um. Wir lösen in den fünf Bezirksregierungen die zehn Polizeidezernate heraus. Wir verzichten auf eine komplette Hierarchieebene bei der Polizei, auf die sogenannte Mittelinstanz, und schaffen damit eine Zweistufigkeit. Entscheidungswege werden verkürzt und Kommunikationsprozesse vereinfacht. Wir schaffen keine zusätzlichen Organisationseinheiten. Soweit die Aufgaben der Bezirksregierungen nicht wegfallen, zum Beispiel durch vorgesehene Veränderungen beim Widerspruchsverfahren oder durch Übertragung auf Kreispolizeibehörden, führen wir diese bei bereits seit langem bestehenden und bewährten Organisationseinheiten zusammen.

Das Innenministerium konzentriert sich dabei auf die strategische Aufgabenwahrnehmung. Es nimmt die Fach- und Dienstaufsicht über die 47 Kreispolizeibehörden und die drei neuen Landesoberbehörden wahr. Dabei wird es vom Landeskriminalamt – LKA –, dem Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste – LZPD – sowie dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten – LAFP – unterstützt. Entsprechend zu den von den Behörden eingeleiteten Binnenmodernisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Kernaufgaben sieht der Gesetzentwurf die sachgerechte Bündelung der bisherigen polizeilichen Aufgaben bei den Bezirksregierungen vor. Das LKA wird für die kriminalfachlichen Fragen, das LZPD für den Einsatz, den Verkehr und die Polizeitechnik und das LAFP für die Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten zuständig sein.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Die Kreispolizeibehörden haben dann zentrale Ansprechpartner, und Hierarchien werden verschlankt. Waren zuvor noch neun Stellen zuständig, nämlich das Innenministerium, die fünf Bezirksregierungen, die drei Landesoberbehörden beziehungsweise Einrichtungen, sind es dann nur noch vier Stellen, bezogen auf die jeweiligen Kernaufgabenbereiche sogar nur noch zwei Stellen. Dadurch gewinnen wir Personal für den operativen Bereich zurück.

Das ist ein in sich geschlossenes Gesamtkonzept. Die Maßnahmen zur Straffung der äußeren Struktur, der Binnenmodernisierung und des Bürokratieabbaus gehen Hand in Hand. Damit machen wir die Polizei fit für die Zukunft. Ich denke, schlanke Strukturen, weniger Bürokratie und mehr Sicherheit in NRW sind gute Ziele. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Wolf. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Kruse. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil eines Gesamtkonzeptes. Es geht in diesem Gesetzentwurf um die Straffung der äußeren Struktur und den Abbau unnötiger Bürokratie bei der Polizei. Eine Reform der Polizeiorganisation ist nicht nur angesichts knapper werdender Ressourcen erforderlich, sondern wir wollen in den nächsten Jahren den operativen Teil der Polizei insgesamt stärken.

Die Koalition aus CDU und FDP befindet sich damit nicht nur in der konsequenten Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, nach der wir die bisher bei den Bezirksregierungen angesiedelten Polizeiabteilungen auflösen und verbleibende Aufgaben an Polizeibehörden verlagern wollen, sondern die Koalition befindet sich auch in der Erfüllung des Entschließungsantrags Drucksache 14/1878 der Fraktionen von FDP und CDU, beschlossen am 18. Mai 2006, mit dem wir die Landesregierung auffordern, mit der Auflösung der Mittelinstanz der Polizeiverwaltung zügig fortzufahren und Vorstellungen zur Herauslösung der Aufgaben der Dezernate 25 und 26 nach der parlamentarischen Sommerpause 2006 vorzulegen.

Im Namen der CDU-Fraktion danke ich der Landesregierung – hier in besonderer Weise dem Innenministerium –, dass nichts auf die lange Bank geschoben, sondern heute ein entsprechender Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung überwiesen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verlagerung der Dezernate aus den fünf Bezirksregierungen werden keine neuen oder zusätzlichen Organisationseinheiten geschaffen, sondern wir übertragen die Aufgaben dem Landeskriminalamt, dem Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste sowie dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten. Wir wollen auch mit dieser Organisationsänderung Hierarchien abbauen sowie Entscheidungsabläufe und Kommunikationsprozesse verkürzen. Auf diese Weise sollen die Aufgaben von bisher acht Behörden, nämlich von fünf Polizeibehörden mit insgesamt zehn Dezernaten, einer Landesoberbehörde und zwei Polizeieinrichtungen in zukünftig drei Landesoberbehörden konzentriert werden.

Jeder weiß – das kann niemand bestreiten –, dass es Ziel dieser Landesregierung ist, insgesamt die Verwaltung des Landes zu straffen, zu verschlanken und bisher zum Teil unübersichtliche Kompetenzen zu entflechten – siehe auch die vorangegangenen Tagesordnungspunkte. Hierzu gibt es aus meiner Sicht ernsthaft diskutiert auch keine Alternative.

Die Auflösung der Dezernate 25 und 26 bei den fünf Bezirksregierungen bedeutet, dass die Polizei zukünftig über einen zweistufigen Verwaltungsaufbau verfügen wird. Die personellen Synergien sollen uneingeschränkt der Polizei zugute kommen, und, wie gesagt, der operative Bereich in den Kreispolizeibehörden soll verstärkt werden.

Veränderungen – das nehmen wir außerordentlich ernst – lösen in der Regel Sorgen und Unsicher

heiten, ja auch Widerstände aus, nicht zuletzt deswegen, weil wie bei dieser Organisationsveränderung die Beschäftigten der Dezernate 25 und 26 in den Bezirksregierungen und eine gehörige Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesoberbehörden persönlich betroffen sind.

Deswegen bitte ich das Innenministerium einerseits nachdrücklich, die Wünsche der Betroffenen hinsichtlich ihrer zukünftigen Verwendung so weit wie möglich zu berücksichtigen, andererseits um Verständnis dafür, dass die veränderte Organisation schnell und zügig ihre vollständige Funktionsfähigkeit erhalten muss. Ich freue mich auf die Beratungen im parlamentarischen Verfahren. Sicher wird es auch hierzu eine Anhörung geben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Dr. Rudolph das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kruse, ich fand es interessant, was Sie zum Schluss gesagt haben, die mahnenden Worte an das Innenministerium, die Fragen und möglichen Widerstände der Beschäftigten ernst zu nehmen und darauf einzugehen.

Kurz vorher hat der Innenminister dem Parlament gegenüber noch erklärt: Alle, die dagegen wären, hätten ihren Widerstand und ihre Bedenken aufgegeben. Sie nehmen die Realität dankenswerterweise genauso wie ich wahr: Es gibt große Unruhe bei den Beschäftigten, große Unruhe bei der Polizei.

Sie sollten sich einmal fragen – auch wenn der Spruch, dass bei Veränderungen immer Unruhe entsteht, gilt –, warum bei Ihren Änderungen in diesem ausgesprochen hohen Maße Unruhe in diesem Land aufkommt. Wie kommt das eigentlich? Ich sehe da handfeste Gründe, warum Ihnen das immer passiert, warum im Bereich des Innenministers generell alle Anhörungen so enden, dass nahezu alle Sachverständigen klar sagen: Das, was die Regierung vorhat, ist bestenfalls gut gemeint, aber nicht gut geplant und nicht gut gemacht.

Das war im Übrigen auch das Ergebnis dieser ersten Anhörung der Sachverständigen, als wir über den ersten Teil der Polizeiorganisation gesprochen haben. Wenn der Innenminister sagt, es gehe jetzt weiter – Schlag auf Schlag! –, dann lässt das einige Nackenschläge für die Polizei und

erhebliche Tiefschläge für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen befürchten.

(Beifall von der SPD)

Herr Kruse, ich war sehr gespannt, Sie hier als weiteren Redner noch einmal zu hören.

(Theo Kruse [CDU]: Ich habe mich gefreut!)

Ja, ich habe mich auch gefreut. Hier ist eine große Aufgabe für den Kollegen Kruse. Er hat bei der Verwaltungsstrukturreform im Plenum erklärt, wie gut es sei, dass Sonderbehörden jetzt in die allgemeine Verwaltung integriert würden und dass sie erst einmal bei den Bezirksregierungen untergebracht würden.

Ich war gespannt darauf, wie die Ministerbank darauf reagiert. Das, was Sie anschließend erklärt haben und was auch der Inhalt dieses Gesetzentwurfs ist, lässt die Schlussfolgerung zu: Sie sind dabei, im Bereich der Polizei Sonderbehörden aufzubauen. Das, was Sie woanders machen, nämlich abbauen und integrieren, machen Sie bei der Polizei nicht. Es ist interessant, dass der Innenminister dann – ich sage es salopp – als Verwaltungsminister, wenn es um die Verwaltung anderer Ressorts geht, alles integriert, aber jetzt dabei ist – Herr Uhlenberg, und Herr Laumann, jetzt gut aufgepasst! –, zwei neue Landesoberbehörden zu schaffen.

(Zuruf von Minister Eckhard Uhlenberg – Mi- nister Karl-Josef Laumann: Ein Kabinett der Harmonie!)

Sie haben das mitbekommen. Da bin ich beruhigt. Dann scheint die Kommunikation im Kabinett zu funktionieren.

(Minister Karl-Josef Laumann: Wunderbar!)

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie den Aufbau einer Sonderstruktur bei der Polizei offensichtlich unterstützen und in all den anderen Fragen offenbar Ihren Widerstand eingestellt haben.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Engel?

Ja, gerne.

Bitte, Herr Engel.

Herr Kollege Dr. Rudolph, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Scheu-Kommission in ihrem Abschlussbericht auf 160 Seiten an

(Monika Düker [GRÜNE]: Lesen Sie mal nach! Das sind mehr Seiten!)

einer Stelle bereit war, die Mittelinstanz ebenfalls komplett zu löschen, das heißt, eine Behördenstruktur von round about 20 ohne klassische Mittelinstanz zu installieren, und damit in keinster Weise – Sie haben das mit Sonderbehörden angesprochen – einen Weg beschreiten wollte, um aus Polizeibehörden Sonderbehörden zu machen?

Herr Kollege Engel, ich bin gerne bereit, das zur Kenntnis zu nehmen. Wenn man den Bericht der Scheu-Kommission noch einmal der Polizei und dem interessierten Publikum übergeben würde, würden alle sagen: Das ist eine tolle Grundlage für eine gründliche, plausible, kompetente Reform,

(Beifall von SPD und GRÜNEN)