Wenn Sie Scheu ansprechen, dann müssen Sie auch sagen, dass da die Grundlage für einen zweistufigen Aufbau der Polizei und einen entsprechenden Aufbau bei den Kreispolizeibehörden gelegen hat. Durch das Anhängen von zwei Polizeipräsidien an zwei andere haben Sie das Unterbauproblem nicht gelöst. Viele Fragen sind offen, die wir bereden müssen. Ich freue mich auf die Diskussion z. B. über die Frage -Sie haben es eben angesprochen –: Ist die Führungsspanne nicht viel zu groß, die Sie jetzt aufbauen? Da rate ich Ihnen, auch dem Minister: Lesen Sie bei Scheu weiter! Scheu lesen bildet und hilft vielleicht, dass aus der einen oder anderen Reform etwas wird.
Zu dem konkreten Fall: Inzwischen sagen Sie, dass 150 Stellen in den operativen Dienst kommen sollen. Das würden wir uns gerne nachweisen lassen. Ich möchte gerne sehen, wo die Polizeibeamten aus den Bezirksregierungen amtsangemessen in den Kreispolizeibehörden verwendet werden.
Um nicht missverstanden zu werden: Wir sind bereit, jeden Weg mitzugehen, um zu überprüfen, ob die Aufgaben erledigt werden, ob Aufgaben weggefallen sind, ob das Personal falsch eingesetzt ist. Gerne!
Zu Ihrem Spruch, Sie wollen mehr fahnden und weniger verwalten: Auch bei den 150 Stellen, deren Verwendung Sie nicht nachweisen können, drängt sich der Verdacht auf: Bei all dem, was Sie machen, seitdem Sie an der Regierung sind,
Sie benutzen die Organisation der Polizei als einen Steinbruch, ohne klarzumachen, wie die neue Organisation der Polizei aufgebaut werden soll. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rudolph. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Engel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einen kleinen Ausflug in die 13. Legislaturperiode machen. Sie werden sich erinnern: Im September/Oktober 2003 hat die FDP-Fraktion die Debatte über die Reform der Polizei in NordrheinWestfalen angestoßen. Ergebnis: Die damalige Landesregierung hat die sogenannte ScheuKommission eingesetzt. Den Abschlussbericht kennen wir. Darauf wurde eben in Teilen schon Bezug genommen.
Es gab einen Riesenreformstau. Wir haben das damals ohne Scheu mit kleiner Mannschaft festgestellt und sind zu einem interessanten Ergebnis gekommen: Jeder der rund 3.000 ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten verursachte beim Finanzminister – denn dieser Beruf ist sehr technisch – etwa 80.000 € Vollkosten. Etwa 3.000 Polizeivollzugsbeamte sind im Back-Office, in der Führungsverwaltung, in der allgemeinen Verwaltung mittlerweile gehindert, wirklich polizeiliche Arbeit zu leisten. – Scheu kam auf 2.200 Polizeivollzugsbeamte plus 300 Verwaltungsbedienstete; das waren die Zahlen.
Darüber hinaus – das dürfen wir auch nicht vergessen; darauf ist keiner der Vorredner eingegangen – lagen die Ergebnisverantwortung und die Ressourcenverantwortung nicht in einer Hand. Wenn man für ein Ergebnis verantwortlich ist, dann muss man auch die Ressourcenverantwortung haben. Heute haben wir in der Altorganisation immer noch dieses Auseinanderfallen. Sehr polemisch formuliert heißt das: Wir haben immer noch eine organisierte Unverantwortlichkeit.
Deshalb haben wir uns nach der Übernahme der Regierungsverantwortung aufgemacht, das ganz klar zu ändern. Die ersten Schritte sind hier beschrieben, und ich nehme mit Interesse und Freude entgegen, dass – wie es auch der Innenminister bei der Einbringung sagte – es ursprünglich bei konservativer Berechnung 80 Stellen waren;
Das ist auch für den Finanzminister wichtig: 100 Schutzleute entsprechen etwa 8 Millionen € Personalkosten. Das heißt, nur diese kleine Maßnahme erspart uns am Ende 8 Millionen € an zusätzlichen Personalkosten. Für Personal, das wir jetzt schon haben, brauchen wir kein zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen. Wir bringen es vielmehr dahin, wo es eigentlich auch hingehört, nämlich in den operativen Bereich.
Damit klar ist, was damit gemeint ist: Es ist der Bezirksdienst, es sind die Kommissariate, es ist der Wach- und Wechseldienst. Das ist der sogenannte operative Dienst. Und, Herr Dr. Rudolph, auf eine amtsangemessene Verwendung werden wir an der Stelle schon achten. Allerdings sage ich in allem Freimut: Ob das – und da zitiere ich ausnahmsweise den früheren Innenminister Dr. Behrens – bis zum letzten i-Punkt gelingt, weiß ich nicht. So kleinlich sollte man auch nicht sein. Der damalige Innenminister hat an einer ähnlichen Stelle einmal gesagt: Keine Reform ohne Brüche. – Das muss man dann auch konstatieren. Aber es wird natürlich nicht so sein, dass man einen Polizeidirektor – um ein Beispiel zu nehmen – auf Streife schickt. Solche Bilder werden draußen produziert, aber das ist blanker Unsinn.
Dass wir auf dem Weg dorthin den anderen Bereich, nämlich die sogenannte Binnenorganisation, nicht aus den Augen verlieren, ist auch völlig klar. Wir nehmen den Reformdruck aus den Behörden nicht raus, und wir staunen, was da alles möglich ist. Ich hätte es selber nicht für möglich gehalten, dass zum Beispiel eine Landratsbehörde mit etwa 700 Mitarbeitern 44 Polizeibeamte in den operativen Dienst zurückbringt.
Nein, aber der Herr Kubendorff dort ist auch sehr ambitioniert. Ich weiß nicht genau aus dem Kopf – da bitte ich um Nachsicht –, wie viele Mitarbeiter er insgesamt hat. Aber bitte erkundigen Sie sich in Bergheim beim Landrat Werner Stump. Der hat das Kunststück mit den 44 Leuten fertig gebracht. Alle Achtung!
Wir wären dumm, wenn wir den Reformdruck herausnähmen. Wir haben auch damals, 2003, hier gesagt, dass zunächst einmal gilt, salopp formuliert: Sand raus aus dem Getriebe! Weniger verwalten, mehr fahnden! Wenn der Prozess abgeschlossen ist, gucken wir einmal hin, wo wir noch zusätzliches Personal brauchen, das wir einstellen können.
Nun zu dem – ich habe noch eine Minute –, was diese Binnenreform an anderer Stelle auch bringt. Ich rufe den Kollegen, die im Innenausschuss tätig sind, in Erinnerung, was uns der Inspekteur der Polizei, Dieter Wehe, an Zahlen dahin gehend lieferte, welche Auswirkungen alleine ein Mini-Erlass mit drei Zeilen hat. Es ging um den Wegfall der buchhalterischen Arbeit, also um die Dokumentation darüber, was der einzelne Polizist in der Dienstschicht gemacht hat; Sie erinnern sich bestimmt noch. Denken Sie daran, was das an Stellenäquivalenten gebracht hat. Der Minister schreibt drei Zeilen, und am Ende kommen zwischen 400 und 500 – ich glaube, es waren rund 450 – Stellenäquivalente heraus. Diese Software heißt in der Szene „Mach weg“, weil es überflüssig war.
Es sind also 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir nicht einstellen müssen, weil sie schon da sind. Wir können sie jetzt für Aufgaben im operativen Dienst freistellen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es völlig logisch, dass nach der Verlagerung der Autobahnpolizeien zu den fünf großen Kreispolizeibehörden auch die Dezernate 25 und 26 dran sind.
Als Sie mich, Frau Düker, vor wenigen Monaten fragten: „Herr Engel, wie wollen Sie das unter Verzicht der Mittelinstanz machen?“, sagte ich: „Mit ein bisschen Fantasie.“ Das Bild kennen Sie eigentlich schon. Heute liegt es auf dem Tisch. Wir haben – Herr Präsident, ich komme zum Schluss – das Landeskriminalamt, wir haben die Zentralen Polizeitechnischen Dienste, und wir haben das Institut für Aus- und Fortbildung. Da gehen die Aufgaben hin, soweit sie nicht wegfallen und nicht auf die Kreispolizeibehörden verlagert werden.
An der Stelle möchte ich mich ausdrücklich für diese unglaublich schwierige Arbeit des Innenministeriums und seiner Mitarbeiter bedanken. Wir haben am Rande mitbekommen, wie schwer es war, von einer Mittelinstanz Abschied zu nehmen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken, und ich wäre Ihnen, Herr Minister, dankbar, wenn Sie dies weitergeben würden.
Wir freuen uns auf die Debatte, und zwar unabhängig davon, in welchem Forum – beispielsweise im Rahmen einer Expertenanhörung oder wie auch immer – diese stattfindet. Auf jeden Fall stimmen wir dem Entwurf in erster Lesung zu. – Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. Das Abschiednehmen vom Pult fällt manchmal auch schwer. – Nun hat Frau Abgeordnete Düker für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fünf Minuten Redezeit. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Engel, Sie haben gerade gesagt, Sie hätten ein bisschen Fantasie walten lassen. Ich sehe tatsächlich Fantasie – aber auch nicht mehr als Fantasie. Konzeptionen, Verstand und Sinn entdecke ich nicht. Lassen wir es bei der Fantasie, und dann reicht es schon, was Sie uns hier seitens des Innenministers vorlegen.
Meine Damen und Herren, wir haben gerade im vorigen Tagesordnungspunkt so wohlfeile Worte von den Koalitionsfraktionen gehört: Beim Behördenaufbau wollen wir verschlanken, entflechten, straffen und mehr Effizienz. – Herr Kruse, Sie tun hier bei der Polizei genau das Gegenteil. Das ist Ihnen klar, oder?
Im Prinzip stimme ich Ihnen sogar zu, Herr Engel: Richtig ist – das sehe ich genauso –, dass ein zweistufiger Behördenaufbau im Bereich der Polizei gerade auch in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnern durchaus machbar ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass es unterhalb und oberhalb der aufzulösenden Struktur, also der mittleren Verwaltungsebene, auch stimmen muss. Genau dort hakt es.
Lassen Sie mich ausführen, worüber wir an dieser Stelle eigentlich reden. Welche Aufgaben nimmt die Bezirksregierung bei der Polizei wahr? Erstens gibt es aus meiner Sicht die auch erstinstanzlich zu verbuchenden Aufgaben wie Personal, Haushalt und Fachaufgaben wie Versammlungsrecht, Vereinsrecht und Waffenrecht. Zweitens gibt es in der Tat eher mittel- oder oberinstanzliche Tätigkeiten wie Dienst- und Fachaufsicht, Leitstellenfunktion und Einsatzgeschäft bei größeren, bezirksübergreifenden Lagen.
lungsfunktion der Bezirksregierung nicht mehr brauchen. Meines Erachtens ist auch die oft beschriebene Pufferfunktion der Bezirksregierung funktional nicht unbedingt nötig. Jetzt kommt allerdings das große Aber: Man kann sich das nicht als einen kleinen Baustein aus dem dicken Scheu-Bericht herausgreifen. Die Verlagerung von Aufgaben nach oben beziehungsweise nach unten im Rahmen einer Reform ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, damit sie Sinn macht und nicht eine Verschlimmbesserung eintritt, wie das jetzt passiert.
Wenn wir dies tun, benötigen wir oben eine zentrale Instanz, die die erforderliche Aufsichtsfunktion besser wahrnehmen kann. Das heißt, dass wir auch eine Neuorganisation der Abteilung 4 des Innenministeriums brauchen.
Worum geht es in diesem Zusammenhang? Es geht um eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung im Land. Diese ist nicht durch drei Sonderbehörden zu gewährleisten, sondern kann aus meiner Sicht nur zentral organisiert werden. Das ist auch nur dann möglich – jetzt kommt die daran geknüpfte zweite Voraussetzung –, wenn unten gleich große, funktionsfähige Organisationseinheiten vorhanden sind, nämlich Kreispolizeibehörden, die so groß sind, dass sie alle polizeilichen Aufgaben eigenständig wahrnehmen können. Herr Scheu hat von 16 Kreispolizeibehörden gesprochen. Ich meine, dass wir von elf bis zwölf Behörden im Land ausgehen können. Nur dann entsteht eine machbare, auch wirklich effizient zu handhabende Führungsspanne für die obere Instanz.
Was aber passiert mit diesem Gesetz? Genau das Gegenteil! Es werden Aufgaben nach oben verlagert und teilweise auf drei Behörden verteilt. Außerdem werden dem Innenministerium eine Menge – zum Teil auch intransparente – Vorbehalte eingeräumt, sodass Aufgaben durch Rechtsverordnung noch hierhin oder dorthin verlagert werden können.
Im Übrigen bekommen wir – man höre und staune – mit diesem Gesetz zwei neue Landesoberbehörden. Diese Sonderverwaltungen wollten Sie doch alle abschaffen! Wenn wir die Reformen ernst nehmen, brauchen wir diese Sonderverwaltungen für die Polizei nicht. Sie sind auch hinderlich; denn auf diese Weise werden durch die Abschaffung der mittelinstanzlichen Arbeit der Bezirksregierung nicht weniger Schnittstellen, sondern mehr Schnittstellen geschaffen.
Schauen Sie sich das Ganze doch einmal aus dem Blickwinkel einer Kreispolizeibehörde an! Jetzt hat sie nach oben einen Ansprechpartner, nämlich ihre Bezirksregierung. Demnächst sind es das Innenministerium plus drei Sonderbehörden, denen bestimmte Aufgaben zugeordnet werden können. Bei einer unteren Struktur, die nach wie vor 47 Behörden umfasst, ist eine solche Abschaffung der Mittelinstanz schlicht und einfach vollkommener Murks und völlig daneben.
Zusammenfassend kann ich nur sagen: Polizeistrukturreform II – Das Chaos im Land geht weiter! Es werden keine wirklichen Antworten gefunden; denn auf der erstinstanzlichen Ebene, bei den Kreispolizeibehörden, hat man nicht den Mut zu richtigen Reformen. Man wurstelt oben ein bisschen herum und vergrößert damit das Chaos nur weiter, Herr Engel.
Sie sagen, dass es in der Binnenstruktur so tolle Reformen im Land gebe. Wer hat denn eigentlich noch den Überblick darüber, wie viele Modelle in welchen Behörden gerade gefahren werden? Auch in der Binnenstruktur ist es so, dass Sie die Polizei einem großflächig angelegten Feldversuch unterziehen – und das auf so lange Zeit, dass in der Polizei niemand mehr weiß, wer eigentlich für was zuständig ist. Damit lassen Sie ein Wirrwarr entstehen, das die Funktionsfähigkeit der Polizei enorm schwächt.