Herr Palmen, was sagen Sie denn im nächsten Katastrophenfall – ob es sich nun um ein Schneechaos, ein Hochwasser handelt oder was auch immer in diesem Land passieren kann – den Leitstellen bei der Bezirksregierung für den Katastrophenschutz? Wie erklären Sie ihnen denn, dass sie in diesen Katastrophenfällen nicht mehr die Leitstellen der Polizei, auf die sie dann angewiesen sind, zur Einsatzunterstützung benutzen können, sondern ganz alleine dastehen? Geben Sie den Leitstellen beim Katastrophenschutz dann mehr Personal? Bauen Sie sie aus?
Auch dazu findet sich in diesem Gesetzentwurf kein Wort. Das Chaos in diesem Land geht weiter. Ich befürchte, dass sich dies zulasten der Sicherheit unserer Bevölkerung auswirkt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3018 an den Innenausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind alle vier Fraktionen des Landtags. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (UmIG)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum besseren Verständnis gehe ich kurz auf die jüngere Geschichte dieses Umlagegesetzes ein. Mit der Errichtung des Landesbetriebes Wald und Holz zum 1. Januar 2005 wurden Forstbetriebe von der Umlage zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen befreit. Hintergrund war, dass der forstliche Bereich von der Landwirtschaftskammer auf den Landesbetrieb verlagert wurde.
Um die Herausrechnung des forstlichen Teils aus der Kammerumlage praktikabel zu machen, wurde im Dezember 2005 das Umlagegesetz dahin gehend geändert, dass der Landesbetrieb Wald und Holz auf Antrag den Waldwert auf der Basis eines durchschnittlichen, pauschalierten Waldwertes feststellt. Die Finanzverwaltung ändert daraufhin die Umlagebescheide entsprechend.
Für das Jahr 2005 wurde ferner eine Erstattungsregelung getroffen. Dabei konnten Forstbetriebe mit mehr als 30 ha Forstflächen alternativ eine Erstattung auf Basis des im Einheitswert enthaltenen Vergleichswerts der forstlichen Nutzung beantragen.
Bei der praktischen Anwendung des Gesetzes hat sich nun herausgestellt, dass die größeren Forstbetriebe bei einer Reduzierung der Kammerumlage um den pauschalierten Waldwert durchweg schlechter gestellt werden als bei einer Reduzierung auf Basis des im Einheitswert enthaltenen Vergleichswerts der forstwirtschaftlichen Nutzung.
Betriebe mit höherwertigem Baumbestand – vor allem in Fichtengebieten – haben dadurch finanzielle Nachteile, in Einzelfällen sogar bis zu mehreren Tausend Euro. Dies haben entsprechende Berechnungen des Waldbauernverbands und des Landesbetriebes Wald und Holz ergeben.
Das Ziel, die Betriebe von der Kammerumlage für den Forstbereich zu befreien, wird somit nicht in ausreichendem Maße erreicht. Die größeren Betriebe zahlen entgegen der Absicht des Gesetzgebers weiterhin einen signifikanten Beitrag zur Kammerumlage der Forstflächen. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Umlagengesetzes ziehen wir daraus die richtigen Schlüsse und Konsequenzen. Ich bitte um Zustimmung durch den Landtag.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/2914 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Alle vier Fraktionen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Frau Kollegin Fasse das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesregierung hat zu Jahresbeginn die letzten drei FFH-Gebiete in den Kreisen Kleve, Rhein-Sieg und RheinErft/Düren an Brüssel gemeldet. Nach den Worten des Umweltministers Uhlenberg hat NordrheinWestfalen damit seinen abschließenden Beitrag zur Sicherung des europäischen Naturerbes geleistet. Es ist seiner Verpflichtung zur Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten unter der Be
zeichnung Natura 2000 nachgekommen. Von diesem Netz sind auch die nach der EGVogelschutzrichtlinie gemeldeten Vogelschutzgebiete erfasst.
Damit hat Deutschland nach ausdrücklicher Erklärung des EU-Umweltschutzkommissars Stavros Dimas genügend Schutzgebiete für das Natura2000-Netz ausgewiesen. Die EU-Kommission beendete daraufhin nach gut zehn Jahren Dauer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Nunmehr umfasst das Netz Natura 2000 in Nordrhein-Westfalen 518 FFH-Gebiete und 25 Vogelschutzgebiete, die insgesamt ca. 8,2 % der Landesfläche repräsentieren.
Vor diesem Hintergrund überrascht es und ist nicht mehr nachvollziehbar, dass die EUKommission noch im selben Monat ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet hat und darin nach der Vogelschutzrichtlinie fordert, das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein nunmehr auf fast 50.000 ha, das sind 500 km2, auszudehnen. Dieser Forderung tritt die Landesregierung entgegen und findet dabei einhellige Unterstützung durch Verwaltungen, Industrie- und Handelskammern und die Kommunalpolitik in der betroffenen Region.
Das Schutzgebiet Unterer Niederrhein besteht seit 1983 und umfasst nach der neuen Abgrenzung im Jahr 2000 in den Kreisen Wesel und Kleve sowie in der Stadt Duisburg eine Fläche von 20.271 ha, also 202 km2. Es ist das größte nordrheinwestfälische Vogelschutzgebiet und erstreckt sich von der Walsumer Rheinaue im Süden bis zur niederländischen Grenze im Norden.
Hier überwintern schon seit Jahrzehnten jährlich bis zu 200.000 arktische Wildgänse. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit 40 Millionen € ausgegeben und durch Entschädigung der Landwirte für Gänsefraßschäden dafür gesorgt, dass diese Tiere auch außerhalb des Schutzgebietes ausreichend Futter finden können.
Das Schutzgebiet Unterer Niederrhein wurde in seiner jetzigen Ausdehnung von der damaligen rot-grünen Landesregierung nach Brüssel gemeldet. Zuvor hatte diese Regierung die fachlichen Kriterien zur Auswahl von Vogelschutzgebieten in einer Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien präzisiert. In dieser Verwaltungsvorschrift orientiert sich die Auswahl der Schutzgebiete an fachlichen Grundlagen für die Benennung von Important Bird Areas. Sie berücksichtigt dabei auch die vom ORNIS-Ausschuss der Kommission vorgelegten Kri
Ich erwähne diese Grundlagen, um darzustellen, dass die von Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit nach Brüssel gemeldeten Vogelschutzgebiete ausschließlich nach wissenschaftlich begründeten ornithologischen Gesichtspunkten auf der Grundlage von Gutachten festgelegt wurden. Nunmehr sieht die EU-Kommission das Schutzgebiet Unterer Niederrhein mit 202 km2 Ausdehnung als zu klein an und fordert seine Ausdehnung auf das Zweieinhalbfache, nämlich 500 km2, als richtliniengemäß.
Da sich die Vogelpopulation seit der letzten Gebietsfestsetzung nicht geändert hat und die 200.000 arktischen Gänse schon seit Jahrzehnten hier überwintern, muss die rot-grüne Landesregierung bei der Gebietsfestsetzung nach Brüsseler Ansicht gravierende Fehler begangen haben.
Entgegen der Brüsseler Annahme gehe ich nicht von Fehlern bei der Gebietsausweisung durch die frühere Landesregierung aus. Derartige grobe Fehler sind schon deshalb kaum vorstellbar, weil sich die damalige Landesumweltministerin – den erklärten Zielen ihrer Partei folgend – ganz besonders dem Naturschutz gewidmet hat.
Die geforderte Gebietserweiterung kann meines Erachtens nur als Produkt der Eurobürokratie ohne jeglichen Bezug zur Realität angesehen werden.
Die Bürger in den betroffenen Gebieten werden für diese Art des Naturschutzes zu Recht kein Verständnis aufbringen können.
Meine Damen und Herren, sollte die geforderte Gebietserweiterung Realität werden, so würde der Naturschutz in Zukunft bei vielen Menschen nicht mehr als Bereicherung ihrer Umwelt und ihres Lebens, sondern als existenzbedrohende Gefahr angesehen werden. Dies gilt besonders für die vom Gebietsschutz betroffenen Landwirte. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, dass Naturschutz auch in Zukunft für den Menschen und nicht gegen ihn praktiziert wird.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fasse. – Für die mit antragstellende Fraktion der FDP hat der Kollege Ellerbrock das Wort.
Ramsa, Natura 2000, FFH- und Vogelschutzrichtlinie – das sind Begriffe, mit denen wir uns hier laufend auseinandergesetzt haben. Wir sind uns hier alle darüber einig, dass das grundlegende Ziel, die Biodiversifität, die Artenvielfalt und das genetische Reproduktionspotenzial zu erhalten, eine vernünftige Sache ist. Darüber sind wir uns einig.
„Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.“
Meine Damen und Herren, wenn wir das hier in Nordrhein-Westfalen praktiziert hätten, hätten wir weniger Probleme. Dann wäre der Naturschutz in Nordrhein-Westfalen ein Markenzeichen und nicht für viele ein Schreckgespenst.
Heute ist es leider so, dass durch ein ideologisch grün gefestigtes Weltbild unter Ausschluss der Realität die Begriffe Naturschutz, FFH, Ramsa, Vogelschutzrichtlinie Symbole für Blockade, Systemgegnerschaft, Wirtschaftsfeindlichkeit und schlechthin Menschenfeindlichkeit geworden sind. Das bedauere ich.
Meine Damen und Herren, hätte sich vor 15 Jahren irgendjemand überlegt, welches Verfahren umständlich in Nordrhein-Westfalen angewandt zum Tragen kommen würde, wäre die Bereitschaft, vor 15 Jahren auf FFH, Ramsa usw. zuzugehen, leider geringer gewesen. Am Hauptziel – das will ich deutlich machen –, Biodiversifität und Artenvielfalt zu erhalten, wollen wir festhalten.