Es gibt viele gute Gründe, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu folgen. Aber der politisch wichtige Grund ist, meine Damen und Herren, dass wir Naturschutz und Landschaftspolitik vor Ort mit den Menschen machen wollen.
Die Sozialdemokraten waren in dieser Frage schon einmal weiter. Lesen Sie sich bitte die Reden des früheren Ministerpräsidenten Clement zu dem Thema FFH und Vogelschutzgebiete durch und lesen Sie, wie man mit den Regionen auch von europäischer Ebene aus umgeht.
Von den Grünen habe ich nichts anderes erwartet, obwohl heute ein gewisser Zickzackkurs bei der Argumentation festzustellen war.
In diesem Sinne: Vielen Dank an die Koalitionsfraktionen für diesen Antrag. Er ist eine wichtige Unterstützung für die Politik der Landesregierung in dieser entscheidenden Frage für den Niederrhein. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/3041. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Ich eröffne die Beratung und wäre sehr dankbar, wenn sich diejenigen, die sich jetzt äußern, auf das Wesentliche beschränken würden.
Die Debatte eröffnet der Kollege Sahnen von der CDU-Fraktion. Diejenigen, die uns jetzt verlassen, tun das bitte leise.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute scheint in der Tat der Tag des Bürokratieabbaus zu sein. Heute verschlanken wir den Staat. Das ist gut so und eine Zielsetzung, die sich die neue Landesregierung vorgenommen hat.
Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, die Zahl der Bewilligungsbehörden im sozialen Wohnungsbau von 88 auf 54 zu reduzieren. Das ist möglich, weil sich die Situation bei der Antragstellung geändert hat. Heute gibt es im Vergleich zu den Spitzenzeiten in den 50er-Jahren nur noch ein Zehntel der Anträge.
Das ermöglicht es, die gegebenen Strukturen zu überdenken und die Chance zu nutzen, Personal abzubauen und die Stellen zu konzentrieren. Das verschlankt den Staat, und das ist unser Ziel.
Hiermit leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag, um Städte und Gemeinden zu entlasten, denn sie haben damit die Möglichkeit, das Personal anders einzusetzen. Das führt zu einer Reduzierung der Personalkosten. Diese Chance sollten wir nutzen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich unterstützen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Sahnen. Ich bedanke mich dafür, dass Sie sich sehr kurz gefasst haben. – Für die SPDFraktion hat der Abgeordnete Hilser das Wort.
Erstens. Mit dieser Änderung verschlechtern Sie eindeutig das Informations- und Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger.
Gerade im Bereich der Eigentumsförderung sind die Bürgerinnen und Bürger auf eine ortsnahe sachkundige Beratung angewiesen.
Zweitens. Mit der Verlagerung dieser Zuständigkeit von kreisangehörigen großen Gemeinden auf die Kreise legen Sie fest, dass Akteure, die den örtlichen Wohnungsmarkt nicht so genau kennen, in Zukunft für Entscheidungen, in welchem Gebiet einer Stadt Wohnungsbau betrieben werden soll oder nicht, zuständig werden. Das kann nicht im Interesse von einzelnen Gemeinden sein.
Sie legen heute das vierte Änderungsgesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes vor. Das heißt, Sie haben in eineinhalb Jahren vier verschiedene Gesetzesänderungen gemacht. Hochgerechnet auf die Legislaturperiode bedeutet das 15 Gesetzesänderungen an einer Rechtsmaterie. Das kann man als Dilettantismus oder Aktionismus bezeichnen,
beide Vorhaltungen treffen im Prinzip zu. In 15 Monaten vier Gesetzesänderungen an einem Gesetz ist Stückwerk und hat nichts mit einem Gesamtkonzept zu tun.
In der Sache lehnen wir das Gesetz aus den benannten inhaltlichen Gründen ab. Von daher gehe ich davon aus, dass wir uns zu den anderen Themen zum Wohnungsbauförderungsgesetz mit der Art Ihres Herangehens an Gesetzesänderungen und an die Frage, wie man berechtigte Kundenwünsche der Bürgerinnen und Bürger aufgreift oder nicht, noch einmal auseinandersetzen werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hilser. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Rasche das Wort, der für seine kurzen Beiträge bekannt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident hat natürlich immer Recht; deswegen strahlt er auch so.
Die Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen der sozialen Wohnraumförderung wird derzeit von 88 Bewilligungsbehörden im Auftrag der Wohnungsbauförderungsanstalt wahrgenommen.
Wie bei allen Behörden haben wir auch in diesem Bereich geprüft, ob eine Reduzierung der Verwaltung möglich ist. Die geförderten Wohnungseinheiten sind stark rückläufig, zudem konnte uns niemand erklären, warum es in einigen Städten zwei Bewilligungsbehörden gibt.
Um die hohe Qualität und die Bürgernähe zu erhalten, haben CDU und FDP beschlossen, die Bewilligungsbehörden von 88 auf 54 zu reduzieren – ein weiterer Schritt für den Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen. – Ich hoffe, der Präsident ist zufrieden. Vielen Dank.
Großartig, alles ist gesagt. Vielen Dank. – Herr Kollege Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat als Nächster das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Anzahl der Bewilligungsbehörden bei der Wohnraumförderung beweisen die Landesregierung und insbesondere der zuständige Bauminister aus unserer Sicht einmal mehr, dass kommunalfreundliche Regelungen entgegen aller fachlichen Auffassung nicht gewollt sind.
Meine Damen und Herren, die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hat heute folgende Überschrift: „FDP setzt CDU-Basis matt“. Besser und zutreffender kann das Agieren der Koalitionsfraktionen auch hier nicht beschrieben werden.
In einer unendlichen Geschichte räumt die FDP sämtliche kommunalpolitisch bedeutsamen Steuerungsinstrumente ab, und die CDU sieht diesem ideologiegetränkten Treiben ohnmächtig zu.
Es sind die aktuellen Beschlüsse zur Gemeindeordnung, aber auch die Abschaffung der Zweckentfremdungsverordnung, Herr Kollege, die Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung und die Abschaffung der Ausgleichsabgabe. Und
Da wurde die Debatte im Ausschuss richtig spannend: Minister Wittke nennt die kommunalen Spitzenverbände Lobbyverbände. Das Vorstandsmitglied der CDU-Fraktion Bernd Schulte macht den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern den Vorwurf, den Städte- und Gemeindebund zu ihrem Sprachrohr zu instrumentalisieren, um damit Statusfragen gegenüber den Landräten zu klären.