Wir werden daher – dazu lade ich alle ein, sehr geehrte Frau Beer, sehr geehrter Herr Große Brömer – über die Unterstützung von Schulleitungen grundsätzlich nachdenken müssen. So sehr wir die Arbeit von Schulleitungen schätzen: In erster Linie geht es doch – so haben wir es gestern debattiert – um guten Unterricht und darum, dass dieser Unterricht stattfindet. Guter Unterricht ist, wenn er das individuelle Potenzial des einzelnen Schülers berücksichtigt und fördert. Da sind unsere Gesamtschulen durchaus gut aufgestellt:
1.871 Lehrerstellen für den Ganztagsbetrieb, 205,5 Lehrerstellen für die Sprachförderung in den Klassen 5 und 6, 504 Stellen für andere besondere Fördermaßnahmen, zum Beispiel für die Integration von Kindern mit Zuwanderergeschichte, und 40 Lehrerstellen für das Projekt Betrieb und Schule. Dazu kommt noch eine in der Sekundarstufe I günstigere Lehrerrelation im Vergleich zum Gymnasium.
Unterricht findet in der Interaktion zwischen Schülern und Lehrern statt und nicht im Büro der Schulleitung. Das werden Sie doch wohl nicht behaupten können.
Es ist einfach ein Denkfehler, meine Damen und Herren, zu glauben, mit Organisation und Verwaltung sei alles gelöst.
Sehr geehrte Frau Beer, Sie haben am Anfang eine Gretchenfrage gestellt. Ich gebe Ihnen eine Antwort darauf: Ja, individuelle Förderung gilt nach wie vor, immerzu, jeden Tag mehr. Aber sie gilt nicht für Schulleitungen. – Danke schön.
Danke schön, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir zum Schluss der Beratung kommen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2931 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung des Antrags einstimmig beschlossen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um folgenden Sachverhalt: Bei einer Inspektion der Kreispolizeibehörden wurden zwischen Oktober 2002 und Juni 2003, als es eigentlich um Personalverwendung ging, auch systematisch Altersstrukturdaten erhoben. Bei der Erhebung dieser Altersstrukturdaten fiel etwas auf, was wir mehr oder weniger alle geahnt haben, da wir die Einstellungspraxis in den öffentlichen Dienst in den 70er-, 80er- und 90er-Jahren kennen, nämlich dass die Polizei einen – wie es dann auch so freundlich hieß – gewissen Altersbauch besitzt.
Das heißt, alle Fraktionen hier im Landtag haben mit liberalen Innenministern und anschließend mit sozialdemokratischen Innenministern mehr Polizeibeamte eingestellt, weil sie das für erforderlich hielten. Diese Mehreinstellungen haben jetzt dazu geführt, dass sich die Altersstruktur der Polizei in Nordrhein-Westfalen immer ungünstiger entwickelt.
Dies jedenfalls soll ein Bericht zur Altersstruktur der Polizei im Einzelnen beleuchten. In diesem Bericht soll das nach Pressemitteilungen so gerechnet sein, dass beinahe jeder zweite Polizeibeamte im Jahr 2015 mindestens 50 Jahre alt sein soll. Weiter soll in dem Bericht berichtet werden, dass es auch in der Polizei selbst, wenn man die Durchschnittszahlen einmal beiseite legt, grö
ßere Probleme bei einzelnen Behörden gibt. Das heißt, das, was ich Ihnen gerade als Zahl genannt habe, kann in einer bestimmten Endverwendungsbehörde noch viel dramatischer passieren.
Dieser Altersstrukturbericht soll eine ausführliche Analyse enthalten. Diese Analyse enthält unter anderem diese Zahlen. In diesem Bericht soll zu lesen sein – ich zitiere aus einem Teil des Berichts –:
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird zukünftig bei einem Drittel der Kriminalitätsbekämpfung mit älteren Beschäftigten gegen jugendliche, oftmals gewaltbereite Straftäter vorgehen.
Ein nicht unbedeutender Teil der Polizeivollzugsbeamten wird zukünftig aus dem Wachdienst heraus pensioniert werden.
Wenn das alles zutrifft und das in diesem Bericht steht, dann sollte die Landesregierung ihren Informationspflichten nachkommen und diesen Bericht endlich dem Parlament und der nordrheinwestfälischen Öffentlichkeit vorlegen. Denn dieser Bericht ist nicht erst gestern vorgelegt worden. Den soll es seit August 2006 geben. Es gibt in Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Debatte über Teile des Berichts, die bekannt geworden sind. Es gibt Stellungnahmen der Polizeigewerkschaften. Die GdP redet davon, es würde eine Zeitbombe ticken. Die DPolG sagt in einem Flugblatt: Altersproblem in der Polizei muss Chefsache im Kabinett werden. – Damit ist offensichtlich der Ministerpräsident gemeint und nicht der Innenminister.
Das heißt, wir führen in diesem Land eine Debatte über einen Bericht, den der Innenminister nicht vorlegt. Das ist, Kolleginnen und Kollegen, ein Skandal. So kann das Parlament nicht mit sich umgehen lassen. Das geht deshalb nicht in Ordnung, weil die nordrhein-westfälische Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, zu welchen Ergebnissen ein anscheinend fleißig erarbeiteter Bericht zur Altersstruktur und deren Entwicklung in Nordrhein-Westfalen kommt.
Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie, Herr Innenminister, dem Parlament diesen Bericht schleunigst zuzuleiten und bekannt zu geben, damit dieses Parlament imstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, nämlich darüber zu reden, wie wir angesichts dieser Altersstrukturentwicklung die Polizei in Nordrhein-Westfalen so organisieren können und den Beamtinnen und Beamten so helfen können, dass dieses Horror
Wir werden, Herr Innenminister, alle parlamentarischen Mittel nutzen, um diesen Bericht nun auch richtig offiziell von Ihnen vorgelegt zu bekommen.
Wir hatten noch kürzlich eine Debatte über Informationsfreiheit in diesem Parlament. Es wäre eine schöne Sache, wenn Sie diese Informationsfreiheit auch einmal einlösen würden. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn wir in der nächsten Woche beispielsweise als Information an alle Abgeordnete diesen Altersstrukturbericht mit sämtlichen Anlagen vorgelegt bekämen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Worten des Kollegen Rudolph aufmerksam gelauscht und bin auch mit Teilen seiner historischen Betrachtung der Einstellungspraxis in NordrheinWestfalen einverstanden.
Tatsächlich war es so, dass in den 70er- und 80er-Jahren große Zahlen von Einstellungen geplant und umgesetzt wurden. Tatsächlich war es aber auch so, dass vom Ende der 90er-Jahre bis heute von der alten Regierung innerhalb von sechs Jahren über 3.000 Stellen bei der Polizei gestrichen wurden. Gleichzeitig wurden die Einstellungszahlen auf 500 reduziert. Zur Vervollständigung des Bildes sind diese Zahlen wichtig.
Heute geht es vorrangig um die Altersstruktur bei der Polizei. Älterwerden stellt für viele Menschen ein Problem dar. Menschen können das Älterwerden im Prinzip nur verhindern, wenn sie früh sterben. Ich glaube, das ist keine Lösung für die Personalstruktur bei der Polizei. Für die Personalstruktur bei der Polizei ist verantwortungsvolles Handeln erforderlich.
Die Überschriften, die wir vor zwei bis drei Wochen gelesen haben, wie „Opa fährt Streife“ oder „Bei der Polizei tickt eine Zeitbombe“, treffen den Kern zumindest teilweise. Sie sind überspitzt formuliert. Aber tatsächlich wird es wirklich so sein, dass ab 2015 knapp die Hälfte aller Polizisten 50 Jahre und älter ist, wenn wir nicht gegensteuern.
Sehr geehrte Damen und Herren, Opas im Polizeistreifenwagen fallen nicht einfach vom Himmel. Diese Opas im Polizeistreifenwagen sind von der Politik gemacht; damit umfasse ich bewusst alle Teile der Politik. Ich glaube, trotz der unterschiedlichen Vorstellungen, was die Vorgehensweise angeht, haben wir ein gemeinsames Ziel, nämlich den leistungsfähigen und operativen Dienst bei der Polizei zu stärken.
Das ist für ein kleines Wortspiel geeignet: Wenn wir nicht aufpassen und die Entwicklung so weiterlaufen lassen, wie sie von der alten Regierung eingeleitet wurde, könnte aus dem operativen Dienst in Kürze ein „Opa-rativer“ Dienst werden. Das darf doch wohl nicht sein.
Eine Entwicklung innerhalb der Altersstruktur der Polizei kommt nicht von heute auf morgen. Dem aufmerksamen Beobachter der Entwicklung und vor allen Dingen den leidtragenden Polizeibeamten ist das seit längerer Zeit bekannt. Die Polizeibeamten müssen nämlich bei gleichzeitig steigender Belastung teilweise bis zu ihrer Pensionierung Wach- und Wechseldienst, also auch Nachtdienst, machen. Gerade diesen Nachtdienst betrachten die Beamten als besonders belastend, und das ist auch wohl so.
Die alte Regierung kannte dieses Problem, hat aber sehenden Auges nicht darauf reagiert. Anders kann ich mir nicht erklären, dass der alte Innenminister auf eine Kleine Anfrage vom November 2004, ob die Anzahl der Pensionierungen bei der Polizei doppelt so hoch sei wie die Zahl der Einstellungen, schlicht und einfach die Antwort verweigert hat. Er sagte, diese Fragestellung sei nicht sinnvoll und deswegen nicht zu beantworten. So kann man mit den Problemen nicht umgehen.
Die neue Landesregierung macht das ganz anders. Ich schaue direkt Herrn Dr. Rudolph an. Sie haben – zu Recht, muss ich sagen – die gleiche Kleine Anfrage Anfang 2006 gestellt. Sie haben aber eine qualitativ ganz andere Antwort bekommen. Da wurde nicht einfach über das Problem hinweggegangen. Sie haben konkrete Zahlen bekommen.
Dieselbe Frage habe ich auch gestellt. – Sie haben konkrete Zahlen bekommen, woraus sich ergibt, dass die Pensionierungszahlen von