Werner Lohn

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute mit dem Entwurf der Landesregierung ein fortschrittliches Polizeigesetz für unser Land verabschieden – und das mit den Stimmen von CDU und FDP.
Es gibt mindestens drei gute Gründe dafür:
Erstens sorgt dieses Gesetz für einen besseren Schutz der Bürger vor Gefahren.
Zweitens sorgt es für mehr Handlungs- und Rechtssicherheit der Polizei.
Drittens sorgt es für die konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht nur zum Kernbereichsschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, das alles leistet der SPD-Entwurf im Wesentlichen nicht oder zumindest nur unzureichend. Der SPD-Entwurf ist auch mit dem nachgelieferten Änderungsantrag rechtlich und handwerklich schlecht.
Wesentliche Forderungen der Polizeiexperten wie zum Beispiel zum finalen Rettungsschuss werden nicht berücksichtigt.
Hören Sie zu, Herr Stotko. Auch Professor Becker hat in der Anhörung fast wörtlich gesagt: … verfehlen die Vorkehrungen im SPD-Entwurf teilweise die verfassungsrechtlichen Anforderungen. – Da müssen Sie sich nicht wundern, dass die SPD mit ihrem Gesetzentwurf ziemlich alleine dasteht. Ihr Papier findet hier im Haus keine Mehrheit.
Selbst die Grünen – das habe ich mit großer Freude zur Kenntnis genommen – haben den SPD-Entwurf in den Ausschussberatungen abgelehnt und haben das heute noch einmal bekräftigt – mit gutem Grund. Ich frage mich, wie die SPD diesen Entwurf mit den schlechten und rechtlich schlecht ausgearbeiteten Inhalten politisch umsetzen will.
Ich erlaube mir einen Blick auf Ihre politischen Ausrichtungen: Sie schielen heute schon mit beiden Augen auf die chaotischen Linken als Mehrheitsbeschaffer.
Ich sage Ihnen und allen, die Interesse am Wohl des Landes haben: Wenn die SPD mit den Linken Sicherheitspolitik für Nordrhein-Westfalen machen will, kann uns nur noch Gott helfen.
Für die Linken ist eine handlungsfähige Polizei ein erklärter Feind. Die Linken wollen sogar den Verfassungsschutz abschaffen. Auch bei der von der SPD angepeilten rot-roten Chaoskoalition würde Ihr Sicherheitspapier mit Sicherheit keine Zukunft haben.
Anders sieht es mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung aus. Er erfährt überwiegend große Zustimmung und,
was die Verfassungskonformität und den Kernbereichsschutz angeht, sogar die Zustimmung der Grünen. Ich sage einmal scherzhaft: Letzteres müsste die CDU als Partei der inneren Sicherheit eigentlich aufhorchen lassen. Scherzhaft wird bei uns in der CDU-Fraktion gelegentlich gesagt: Wenn die Grünen die CDU loben, haben wir vermutlich etwas falsch gemacht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Ernst des Themas! Darüber, was richtig oder falsch ist, können wir gerne streiten. Richtig ist aber mit Sicherheit, dass wir jetzt endlich nach einer jahrelangen Hängepartie unter Rot-Grün die Regelung zum finalen Rettungsschuss einführen. Denn SPD und Grüne haben unsere Polizei jahrelang im Regen stehen lassen. Mit fehlender Rechtssicherheit und fehlender Handlungssicherheit haben Sie sie in der schwierigsten Situation, die sich für einen Polizeibeamten stellt, nämlich Leben gegen Leben abzuwehren, rechtlich im Regen stehen lassen. Das ist eine Schande für unser Land gewesen.
Sicher doch.
Wir reden über das Gesetz, das jetzt vorliegt, und nicht über ein Wunschkonzert. Sie haben das Wunschkonzert aufgeschrieben; wir kümmern uns um die Realitäten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regelung zum finalen Rettungsschuss ist keinesfalls ein Freibrief, sondern die Ultima Ratio, wenn man so will eine Art Rechtsschutzgarantie für die Polizei. Diese Rechtsschutzgarantie haben Sie der Polizei jahrelang verweigert. Mit diesem Zustand, den SPD und Grüne jahrelang toleriert haben – vielleicht auch aus Kalkül und mit Rücksicht auf linksextreme Gruppierungen in ihrer Wählerklientel –, machen wir jetzt Schluss. Das neue Polizeigesetz macht Nordrhein-Westfalen sicherer. Es stärkt sowohl die Polizei als auch die wichtigsten Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger.
Schließen möchte ich mit Goethe, der bekanntlich viel Richtiges gesagt hat. In seinem Werk „Natur und Kunst“ heißt es:
Wer Großes will, muss sich zusammenraffen; In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister,
Und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran haben wir uns orientiert. Unser neues Polizeigesetz sorgt für mehr Freiheit, mehr Sicherheit und mehr Ordnung in der Gesellschaft. Dafür verdient es die Unterstützung einer breiten Mehrheit. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn die Große Anfrage der SPD, über die wir heute sprechen, nur das Ziel gehabt hätte, insgesamt mehr Aufmerksamkeit auf die Aktivitäten der organisierten Kriminalität zu lenken – auch bei uns in Nordrhein-Westfalen –, dann wäre grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden gewesen. Die SPD hätte nur auf Unterstellungen und
Falschaussagen verzichten müssen. Dann wäre die Sachlichkeit, die Herr Kutschaty eben gefordert hat, wahrscheinlich viel einfacher einzuhalten gewesen. Denn mit Sachlichkeit hätten wir hier gemeinsam ein wichtiges Ziel für unser Land verfolgen und formulieren können. Dieses Ziel heißt: ein klares Nein zur Mafia und geschlossen gegen jede Form von organisierter Kriminalität.
Verehrte Kollegen, geschlossen und entschlossen gegen jede Form von OK – das ist die Position der CDU.
Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, Gefahren für unser funktionierendes Gemeinwesen auch gemeinsam mit den anderen Parteien abzuwehren; denn diese Aufgabe ist zu wichtig und zu schwierig, als dass wir daraus Parteiengeklüngel machen sollten.
Die SPD hat aber offensichtlich kein Interesse an gemeinsamen sachlichen Lösungen. Im Gegenteil: Ohne Grund und ohne belastbare Fakten werden dreist falsche Behauptungen aufgestellt. Unsere Spezialisten bei der Polizei und bei der Justiz werden quasi als Deppen der Nation dargestellt. Das Land wird von der SPD wahrheitswidrig als mafiaverseucht beschrieben. Lieber Kollege Rudolph, liebe Kollegen von der SPD: Das geht so nicht. Das können wir nicht so stehen lassen. Sie wissen wie ich, dass diese Behauptungen überwiegend falsch sind.
Zurück zur Sachlichkeit! Wir müssen uns, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht darüber streiten, dass es OK gibt und dass es auch italienische OK oder Mafia, wie Sie es nennen, bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt. Für Deutschland, für Nordrhein-Westfalen und insbesondere für alle Ballungszentren heißt das eindeutig: Ja, es gibt OK – aber eben nicht nur italienische OK oder Mafia.
Und weil das nicht erst seit wenigen Tagen oder Jahren bekannt ist, stehen bei uns in NordrheinWestfalen über 800 Spezialisten bei den 16 Kriminalhauptstellen, beim PP Oberhausen und beim LKA für die OK-Bekämpfung zur Verfügung. Unsere Sicherheitskräfte ermitteln dort mit Hochdruck, sammeln Informationen, nehmen Täter fest und beschlagnahmen OK-Vermögen. Einige Daten sind schon genannt worden: 2,54 Millionen € wurden in Nordrhein-Westfalen in fünf Jahren beschlagnahmt; sieben von zwölf Festnahmen italienischer Tatverdächtiger wurden in NordrheinWestfalen getätigt.
Darüber hinaus ist es so, dass sich die Erfolge durchaus sehen lassen können, weil OK-Bekämpfung nämlich bisher ein parteiübergreifender Schwerpunkt der NRW-Sicherheitspolitik war. Sie mögen sich davon verabschieden wollen, liebe Kol
leginnen und Kollegen von der SPD – wir von der CDU verlassen uns auf die Leistungsfähigkeit unserer OK-Spezialisten, die dafür auch ein Dankeschön verdient haben.
Jährlich wird ein umfangreicher Bericht zum Lagebild OK erstellt. Es wäre für die Kolleginnen und Kollegen von der SPD vielleicht angebracht gewesen, wenn sie da einmal mit Sachverstand einen Blick hineingeworfen hätten. Bei Einschalten des Verstandes wären Sie dann normalerweise zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre Große Anfrage und vor allen Dingen die Presseverlautbarungen, die Sie in den letzten Tagen von sich gegeben haben, völlig überflüssig waren.
Dieser OK-Bericht beschreibt zutreffend und keinesfalls beschönigend, dass wir OK haben: italienische OK, Rocker-OK, Russen-OK, auch OK in Form von Wirtschaftskriminalität.
Vielleicht hätte man mal die Zahlen beachten sollen: 2007 und 2008 wurden insgesamt 56 neue OKErmittlungsverfahren eingeleitet. Jedes einzelne Verfahren dauert ca. 20 Monate und wird insbesondere bei italienischer OK mit einem Personaleinsatz von neun bis zehn Spezialermittlern durchgeführt. Das zeigt die Komplexität der Verfahren, das zeigt das OK-Potenzial der Täter. Das zeigt aber auch, dass Nordrhein-Westfalen genau da einen Bearbeitungsschwerpunkt setzt, der von Ihnen wahrheitswidrig bestritten wird.Darüber hinaus ist vielleicht noch bemerkenswert, dass der Anteil deutscher Tatverdächtiger an organisierter Kriminalität 21,5 % beträgt. Im Umkehrschluss heißt das: Der ganze Rest, also fast 78,5 %, sind Ausländer. Darunter sind die Türken mit 20,9 %, die Libanesen mit 15 %, die Polen mit 4,7 %, die Rumänen mit 4,3 %, und die insgesamt 31 italienischen Tatverdächtigen machen gerade einmal 4,2 % aus. Isoliert kann man das also gar nicht betrachten.
Es wird zum Leidwesen der Sicherheitsorgane im Bereich OK immer mehr grenzübergreifend, auch nationalitätenübergreifend gearbeitet. Trotzdem ist es gelungen – das möchte ich abschließend sagen –, dass die OK-Verfahrenszahlen seit der Regierungsübernahme von CDU und FDP im Jahr 2005 durchweg – man höre und staune – höher liegen als zu Zeiten von SPD und Grünen in den Jahren 2002, 2003 und 2004. Das ist im Gegensatz zu Ihren Ausführungen Realität und keine Behauptung.
Das Dunkelfeld und das Hellfeld wurden angesprochen. Wir können – das muss man ehrlicherweise sagen – nur das Hellfeld beurteilen, weil sich das Dunkelfeld einer Betrachtung entzieht. Nur auf Vermutungen und Hypothesen können wir keine weiteren Maßnahmen stützen, weil das Dunkelfeld
ursächlich damit verbunden ist, dass OK von einer Mauer des Schweigens umgeben ist.
Ich hätte der SPD empfohlen, sich zum Thema OK vielleicht ein bisschen mehr zurückzuhalten. Hätten Sie zu einigen Bereichen geschwiegen, wäre es für uns alle gut gewesen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Disziplinarrecht ist eine komplexe, meistens ziemlich trockene und für die Beteiligten oft unangenehme Materie. Dennoch – oder vielleicht auch gerade deshalb – befassen wir uns heute hier in der zweiten Lesung mit der Weiterentwicklung und Verlängerung der Gültigkeit unseres Landesdisziplinargesetzes.
Unser Gesetz läuft planmäßig zum 31.12.2009 aus und muss daher verlängert werden. Trotzdem kann man feststellen, dass sich unser Gesetz in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt hat. Denn es erfüllt den Gesetzeszweck. Einerseits ermahnt es die Beamtinnen und Beamten zur Pflichterfüllung, und andererseits gewährleistet es die Funktionsfähigkeit und das hohe Ansehen des öffentlichen Dienstes.
Langwierige Disziplinarverfahren, wie sie heute immer noch vorkommen, stellen für alle Beteiligten eine erhebliche und unnötige Belastung dar. Des
wegen zielt die vorliegende Gesetzesänderung darauf ab, die Zahl der Disziplinarverfahren weiter zu reduzieren und die unbestreitbar notwendigen zu beschleunigen und effizient zu gestalten.
Im Wesentlichen bleibt es bei der Grundausrichtung des Gesetzes. Es geht um sechs Änderungsbereiche.
Der erste Bereich beinhaltet die Vorschriften zur Zulassung der Berufung. Da werden die Inhalte der reformierten Verwaltungsgerichtsordnung angepasst.
Beim zweiten Bereich sollen moderate, aber feste Gebührensätze eingeführt werden, die für bestimmte Entscheidungen an Verwaltungsgerichten erhoben werden; die Beträge liegen zwischen 60 und ca. 360 €.
Der dritte Bereich schafft den bisherigen Vertreter des öffentlichen Interesses ab. Das trägt zum Bürokratieabbau bei. Im Übrigen war diese Institution des Vertreters des öffentlichen Interesses eine bürokratische Besonderheit aus Nordrhein-Westfalen, die kaum erkennbare Vorteile brachte und die es in anderen Bundesländern nicht gibt und auch in Zukunft nicht geben wird.
Der vierte Bereich ermöglicht nach einem Bußgeld oder unanfechtbar beschlossenen Strafverfahren die Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung, also der Degradierung, wie es Volksmund heißt. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 und zwingt uns zum Handeln.
Darüber hinaus soll im fünften Bereich das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden. Das ist bereits 2007 durch das Bürokratieabbaugesetz generell geregelt worden. Das gilt ab 2010 dann auch für das Disziplinarverfahren. Man kann zu Recht und aus gutem Grund auf das Widerspruchsverfahren verzichten, weil der erhoffte Befriedungseffekt, also die Vermeidung von möglichen Gerichtsverfahren, durch dieses Widerspruchsverfahren nur in den seltensten Fällen erreicht wurde.
Eine ganz besonders wichtige Veränderung ergibt sich aus § 17 Abs. 2 des Landesdisziplinargesetzes. Denn diese ermöglicht es, dass wir in Zukunft deutlich weniger Disziplinarverfahren haben werden als in der Vergangenheit.
In der Vergangenheit war es so, dass man auf die Einleitung eines Verfahrens verzichten konnte, wenn feststand, dass eine Maßnahme wegen des Maßnahmeverbotes nicht ergriffen werden kann. Heute wählen wir die Formulierung, dass lediglich die Bedingung erfüllt werden muss, dass zu erwarten sein muss, dass keine Disziplinarmaßnahme in Betracht kommt. Das führt dazu, dass unnötige Verfahren, die sich früher oft über Jahre hingezogen haben, heute erst gar nicht mehr eingeleitet werden müssen, und genau das entspricht der Vorstellung
von Bürokratieabbau. Das hilft den Betroffenen der Verfahren, aber das hilft auch den Dienstherren, die für künftige Verfahren entsprechend weniger bzw. kein Personal bereitstellen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist die konsequente Weiterentwicklung des Gesetzes aus 2005. Als Ergebnis kann man feststellen: Es werden künftig weniger, dafür aber schnellere und effizientere Disziplinarverfahren geführt werden können. Es bleibt aus meiner Sicht relativ wenig Raum für kontroverse politische Diskussionen. Deswegen richte ich auch an die Oppositionsfraktionen meine Bitte, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Land NordrheinWestfalen hat ab 2006 seine Polizistinnen und Polizisten komplett mit neuen Dienstwaffen ausgestattet. Das war gut so. Es erhöht die Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten.
Dafür haben wir landesweit nur Dank und Lob geerntet.
Zwangsläufig musste in dem Zusammenhang auch geklärt werden, was mit den alten Waffen passieren soll. In der Frage der Verwertung der Altwaffen hat die neue Landesregierung nichts anderes gemacht als die alte rot-grüne Landesregierung in den Jahren zuvor.
Wir haben nach einer gewissenhaften Abwägung zwischen zugegebenerweise möglichen Risiken und der Erzielung eines Verkaufserlöses diese Altwaffen ab dem Jahr 2006 über die Treuhandgesellschaft VEBEG des Bundesfinanzministers in die USA veräußert. Der Bundesfinanzminister ist bekanntermaßen Herr Steinbrück von der SPD.
Sehr strenge Auflagen, natürlich die Beachtung sämtlicher Gesetze und die ausdrückliche Beschränkung auf den Export in die USA haben dazu beigetragen, dass Sicherheitsstandards weitestgehend eingehalten werden müssen, sodass hoffentlich nicht von einer Risikoerhöhung ausgegangen werden muss. Bis heute wurden meines Wissens 37.000 alte Polizeipistolen über die VEBEG in die USA verkauft. Es wurde insgesamt ein Erlös von knapp 3,5 Millionen € erzielt.
Verehrte Damen und Herren, das ist legal, das ist legitim und keinesfalls unmoralisch, wie uns die Opposition heute suggerieren will. Man darf in Zeiten der Finanzkrise wohl auch betonen, dass wir dieses Geld, diese 3,5 Millionen €, in dieser Zeit auch gut gebrauchen können.
Frau Düker – Kollege Rudolph ist leider nicht da – bezeichnet den Verkauf der alten Pistolen als unverständlich, als Sicherheitsrisiko und sogar als Skandal.
Darüber hinaus versuchen Sie, einen Zusammenhang mit Amoktaten herzustellen. Diesen Zusammenhang gibt es nicht. Sie wissen wie ich: Bei Amokläufen geht das Risiko in erster Linie vom Menschen und nicht vom Vorhandensein von Waffen aus. Versuchen Sie trotzdem, krampfhaft einen Bezug zu Amoktaten herzustellen, dann drängt sich mir der Eindruck auf, als wenn Sie auf dem Trittbrett „Trauer der Angehörigen“ ausschließlich auf Öffentlichkeitswirksamkeit zielen.
Gleichzeitig verdrängen Sie dabei Ihr eigenes Regierungshandeln. Deswegen will ich Sie gerne daran erinnern. 2003 haben Sie als alte Landesregierung Dienstwaffen der Polizei im großen Umfang verkauft. Darunter waren sogar großkalibrige Gewehre, nicht nur Pistolen. Damals haben Sie keinerlei Amokbedenken gehabt oder sonstige Skrupel gezeigt, obwohl der Amoklauf von Erfurt aus dem Jahre 2002, Frau Löhrmann, gerade nur wenige Monate her war. Ihre Erinnerung reicht anscheinend nicht so weit zurück.
Verehrte Damen und Herren von der Opposition, wie können Sie da heute dreist das als Skandal bezeichnen, was Sie als alte Landesregierung selbst vielfach und jahrelang praktiziert haben?
Zugegebenermaßen ist Waffenverkauf durch den Staat ein Thema, das einer sensiblen Behandlung bedarf. Deswegen ist es richtig, sich die Frage zu stellen, ob es eventuell schwerwiegende moralischpolitische Gründe gibt, auf den Verkauf von Waffen zu verzichten und die Waffen zu verschrotten.
Die Kernfrage muss dabei sein, ob von einem möglichen Waffenverkauf zusätzliche Gefahren für Deutschland ausgehen können. Ich bin bei der Bewertung des jetzt zugrunde liegenden Sachverhaltes zu der Überzeugung gelangt, dass das hier nicht der Fall ist. Durch das Anbieten der Altwaffen wird keine neue Nachfrage erzeugt. Wir bedienen lediglich die Nachfrage, die auf dem amerikanischen Markt existiert. Wenn wir die Waffen dort nicht hingeliefert hätten, wäre die Nachfrage von anderen bedient worden. Im Ergebnis wäre so oder so keine Waffe weniger im Umlauf als heute. Insbesondere wäre in Deutschland nicht eine Waffe weniger im Umlauf als heute.
Zu dem angesprochenen Fall in Hamburg kann ich nur sagen: Ich kann es nicht bestätigen. Mir ist in der Tat kein einziger echter Fall bekannt, bei dem eine der ausgesonderten Polizeiwaffen zur Tatwaffe eines Verbrechens wurde. Der Hamburger Fall muss da noch weiter aufgeklärt werden. Im Ergebnis komme ich zu dem Schluss, dass ein zusätzliches Sicherheitsrisiko durch den Verkauf der Altwaffen nicht ersichtlich ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf der anderen Seite der Verwertung der Altwaffen steht ein Erlös für den Landeshaushalt von 3,5 Millionen €. Das ist kein kleiner Betrag. Auch wenn wir uns daran gewöhnt haben, mit Milliardenbeträgen zu jonglieren – 3,5 Millionen € sind und bleiben verdammt viel Geld. Damit kann man auch viel Sinnvolles tun: Man kann zum Beispiel, was dann plastischer ist, das Jahresgehalt von 300 zusätzlichen Polizeianwärtern finanzieren.
Man kann zum Beispiel drei neue Kindergärten bauen, man kann zum Beispiel ein Jahr lang 70 Jugendsozialarbeiter zusätzlich bezahlen oder 11.000 neue Schutzhelme für unsere Polizistinnen und Polizisten erwerben. Das ganze Geld bleibt bei uns im Landeshaushalt.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir mit strengen Auflagen und nach einer kritischen Risikobewertung zu der Aussage kommen, dass Verkaufserlöse und Verantwortung für Gefahrenabwehr kein Widerspruch sein müssen.
Eine Gesetzesänderung, wie sie die Grünen fordern, ist nicht erforderlich. § 63 Landeshaushaltsordnung ermöglicht auch heute schon unter bestimmten Voraussetzungen, auf einen Verkauf zu verzichten. Deswegen werden wir den Antrag der Grünen ablehnen. – Danke schön.
Herr Kollege Stotko, ich denke, Ihnen ist bekannt, dass von der SPDLandesregierung bereits in den 80er-Jahren weit über 30.000 Waffen verkauft worden sind. Hinzu kommen die jetzt verkauften Waffen. Ist Ihnen auch nur ein einziger Fall bekannt, bei dem mit einer dieser Waffen direkt eine Straftat begangen wurde?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anlass der heutigen Diskussion ist ein trauriger, nämlich der Amoklauf in Winnenden vom 11. März. Damals waren sich einige Politikerkollegen, einige selbsternannte Fachleute, nicht schlecht genug, wenige Stunden nach der Tat reflexartig Scheinlösungen zu präsentieren.
Wir haben es gerade gehört, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Frau Düker hat gerade eine dieser
Scheinlösungen in einer, wie ich finde, unerträglichen Art wiederholt,
nämlich das Verbot jeglicher Waffen für Privatwohnungen. Ihnen geht es gar nicht darum, irgendein Problem zu lösen.
Sie wollen Jäger und Sportschützen an den Pranger stellen, sie denunzieren, obwohl von denen effektiv so gut wie keine Gefahr ausgeht.
Ich werde später noch genauer darauf eingehen, Frau Düker.
Heute sind wir sehr aktuell. Wir haben über die Einigung gesprochen, die auf Bundesebene anscheinend gefunden worden ist. Im Moment wird geplant, das Waffengesetz zu reformieren, es wird an den Texten gearbeitet, und schon Ende Mai soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Dieser Gesetzentwurf sieht neben vier Kernvorschlägen auch das Verbot von Paintball- oder sogenannten Gotcha-Spielen vor. Das halte ich für richtig, weil darin das Töten von Menschen geübt wird. Gleichzeitig wird dieser Gesetzentwurf wahrscheinlich auch, aber erst für einen späteren Zeitpunkt, Vorgaben zu biometrischen Sicherungssystemen für Waffen beziehungsweise Waffenlagerstätten enthalten.
Konzentrieren möchte ich mich auf vier Punkte, die wohl unumstritten zu sein scheinen:
Erstens. Es sollen verdachtsunabhängige Kontrollen in den Wohnungen der Waffenbesitzer ermöglicht werden.
Zweitens. Die beschleunigte Einrichtung eines nationalen Waffenregisters soll angegangen werden.
Drittens. Das Mindestalter für das Üben mit großkalibrigen Sportwaffen soll auf 18 Jahre erhöht werden.
Viertens. Zeitlich begrenzt soll eine Amnestie im Falle der freiwilligen Abgabe illegaler Waffen eingeräumt werden.
Zum ersten Punkt. Die Ursache des Amoklaufs in Winnenden war die fahrlässige Aufbewahrung einer scharfen Schusswaffe. Daher resultiert die Forderung, mehr Kontrollen und, wenn erforderlich, verdachtsunabhängige Kontrollen vorzunehmen.
Mein Ansatz dazu: Ich bin für die verstärkten Kontrollen. Allerdings darf das Grundrecht auf Unver
letzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 nicht außer Kraft gesetzt werden. Das ist eine hohe Herausforderung für den Bundesgesetzgeber. Ich bin mir aber sicher, dass er diese Herausforderung stemmen und meistern wird.
Zum zweiten Punkt. Die beschleunigte Einrichtung eines zentralen nationalen Waffenregisters ist, meine ich, relativ unumstritten. Sie ist wichtig; denn mit dem Waffenregister wird zukünftig auf Knopfdruck zu ermitteln sein, in welchem Haushalt sich legal welche Waffen befinden. Das erleichtert die Arbeit der Polizei sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr als auch im Bereich der Strafverfolgung. Das hätte vielleicht schon eher passieren können. Es ist aber besser, dass es jetzt passieren soll als erst im Jahr 2014, in dem wir nach EU-Recht ohnehin verpflichtet gewesen wären, dies einzurichten.
Zum dritten Punkt. Von großkalibrigen Waffen kann, wenn sie in den falschen Händen sind, eine große Gefahr ausgehen. Deswegen soll das Mindestalter für junge Sportschützen von bisher 14 Jahre auf 18 Jahre erhöht werden. Das ist ein angemessener Schritt in die richtige Richtung.
Die SPD-Fraktion dieses Landtages ist mit ihrer Forderung weit darüber hinausgegangen. Sie will ein generelles Verbot von großkalibrigen Sportwaffen. Damit sind Sie über das Ziel hinausgeschossen. Die Bundes-SPD hat sich dem Gott sei Dank nicht angeschlossen. Man ist übereingekommen, das Mindestalter auf 18 Jahre zu erhöhen. Da hinkt die SPD bei uns im Lande etwas hinterher. Glücklicherweise ist man auf Bundesebene etwas schlauer.
Zum vierten Punkt. Mit der zeitlich befristeten Amnestie hat man bereits nach dem Amoklauf in Erfurt gute Erfahrungen gemacht. Deswegen stehe ich dem sehr positiv gegenüber.
Amokläufe kann man aber nicht allein durch Verschärfung des Waffengesetzes bekämpfen. Bei Amokläufen gilt der Grundsatz, dass die Gefahr in erster Linie nicht von der Waffe ausgeht, sondern von dem Menschen, der die Waffe trägt.
Deswegen müssen wir uns, wenn wir wirklich Amokprävention betreiben wollen, mehr den potenziellen Tätern, die auffällig geworden sind, zuwenden. Potenzielle Amoktäter werden nämlich auffällig: Sie lassen immer wieder Warnsignale durchtröpfeln – Fachleute nennen das Leaking –, indem sie zum Beispiel von Aggression, Enttäuschung, Verzweiflung erzählen und sogar kurz vor der Tat oftmals die Waffe im Bekanntenkreis präsentieren. Das sind Warnsignale, die wir ernst nehmen müssen. Wir müssen personenbezogene Amokprävention betreiben.
Vorbildlich hat das unsere Schulministerin in die Wege geleitet. Sie hat eine Expertenkommission
zur Amokprävention einberufen, die genau diesen Ansatz verfolgt. Dafür, für diese Weitsicht und für das professionelle und verantwortungsvolle Umgehen mit dem Thema, ein herzliches Dankeschön, Frau Sommer!
Zum Schluss noch zwei Sätze zu den Forderungen der Grünen. Dass das Verbot von Waffen in Privatwohnungen wirklich am Ziel vorbeigeht, zeigt auch die Zahl, dass nur 0,03 % aller Straftaten mit legal besessenen Waffen begangen werden.
Über 99 % aller Straftaten werden mit illegal besessenen Waffen begangen. Deswegen sind die Vorschläge der Grünen unter das Motto einzuordnen: schnell, sicher falsch. Von daher können wir ihrem Antrag nicht zustimmen.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich denke, dass auf Bundesebene eine vernünftige Lösung gefunden wird. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Anfang möchte ich betonen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir heute die Gelegenheit haben, eine Aktuelle Stunde zu den Mai-Krawallen durchzuführen. Wenn man sich im Internet die Bilder aus Berlin, Hamburg und Dort
mund anschaut, wird einem klar, dass die realistische Gefahr bestand, dass wir heute hätten keine Aktuelle Stunde durchführen dürfen, sondern vielleicht eine Gedenkstunde hätten abhalten müssen. Denn es bestand konkrete Lebensgefahr für viele Polizistinnen und Polizisten sowie friedliche Demonstranten.
Die Beiträge meiner Vorredner haben übereinstimmend deutlich gemacht, dass der 1. Mai 2009 leider nicht als Tag der Arbeit und Solidarität in die Geschichte eingehen wird, sondern als Tag bisher unbekannter gewalttätiger Exzesse – auch in Nordrhein-Westfalen.
Nach den schweren Angriffen sogenannter autonomer Nationalisten – besser wäre die Bezeichnung „Verbrecher“ – auf Leib und Leben friedlicher Mitbürger und Polizisten sind wir in der Pflicht, auf der einen Seite Vorsorge zu treffen, damit so etwas in unserem Lande nicht wieder geschieht, und auf der anderen Seite Solidarität mit Polizisten und Opfern zu zeigen.
Insbesondere haben wir uns bei der Polizei in Dortmund – unserer Polizei – dafür zu bedanken, dass es bei uns nicht zu noch schlimmeren Folgen gekommen ist, wie es zum Beispiel in Berlin der Fall war. Eindrucksvoll belegt die im Internetportal „Der Westen“ veröffentliche Chronologie der Ereignisse das Geschehen am 1. Mai. Wenn ich daraus zitiere, ist das, glaube ich, unverdächtig, weil dieses Portal nicht gerade in dem Ruf steht, ein Propagandaorgan des Innenministeriums zu sein. Ich zitiere:
10:40 Uhr: Anstatt in den Zug nach Siegen zu steigen, jagt die Gruppe aus dem Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt, wo zur gleichen Zeit auf dem Theatervorplatz rund 2.500 Menschen dem Aufruf des DGB zur 1. Mai-Demo gefolgt sind. Die Polizei ist überrascht, alarmiert sofort weitere Kräfte, so die Einsatzhundertschaft aus Bochum.
10:50 Uhr: … Mit Pflastersteinen und Knallkörper greifen die teilweise vermummten rechten Chaoten auch die Polizei an, die mit Schlagstockeinsatz die rechten Schläger zurückdrängen kann. Es gibt auch auf Seiten der Polizei Verletzte. … Ein massives Aufgebot der Polizei kann weitere Übergriffe auf den DGB-Tross verhindern.
11:15 Uhr: Schließlich gelingt es den Beamten mit Hilfe einer sofort alarmierten Einsatzhundertschaft aus Bochum, den Mob einzukesseln.
Es werden zunächst 40 und später noch einmal 150 Personen dingfest gemacht. Die Dortmunder Polizei schritt sofort konsequent ein”…
11:30 Uhr: Weitere Einsatzkräfte der Polizei werden angefordert. Polizisten der Einsatzhundertschaften aus Bielefeld, Münster und die Dortmunder Einsatzhundertschaft, die anderweitig im Einsatz war, treffen am Ostenhellweg ein.
Es dauerte exakt 50 Minuten von dem Zeitpunkt, in dem die Polizei feststellte, dass es anders läuft als geplant, bis sage und schreibe annährend 600 Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung standen, um die Problemlage in Dortmund so gut es ging zu lösen. Das zeigt, dass die Koordinierung funktioniert hat, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeieinheiten gelungen ist und dass unsere Polizistinnen und Polizisten bereit sind, den Kopf dafür hinzuhalten, dass unsere Demokratie funktioniert und friedliche Bürger demonstrieren können. Danke schön dafür!
Der Angriff der Gewalttäter auf die Polizisten und Bürger stellt auch einen Angriff auf den Rechtsstaat dar. Zum ersten Mal wurden Polizisten völlig grundlos brutal und überraschend angegriffen. Die Gewalt richtete sich nicht gegen Maßnahmen, sondern gegen die Polizistinnen und Polizisten als Vertreter des Staates. Kein Land, kein Staat dieser Welt – natürlich auch nicht Nordrhein-Westfalen – kann damit leben, wenn seine Ordnungshüter stellvertretend für den Staat lebensgefährdend angegriffen und lebensgefährlich verletzt werden.
Wir als CDU stehen für einen starken Rechtsstaat mit einer starken, gut ausgebildeten und gut ausgerüsteten, vor allen Dingen aber auch unversehrten Polizei. Die Polizei braucht vernünftige Arbeitsbedingungen, wenn sie erfolgreich sein soll. In diesem Bereich hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren eine ganze Menge getan – das reicht bis hin zur Verdoppelung der Einstellungszahlen. Herr Kollege Rudolph, von der von Ihnen genannten Kürzung von 798 Stellen im Landeshaushalt ist mir nichts bekannt. Sie müssten das noch einmal nachlesen. Tatsächlich haben wir die Einstellungszahlen gegenüber Ihren Planungen verdoppelt.
Weiterhin ist natürlich auch klar, dass mit reiner Polizeiarbeit den Problemen des Extremismus sowohl von rechts als auch von links nicht beigekommen werden kann. Wir müssen da aufklären. Wir müssen aufklären in Schulen und durch Polizeiarbeit. Wir müssen vor allen Dingen aber auch die Straftaten aufklären, die im Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen begangen werden. Das machen wir in Nordrhein-Westfalen. 400 ermittelte Tatverdächtige bei der Demonstration in Dortmund sind ein guter Aufklärungserfolg.
Und in Richtung Frau Düker sage ich: Das bietet Ihnen natürlich wieder eine Argumentation für die nächste Diskussion über die polizeiliche Kriminalstatistik. Wenn wir jetzt 400 Tatverdächtige ermittelt haben, steigt auch die Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen. Es steigt auch die Gesamtzahl der Delikte im Bereich des Rechtsextremismus.
Das kann man also durchaus nicht immer nur negativ bewerten, man muss auch daran denken, dass diese hohen Zahlen, die wir tatsächlich zu verzeichnen haben und die auch bedauernswert sind, teilweise auch darauf zurückzuführen sind, dass die Polizei mehr und besser aufgeklärt und mehr gegen Extremismus getan hat.
Zum Abschluss möchte ich darauf zu sprechen kommen, dass der Strafrahmen in der öffentlichen Diskussion für derartige Delikte diskutiert wird. Ich bin der Meinung, dass die jetzt ermittelten Straftäter, sofern sie sich versuchter Tötungsdelikte zu verantworten haben, auf ein ausreichendes Strafmaß treffen werden. Sofern sie sich des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs verdächtig gemacht haben sollten, reicht es aus, wenn die Freiheitsstrafe, die bis zu zehn Jahre möglich ist, voll ausgeschöpft wird.
Ich komme sofort zum Ende. – Wir müssten uns als Landtag dafür einsetzen, dass wir einerseits für unsere Polizei und unsere Verwaltung die Bedingungen schaffen, die erforderlich sind, und andererseits der Polizei und den übrigen Verantwortlichen den Rücken stärken, damit die Straftäter, die ermittelt worden sind – egal, ob von rechts oder von links –, auch ihrer gerechten Strafe zugeführt werden und die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute Gelegenheit haben, über den Einsatz unserer Polizisten im Ausland zu sprechen. Allerdings habe ich mich über den Antrag der SPD gewundert. Herr Kollege Rudolph konnte mit seinen Ausführungen auch nicht dazu beitragen, dass meine Verwunderung geringer geworden ist.
Zunächst möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass unsere Polizisten im Kosovo, in Afgha
nistan und in sechs weiteren Krisenregionen eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe übernehmen. Sie leisten unter schwierigen Bedingungen, teilweise sogar in einem gefährlichen Umfeld, einen hervorragenden Dienst für Stabilität und Frieden. Darüber sind wir uns sicherlich auch fraktionsübergreifend einig.
Unsere Polizisten, vor allem diejenigen, die im Ausland für uns tätig sind, ernten durchweg nur Lob. Wegen ihrer Kompetenzen und ihres Engagements haben sie uns insgesamt einen guten Ruf erarbeitet. Wenn man es wirtschaftlich ausdrücken wollte, könnte man sogar sagen: Unsere Polizisten sind zu einer Art Exportschlager geworden.
Deswegen will ich die Gelegenheit nutzen, im Namen der CDU-Fraktion allen Polizistinnen und Polizisten für ihre gute, um nicht zu sagen: hervorragende Arbeit zu danken.
An die wenigen Skeptiker gewandt, was polizeiliche Auslandsmissionen angeht, möchte ich hinzufügen: Wenn wir nicht dorthin gehen, wo in der Welt die Probleme sind, dann werden die Probleme zu uns kommen. Der Aufbau einer funktionierenden Polizei in Krisengebieten dient somit auch unserer eigenen inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.
Deshalb sind wir als Parlament gut beraten, die zurzeit insgesamt 281 deutschen Polizisten, davon 38 aus Nordrhein-Westfalen – übrigens, Herr Rudolph, genauso viele wie vor zweieinhalb Jahren –, in Friedensmissionen so gut wie möglich zu unterstützen.
Diese Unterstützung gewährt die Landesregierung auch. Im Jahre 2007 wurde ein neuer Erlass herausgegeben, der dazu diente, Vorbereitung, Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen auch die Unterstützung der Beamten nach ihrer Rückkehr in die Heimatdienststellen deutlich zu verbessern.
Nun zum SPD-Antrag! Die SPD fordert, wie von Herrn Rudolph vorgestellt, einen konstitutiven Parlamentsvorbehalt für alle Polizei-Auslandseinsätze. Da fragt man sich doch: Welche Verbesserungen bringt das für Deutschland, und welche Verbesserungen bringt das für unsere Polizisten, die im Ausland eingesetzt sind, um für unsere Interessen zu arbeiten? – Ich will klar sagen: Die CDU sieht in Ihrem Vorschlag weder Verbesserungen noch eine rechtliche Notwendigkeit zu einem derartigen Verfahren.
Die SPD führt als Begründung das sogenannte Outof-Area-Urteil des Verfassungsgerichtes aus dem Jahre 1994 und gleichzeitig das Parlamentsbeteiligungsgesetz vom März 2005 an. Wenn man diese beiden Texte aber liest, stellt man fest, dass beide
nur die militärische Auslandstätigkeit der Bundeswehr betreffen. Selbst rein zivile Hilfseinsätze der Bundeswehr sind von diesem Parlamentsvorbehalt ausgenommen. Die Bundeswehr wird allerdings zu Recht vom Verfassungsgericht als Parlamentsheer bezeichnet.
Sehr fraglich finde ich es, ob wir in Deutschland in diesem Zusammenhang auf eine Art Parlamentspolizei hinarbeiten sollen, so wie es die SPD anscheinend will.
Nein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, das Urteil des Verfassungsgerichts ist auf Polizei-Auslandsmissionen nicht zu übertragen. Wir haben keine und brauchen keine Parlamentspolizei. Unsere Polizei arbeitet als ziviles Organ der Exekutive, aber keinesfalls militärisch.
Das ist in den bundeseinheitlichen Leitlinien, die von der Innenministerkonferenz – und dort von der Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ – erarbeitet wurden, unmissverständlich festgelegt. Ich zitiere:
In keinem Fall obliegt es den internationalen zivilen Polizeikontingenten, Einsätze bewaffneter Streitkräfte zu ersetzen oder militärische Operationen zu unterstützen.
So weit zu Ihren Mutmaßungen einer Militarisierung der Polizeieinsätze. Diese darf es nicht geben, und sie wird es mit uns auch nicht geben.
Warum die SPD heute dennoch fordert, unsere Polizei genau wie unser Militär im Ausland unter einen Parlamentsvorbehalt zu stellen, erschließt sich mir nicht. Unsere Polizei ist keine paramilitärische Kampftruppe. Es wäre auch unangemessen, sie so behandeln zu wollen.
Zum Abschluss möchte ich noch auf eine weitere Brisanz des SPD-Antrages zu sprechen kommen. Denn ein nahezu gleichlautender Antrag wurde von den Linken im Bundestag Ende 2006 dort eingebracht.
Die Linken fordern eben auch den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Polizei. Mit welchem Hintergedanken, bleibt mir unklar.
Wenn die Kollegen der SPD hier im Landtag so vernünftig wären wie die SPD-Kollegen im Bundestag, dann bliebe Ihnen, Herr Rudolph, nichts anderes übrig, als diesen eigenen Antrag im Ausschuss, wenn er dort beraten wird, abzulehnen. Genau das haben Ihre SPD-Kollegen im Bundestag mit dem Antrag der Linken gemacht. Das war auch richtig so.
Ich sage Ihnen: Sie sollten die Kraft aufbringen – damit meine ich nicht Ihre, Frau Kraft, denn die hat sie bekanntlich nicht –,
sich von den Linken auch im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik eindeutig zu distanzieren. Alles andere wäre verantwortungslos.
Für die CDU kann ich sagen: Die bisherige Verfahrensweise hat sich eindeutig bewährt. Sie entspricht dem Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung. Daher gibt es für uns auch keinen Grund, von bewährten Strukturen und vom bewährten Verfahren abzuweichen.
Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen und bin gespannt auf Ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuss. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Diskussion des SPD-Antrags sind aus meiner Sicht mindestens drei Fragen zu beantworten.
Die erste Frage lautet: Brauchen wir in NordrheinWestfalen wirklich zwingend ein eigenes Versammlungsrecht?
Die zweite Frage lautet: Falls ja, muss es dann kurzfristig und möglichst schnell eingeführt werden?
Die dritte Frage ist, meine ich, die wichtigste: Sollte ein Versammlungsgesetz, so wie die SPD es will, speziell auf die einseitige Beschränkung von Demonstrationen Rechtsextremer abzielen?
Verehrte Damen und Herren, zur ersten Frage: Das heute gültige Versammlungsrecht gilt auch nach der Föderalismusreform weiter fort. Das heißt, wir haben keinen rechtsfreien Raum. Eine zwingende Handlungsnotwendigkeit ergibt sich so erst einmal bis dahin nicht.
Ich gestehe Ihnen zu, Herr Kutschaty, dass das Gesetz recht alt ist, nämlich von 1953. Nicht einer Meinung bin ich mit Ihnen, was den jetzigen Zustand angeht. Es ist 1978 neu bekannt gemacht worden. In der Zwischenzeit ist es insgesamt zehnmal novelliert worden. Die letzte Novelle ist vom März 2005 und wurde von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht. Sie hatte die Intention, rechtsextreme Versammlungen zu erschweren. Von daher stimmen Ihre diesbezüglichen Aussagen nur teilweise.
Das Problem, woraus sich eine gewisse Handlungsnotwendigkeit ergeben könnte, sehe ich in der Formulierung des Versammlungsgesetzes. § 15 Abs. 1 stellt die zentrale Beschränkungsnorm dar. Er ist lediglich in Form einer Generalklausel formuliert. Dadurch gibt es diese Vielzahl von Urteilen, die Sie zu Recht erwähnt haben.
Als Ergebnis haben wir heute gerade durch die Vielzahl von ergangenen Urteilen einen rechtlichen Handlungsrahmen für die Verwaltungsbehörden – bei uns ist das die Polizei –, aber auch
für die Gerichte, der das ganze Versammlungsrecht praktikabel macht. Er macht es nicht nur praktikabel, sondern anerkanntermaßen sogar verfassungskonform. Auf welches Gebiet man sich begeben würde, wenn man Ihre Forderungen in Gesetzesform kleiden würde, wage ich nicht zu beurteilen. Ich glaube aber, wir würden uns auf dünnes Eis begeben.
Ich komme zu Ihrer zweiten Frage, ob wir zwingend ein neues Versammlungsgesetz benötigen und, wenn ja, ob wir es ganz schnell brauchen. Diese Frage muss ich eindeutig mit Nein beantworten. Das Versammlungsrecht ist ein derart hohes Gut, dass es nicht zu Schnellschüssen geeignet ist.
Man sieht das an folgendem Fall: Der ehemalige SPD-Innenminister hat es gut gemeint, als er versuchte, die NPD zu verbieten. Es war schlecht vorbereitet und führte zu einem absolut kontraproduktiven Ergebnis. – Solche Fehler dürfen wir uns im Bereich des Versammlungsrechts nicht erlauben.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben auch klar gesagt, dass das Versammlungsrecht bei uns großzügig ausgelegt werden muss und die Versammlungsfreiheit ein Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist. Von daher sind keine Schnellschüsse angesagt. Im Gegenteil. Ich bin der Meinung, wir sollten die Erfahrungen anderer Bundesländer mit neuen landeseigenen Versammlungsgesetzen abwarten und diese auswerten. Aus den Erfahrungen, die in der Verwaltungspraxis und bei Gericht entstehen, sollten wir lernen und diese in unsere Überlegungen einfließen lassen.
Zur dritten Frage: Die SPD möchte mit einem neuen Versammlungsrecht einseitig Demonstrationen von Rechtsextremen verhindern bzw. erschweren. Gleichzeitig wollen Sie einen versammlungsfreundlichen Gesetzentwurf. Sie haben eingangs Ihrer Ausführungen noch einmal betont, dass Sie keine Verschärfung wollen.
Wenn ich einseitig Rechtsextreme mit beschränkenden Maßnahmen belasten will, ist das eine Verschärfung. Es ist zudem eine Verschärfung, die ich persönlich für sehr bedenklich halte, obwohl ich kein Verfassungsrichter bin. Es geht um das Recht nach Artikel 8 Grundgesetz, wonach man sich frei, friedlich und ohne Waffen versammeln kann. Es steht nichts darüber, in welche Richtung es geht, ob es rechts- oder linksextrem ist.
Es ist zwar nicht wünschenswert, sich so zu äußern, es ist für Minderheiten aber auf jeden Fall
die Gelegenheit, sich zu äußern. Man muss die Meinung nicht akzeptieren. Ich denke, Sie bewegen sich verfassungsrechtlich auf ganz dünnem Eis. Das ist der Hauptgrund, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.
Zusammenfassend konstatiere ich, dass Sie wahrscheinlich keine schlechte Absicht mit Ihrem Antrag hatten.
Er ist zu diesem Zeitpunkt aber erstens unnötig, zweitens durch den erzeugten Zeitdruck kontraproduktiv und drittens in sich widersprüchlich und greift unzulässig in den Wesensgehalt der Versammlungsfreiheit ein. Deswegen lehnen wir als CDU Ihren Antrag ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Wort an Herrn Rudolph: Ich habe positiv zur Kenntnis genommen, wie Sie gerade vorgetragen haben. Ihr Ton war moderat. Ich erkenne an, dass Sie den Minister und die Landesregierung für die neue Einstellungspraxis bei der Polizei loben. So viel Übereinstimmung zwischen Opposition und Regierungskoalition gibt es eher selten.
Frau Düker meldet sich schon zu Wort. Sie wird im Anschluss an meine Ausführungen sicherlich herzhaft – und wahrscheinlich doch erfolglos – nach dem Haar in der Suppe suchen. Aber dazu kommen Sie ja gleich noch, Frau Düker.
Wir haben oft darüber gesprochen. Gerade heute ist es für mich als Vertreter der Regierungskoalition sehr erfreulich, über die Personalsituation sprechen zu dürfen. Sie haben es der Presse entnommen. Wir haben die Einstellungszahlen von 500 jährlich unter Rot-Grün auf 1.100 mehr als verdoppelt. Insgesamt bedeutet das, dass wir in den nächsten vier Jahren 2.400 zusätzliche neue, junge Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter haben werden.
Noch nicht kommuniziert worden ist Folgendes: Dazu kommen weitere 841 Stellen. Denn die bisherigen Planungen sahen vor, dass 841 kwStellen ab dem Jahr 2008 realisiert werden müssen. Davon hat sich die neue Landesregierung zu Recht und aus gutem Grund verabschiedet. Wir werden auch diese 841 Stellen erhalten. Das ergibt dann in der Summe in den nächsten vier Jahren 3.241 zusätzliche Stellen für die Polizei.
Das ist eine Anstrengung, die es zu erwähnen lohnt, damit diese Botschaft auch ins Land weitergegeben wird. Wir kommen mit dieser Kraftanstrengung, die auch eine finanzielle Kraftanstrengung darstellt, aus der „Altersbauchfalle“ heraus und starten mit einer neuen Personalpolitik, die verlässlich und auf Kontinuität ausgerichtet sein soll.
Dieser „Altersbauch“ bei der Polizei, von dem wir heute sprechen – gemeint ist die große Zahl der Polizeibeamten, die 50 Jahre und älter sind –, war lange Zeit vorhersehbar. Doch SPD und Grüne haben darauf nicht bzw. nicht richtig reagiert. Noch Ende 2004 haben Sie geleugnet, dass mehr Polizeibeamte in Pension gehen als neue eingestellt werden. Der Minister sagte damals, die Beantwortung dieser Fragestellung sei nicht zielführend. Ich sage dazu: Sie haben versucht, wenn auch untauglich, eine brisante Information zu verheimlichen.
Verschärft wurde die Altersstrukturproblematik durch Rot-Grün dann noch durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit von 60 auf 62 Jahre bei gleichzeitiger Halbierung der Einstellungszahlen auf 500.
Fazit: Die Polizei hätte heute keine Altersbauchschmerzen, wenn SPD und Grüne zu ihrer Regierungszeit rechtzeitig gegengesteuert hätten.
Mit Ihrem heutigen Antrag, verehrte Kollegen der SPD, fordern Sie von der Landesregierung, möglichst rasch die erforderlichen Lösungen zu erarbeiten. Ich sage es einmal mit meinen eigenen
Worten. Sie haben dem Minister eben Ihre Hilfe auf dem Weg dahin angeboten. Sie haben an den Taten der neuen Landesregierung aber gesehen, dass diese 3.241 zusätzlichen Stellen auch ohne die Hilfe der SPD zustande gekommen sind. Denn an der raschen Lösung, die Sie fordern, arbeitet die Landesregierung zusammen mit den Fraktionen von CDU und FDP seit Vorlage des Berichts. Deswegen sind wir heute viel, viel weiter, als Sie mit Ihrem Antrag fordern. Sie fordern Lösungen. Wir präsentieren Lösungen. Wir lassen unseren Worten Taten folgen.
Die CDU hat im Wahlkampf gesagt: Wir stehen für eine starke Polizei, auch eine personell starke Polizei, und für eine leistungsfähige Polizei. Im Gegensatz zu Ihnen werden wir das, was wir versprochen haben, umsetzen. Die 3.200 Stellen sind ein eindrucksvoller Beleg dafür.
Es ist ja nicht so, dass in Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, nicht durchaus auch Brauchbares stünde. Er enthält eine ganze Menge Punkte, die im Detail diskussionswürdig sind. Das verwundert natürlich nicht, denn dem aufmerksamen Beobachter der Entwicklung wird sofort auffallen, dass ganz große Teile Ihres Antrags schlicht und einfach aus Papieren der Landesregierung abgeschrieben worden sind. Dass gute Lösungen dabei herauskommen, ist dann nicht verwunderlich.
Aus Sicht der CDU-Fraktion gibt es zwei Bemerkungen zu machen. Wir werden diese Personalerhöhung innerhalb der Polizei als ersten Schritt eines Gesamtkonzepts würdigen. Zu dem Gesamtkonzept gehören Maßnahmen, die sich gleichzeitig um altersgerechte Arbeitsbedingungen bemühen, die dafür sorgen werden, dass eine Dienstplangestaltung realisiert wird, die älteren Kollegen entgegenkommt. Wir werden auch gesundheitsfördernde Maßnahmen ergreifen, sodass mit dem Gesamtkonzept „Personalentwicklung und Personalgewinnung innerhalb der Polizei“ ein erster Schritt in eine neue Personalpolitik gegangen wird.
Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen. Freuen Sie sich mit dem ganzen Land NordrheinWestfalen, mit der Polizei und mit der Mehrheit im Land über die vielen neuen, jungen Polizisten! Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Beiträge von Herrn Kutschaty eingehe, möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, mich bei der Polizei und allen Polizeibeschäftigten für die geleistete und – ich betone – für die sehr erfolgreiche Arbeit in 2006 zu bedanken.
Das Jahr 2006 war belastet durch die Einsätze während der Fußballweltmeisterschaft. Mit unzähligen Überstunden ist es der Polizei gelungen – das ist wirklich deutlich zur Kenntnis zu nehmen – , erstens die Zahl der Straftaten zu reduzieren, zweitens die Aufklärungsquote zu erhöhen und drittens das Land Nordrhein-Westfalen ein Stück sicherer zu machen.
Und dann kommt die SPD mit Herrn Kutschaty! Zusammenfassend zu Ihren Wortbeiträgen kann ich nur sagen: Der erste Beitrag war gekennzeichnet von Miesepetrigkeit der SPD.
Das ist so! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie haben als Regierungspartei ständig nach Ausreden gesucht, weil Ihnen die Zahlen der PKS, der Polizeilichen Kriminalstatistik, nicht passten. Jetzt sind Sie Gott sei Dank in der Opposition; jetzt suchen Sie nach Ausreden, warum die PKS nicht aussagekräftig ist.
Sie können das nicht leugnen.
Anders macht das die Regierung. Wir suchen nicht nach Ausreden, wir arbeiten an Lösungen.
Deswegen möchte ich jetzt auch auf den sachlichen Teil der Debatte zurückkommen.
Sie hätten gleich auch noch reden können, wenn Herr Kutschaty nicht schon Ihre gesamte Redezeit beansprucht hätte.
Wir haben im Jahre 2006 mit 49,9 % Aufklärungsquote den höchsten Stand der Aufklärung seit 1999 erreicht. Allein in den Jahren 2005 und 2006 hat sich die Anzahl der Delikte um ca. 40.000 Fälle verringert.
Das heißt, exakt 39.750 Menschen weniger sind Opfer einer Straftat geworden. Das mit reduziertem Anzeigeverhalten zu begründen oder irgendwelche fadenscheinigen Argumente aufzuführen, halte ich wirklich für an der Realität vorbei gesprochen.
Man muss die Kriminalstatistik allerdings etwas differenzierter betrachten.
Ich möchte auch gerne noch einmal auf das eingehen, was Frau Düker dazu sagte. Der Minister hat Sie schon gelobt. Ihre Aussagen zum Thema Gewaltkriminalität kann man im Prinzip nur bestätigen. Es gibt regional, aber es gibt auch innerhalb der Deliktsbereiche erhebliche Unterschiede in der Statistik.
Ich möchte zunächst auf einen regionalen Unterschied zu sprechen kommen. Als Ergebnis kann man feststellen, dass die Aufklärungsquote landesweit gut ist. Aber viel besser und durchschnittlich deutlich besser ist sie in den landratsgeführten Behörden. Ich möchte damit keine neue Debatte über die Organisationsstruktur lostreten; allerdings ist es so, dass man diesen Fakt nicht isoliert betrachten kann.
Haben Sie sonst noch irgendein Mitteilungsbedürfnis?
In den Polizeipräsidien ist die Kriminalitätsrate natürlich höher und daher die Arbeit schwieriger. Dennoch ist die Frage erlaubt: Wie kommt es, dass zum Beispiel in einer ländlichen Polizeibehörde wie der in Soest, wo eine Polizeistärke von einem Polizisten auf 750 Bürger Fakt ist, die Aufklärungsquote bei genau 50,5 % liegt und in einem Polizeipräsidium wie Köln, wo auf einen Polizisten 300 Bürger kommen, bei sage und schreibe 39,4 %?
Sie scheinen ja ein sehr schlechtes Gewissen zu haben.
Der Abstand zu anderen Behörden ist noch größer.
Die Debatte von früher wollen wir nicht wieder aufmachen.
Bitte nehmen Sie nur zur Kenntnis, dass die Ergebnisse in den ländlichen Behörden durchweg besser sind als in den großstädtisch geprägten Präsidien.
Nun komme ich zu den einzelnen Deliktsgruppen. Ich möchte mich noch kurz dem Thema Gewaltkriminalität zuwenden.
Von 2002 bis 2006 – das umfasst also auch die Zeit unserer Regierung – ist die Gewaltkriminalität um 20 % gestiegen. Exakt liegen wir heute bei 53.000 Fällen von Gewaltkriminalität. Wenn man das auf eine Kleinstadt fokussieren würde, wären das in einer Stadt 53.000 Opfer von gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Raub, Mord und Totschlag. Da müssen wir in der Tat gegensteuern. Da wird die Freude über die Aufklärungserfolge, die wir zu Recht erwähnt haben, leider getrübt.
Wir müssen uns die Frage stellen: Warum nimmt die Zahl der Gewaltdelikte gegen den allgemein positiven Trend um 2,3 % zu? Warum sind 86 % der Tatverdächtigen Männer unter 21 Jahre, die zudem in jedem zweiten Fall auch noch alkoholisiert sind? Gewalttäter sind männlich, jugendlich und – ich ergänze – oft alkoholisiert.
Genau bei dieser Beschreibung der Gewaltkriminalität muss man mit den Lösungsansätzen beginnen. Die Lösung
kann heute nur sein, dass diejenigen, die schon zu Opfern oder Tätern geworden sind, leider nicht mehr mit Präventionsansätzen aus ihrer Rolle befreit werden können.
Wir müssen für die Zukunft daran arbeiten, dass Prävention mehr in den Vordergrund gerückt wird. Dazu können wir alle beitragen. Dazu gehört eine generelle Ächtung von Gewalt in der Gesellschaft, dazu gehört die gewaltfreie Erziehung in den Elternhäusern, und ganz besonders gehört dazu die Verinnerlichung bei Kindern und Jugendlichen, dass Konflikte nie mit Gewalt gelöst werden können und dass zum Beispiel Killerspiele nichts mit der Realität zu tun haben.
Im Gegenteil: In Elternhäusern, in Kindergärten und in Schulen muss den Kindern die Kompetenz vermittelt werden, dass sie der medialen Überflutung mit gewaltverherrlichenden Filmen, Videos und Killerspielen ihre eigene Kraft und Selbstständigkeit entgegensetzen können.
Wir werden präventiv Akzente setzen. Wir werden aber auch gegen diejenigen 20-jährigen jugendlichen Straftäter, die nicht mehr wesentlich umzuerziehen sind, mit Härte vorgehen. Wir werden konsequent verfolgen und konsequent bestrafen.
Der Tat muss die Strafe auf dem Fuß folgen. Deswegen wird sich die CDU bei ihrem nächsten Landesparteitag eigens diesem Thema mit einem Leitantrag widmen.
Wir werden die Erfolge der Kriminalstatistik würdigen. Wir werden hervorheben, was gut gelaufen ist. Wir werden uns aber auch den Problembereichen stellen, zum Beispiel der Gewaltkriminalität.