Protokoll der Sitzung vom 07.12.2006

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 14/3051

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Westkämper von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag mit den Landesverbänden der Jüdischen Gemeinden und der Synagogen-Gemeinde Köln, den wir heute in zweiter Lesung beraten und sicherlich be

schließen werden, ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches und integrationspolitisches Signal. Die in diesem Hohen Hause am 15. November 2006 stattgefundene erste Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung und die Beratungen im Hauptausschuss am 30. November 2006 haben deutlich gemacht, dass diese Einschätzung fraktionsübergreifend geteilt wird.

Seit 1990 ist die Zahl der Mitglieder in den jüdischen Gemeinden unseres Bundeslandes von knapp 5.000 auf 31.000 gestiegen. Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass jüdisches Leben und jüdische Kultur nach den grausamen Schrecken des Holocausts wieder einen festen Platz bei uns in Nordrhein-Westfalen gefunden haben. Ich darf Ihnen für meine Fraktion, aber sicherlich auch für alle Mitglieder des Parlaments sagen: Dies erfüllt uns mit Stolz und auch mit Freude.

Meine Damen und Herren, ich erinnere gerne daran, dass die jetzt vorgenommene Änderung des Staatsvertrages, die die Landesleistung zur Unterstützung der jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von 5,1 auf 7 Millionen € jährlich anhebt, auf eine Anregung des viel zu früh verstorbenen Präsidenten des Zentralrates der Juden, Paul Spiegel, zurückgeht.

Herr Spiegel hat bereits sehr früh darauf hingewiesen, dass die meisten neuen jüdischen Gemeindemitglieder in Nordrhein-Westfalen Zuwanderer sind, die häufig kein Deutsch sprechen und sich oftmals mit ihrer Integration und der ihrer Kinder schwer tun, was nicht zuletzt auch damit zusammenhängt, dass sie häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Umso wichtiger ist es, meine Damen und Herren, dass wir die jüdischen Gemeinden mit der vorgesehenen Anhebung der Landesleistungen noch besser als bisher in ihrer hervorragenden Integrationsarbeit unterstützen können. Das scheint mir letztendlich ein ganz wichtiger Aspekt dieses neuen Staatsvertrages zu sein.

Dieser Staatsvertrag des Landes mit den jüdischen Kultusgemeinden macht aber ebenfalls klar, dass wir unsere Geschichte auch als Verpflichtung begreifen müssen. Wir haben zugleich die Aufgabe, diese Verpflichtung an gegenwärtige und an zukünftige Generationen weiterzugeben.

Die Mehraufwendungen, die dieser Staatsvertrag vorsieht, sind in Anbetracht der erheblichen Zuwanderung jüdischer Bürgerinnen und Bürger und der damit verbundenen Veränderungen der Aufgaben der Kultusgemeinden und ihrer dadurch bedingten Mehraufwendungen sowie ihrer in der

Tat anerkennenswerten Integrationsleistungen vollkommen angemessen.

Für mich ist dabei wichtig, dass die jüdischen Gemeinden zukünftig eigene Aufgaben übernehmen müssen, wie den Ankauf von Friedhofsflächen, die Übernahme der Kosten für Sicherheitspersonal der Gemeinden und auch die notwendigen Renovierungen der Synagogen und Gemeindezentren aus Eigenmitteln. Das wird ebenfalls in Protokollvermerken festgehalten.

Insofern – das darf ich auch an dieser Stelle feststellen – erbringen die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren – trotz einer finanziellen Besserstellung durch den Staatsvertrag – ihren Beitrag zu der notwendigen Haushaltskonsolidierung. Die Beschränkungen, die ich gerade angesprochen habe, sind in den Protokollvermerken auf das Jahr 2012 befristet worden. Das Land und die Kultusgemeinden können auf diese Weise im Zweifelsfall flexibel auf weitere Umstände reagieren.

Mit der jetzt vorgesehenen Erhöhung der Landesleistung auf 7 Millionen € wird der weiter gewachsenen Zahl der Gemeindemitglieder Rechnung getragen. Ich darf daran erinnern, dass bisher jedes Jahr 1.200 Neumitglieder zu verzeichnen sind; im letzten Jahr war der Anstieg geringer. Gleichzeitig sind aber die Einnahmen aus der Kultussteuer keineswegs prozentual mit der Mitgliederzahl angewachsen. So beliefen sich die Einnahmen im Jahr 1990 bei 4.847 Mitgliedern auf umgerechnet 1,1 Millionen € und 2004 bei bereits 29.391 Mitgliedern auf 1,7 Millionen €. Diese Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

Ich darf abschließend feststellen, meine Damen und Herren: Der jüdisch-christliche Dialog ist zentral für eine gedeihliche Entwicklung und eine gedeihliche Zukunft unseres Landes. Der Staatsvertrag, den wir heute beschließen werden, leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Er steht in der Kontinuität vieler wegweisender interfraktioneller Initiativen in diesen Bereichen in den vergangenen Jahren. Ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit herzlich bedanken.

(Allgemeiner Beifall)

Danke schön, Herr Westkämper. – Frau Apel-Haefs hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist in der Tat so – mein Vorredner hat das schon angesprochen –,

dass die Diskussion zu diesem Staatsvertrag in seltener Übereinstimmung und Einmütigkeit geführt worden ist. Ich möchte mich deshalb heute auch darauf beschränken, auf meine Ausführungen zu verweisen, die ich anlässlich der ersten Lesung zu diesem Thema gemacht habe. Ich habe dort ausführlich inhaltlich Stellung genommen.

Wir begrüßen diesen Staatsvertrag ausdrücklich, und wir begrüßen, dass durch ihn die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht nur eine größere Eigenständigkeit, sondern auch einen größeren Spielraum bei der Bewältigung ihrer wichtigen Aufgaben bekommen werden. Ich danke Ihnen.

(Allgemeiner Beifall)

Danke schön, Frau Kollegin. – Nun hat Frau Löhrmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen. Meine Fraktion begrüßt ebenfalls, wie schon bei der ersten Lesung angesprochen, diesen Staatsvertrag, und wir werden ihm zustimmen. Er steht in einer langen Tradition des Landes Nordrhein-Westfalen, an der alle politischen Farben positiv mitgewirkt haben. Ich möchte gerne zwei Punkte inhaltlich hervorheben.

Der eine Punkt ist, dass wir alle miteinander froh sind, dass es eine Renaissance des Judentums auch in unserem Lande gibt. Das kann man nicht hoch genug wertschätzen, und darauf hat Paul Spiegel auch immer hingewiesen.

Der zweite Punkt, auf den ich aufmerksam machen möchte, ist, dass wir mit der Wertschätzung des Judentums in unserem Land auch immer einen Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsradikalismus leisten. Darüber, dass das erforderlich ist, können wir uns immer wieder vergewissern. Wir hatten in dieser Woche eine nicht offizielle, informative Sitzung des Hauptausschusses, in der uns Beispiele rechtsradikaler Musik vorgespielt wurden, die deutlich gemacht haben, wie stark Szenen daran arbeiten, antisemitisch zu agieren. Deswegen ist es immer wieder ein Auftrag, dass wir demokratischen Kräfte alles dagegen tun.

Mir wurde wieder einmal deutlich: Wer antisemitisch agiert, agiert immer gegen jedwede Minderheit. Deswegen tun wir gut daran, jüdisches Leben und den Kontakt mit dem Judentum zu pflegen. Durch diesen Staatsvertrag bringen wir das einvernehmlich zum Ausdruck.

Ich hoffe, dass der Staatsvertrag weiterhin die Wirkungen aufrechterhält und fördert, die wir alle damit verbinden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Löhrmann. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Dr. Papke.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich schließt sich die Fraktion der Freien Demokraten den hier von den Vorrednern vorgetragenen Einschätzungen und Ausführungen zur Bedeutung dieses Staatsvertrages an. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns über alle Parteien und Fraktionen hinweg in der Bedeutung dieses Vertragswerks einig sind.

Es ist und bleibt eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft, die Erinnerung mit allen Möglichkeiten, die wir als Demokraten im Kampf gegen das Vergessen haben, wach zu halten: Mahnmale, wie etwa das Stelenfeld in Berlin, erinnern uns permanent an das beschämendste Kapitel der deutschen Geschichte mit dem staatlich verordneten Mord an Millionen von Mitbürgern.

Umso wichtiger ist es, bei jeder Gelegenheit ein Zeichen zu setzen, damit sich so etwas niemals wiederholt, und ein Zeichen der Anerkennung gegenüber denjenigen zu geben, die in der Nachkriegszeit – nur wenige haben überlebt – nach Nordrhein-Westfalen zurückgekommen sind, um nach der Zeit des Faschismus, in der alles zerstört wurde, wieder in den Städten unseres Landes zu leben.

An diese Tradition wollen wir auch als Parlament anknüpfen. Wir wollen das, was seit 1945 an Leistungen erbracht worden ist, würdigen. Wir wollen es nach Kräften unterstützen. Gott sei Dank ist wieder ein reges Vereins- und Gemeinschaftsleben in den jüdischen Gemeinden entstanden.

Mit dem Staatsvertrag, den wir heute auf den Weg bringen, erkennen wir die großartige Integrationsleistung der jüdischen Gemeinden in NordrheinWestfalen und darüber hinaus an – eine Integrationsleistung, die insgesamt zum Wohle unserer Gesellschaft, zum Wohle unseres Landes war und ist und die deshalb auch auf jedwedem Wege anerkannt werden muss.

Ich erinnere daran, dass Papst Benedikt XVI. bei seinem Besuch in Deutschland die Synagoge in Köln besucht und dort unter anderem ausgeführt hat – ich zitiere –:

„Die fürchterlichen Geschehnisse von damals müssen unablässig das Gewissen wecken, Konflikte beenden und zum Frieden ermahnen.“

In diesem Zusammenhang ist auch der Staatsvertrag zu sehen, den wir jetzt auf den Weg bringen. Die besondere geschichtliche Verantwortung des deutschen Volkes erfordert eine ausreichende Unterstützung der jüdischen Gemeinden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich deshalb bereits im Jahre 1992 verpflichtet, jüdische Kultusgemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell zu unterstützen.

1997 und 2001 wurden die Landesleistungen auf derzeit 5,1 Millionen € erhöht. Jetzt sieht dieser Staatsvertrag vor, dass die Leistung auf 7 Millionen € aufgestockt wird, um damit der weiter gewachsenen Zahl der Gemeindemitglieder in den jüdischen Gemeinden unseres Landes Rechnung zu tragen. Diese Erhöhung ist nachvollziehbar. Sie ist angemessen. Sie ist nötig. Sie ist ein Signal des Landtags Nordrhein-Westfalen an unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass sie sich weiterhin in Nordrhein-Westfalen wohl fühlen sollen und die uneingeschränkte Unterstützung dieses Landtags haben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Papke. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Breuer.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Paul Spiegel, an den wir uns alle dankbar und gerne erinnern, war ein ausgesprochen zurückhaltender, überlegter und abwägender Mensch. Seine Äußerungen hatten in ihrer Nachdenklichkeit und Tiefe nur selten jene Kürze, die der Schlagzeile normalerweise abverlangt wird.

Und doch ist es selbst für diejenigen, die ihn besser kannten, ein wenig verwunderlich, dass hinter dem Titel seiner Autobiografie, nämlich „Wieder zu Hause?“, ein Fragezeichen und kein Ausrufezeichen stand. Uns allen ist wohl noch jener Satz von Paul Spiegel in Erinnerung geblieben, dass die in Deutschland lebenden Juden ihre Koffer mittlerweile ausgepackt haben – ein Bild, das berührender und ergreifender nicht sein könnte.

Politisch gesehen war es ein deutliches Zeichen, dass Frieden mit einem Land und den heute hier lebenden Menschen gemacht wurde – ein Frieden, der unterstellt, dass er nicht zerbrechlich ist

und dass er schon gar nicht falsch oder trügerisch ist. Wenn Menschen sagen, dass sie hierhin gehören, dass das ihre Heimat ist, dann ist dies für uns Zeichen und Verpflichtung zugleich.

Vor allem die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Bereitschaft dazu da ist, Deutschland wieder als Heimat zu akzeptieren. Das kann uns freuen und auch stolz machen, weil es ein Vertrauensbeweis in die Stabilität unserer Demokratie ist, an der wir alle täglich arbeiten.

Wir alle wissen, wie stark die jüdischen Gemeinden in den vergangenen Jahren gewachsen sind. Wir wissen, welch wertvolle Integrationsleistung in den vergangenen Jahren erbracht werden musste und auch erbracht worden ist. Wir alle wissen, dass das mit bescheidenen Mitteln gemacht wurde. Deshalb verdient das Geleistete auch unsere Anerkennung und unseren Dank.

Es verdient aber noch mehr; denn mit Dank und Anerkennung allein lassen sich weder Sprachkurse noch Beratung noch praktische Lebenshilfe finanzieren. Wir müssen den vielen zugewanderten Menschen, die dauerhaft bei uns leben, dabei helfen, sich hier zurechtzufinden. Auch sie müssen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Die Landesregierung hat nicht zuletzt deshalb auch den 21 Punkte umfassenden Aktionsplan zur Integration aufgelegt.

Wir bauen die 27 „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien“ zu einem Netzwerk „Integration durch Bildung“ aus. Wir haben die Mittel für die Sprachförderung in diesem Jahr von 8,1 Millionen € auf 17,65 Millionen € mehr als verdoppelt. Wir schließen Bildungsvereinbarungen mit den Migrationsorganisationen. Wir wollen, dass sich die Bildungssituation von Zuwandererkindern schnell und nachhaltig verbessert.

Wir begreifen Integration als eine Querschnittsaufgabe der Landesregierung. Ich weiß, dass der Staat die vor uns liegende Arbeit nicht alleine bewältigen können wird. Wir brauchen dazu auch die Bürger. Deswegen ist der vorliegende Staatsvertrag mit den jüdischen Landesverbänden, über den wir heute in zweiter Lesung beraten, so besonders wichtig.

Ich betone ganz ausdrücklich, dass dieser Staatsvertrag kein Anlass sein kann, dass sich andere Zuwendungsgeber, Gemeinden eingeschlossen, von der Unterstützung der jüdischen Gemeinden zurückziehen.