Protokoll der Sitzung vom 07.12.2006

Ich betone ganz ausdrücklich, dass dieser Staatsvertrag kein Anlass sein kann, dass sich andere Zuwendungsgeber, Gemeinden eingeschlossen, von der Unterstützung der jüdischen Gemeinden zurückziehen.

Er ist für die jüdischen Gemeinden vor Ort eine große Hilfe auf dem Weg zu mehr Selbstständig

keit und Unabhängigkeit und damit ein wertvoller Baustein für Nordrhein-Westfalen, das seine Stärke in der Vielfalt und im Miteinander erkannt hat und das zusammen stark ist.

Im Namen der Landesregierung danke ich Ihnen für die signalisierte Zustimmung. Ich freue mich, dass wir heute wohl mit der Zustimmung aller vier Fraktionen in diesem Landtag rechnen können. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Danke schön, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der Beratung.

Der Hauptausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3051, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2863 unverändert anzunehmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so verabschiedet.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Tagesordnungspunkt

14 Gesetz zur Bereinigung des Eisenbahnrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3016

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Wittke von der Landesregierung das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Da kein einziges Mitglied des Verkehrsausschusses im Plenarsaal anwesend ist, erlaube ich mir, meine Rede zu Protokoll zu geben (Anlage). – Herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Danke schön, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3016 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Wer ist damit einverstanden? – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

15 Europa zielorientiert voranbringen: Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union einer kritischen Prüfung unterziehen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/3039 – Neudruck

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Dr. Berger von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, dass sich das Projekt der EU-Erweiterung nach den fehlgeschlagenen Referenden in Frankreich und den Niederlanden zurzeit ein Stück weit in einer Identitäts- und Sinnkrise befindet.

Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass der Weg der weiteren europäischen Integration mittel- und langfristig nur dann erfolgreich sein wird, wenn es uns gelingt, sowohl den praktischen als auch den ideellen Mehrwert europäischer Politik gegenüber den Menschen vor Ort besser zu kommunizieren.

In unserem Antrag, den wir heute debattieren, werben wir dafür, die Erweiterungspolitik der Europäischen Union in diesem Sinne im Rahmen einer schlüssigen Gesamtstrategie auszurichten. Diese Gesamtstrategie muss aus unserer Sicht im Wesentlichen drei Schwerpunkte beinhalten.

Erstens. Wir müssen die institutionelle Handlungsfähigkeit der Europäischen Union stärken. Nach der zum 1. Mai 2004 erfolgten EU-Erweiterung um zehn Staaten und mit der zum 1. Januar 2007 bevorstehenden Aufnahme von Bulgarien und Rumänien ist die Europäische Union auf der gegenwärtig gültigen Vertragsgrundlage von Nizza an die äußerste Grenzen ihrer finanziellen, politischen und institutionellen Belastbarkeit und Handlungsfähigkeit gelangt.

Wir werben ganz entschieden dafür, die im Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien vorgesehenen Übergangs- und Schutzbestimmungen in enger Kooperation mit den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass der EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien den Schlusspunkt der EU-Osterweiterung bildet.

Im Hinblick auf Mitteleuropa begrüßt meine Fraktion ausdrücklich die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien. Kroatien ist ein kleines

mitteleuropäisches Land, das über eine besonders enge europäische Bindung und eine beeindruckende wirtschaftliche Entwicklung verfügt. Sofern und sobald die Beitrittskriterien erfüllt sind, sollte Kroatien Mitglied der Europäischen Union werden.

Mit Blick auf die angrenzenden Staaten des westlichen Balkans gilt es hingegen festzuhalten, dass diese Staaten nur eine langfristige Beitrittsperspektive haben können. Ihre Aufnahme in die EU ist erst dann eine realistische Option, wenn sie die Beitrittskriterien strikt erfüllen.

Als zweite Leitlinie gilt für uns: Die Kopenhagener Beitrittskriterien müssen konsequent angewendet werden. Nur eine Europäische Union, die neben ihrer politischen und institutionellen Handlungsfähigkeit auch ihre innere Stabilität und Akzeptanz weiter stärkt und das Vertrauen und den Rückhalt der Bürgerinnen und Bürger hat, kann dauerhaft erfolgreich sein.

In unserem vorliegenden Antrag fordern wir deshalb die konsequente Anwendung und Einhaltung der Kopenhagener Beitrittskriterien bei allen zukünftigen Erweiterungsrunden. Wir betonen in unserem Antrag ausdrücklich, dass dieses Instrumentarium konsequent anzuwenden ist.

Jede zukünftige Erweiterung muss die Fähigkeit der EU berücksichtigen, neue Mitglieder zu integrieren. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der auch die Bürgernähe und die Transparenz europäischer Politik stärken wird.

Deshalb sagen wir auch unmissverständlich und glasklar: Sollte die Türkei in diesem Zusammenhang nicht in der Lage sein, die mit der Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union zu erfüllen, müssen die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden. Um es deutlicher zu formulieren: Die türkische Weigerung, das AnkaraProtokoll anzuerkennen, ist für meine Fraktion in keiner Weise akzeptabel.

Uns allen ist bekannt, dass der Vermittlungsversuch der finnischen Ratspräsidentschaft in dieser Angelegenheit Ende November dieses Jahres gescheitert ist. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist die Türkei nicht dazu bereit, ihre Häfen und Flughäfen auch für Schiffe und Flugzeuge aus dem EUMitgliedsland Republik Zypern zu öffnen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wir stehen doch noch am Anfang der Beitrittsverhandlungen!)

Die Europäische Kommission empfiehlt nun, acht von 35 Verhandlungskapiteln nicht zu eröffnen, die direkt mit den Verpflichtungen des Ankara

Protokolls zusammenhängen. Aus unserer Sicht reicht es aber nicht, nur einzelne Verhandlungskapitel in den Blick zu nehmen. Die EU-Mitgliedschaft der Republik Zypern ist eine Tatsache, die von allen EU-Kandidatenländern anerkannt werden muss. Hieran muss sich auch die Türkei messen lassen.

Die Frage der Anerkennung des AnkaraProtokolls ist nicht die Gelegenheit, türkische Forderungen an die EU zu stellen.

(Beifall von der CDU)

Vielmehr geht es darum, dass die Türkei die europäischen Anforderungen in diesem Bereich ohne Wenn und Aber erfüllt.

(Beifall von der CDU)

In unserem Antrag bringen wir diese Haltung klar zum Ausdruck.

Als drittes Element unseres Antrags ist ebenso klar: Die EU-Nachbarschaftspolitik muss zielstrebig weiterentwickelt werden. Wir werben in unserem Antrag dafür, die Alternativen zu einer EU-Vollmitgliedschaft offensiver zu kommunizieren und viel stärker als bislang in den Blickwinkel europäischer Politikgestaltung zu rücken. Gerade für die EU-Nachbarstaaten, die mittel- und langfristig nicht die Perspektive einer EU-Vollmitgliedschaft haben, eröffnet der EG-Vertrag ausdrücklich Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit.

Für europäische Nachbarländer, deren Aufnahme die Europäische Union überfordern würde, sollten deshalb Kategorien partnerschaftlicher Zusammenarbeit entwickelt werden, die jenseits von Vollmitgliedschaft und Assoziierung anzusiedeln sind. Diese Kategorien partnerschaftlicher Zusammenarbeit könnten dabei von einer vertieften Kooperation in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik bis zu einer engeren Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Bildung reichen.

Meine Damen und Herren, das waren die drei Leitlinien, die unserem Antrag zugrunde liegen und ihn inhaltlich skizzieren. Ich freue mich auf eine fruchtbare und inhaltsreiche Auseinandersetzung im Hauptausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Dr. Berger. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Europa steht heute mehr denn je im Mittelpunkt. Nahezu alle Bereiche werden mehr oder weniger stark durch europäische Politik und europäische Vorgaben geprägt. So werden heute bereits 70 % unseres Wirtschaftsrechts von der Europäischen Union bestimmt. Leider nimmt dies der Bürger in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen überwiegend noch nicht so wahr. Vielen Menschen erscheint Europa noch weit weg, irgendwie nicht greifbar und suspekt.

Jeder hat sich an den Euro gewöhnt und schätzt die Vorteile bei einem Auslandsaufenthalt. Doch vielen bleiben die zahlreichen darüber hinausgehenden Errungenschaften, die Europa bietet, verborgen. Kaum jemand, der nicht in seiner Ausbildung oder in seinem Beruf speziell mit Europa zu tun hat, weiß genau, in welchen Politikfeldern die Europäische Union mittlerweile tätig ist. Dies liegt nicht selten daran, dass europäische Richtlinien vom deutschen Gesetzgeber gerne nicht 1:1, sondern erweitert umgesetzt werden.

(Beifall von der FDP)

Dadurch verschwinden bei zahlreichen Gesetzen die europäischen Institutionen als eigentliche Urheber hinter dem deutschen Gesetzgeber.

Oft führt fehlende Transparenz dazu, dass wichtige Maßnahmen der EU der deutschen Öffentlichkeit unbekannt bleiben, zum Beispiel, wer in Deutschland Subventionen der Europäischen Union bekommt.