als sie – so möchte ich es einmal nennen – noch etwas mehr Gestaltungseinfluss hatte und in den beiden Ressorts Schule und Hochschule federführend war.
ist: Es gibt hier etwas zu tun. Wir müssen etwas tun. Das hat dieser Antrag richtig erkannt. Noch wichtiger ist: Das, was sich nach dem bisherigen Stand als Position und Perspektive der Landesregierung abzuzeichnen scheint, ist alles andere als hilfreich, um die bestehenden Probleme zu lösen.
Dabei will ich mich gar nicht so sehr auf die Einrichtung des Studienkollegs als Institution konzentrieren. Meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und mir geht vielmehr darum, dass wir dieser Aufgabe, die zweifelsohne besteht und nach meiner festen Überzeugung auch in jedem Fall eine öffentliche Aufgabe ist, gerecht werden müssen. Wenn wir nämlich international um die besten Köpfe konkurrieren wollen, müssen wir die Studienkollegs weiterentwickeln. Wir müssen die Aufgabe der Studienkollegs stärken und nicht schwächen. Das muss der Weg sein.
Menschen, die aus dem Ausland kommen und bei uns studieren wollen und dies von ihren grundsätzlichen Fähigkeiten her auch können, aber zum Zeitpunkt ihrer Ankunft noch nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, müssen darauf so vorbereitet werden, dass sie dem auch standhalten können. Das ist eben nicht eine Aufgabe, die in das Belieben der Hochschule gestellt werden kann. Im Gegenteil, es muss noch viel mehr hochschulübergreifende, vernetzte Verfahren und Strukturen geben,
die es leichter machen als bisher, dass Studierwillige am Ende das zu ihnen passende Studienangebot finden können und dass die Hochschule die zu ihr passenden Studierenden findet.
Lieber Herr Minister Dr. Pinkwart und Frau Ministerin Sommer, die Art und Weise, wie Sie hier anscheinend wieder Aktionismus verbreiten – frei nach dem Motto: Egal, was wir tun, Hauptsache, wir erwecken den Eindruck, wir tun was –, dient der Sache jedenfalls nicht. Das verunsichert die Betroffenen schon heute und führt sicherlich nicht dazu, dass sie ihre Arbeit besser machen. Dabei habe ich zumindest Sie, Frau Ministerin Sommer, in der Fragestunde am 26.10. so verstanden, dass Sie mit der Arbeit der Betroffenen eigentlich ganz zufrieden sind, wenn es um diese Frage geht.
Herr Prof. Dr. Sternberg gibt ja, wenn ich Ihn richtig verstanden habe – das ist zumindest für mich ein neuer Aspekt –, weit gehende Garantien ab, dass diese Aufgabe weiterhin erfüllt werden soll. Ich sage Ihnen: Zumindest das Bündnis 90/Die
Ja, uns geht es auch im Wesentlichen um die Aufgabe. Diese Aufgabe ist wichtig. Sie muss erfüllt werden, und sie muss auch weiterentwickelt werden. Das ist der Kernpunkt für uns Bündnisgrüne. Wir erwarten, dass entweder gleich hier …
Herr Lindner, Sie haben gleich die Gelegenheit. Sie müssen nicht dazwischenquatschen. Auch der Herr Minister kommt noch dran. Er kann uns ja einmal das Konzept vorstellen, wie das gehen soll. Wir werden das gerne prüfen.
Für den Fall, dass das heute nicht ausreichend klar wird, weise ich darauf hin, dass das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie steht. Dann wollen wir genau erfahren, was die Landesregierung tatsächlich plant. Vor allen Dingen wollen wir erfahren, ob das mit den anderen Bundesländern abgestimmt ist und welche Folgen das für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ganz konkret haben wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Lindner für die Fraktion der FDP das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Groth hat der Landesregierung Aktionismus vorgeworfen. Wenn etwas aktionistisch ist, dann ist es dieser Antrag, über den wir im Plenum beraten.
In der Plenarsitzung am 26. Oktober hat nämlich der zuständige Ressortminister auf die entsprechende Mündliche Anfrage ausgeführt, dass die Landesregierung derzeit lediglich Überlegungen zur Zukunft der Studienkollegs anstelle. Gemeinsam mit den Betroffenen und unter Beteiligung der anderen fachlich zuständigen Ressorts werde nach einer Lösung zur Optimierung dieser Aufgabe – nicht zwingend der Studienkollegs – gesucht. Da der Beratungsprozess noch nicht abgeschlossen sei, könnten auch noch keine definitiven Aussagen getroffen werden. Das ist die Bilanz der
Lieber Herr Groth, wenn also etwas aktionistisch ist, dann ist es die Tatsache, hier angesichts dieser Sachlage direkt einen solchen „Alarm“-Antrag vorzulegen.
Die FDP jedenfalls – das darf ich sagen – begrüßt ausdrücklich den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Dass die Landesregierung über die Empfehlungen des Landesrechnungshofs nicht einfach hinweggeht, findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Dafür haben wir den Landesrechnungshof. Es gilt jetzt, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen und dann durchaus ergebnisoffene Gespräche mit den Beteiligten zu suchen. Am Ende kann die Landesregierung zu denselben Schlussfolgerungen wie der Landesrechnungshof kommen. Sie muss es aber nicht.
Ein solches Verfahren scheint für Sie ungewöhnlich zu sein. Sie von der Opposition haben es in der Vergangenheit, als Sie noch die Regierungsverantwortung hatten, im Umgang mit dem Landesrechnungshof nicht immer so gehalten.
Ich erinnere an den Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2003, in dem eine nicht zulässige Verwendung der Mittel der Abwasserabgabe für die Förderung einer landeseigenen Bildungseinrichtung der Entsorgungs- und Wasserwirtschaft festgestellt wurde. Die Reaktion der damaligen Landesregierung war nicht eine Prüfung oder eine Korrektur der eigenen Position, sondern es wurde lediglich ein Dreizeiler herausgegeben: Das MUNLV geht, abweichend von der Meinung des Landesrechnungshofs, davon aus, dass die Verwendung zulässig ist. – Wir machen es uns nicht so einfach wie Sie damals, meine Damen und Herren.
Wir wollen uns den Anforderungen, die an die Verwendung der Steuergelder gestellt werden, anders widmen. Wenn Sie bemängeln – Frau Brunn hat das in der Fragestunde im Oktober getan –, dass der Landesrechnungshof bei seiner Prüfung nicht alle relevanten Tatsachen berücksichtigt habe, und wenn das so sein sollte, muss ich fragen, warum die damalige Landesregierung, die nach meiner Kenntnis den Prüfauftrag erteilt hat, dem Landesrechnungshof nicht alle entscheidungsrelevanten Fakten zur Verfügung gestellt hat. Diese Frage ist offen geblieben.
rungsbedürftig ist. Das sagt im Übrigen auch der Bundesverband Ausländischen Studierender, der sogar für eine Abschaffung der Studienkollegs zugunsten einer besseren Betreuung an den Hochschulen plädiert. Der Bundesverband Ausländischer Studierender – ich will das wiederholen – plädiert für die Abschaffung der Studienkollegs zugunsten einer besseren Betreuung an den Hochschulen! Sie setzen sich doch immer dafür ein, dass wir auf die Betroffenen hören. Das sollte dann auch für Sie bei Ihren politischen Entscheidungen gelten.
Die Studienkollegs sind insbesondere im entwicklungspolitischen Kontext entstanden. Ein wichtiges Ziel war es, jungen Menschen aus Drittweltländern in Deutschland eine gute Ausbildung zu ermöglichen und sie zu qualifizieren, damit sie in ihrem Heimatland einen wichtigen Beitrag zum Aufbau leisten können. Allerdings hat sich die Situation in den Drittwelt- und Schwellenländern verändert. Wir müssen diese Entwicklungen berücksichtigen.
So bieten viele dieser Länder ihren talentierten jungen Menschen heute eine Hochschulausbildung zumindest auf Bachelorniveau an. Dabei handelt es sich keineswegs nur um minderwertige Ausbildungsgänge. Im Gegenteil, die Kompetenzen stammen teilweise aus Nordrhein-Westfalen. So entwickelten etwa im Jahr 2003 Geografen der Universität Bonn gemeinsam mit Kollegen aus Kabul Lehrpläne für einen Bachelorstudiengang in Afghanistan. Ein Jahr später konzipierten sie das erste Curriculum für einen Masterstudiengang. Es gibt weitere Beispiele in Nordrhein-Westfalen.
Wir müssen auch diese veränderte Ausgangslage in den Drittwelt- und Schwellenländern berücksichtigen, wenn wir uns von einem entwicklungspolitischen Zugang her der Frage der Zukunft der Studienkollegs widmen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Studienkollegs gibt es sonst nirgendwo auf der Welt. Zwar bieten auch die anderen Industrienationen ausländischen Studierwilligen die Möglichkeit, vorbereitende Kurse zu besuchen. Diese sind aber in der Regel kostenpflichtig. Nur bei uns gibt es unentgeltliche Angebote.
Dennoch sind nicht wir, sondern die Vereinigten Staaten, die im Übrigen keinerlei institutionalisierten Vorbereitungsservice kennen, stärkster Magnet für ausländische Studierende.
Das liegt insbesondere daran – so erklärt sich auch die Position des Bundesverbandes ausländischer Studierender –, dass die Vereinigten Staaten uns um Längen voraus sind, was die Betreuung der Studierenden auf dem Weg zum Studienabschluss angeht, während wir uns in den Studienkollegs ressourcenintensiv darauf konzentrieren, junge Ausländer erst einmal studierfähig zu machen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für erforderlich, uns dieser Frage mindestens ergebnisoffen neu zu widmen.
Der Bericht des Landesrechnungshofs hat übrigens deutlich gemacht, dass die Studienkollegs nicht dazu beigetragen haben, die Quote der ausländischen Studierenden zu steigern.
Im Gegenteil: Während sich die Zahl der ausländischen Studenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits im Ausland erworben hatten, von rund 22.800 in 1996 auf rund 40.000 im Wintersemester 2003/2004 fast verdoppelt hat, ist die Zahl derjenigen, die erst im Studienkolleg auf die Hochschulausbildung vorbereitet werden sollten, im selben Zeitraum mit fast 2.000 nahezu gleich geblieben.
Im Übrigen: Nordrhein-Westfalen steht zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber jungen Menschen aus sogenannten Drittweltländern. Derzeit erhält aber jeder ein Studentenvisum, der glaubhaft kundtut, hier studieren und Deutsch lernen zu wollen. Das reicht in der Regel aus, um sich an einem Studienkolleg bewerben zu können. Wir suggerieren damit, es sei einfach, hier eine qualifizierte Hochschulausbildung abschließen zu können.
Die erste Enttäuschung stellt sich dann ein, wenn sich die Studierwilligen in einem Studienkolleg wiederfinden, vielfach unter sich und weitgehend ohne Kontakte zu deutschen Studierenden. Ich weiß, dass sich viele Studienkollegs darum bemühen, den in den Studienkollegs Geförderten die Alltagserfahrungen in Deutschland zu öffnen, aber das gelingt zumindest noch nicht an allen Standorten in Nordrhein-Westfalen so, wie es sollte.
Wird am Ende der Kollegzeit die sogenannte Feststellungsprüfung nicht oder gerade eben bestanden, ist der Aufenthalt per Studentenvisum verwirkt, ohne je eine Hochschule von innen gesehen zu haben. Zumindest wird es schwer bis unmöglich, in einem der begehrten NCStudiengänge einen Platz zu bekommen.
Dazu passt auch die Zahl, die der Landesrechnungshof präsentiert: Von den jährlich 800 Studienkollegabsolventen finden sich nur 400 als Studienanfänger an einer nordrhein-westfälischen Hochschule wieder. Wir müssen befürchten, dass auch von diesen 400 nicht alle ihr Studium erfolgreich werden abschließen können.
Deshalb steht am Ende dieses Bildungsganges nicht selten eine enttäuschte Erwartung, die meines Erachtens der Verantwortung nicht gerecht wird, die wir gegenüber diesen jungen Menschen haben.
Mein letzter Satz, Frau Präsidentin. – Deshalb muss es unser Ziel sein, all denjenigen, die in Nordrhein-Westfalen ein Studium aufnehmen wollen und aus dem Ausland kommen, diese Chancen zu eröffnen. Wir müssen sie qualifizieren, begleiten und betreuen. Wir müssen uns aber auch auf den richtigen Weg verständigen. Nur an bestehenden Strukturen festzuhalten – das zeigen die Fakten –, wird uns auf diesem Weg nicht weiterbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.