(Monika Düker [GRÜNE]: Sie haben nichts verstanden! – Barbara Steffens [GRÜNE]: Nichts verstanden! – Zuruf von Dr. Karsten Rudolph [SPD])
Also: Wir müssen wegen dieser Bedrohung den Verfassungsschutz in die Lage versetzen, dort hineinzuschauen.
Und um das, was Sie da an Betroffenheitsbildern bis hin zum Poesiealbum oder Tagebuch formulieren, geht es überhaupt nicht. Niemand interessiert sich dafür. Das ist privat. Das wird auch nicht ausgeforscht. Das malen Sie einfach an die Wand.
Dritte Bemerkung. Es ging wieder darum, die Balance zwischen Eingriff und Ausgleich durch parlamentarische Rechte herzustellen. Das haben wir hinbekommen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern und gebe zu, dass unser Änderungsantrag die Tische der Parlamentarier relativ spät erreicht hat – es lag an technischen Problemen. Frau Gödecke hatte deshalb in der zweiten Lesung hier im Plenum an diesem Pult die Hoffnung geäußert, eventuell könnte sich da noch etwas bewegen, deshalb bitte sie um eine dritte Lesung. So ähnlich hatten Sie, Frau Gödecke, formuliert.
Wir haben aber – das hat der Kollege von der CDU-Fraktion bereits dargelegt – alle Argumente ausgetauscht. Es gibt keine neuen. Deshalb gibt es da auch keinen Handlungsbedarf. Die Balance ist hergestellt.
Zum Lauschangriff haben Sie den Innenminister mehrfach angegriffen. Herr Dr. Rudolph, da wissen wir doch …
Ja, gleich bin ich damit sehr einverstanden, aber lassen Sie mich den Gedanken noch kurz zu Ende führen. – Wir wissen doch, dass kein Bundesland vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung aktuell in der Lage ist, eine Formulierung zu finden. Deshalb gilt auch dort der Geleitzug. Das haben wir in der zweiten Lesung deutlich gemacht: Wir, Bund und Länder, müssen das gemeinsam hinbekommen. Das schafft zurzeit kein Bundesland allein. Das ist die Situation.
Herr Kollege Engel, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht darüber sprechen, ob es erlaubt ist, dass die Geheimdienste und auch die Polizei auf Kommunikationsdaten im Internet zurückgreifen – denn das dürfen sie nach dem Gesetz –, sondern dass es jetzt eine neue Qualität gibt: Es soll nun den Geheimdiensten ermöglicht werden, auf die Daten,
Herr Dr. Rudolph, vielen Dank für diese Frage. Dann noch einmal zur Klarstellung: Nach technischem Verständnis – fragen Sie doch die IT-Leute – ist das damit verbunden. Wenn Sie Ihren Rechner online schalten, ist die gesamte Technik, sind alle Schaltkreise, sind alle Festplatten online. Dann ist das genau so, als wenn Sie es ins Schaufenster stellen.
(Thomas Stotko [SPD]: Waren Sie nicht in der Anhörung? – Monika Düker [GRÜNE]: Sie haben ja keine Ahnung!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Debatte fortzusetzen mit dem Wort der Landesregierung, das Herr Innenminister Wolf hat. Bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der durchsichtige Versuch der Opposition, den Spaltpilz in die Regierungskoalition zu treiben, wird natürlich misslingen. Wir haben uns in all diesen Fragen, die heute entschieden werden sollen, eng abgestimmt. Ich kann nur feststellen: Da passt zwischen CDU und FDP kein Blatt Papier, auch wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Das Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, kann mit Fug und Recht als das modernste Sicherheitsgesetz bezeichnet werden, weil es im Unterschied zu den unsachlichen Anwürfen, die Sie da tätigen, gerade eine Abwägung zwischen
Freiheit und Sicherheit beinhaltet und vor allem auch eine entsprechende Absicherung der Rechtspositionen der Bürger mit sich bringt, weil gewährleistet ist, dass dokumentiert und dem Bürger anschließend – sofern Sicherheitsbedürfnisse nicht entgegenstehen – mitgeteilt wird, wenn der Verfassungsschutz tätig wird. Das gibt es in keinem anderen Bundesland; das gibt es in keinem anderen Gesetz. Das ist ein absoluter Quantensprung.
Herr Minister, vielen Dank. Ich weiß nicht, ob Sie die Ausgabe 12/2006 von „Landtag intern“ kennen. Dort wird der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Biesenbach, zitiert. Es heißt dort:
„Er überraschte am Ende der Diskussion mit dem Vorschlag, im Gesetzentwurf könne man, wenn die Standpunkte so weit auseinander lägen, auf die Regelungen des großen Lauschangriffs verzichten.“
Herr Minister, können Sie dem Parlament denn erklären, wie Sie als Fachminister zu der Äußerung von Herrn Biesenbach stehen?
Ich habe, Herr Jäger, die Frage gerne zugelassen, weil ich wusste, dass es ein erneuter Versuch einer Spaltpilzfrage wird.
Es wird nicht gelingen. Ich komme auf dieses Thema gleich noch einmal intensiv zurück. Wir sind uns doch alle einig, dass diese Vorschrift in der jetzigen Form nicht bedenkenfrei ist.
Deswegen hat Herr Biesenbach durchaus Recht, wenn er sagt, dass wir hier darüber nachdenken müssen. Das werden wir ja auch tun.
Ich möchte auf die zwei Diskussionspunkte eingehen. Es sind am Ende ja zwei, die sich herauskristallisiert haben. Das eine ist die PC
Nun bleiben wir doch einmal, was die Frage der PC-Überwachung anbetrifft, ganz gelassen. Um was geht es? – Es geht, Frau Düker, Herr Rudolph, nicht darum, dass wir Ihre PCs anschauen möchten. Sondern es geht darum, dass der Verfassungsschutz in einer Zeit, in der sich Kommunikationsmittel verändern, nicht blind sein darf.
Er muss in Zeiten, in denen nicht mehr das Drehscheibentelefon oder Telegrafen benutzt werden, auch auf moderne Kommunikationsmittel zugreifen können. Der Kollege Engel hat doch sehr deutlich gesagt: Wir müssen uns auch gegen Menschen wappnen, die Böses im Schilde führen. Damit das klar ist: Es geht nicht gegen einen xbeliebigen Bürger, sondern es geht um Leute, die Straftaten, die Mord oder Brandstiftung heißen, oder terroristische Anschläge planen. Um solche Leute geht es, wenn entsprechende Anhaltspunkte vorhanden sind. Da müssen wir dem Sicherheitsdienst auch eine rechtssichere Grundlage schaffen. Das tun wir.
Wir wissen aber natürlich, dass dieses ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist. Deswegen verankern wir ja gerade den Schutz über die G10-Kommission. Weil Sie dabei immer wieder die Diskussion entfachen: Die G10-Kommission begleitet das gesamte Verfahren, von der Antragstellung an das ganze Verfahren. Das ist rechtsstaatlicher Schutz mit einer Tiefe, wie man sich das nur wünschen kann.
Nach unserer Auffassung ist es keine Frage von Art. 13 GG. Alles andere ist – so oft Sie es auch wiederholen, Herr Ruldoph – eben nur Ihre Auffassung; diese Auffassung ist aber nicht in irgendeiner Weise abgesichert. Deswegen: Wir glauben, dass wir den richtigen Schutz an dieser Stelle gefunden haben.