Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Als Vorteil wird auch die Mobilität des Mediums immer stärker gesehen. DVB-T ermöglicht die Mobilität des Empfangs, die andere herkömmliche Standards nicht bieten. Darüber hinaus kann, was den Übertragungsweg angeht, die Vielzahl der empfangbaren Programme als weiterer Vorteil gesehen werden.

Also: DVB-T und seine weitere Verbreitung sollten jeden Medienpolitiker vom Grundsatz her freuen, wenn dies eine wirtschaftliche Entscheidung der Betroffenen ist, die auch mitgetragen wird.

Wahrscheinlich gilt auch – gerade auf Dauer und in Zukunft –, dass sich die analoge terrestrische Versorgung für Fernsehveranstalter zur teuersten Verbreitungsart entwickeln wird, die deshalb wahrscheinlich auch in der perspektivischen Entwicklung limitiert sein wird, sodass wir uns auf Neuerungen am Markt einstellen müssen.

Daher hat das terrestrische Fernsehen mit DVB-T eine Zukunftschance. DVB-T sollte, was den politischen Willen auch dieses Hauses angeht, so schnell und so weit wie möglich wirtschaftlich verbreitet werden, damit die heute noch bestehende Spaltung zwischen den Ballungsräumen auf der einen und den eher ländlich geprägten Regionen auf der anderen Seite verhindert wird beziehungsweise der Graben geschlossen wird.

Viele Gebiete sind heute im ländlichen Raum kabelmäßig nicht erschlossen. Außerdem sollten auch ältere Menschen, die häufiger Haus- und Zimmerantennen haben, das erweiterte Programmangebot nutzen können.

Der Schwerpunkt liegt heute in der Region RheinRuhr mit Teilangeboten des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks.

Zum Antrag der SPD: Wir werden es wohl nicht für sinnvoll halten, eine gemeinsame Initiative zu entwickeln und diesen Antrag ablehnen. Denn wir sind uns vielleicht in der Zielbeschreibung einig. Aber die Wege und Instrumente, die Sie vorschlagen, entsprechen nicht unseren Vorstellungen von marktwirtschaftlich betriebener Medienpolitik.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Man kann sich politisch Bestimmtes wünschen, man kann technisch die Vorteile von Innovationen, neuen Technologien, neuen Standards erkennen, aber trotzdem als Politik sehr wohl zu der begründeten Haltung kommen, dass Gesetzgeber und Politik nicht mit möglichst vielen staatlichen Vorgaben und Beschlüssen die Privaten binden sollten, in sehr kostenrelevante Kategorien einzusteigen. Deshalb sagen wir: Die letzte faktische Entscheidung, ob und in welchem Umfang DVB-T

stärker am Markt eingeführt und verbreitet wird, muss in einer Marktwirtschaft von den Marktteilnehmern getroffen werden.

Politik kann nur unterstützend tätig sein, kann dies aber auch nicht im engeren Korsett regeln. Genau diese faktischen Möglichkeiten der politischen Unterstützung sind limitiert. Die LfM verfolgte durchaus den Ansatz, man könnte für das, was politisch gewollt ist, über Förderprogramme und Anreize entsprechend sorgen, sodass Private zusätzliche Argumente erhalten, ihre Programme auch im DVB-T-Standard anzubieten. Genau das kritisiert im Zusammenhang mit Wettbewerbsfragen momentan die Europäische Union.

Wir können also Geld rechtssicher nach der jetzigen Lage nicht geben. Das ist nämlich hoch strittig und mit großen Risiken verbunden. Über politische Entscheidungen Private binden, viel Geld in die Hand zu nehmen, obwohl diese gar nicht wissen, ob sich diese Investitionen für sie letzten Endes lohnen, können wir auch nicht.

Deshalb sagen wir: Politisch wünschenswert wäre natürlich ein weiterer Fortgang im Bereich der DVB-T-Verbreitung. Letzten Endes gilt aber das Ordnungsprinzip Privat vor Staat, Freiheit vor Gleichheit und Erwirtschaften vor Verteilen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen sollte nicht dirigistische Vorgaben machen, über die private Programmveranstalter zukünftig veranlasst werden, zur Digitalisierung der Fernsehversorgung im Bereich von DVB-T beizutragen. Man kann zwar politisch Wünsche formulieren, aber die letztendliche Investitionsentscheidung muss derjenige treffen, der nachher auch im wahrsten Sinne des Wortes die Zeche zahlt.

Deshalb kommen wir hinsichtlich des konkreten politischen Instrumentariums in dieser Frage nicht voran. Lassen Sie uns weiter über die Ziele diskutieren. Wir halten es aber für unwahrscheinlich, dass es zu einer gemeinsamen Initiative kommt. Denn da gilt auch in der Medienpolitik für die Koalition der Erneuerung im Zweifel Privat vor Staat. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Für die Landesregierung erhält jetzt Herr Minister Breuer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DVB-T, also die digitale terrestrische Fernsehübertragung, ist – das ist zutreffend von den Rednern beschrieben worden – seit 2004 ein

Erfolg. Insoweit kann man diesen Teilen des Antrages durchaus zustimmen.

Wir alle wünschen selbstverständlich, dass DVB-T von der ganz überwiegenden Zahl unserer Bürgerinnen und Bürger empfangen werden kann. Herr Keymis, Sie haben eben angedeutet, dass dies offensichtlich das ist, was wir wünschen. Allerdings ist der Antrag, Herr Kollege Eumann, an dieser Stelle nicht hilfreich. Er blendet nämlich viele Fakten aus.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird sein DVB-T-Angebot in Nordrhein-Westfalen im laufenden Jahr abrunden. Auch davon war die Rede. Wenn wir uns das genau ansehen, dann stellen wir fest, dass der WDR dann in der Rheinschiene, im Ruhrgebiet, in Ostwestfalen-Lippe, im Raum Münster und im Raum Aachen über DVB-T empfangbar sein wird. Damit wird zwar keine Flächendeckung erreicht werden, wohl aber wird der ganz überwiegende Teil unserer Bevölkerung die Möglichkeit haben, die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme auf diesem Weg zu empfangen. Das Sauerland soll noch bis Ende 2007 hinzukommen.

Anders sieht es mit den privaten Fernsehprogrammen aus. Die RTL-Gruppe und die Pro 7/Sat 1-Gruppe haben sich bislang nur dazu entschließen können, ihre Programme terrestrisch-digital in der Rheinschiene und im Ruhrgebiet auszustrahlen. RTL überlegt darüber hinaus, ob auch eine Ausstrahlung seiner Programme in Ostwestfalen-Lippe erfolgen soll.

Wir bedauern als Landesregierung, dass die privaten Veranstalter kein größeres Interesse an dieser Technik zeigen. Es gilt aber auch: Die Landesregierung kann, anders als das mit dem Antrag gefordert wird, den flächendeckenden Ausbau der DVB-T-Infrastruktur bis spätestens 2008 nicht gewährleisten. Das steht aber in Ihrem Antrag.

Was heißt denn gewährleisten? – Der Kollege Witzel hat das eben angesprochen. Wer etwas gewährleistet, der muss auch für das Versprechen einstehen. Auch der Kollege Brinkmeier hat deutlich gemacht, es ist nun einmal so, dass die Landesregierung weder den Aufbau noch den späteren Betrieb selbst vornimmt oder bezahlt.

Deswegen ist es, Herr Keymis, was Sie zur Güte vorgetragen haben, schwer möglich, noch auf gemeinsame Linie hinzuarbeiten. Man muss dafür schon einiges tun, um an dieser Stelle noch eine Formulierung zu finden, die eine gemeinsame Position hervorhebt.

Ob Sender in einen bestimmten Verbreitungsweg ihrer Programme einsteigen oder nicht, ist allein deren unternehmerische Entscheidung. Auch davon war heute hier schon die Rede. Diese Entscheidung wird jedenfalls bei den Sendern, die sich ausschließlich über Werbeeinnahmen finanzieren, nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Wir haben derzeit keine Handhabe, einen Fernsehveranstalter zu Investitionen zu zwingen, welche sich nach dessen Ansicht nicht refinanzieren werden. Das mag man bedauern, aber das ist eine Tatsache.

Ich halte auch wenig von der Forderung, die Landesregierung möge für eine rundfunkstaatsvertragliche Regelung eintreten, die den kostenfreien und unverschlüsselten Zugang zu den über DVB-T verbreiteten Inhalten sichern. Wozu soll eine solche Regelung führen? – Aus den bereits genannten Gründen kommt ein Zwang nicht infrage. Es steht also den Veranstaltern frei, ob sie überhaupt diesen technischen Verbreitungsweg wählen oder nicht. Wenn dies aber so ist, Herr Keymis und Herr Eumann, würde der Zwang zur unverschlüsselten Verbreitung diejenigen privaten Fernsehsender, welche bislang ihre Programme über DVB-T verbreiten, wohl eher aus der Terrestrik vertreiben. Ich glaube, diesen Zusammenhang sollten Sie mit berücksichtigen.

RTL plant weiterhin – auch nach dem Ausstieg von Pro 7/Sat 1 aus dem entsprechenden Vorhaben – eine Verschlüsselung seiner digitalen, über Satelliten ausgestrahlten Programme. Dieses Geschäftsmodell würde empfindlich gestört, wenn gleichzeitig die Verpflichtung bestünde, eben diese Programme terrestrisch-digital unverschlüsselt, also kostenfrei, zugänglich zu machen. Das ist aus meiner Sicht bedauerlich, aber ein Stück weit natürlich ökonomisch nachvollziehbar.

Ich bin deshalb überzeugt, dass wir uns mit einer Zustimmung zu den in dem Antrag erhobenen Forderungen der terrestrischen Digitalisierung einen Bärendienst erweisen würden. Ich bin überzeugt, dass im Hauptausschuss, wenn es wirklich zu einer gemeinsamen Formulierung kommen soll, eine Menge umformuliert und aus Ihrem Antrag gestrichen werden muss. Aber man soll der Hoffnung im Hauptausschuss und der Güte der Kollegen der vier Fraktionen ja keine Grenzen setzen. Schauen wir einmal, was daraus wird. Ich freue mich auf die Diskussion. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, damit sind

wir am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/3497 an den Hauptausschuss. Dort erfolgt dann auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung. Wer damit einverstanden ist, der hebe bitte seine Hand. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann haben wir so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wie Sie bereits wissen, ist der Tagesordnungspunkt „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung NRW“ abgesetzt worden, da die Antragstellerin ihren Gesetzentwurf zurückgezogen hat.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt, nämlich

6 Kulturhauptstadt 2010 – Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sichern!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/3476

Ich eröffne die Beratung. – Für die antragstellende Fraktion der SPD erteile ich der Kollegin Abgeordneten Frau Nell-Paul das Wort.

Früher als gedacht! Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Wieder einmal diskutieren wir Kulturpolitik ohne den selbsternannten Kulturminister, nämlich unseren Ministerpräsidenten, und diesmal sogar ohne den Kulturstaatssekretär.

(Minister Michael Breuer: Ich vertrete meinen Kollegen aus der Staatskanzlei!)

Gut. Aber wir erwarten schon, dass die Zuständigen hier anwesend sind. Es stellt sich ja auch die Frage nach der Rolle des Parlaments. Ihre Person in allen Ehren, Herr Breuer; aber Sie spielen hier immer den Ausputzer für die Landesregierung, und zwar bei allen Themen, ob es die Medien sind, ob es die Kultur ist. Nun gut; ich will das jetzt beiseite lassen und zum Thema kommen.

Auch hierzu sei mir eine Vorbemerkung gestattet. Wir begrüßen sehr, dass endlich der Weg frei ist und die Spekulation und das Hickhack ein Ende gefunden haben. Man kann schon fast befreit sagen: Jetzt geht’s los.

Die Landesregierung hatte ja eine Diskussion darüber angezettelt, dass wir hier einen internationalen Star als künstlerischen Intendanten bräuchten. Damit stieß sie – nach unserer Meinung sehr zu Recht – auf den Widerstand in der Ruhrregion. Dieser Dissens ist jetzt aber auch beerdigt.

Mit Fritz Pleitgen und Oliver Scheytt haben wir zwei herausragende Persönlichkeiten als Geschäftsführer, die Essen und die Region gut kennen und gut in ihr vernetzt sind. Beide Personen und mit ihnen die jetzt benannten künstlerischen Direktoren versprechen dem Motto der Kulturhauptstadt 2010 „Wandel durch Kultur – Kultur durch Wandel“ wirklich ein Konzept und ein Gesicht zu geben. Insoweit ist alles bestens auf dem Weg.

Die Pressekonferenz, von der wir vor Kurzem in den Zeitungen haben lesen können, hat auch ein wenig den Aufbruch deutlich gemacht, der nun zu spüren ist. Wir hoffen, dass hier jetzt einiges passiert.

Als ersten Schritt sehen wir die Möglichkeit der Unterstützung durch das Parlament, indem es unseren Antrag annimmt. In diesem Antrag reden wir über die finanzielle Grundlage, die ja nicht unwesentlich zum Erfolg der Kulturhauptstadt 2010 beitragen wird. Wie Sie wissen, ist das Budget mit 48 Millionen € recht knapp bemessen und bleibt weit hinter den Budgets anderer Kulturhauptstädte zurück. Ich nenne nur Liverpool mit 135 Millionen €. Zudem kommen auch das kleine Luxemburg mit 45 Millionen € und das kleine Linz mit 60 Millionen € in die Nähe unseres Budgets.

Allen Beteiligten ist klar, dass damit vor allem die Kosten der Infrastruktur, der Projektplanung und des Marketings gedeckt werden müssen, dass dieser Beitrag durch den Initiativkreis Ruhrgebiet veranschlagt ist und dass danach nur noch ganz wenig für die aus den Kommunen und von den Kultureinrichtungen beantragten Projekte übrig bleibt.

Die Kommunen müssen also vor Ort ihre Initiativen in die Kulturhauptstadt Europas einbringen. Sie tun das bereits, indem sie ihre Umlage um 10 % erhöht haben, was immerhin 12 Millionen € ausmacht. Allen ist aber klar, dass das nicht ausreichen wird und dass die Kommunen vor Ort ihre Kulturausgaben nutzen müssen, um ihren Beitrag für die Kulturhauptstadt Europas zu leisten.

Doch wie sollen sie das tun, wenn wir gerade heute Morgen einen Landeshaushalt verabschiedet haben, mit dem wir drastische Kürzungen bei den Kommunen vornehmen?

(Beifall von der SPD)

Wir meinen, dass wir für die Kulturhauptstadt Europas jetzt die Reißleine ziehen müssen. 13 von 15 der an der Kulturhauptstadt 2010 beteiligten Kreise und kreisfreien Städte an der Ruhr befinden sich im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung.

Hier ist jetzt der Innenminister gefragt. Er muss bei der Genehmigung der Haushalte sensibel darauf achten, dass die finanziellen Mittel, die im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt 2010 stehen, als freiwillige Leistungen bei den Haushaltssicherungskommunen nicht beanstandet werden. Hier sind der politische Wille und das Fingerspitzengefühl der Kommunalaufsicht gefragt.