Dazu sage ich Ihnen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Heute habe ich Ihnen all das vorgetragen, was wir in letzter Zeit getan haben. Ich bin auch gerne bereit, Ihnen das schriftlich zur Verfügung zu stellen, weil ich heute aufgrund der knappen Redezeit nicht mehr sagen kann. Der Biomasseaktionsplan ist im Entwurf fertig. Er wird dem Kabinett in der nächsten Zeit zugeleitet. Danach werden wir hier eine Debatte darüber führen, was sich die Landesregierung für die nächsten drei Jahre vorgenommen hat.
Auf den Sturm vor einigen Tagen möchte ich heute nicht eingehen. Wir haben morgen eine Aktuelle Stunde, um uns mit dieser Frage ernsthaft auseinanderzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3488 an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz – federführend – sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung erfolgt im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Die Überweisung haben wir einstimmig so beschlossen.
Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b vom Plenum an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Der sollte ihn beraten und eine Beschlussempfehlung abgeben. Die Abstimmung erfolgt heute im Plenum.
„Der Rechtsstaat des Grundgesetzes ist immer zugleich liberaler und sozialer Rechtsstaat. Er schützt und fördert nicht nur die Freiheit seiner Bürger, sondern er achtet auch darauf, dass diese dem Leitbild der „sozialgebundenen Freiheit“ entspricht. Dies bedeutet insbesondere, dass der soziale Rechtsstaat für Chancengleichheit bei der Wahrnehmung von Freiheit sorgt, denn die Freiheit darf nicht zu einem Privileg Weniger werden. Für die Justizpolitik bedeutet dies, dass Recht durch jedermann zu erlangen sein muss.“
Ich hätte mir Applaus von CDU und FDP vorstellen können. Denn das war kein sozialdemokratisches Zitat, sondern eines aus den Eckpunkten der Justiz- und Rechtspolitik der Landesregierung.
Möglicherweise erinnert man sich nicht mehr daran, was man damals vorhatte. Schöne Worte, doch leider nur von kurzer Halbwertzeit, denn die Landesregierung ist im Augenblick dabei, sämtliche sozialpolitischen Überzeugungen über Bord zu werden. Übrig bleibt ein liberaler Rechtsstaat, der zwar alle Freiheiten lässt, dies aber an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen knüpft.
„Privat vor Staat“ ohne Rücksicht auf Verluste und erhebliche Kollateralschäden scheinen auch in der Rechtspolitik die einzige Leitschnur der schwarz-gelben Landesregierung zu sein.
Unbestritten ist, dass die Kosten für die Prozesskostenhilfe stark gestiegen sind, seit 1998 um genau 42 %. Doch eine hinreichende Analyse der Gründe haben wir bislang nicht bekommen. Wir haben den Antrag schon im Ausschuss beraten. Als wir gefragt haben: „Wie erklären Sie sich denn diesen Anstieg der Prozesskostenhilfe? Haben wir mehr Fälle? Sind die Leute ärmer geworden? Sind sie streitsüchtiger geworden?“, kam Achselzucken seitens der Koalition, aber auch seitens des Ministeriums. Festzuhalten bleibt also: Die Koalition hat keine Ahnung von den Ursachen. Dennoch hat die Ministerin nach eigenem Bekunden die richtige Therapie zur Hand. Einem Arzt würde man da Kurpfuscherei attestieren.
Die vorliegenden Vorschläge, die Sie, Frau Ministerin Müller-Piepenkötter, mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen erarbeitet haben, sind nach unserer Auffassung alles andere als verfassungskonform. Sie verstoßen gegen elementare Verfassungsgrundsätze wie Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes, der Sozialstaatlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz.
Das ist im Übrigen keine Einzelmeinung. So bezeichnet beispielsweise die neue Richtervereinigung den Gesetzentwurf als in erschütternder Weise verfassungswidrig. Glücklicherweise zeichnet sich auch auf Bundesebene im Rahmen der Koalition keine Mehrheit für ein solches Vorhaben ab. Fragen Sie einmal die Kollegen aus der CDUBundestagsfraktion! Die sehen das ähnlich kritisch.
Dass angesichts angespannter öffentlicher Haushalte auch der Justizsektor die Kosten begrenzen soll, ist verständlich. Wenn dies jedoch im Ergebnis dazu führt, die Hürden so hoch zu legen, um bedürftige Menschen davon abzuhalten, ihr Recht zu erlangen, ist das nichts anderes als die Einführung einer Zweiklassenjustiz durch die Hintertür.
Darüber hinaus ist es unzumutbar, Menschen dem Generalverdacht des Missbrauchs staatlicher Leistungen auszusetzen – nichts anderes passiert –, um damit die Notwendigkeit eines aus rein finanziellen Erwägungen heraus initiierten Gesetzesvorhabens zu rechtfertigen. Man könnte sogar den Eindruck gewinnen, die Menschen würden aus reinem Spaß an der Freude auf Kosten der Allgemeinheit klagen, weil man kein Risiko eingehe. Da das Klagen ganz leicht sei, würde die Prozesskostenhilfe missbraucht.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Denn auch heute schon bleiben das Risiko eines verlorenen Prozesses und damit die Kosten der Gegenpartei allein beim Kläger, selbst wenn diesem zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Schon deshalb kommt keiner auf die Idee, aus Lust und Laune Prozesse zu führen.
Mit der bizarren Idee, die Menschen künftig erst einmal bei Banken vorsprechen zu lassen, um dort einen Privatkredit für die Prozesskosten zu erbetteln, ist die Debatte endgültig in Absurdistan angekommen.
Wir müssen uns das einmal an einem plastischen Beispiel vor Augen halten: Eine Frau mit einem Kind lebt getrennt von ihrem Mann. Sie bekommt kein Geld und muss Unterhalt einklagen, möglicherweise noch ein Wohnungszuweisungsverfahren anstrengen. Dann muss man ihr sagen: Jetzt fragst du erst einmal bei der Sparkasse, ob du einen Kredit bekommst, um deinem Anwalt einen Vorschuss zu zahlen, damit er die Gerichtskosten einzahlt und ein Unterhaltsprozess in Gang kommt. – Das kann doch wohl nicht ernsthaft gewollt sein.
Die Zahl der überschuldeten Haushalte wird immer größer – das wissen wir –, aber die Menschen sehenden Auges noch mehr in die Abhängigkeit von Kreditinstituten zu treiben, ist unverantwortlich. Seien Sie sich aber gewiss, eines erreichen Sie damit: Was Sie heute vielleicht sparen, das geben Sie morgen für Privatinsolvenzverfahren aus.
Die Bundesratsinitiative, der sich die Landesregierung leider angeschlossen hat, ist also unausgegoren, entbehrt jeglicher Grundlage und verstößt gegen wesentliche im Grundgesetz verankerte sozialpolitische Ziele. Der Entwurf selektiert, grenzt aus und versperrt den Rechtsweg für einen nicht unerheblichen Teil unserer Gesellschaft.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die Koalition den Weg des sozialpolitischen Raubbaus konsequent weiterverfolgt und dass entgegen der gestörten Wahrnehmung des Ministerpräsidenten nicht die Union, sondern die SPD das soziale Gewissen in Nordrhein-Westfalen ist und auch in Zukunft sein wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion befasst sich im Kern mit dem Länderantrag im Bundesrat, wie das gerade angesprochen worden ist. In der Tat ist es richtig, zunächst einen Überblick zu geben, wie sich die Ausgaben für Prozesskostenhilfe entwickelt haben.
dentlichen Gerichtsbarkeit nennen. Von 261,7 Millionen € im Jahr 1998 sind die Zahlen auf 361,8 Millionen € in 2005 hochgeschnellt.
Es geht aber nicht nur um die Prozesskostenhilfe im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Entwicklung bei der Beratungshilfe, im Betreuungsrecht und im Bereich der Insolvenzordnung geht in die gleiche Richtung. Betroffen von diesen Kostensteigerungen sind fast ausschließlich die Länder. Die Zahllast des Bundes mit seinen wenigen Bundesgerichten ist hier zu vernachlässigen.
Konkret ist zu schauen, wie die Entwicklung hier bei uns in Nordrhein-Westfalen war. Im Jahre 2006 betrug der Haushaltsansatz für Auslagen in Rechtssachen 290 Millionen €. In dem heute beschlossenen Haushaltsplan 2007 sind schon über 352 Millionen € notwendig, also über 62 Millionen € oder fast 22 % mehr gegenüber dem Vorjahr. Die Tendenz in NRW entspricht also der Entwicklung auf der Bundesebene.
Ziel muss es sein, den ungebremsten Anstieg der Ausgaben zu stoppen – nicht als Selbstzweck, meine Damen und Herren, sondern um das bewährte und auch notwendige Institut der Prozesskostenhilfe für diejenigen zu erhalten, die auf Prozesskostenhilfe wirklich angewiesen sind.
Die Opposition behauptet, die Einhaltung eines effektiven Rechtsschutzes, der Sozialstaatlichkeit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz würden durch die Bundesratsinitiative erheblich gefährdet. Dies ist nicht nur falsch; die Bundesratsinitiative dient im Gegenteil der Sicherung des effektiven Rechtsschutzes, der Sozialstaatlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz. Auch hier, meine Damen und Herren der SPD, vernebelt Ihre Sichtweise, sozial sei, Geld mit der Gießkanne zu verteilen, den Blick für das Notwendige, nämlich die Prozesskostenhilfe für diejenigen gewähren zu können, die auf Prozesskostenhilfe wirklich angewiesen sind.
Die genannten Bestrebungen werden von der Justizministerkonferenz unterstützt. Die Begrenzung der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe wird von den Ländern – egal, ob mit CDU- oder SPD-geführter Regierung – einhellig als vordringliches Anliegen angesehen. Die Überlegungen der Justizminister enthalten eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung. Bei der Erstellung dieses Kataloges sind die Justizminister mit Augenmaß zu Werke gegangen und haben sowohl die Vorgaben des Grundgesetzes als auch
Noch einmal ganz deutlich: Prozesskostenhilfe und damit der Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz wird für Bürger, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind, nicht erschwert, erst recht nicht unmöglich gemacht. Nichts ändert sich für die Bezieher von Sozialleistungen. Wer mit seinem Einkommen die im Sozialhilferecht bestimmten Grenzen nicht überschreitet, wird auch weiterhin nicht zur Zahlung von Prozesskosten herangezogen.
Vollkommen an dem Gesetzentwurf geht der Vorwurf vorbei, dieser sei Ausdruck sozialer Kälte oder komme gar einem Abbau des Sozialstaates gleich. Ich möchte dazu zwei Punkte aus dem Maßnahmenbündel besonders hervorheben.