Ich würde fast sagen, das wäre ein klassischer Fall für die Schiedskommission, die wir im Rahmen des Studienbeitragsgesetzes eingerichtet haben. In Ihrer Fragestellung sind Sie mutig mit einem relativ pauschalen Vorwurf gestartet, haben sich dann aber selbst korrigiert, weil Sie selbst die Quelle beinahe schon nicht mehr hätten benennen können, auf die Sie sich beziehen, sodass Sie Ihr Problemfeld etwas eingeengt haben.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie uns auf konkrete Fälle aufmerksam machen würden. Die Studierenden in Nordrhein-Westfalen haben durch unser Studienbeitragsgesetz jedenfalls erstmalig ein Instrument in der Hand, um dieserlei Beschwernisse, über die sie vielleicht schon in der Vergangenheit hätten Klage führen müssen, wirksam werden zu lassen. Wir haben das Gremium eingerichtet, damit schneller gehandelt wird, damit Prüfungen im Interesse der Studierenden schneller durchgeführt werden.
Unser Ziel ist es ja, die überlangen Studiendauern zu verkürzen. Es soll sich lohnen, dass die Studierenden aus eigenen Mitteln einen Beitrag leisten: im Sinne der Qualitätsverbesserung, der Zeitverkürzung. Lassen Sie uns die Moneta doch nicht nur allgemein ansprechen, sondern konkret und ihnen wirksam nachgehen. Ich beteilige mich daran sehr gerne.
Ich glaube, es gibt noch mehr Möglichkeiten, wo es sinnvoll wäre, dass Sie sich beteiligen, Herr Pinkwart, nicht nur bei der Frage von Studiengebühren am Ende des Studiums, wann und wie diese zurückzuzahlen sind, sondern auch bei Fragen, die schon während des Studiums auftreten, beispielsweise bei Studenten, die zum Wehrdienst eingezogen werden, die Studiengebühren schon bezahlt haben, das Semester dann aber nicht machen können, beispielsweise beim Wechsel in ein anderes Bundesland, wo ebenfalls Studiengebühren zu zahlen sind und die Frage aufkommt, ob die Deckelung dann auch gilt.
So gibt es eine ganze Reihe von Fragen, bei denen – wie die Praxis es zeigt – offensichtlich viel Unsicherheit besteht, wie zu verfahren ist. Wie gesagt: Bundeslandwechsel, unverschuldetes Herausziehen aus dem Studium. Verweisen Sie da auch auf die Schiedskommission? Das hat bis jetzt nicht funktioniert.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Gebhard! Meine Damen und Herren! Im Gesetz selbst sind sehr viele Regelungen enthalten, die auch auf besondere Lebenssituationen eingehen. Darüber hinaus haben die Hochschulen die Freiheit erhalten, in der satzungsrechtlichen Ausfüllung des Studienbeitragsgesetzes bezogen auf das Studienbeitragsmodell, das sie für ihre Hochschule wählen, weitere Ausnahmeregelungen vorzusehen. Insofern decken wir einzelne Lebenssituationen schon sehr gut ab.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Fälle, in denen ein Student durch Widrigkeiten, die Sie beschrieben haben, offensichtlich nicht in der Lage war, ein Semester auch nur ansatzweise auszufüllen, keine entsprechende Ausnahme gibt. Sollte sich das anders darstellen, würde ich dem gerne nachgehen.
Was den Wechsel in andere Bundesländer anbetrifft, haben wir in den Ländern die Verantwortung natürlich wahrgenommen. Die Länder, die Studienbeiträge eingeführt haben oder einführen werden, haben sich zu diesen Fragen bereits ausgetauscht und Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die sozialen Sicherheitsstandards, die das jeweilige Bundesland gesetzt hat, eingehalten werden. Das ist ganz besonders für uns wichtig, weil wir die höchsten Standards gesetzt haben. Sie können davon ausgehen, dass die Studierenden, die einen Wechsel vornehmen, bezogen auf die Studienleistung und die Studienbeiträge, die sie hier erbracht haben, in vollem Umfang die besonderen NRW-Regelungen für sich in Anspruch nehmen können.
Herr Minister, auf diese Frage möchte ich gerne zurückkommen. Sie haben das Ziel ausgegeben, die Schulden für Studierende auf 10.000 € zu deckeln. Ich frage
konkret: Wie gehen Sie mit Studiengebühren um, die in anderen Bundesländern entstanden sind? Werden die hier angerechnet, werden die nicht angerechnet? Gilt die Deckelung auf 10.000 € für den Studierenden, der sein Studium hier beendet?
Unsere Regelung ist zweigeteilt. Wir haben eine Kappungsgrenze von 10.000 € beziehungsweise 1.000 € pro Jahr. Wir können von daher die unterschiedlichen Phasen abgreifen, in denen sich ein Student mit Studienortwechsel möglicherweise befindet. Wir werden natürlich nicht auf einen Studierenden, der zehn Semester in BadenWürttemberg oder gar Hamburg studiert hat, bezogen auf die dort gezahlten Studienbeiträge im Nachhinein die NRW-Kappungsgrenze anwenden können. Wir werden die NRW-Kappungsgrenze natürlich nur auf die Zeiten bezogen wirksam werden lassen, in denen er hier studiert. Hat er in einem anderen Bundesland schon eine entsprechende BAföG-Verpflichtung und Darlehensverpflichtung aufgenommen, dann wird bezogen auf das Studienbeitragsdarlehen, das er hier aufnimmt, die bei uns gültige Begrenzung der Darlehensverpflichtung angewendet, aber nicht rückwirkend auf die Verpflichtungen in einem anderen Bundesland.
Herr Minister, das wird sehr unübersichtlich. Sie formulieren, dass Sie sich da noch im Austausch mit den anderen Bundesländern befinden.
Hier tritt eine ganz konkrete Konkurrenz zwischen den zu erbringenden Zahlungen und dem Prinzip der Freizügigkeit in unserer Republik ein. Wie wollen Sie überhaupt eine Regelung treffen, wenn Sie gleichzeitig darüber nachdenken, dass potentielle Studierende aus Nordrhein-Westfalen freie Kapazitäten in Ostdeutschland nutzen und dort ein Studium aufnehmen sollen?
Frau Präsidentin! Herr Schultheis! Meine Damen und Herren! Ich könnte auch sagen, dass es andere Bundesländer gibt, die überlegt oder sogar schon beschlossen haben – sie haben es noch nicht in Kraft gesetzt, weil sie offensichtlich verfassungsrechtliche Probleme sehen –, dass nur die Landeskinder beitragsfrei studieren dürfen, dass alle, die von außerhalb kommen, Studienbeiträge zahlen sollen – wie das benachbarte Bundesland Rheinland Pfalz. Vielleicht stellt sich da die Frage der Einschränkung der Freizügigkeit in einer ganz besonderen Weise.
Wir jedenfalls haben der Freizügigkeit in besonderer Weise dadurch Rechnung getragen, dass alle Studierenden gleich behandelt werden, sowohl was ihren Beitrag als auch was die Qualitätsverbesserung anbetrifft, die sie hier erlangen können. Dies geschieht, indem wir das Geld ausschließlich den Hochschulen zur Verfügung stellen, damit sich etwas verbessert.
Darüber hinaus sind wir nicht nur im Gespräch, sondern wir haben geregelt, dass unsere besonders günstigen Bedingungen bei den Studienbeitragsdarlehen auch für die diejenigen gelten, die wechseln. Insofern sind alle diesbezüglichen Fragestellungen beantwortet.
Frau Ministerin Thoben wird in der Presse anlässlich der Vorstellung des NRW Jahreswirtschaftsberichts 2007 wie folgt zitiert: „Wir können mit wenigen Schritten den Strukturwandel abschließen.“
Ist diese Aussage so zu verstehen, dass die Landesregierung die guten strukturpolitischen Weichenstellungen der vormaligen rot-grünen Landesregierung anerkennt, ohne die ein solch kurzfristiger Abschluss des Strukturwandels wohl kaum möglich wäre?
Frau Präsidentin! Herr Priggen, das Fragezeichen haben Sie gesetzt. Natürlich weiß ich, dass der Strukturwandel ein Dauerereignis ist. Märkte verändern sich unablässig. Ebenso unablässig muss sich die Wirtschaft darauf einstellen.
Hier in Nordrhein-Westfalen wird unter Strukturwandel allerdings eigentlich immer nur die Loslösung von der alten Montanwirtschaft verstanden. Daraus wird ein Dauernachteil für das gesamte Ruhrgebiet abgeleitet. Die Loslösung von der traditionellen Montanwirtschaft haben wir aber weitestgehend geschafft. Bei der Steinkohle gibt es 330.000 Beschäftigte weniger als vor 50 Jahren, bei der Stahlindustrie sind es 275.000 Beschäftigte weniger.
Was den Beitrag früherer Landesregierungen angeht, sollten wir Folgendes festhalten: Zuallererst wurde dieser enorme Wandel nicht von einer Landesregierung geschafft, sondern von den Bürgern dieses Landes und den Unternehmen. Landesregierungen können solche Prozesse immer nur begleiten, soziale Härten abfedern helfen, zu mehr Kreativität und Innovation anregen und der Wirtschaft Infrastruktur zur Verfügung stellen. Ohne dass Bürger und Unternehmen das annehmen, wäre das alles nichts wert.
Außerdem, Herr Priggen, Sie müssen aushalten, dass wir nicht alles für falsch halten, was RotGrün getan hat. Alles falsch zu machen, gelingt selbst Rot-Grün nicht.
Frühere Landesregierungen – übrigens nicht nur die rot-grüne, auch andere hat es seit dem Beginn dieses besonderen Strukturwandels in NordrheinWestfalen gegeben – haben anerkennenswerte Weichenstellungen vorgenommen. Die Gründung der Hochschulen würde ich zum Beispiel dazurechnen.
Aber es hat auch manche Fehlentwicklung gegeben. Wären die nicht geschehen, hätten wir diese Art von Wandel längst abgeschlossen.
Nordrhein-Westfalen hat sich viel Zeit genommen, um bis hierher zu gelangen. Seit 1958, dem Jahr der ersten Zechenschließung, sind fast 50 Jahre vergangen. Keine andere Region in Europa und weltweit hat derart viel Zeit gehabt. In keiner anderen Region wurde so viel staatliches Geld für die Begleitung des Wandels ausgegeben.
Also – unbestritten –: Wandel ist passiert. Aus unserer Sicht ging es zu langsam, und es wurde viel Geld verplempert.
Trotzdem: Wir haben es fast geschafft. Am Wochenende sollten wir deshalb die Chance nicht verpassen, im Einvernehmen den Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus zu beschließen und so den Weg zum Börsengang zu öffnen, damit wir die ganze Kraft auf die Zukunft verwenden können.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe mir die Konkretisierung fast gedacht: dass Sie damit den landesüblichen Begriff für das Ruhrgebiet meinen, den Strukturwandel der Montanregion. Ich sehe auch, dass damit ein Stück weit Anerkennung für die Vorgängerregierung verbunden ist. Meine Frage lautet: Ist die Beendigung der Steinkohlesubventionierung – wir erwarten ja beide, dass dies am Wochenende passiert – für Sie das Einzige, was am Strukturwandel im Ruhrgebiet noch fehlt, oder sehen Sie weitere Schritte, die da noch gemacht werden müssen?
Ausgangspunkt dieser Nachfrage ist ja Ihre Aussage: Wir können mit wenigen Schritten den Strukturwandel abschließen. – Bei der Steinkohle und dem, was wir uns vom Wochenende wünschen, haben wir beide ja gar keinen Dissens. Meine Frage ist jetzt einfach, ob Sie als Wirtschaftsministerin neben dem Bereich Steinkohle andere Bereiche sehen und benennen können, wo in absehbarer Zeit der Strukturwandel abgeschlossen werden muss oder abgeschlossen werden kann.
Nein. Ich habe Ihnen ja gesagt: Strukturwandel an sich – dann wäre es aber auch nicht wichtig, dass wir den überhaupt in den Mund nehmen – ist täglicher Normalzustand. Das
betrifft neue Ideen, die Herr Pinkwart mit seinen Programmen anstößt, neue Entwicklungen im Kompetenznetzwerk, das Erschließen neuer Märkte. Aber der klassische Strukturwandel, mit dem man an sich in Nordrhein-Westfalen befasst hat, hat inhaltlich immer nur den Bereich gemeint. Deshalb bin ich dafür, jetzt zu sagen: Das können wir an diesem Wochenende schaffen. Dann geht es ab in die Zukunft.