Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Danke schön, Frau Thoben. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen deshalb zur nächsten Frage. Ich rufe die

Mündliche Anfrage 99

des Abgeordneten Herrn Priggen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Steinkohlesubventionen: Fass ohne Boden?

Nach Pressemeldungen vom 22. Januar 2007 hat die DSK/RAG einen Mehrbedarf an Subventionen von 163 Millionen € für 2006 und von 2,5 Milliarden € bis 2012 angemeldet.

Wie wird dieser Mehrbedarf im Detail begründet?

Auch hierzu bitte ich Frau Ministerin Thoben um Beantwortung.

Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir eingangs Erläuterungen zu zwei wesentlichen Regelungen des aktuellen Beihilfebescheides des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es geht um den Beihilfebescheid vom 14. Dezember 2004 an die RAG für die Kohlehilfen in den Jahren 2006 bis 2008.

Die Ziffer 1.5 enthält eine Kappungsregelung zur Kürzung der Kohlehilfen. Diese Regelung greift, wenn die durchschnittlichen Gesamterlöse aus dem Verkauf der subventionierten Kohlemengen der RAG im Festsetzungsjahr über 46 € pro Tonne Steinkohleeinheit liegen. Der exakte Kürzungsbetrag wird unter Anwendung einer im Beihilfebescheid enthaltenen Rechenformel ermittelt.

Gleichzeitig ist in diesem Beihilfebescheid eine Sprechklausel vorgesehen. Diese bedeutet, dass in dem Fall, dass RAG in einem der Jahre des Bewilligungszeitraumes zusätzliche gravierende Kostenbelastungen zu tragen hat und in diesem Jahr ein Kürzungstatbestand gemäß der Erlös

kappung vorgesehen ist, der Bund bereit ist, hierüber vor Erlass eines Festsetzungsbescheides für das jeweilige Jahr zu sprechen, soweit andernfalls betriebsbedingte Kündigungen unvermeidbar wären.

Nun zur eigentlichen Beantwortung der Fragen von Herrn Priggen!

Erstens zum Plafonds 2006: Die Deutsche Steinkohle AG hat fristgerecht zum 15. Januar dieses Jahres eine vorläufige Gesamtabrechnung über das Festsetzungsjahr 2006 vorgelegt. Dazu hat am 16. Januar eine Besprechung der zuständigen Ressorts des Bundes – BMWi und BAFA, BMF und Bundeskanzleramt – und des Landes Nordrhein-Westfalen – Finanzminister plus Wirtschaftsminister – mit RAG und DSK stattgefunden. Aus der vorläufigen Gesamtabrechnung ergibt sich ein durchschnittlicher Verkaufserlös in Höhe von 64,59 € je Tonne SKE. Daher kommt, wie vorstehend beschrieben, die Kappungsregelung zur Anwendung; denn dieser durchschnittliche Verkaufserlös liegt deutlich oberhalb der Kappungsgrenze von 46 €.

Auf Basis der Gesamtabsatzmenge der Deutschen Steinkohle AG einschließlich des Bergwerks Ibbenbüren, des durchschnittlichen Verkaufserlöses und der im Beihilfebescheid festgelegten Rechenformel ergibt sich eine rechnerische Kürzung der Beihilfe aus der Erlöskappung in Höhe von 308.966.606 € für das Jahr 2006.

Gleichzeitig hat die DSK für das Jahr 2006 auf eine Kostenunterdeckung in Höhe von rund 433 Millionen € hingewiesen. Ein Teil der Unterdeckung konnte jedoch dadurch reduziert werden, dass die DSK aufgrund der im nun ausgelaufenen Beihilfebescheid zugelassenen Übertragungsregeln aus den Planfondsmitteln des Jahres 2005 einen nicht verbrauchten Betrag von rund 270 Millionen € in 2006 einsetzen konnte. Somit verbleibt für das Jahr 2006 eine Unterdeckung in Höhe von 163 Millionen €.

Ein Großteil der Mehrkosten beruht nach Angaben des Unternehmens auf unvorsehbaren technischen und geologischen Problemen in den einzelnen Bergwerken. Hinzu kommt ein schwächerer Personalabbau als ursprünglich vorgesehen.

Bund und Land haben sich einvernehmlich auf den vollständigen Einbehalt aus der Kappungsregelung verständigt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass eine Entscheidung über die Sprechklausel zurzeit nicht erfolgen kann, weil die Entscheidung über die weitere Subventionierung des Steinkohlenbergbaus noch offen ist.

Im Ergebnis werden der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen somit bei den Kohlehilfen für das Jahr 2006 vom gegenwärtigen Status quo ausgehen und eine Gesamtkürzung um rund 309 Millionen € vornehmen. Der Kürzungsanteil des Landes beträgt dabei 68 Millionen €.

Zum Zeitraum bis 2012: Bereits das auf Modellrechnung beruhende Berliner Modell aus dem Jahr 2003 wies für den Zeitraum 2006 bis 2012 einen Fehlbetrag von 670 Millionen € aus. Aus damaliger Sicht sollte dieses Problem wohl irgendwie gelöst werden. Weiterhin hatte das Berliner Modell eine Zielförderung von 16 Millionen t in 2012.

Das Berliner Modell sah einen Anteil des Saarlandes für den gesamten Zeitraum von rund 600 Millionen € vor. Das Saarland beteiligt sich jedoch schon seit Jahren nicht mehr an den Kohlehilfen. Somit fehlen dem Unternehmen diese Mittel.

Hinzu kommen in Relation zu den Annahmen aus 2003 erheblich gestiegene Produktionskosten sowie deutlich höhere Aufwendungen zur Bewältigung von Altlasten und Stilllegungsmaßnahmen. Ein Beibehalten der Zielförderung von 16 Millionen t in 2012 hätte für die Laufzeit des Berliner Modells zu einem Fehlbetrag von 2,5 Milliarden € geführt. Das Unternehmen hat daher im Sommer letzten Jahres eine Neuplanung des Anpassungsprozesses mit einer auf 12 Millionen t reduzierten Fördermenge im Jahr 2012 vorgenommen. Auch dabei war es Ziel, den Personalanpassungsprozess sozialverträglich zu gestalten. Hierdurch reduziert sich der Fehlbetrag bis zum Ende des Jahres 2012 auf 1,5 Milliarden €. Die Bewältigung dieser Finanzierungslücke muss Gegenstand eines Gesamtkonzeptes zur Perspektive des Steinkohlenbergbaus sein.

Gesamtbewertung: Der Zuwendungsbescheid 2006 bis 2008 war eingebettet in ein Finanzierungsmodell bis 2012. Wesentlicher Parameter war, dass dieses Modell vollständig finanziert und auf die Gewährleistung eines sozialverträglichen Anpassungsprozesses bei einer Jahresförderung von 16 Millionen t in 2012 ausgerichtet war.

Nach der aktuellen Unternehmensplanung sind die Mittel für die Förderung von 12 Millionen t in 2012 ausgerichtet. Trotzdem verbleibt eine Unterdeckung im Gesamtzeitraum in Höhe von 1,5 Milliarden €.

Gleichzeitig ist der geltende Beihilfebescheid nicht mehr in ein Gesamtkonzept eingebettet. Der zukünftige kohlepolitische Rahmen, in den der gel

tende Bescheid einzubinden ist, ist völlig offen. Über ein neues Gesamtkonzept soll einvernehmlich zwischen allen Beteiligten im Frühjahr 2007 entschieden werden. Auf dieser Grundlage ist der neue Finanzierungsrahmen einschließlich der Finanzierungslücke festzulegen.

Dies kann nach meiner Auffassung nur im Rahmen eines Auslaufbeschlusses erfolgen. Jeder theoretisch denkbare Mittelabfluss aus dem werthaltigen weißen Bereich der RAG schmälert dessen Verwertungschancen. Doch damit sollen ja gerade die vom jahrhundertelangen Steinkohlenbergbau insbesondere in Nordrhein-Westfalen verursachten Altlasten mit Ewigkeitscharakter finanziert werden. – Danke schön.

Jetzt hat Herr Priggen noch eine Nachfrage. Bitte schön.

Das hat sich erledigt. Die Ministerin hat meine weiteren Fragen in einem Rutsch mitbeantwortet.

Das ist wunderbar. Damit stelle ich fest, dass es keine weiteren Nachfragen gibt.

Wir kommen zur

Mündlichen Anfrage 100

der Abgeordneten Frau Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Novellierung des Erlasses zur Offenen Ganztagsschule für Kommunen, Einzelschulen, Betreuungsvereine und Eltern in Bezug auf die unterschiedliche Entwicklung der Grundschulganztagsangebote in den Kommunen?

Kurz vor dem Jahreswechsel 2006/2007 wurde der OGS-Erlass novelliert. Eine zentrale Veränderung betrifft offene Ganztagsschulen, die über ihr Angebot als offene Ganztagsschule hinaus noch andere Betreuungsformen anbieten („Schule von 8 bis 1“ und „Dreizehn Plus“). Bis dato bekamen die Schulen pro Gruppe eine Förderung durch das Land von 4.000 € („Schulen von 8 bis 1“) beziehungsweise 5.000 € („Dreizehn Plus“).

Zukünftig wird die Kommune pro offene Ganztagsschule eine Betreuungspauschale von 5.500 € (Grundschule) beziehungsweise 6.500 € (Förderschulen) erhalten. Wie die Kommune diese Mittel auf die offenen Ganztagsschulen verteilt, ist ihr freigestellt. Je

nachdem, wie sich das Betreuungsangebot vor Ort gestaltet, kann es zu empfindlichen Einbußen hinsichtlich der Landesförderung für die derzeitigen Betreuungsangebote in der Kommune kommen.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Novellierung des Erlasses zur offenen Ganztagsschule für Kommunen, Einzelschulen, Betreuungsvereine und Eltern in Bezug auf die unterschiedliche Entwicklung der Grundschulganztagsangebote in den Kommunen?

Ich bitte Frau Sommer um Beantwortung dieser Frage.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Beer! Ich werde Ihre Frage gerne in aller Ausführlichkeit beantworten. Im Schuljahr 2006/2007 stehen Mittel für 115.700 Plätze in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich zur Verfügung. Im kommenden Schuljahr, also 2007/2008, werden Mittel für 160.000 Plätze zur Verfügung stehen.

In zwei weiteren Schritten wird die Landesregierung die Mittel für die offene Ganztagsschule bis zum Schuljahr 2009/2010 schrittweise auf über 20.000 Plätze erhöhen. Auch die Mittel für die zusätzlichen Betreuungsangebote bleiben stabil.

Ich gehe für das Schuljahr 2007/2008 von folgender Situation aus: Wir werden dann etwa 2.700 offene Ganztagsschulen im Primarbereich haben. Wir haben etwa 300 Schulen im Primarbereich mit einem kombinierten Angebot aus „Schule von 8 bis 1“ und „13 plus“. Wir haben etwa 500 Gruppen mit „Schule von 8 bis 1“ an den verbleibenden Schulen. Einige Schulen werden wie bisher eine Gruppe, andere vielleicht zwei oder drei Gruppen einrichten. Wieder andere Schulen werden wie bisher keine Gruppe der „Schule von 8 bis 1“ einrichten.

Die Erlasse zur offenen Ganztagsgrundschule und zu den anderen schulischen Betreuungsangeboten werden regelmäßig überarbeitet. Die Landesregierung betrachtet den Ausbau des Ganztags als einen Prozess. Regelmäßig werden die bestehenden Regelungen überprüft und im Dialog mit allen Spitzenverbänden überarbeitet.

Am 26. Januar 2006 haben wir den grundlegend überarbeiteten Erlass zur offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich herausgegeben. Dabei haben wir vor allem Wert auf eine deutliche Verbesserung der Qualität gelegt.

Mit Änderungserlass vom 21. Dezember 2006 haben wir für den Primarbereich weitere Änderungen vorgenommen, die sich aus der Praxis ergaben:

Erstens. Vorverlegung des Antragstermins vom 30. April auf den 31. März eines Jahres. Dies dient der einfacheren Zuweisung der Lehrerstellen. Noch besser wäre ein Termin Ende Januar. Dies ist jedoch nicht erreichbar, weil die Schulträger dann noch nicht über zuverlässige Planungszahlen verfügen. Eltern wollen sich in der Regel auch noch nicht so früh entscheiden.

Zweitens. Verlängerung des Investitionsprogramms bis 2009. Den Schulträgern wird die Möglichkeit eröffnet, die Schülerzahlen, die für die Investitionszuschüsse in offenen Ganztagsschulen erzielt werden müssen, auch erst 2008 zu erreichen. Alle Kommunen, die Umsetzungsprobleme haben, erhalten eine Beratung, damit möglichst überall eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung herbeigeführt werden kann.

Drittens. Einführung einer Betreuungspauschale für alle offenen Ganztagsschulen. Der Schulträger erhält 5.500 € pro offener Ganztagsgrundschule und 6.500 € pro offener Ganztagsförderschule. Der Schulträger kann die Mittel nach Bedarf auf die Schulen verteilen. Er soll bestehende Betreuungsangebote berücksichtigen. Er kann dabei für OGS-Kinder auch Angebote schaffen, die über die üblichen Zeiten hinausgehen. Ein Beleg für die Zahl der in diesem Rahmen zusätzlich betreuten Kinder ist nicht erforderlich.

Alle Änderungen wurden, wie üblich, mit den kommunalen Spitzenverbänden ausführlich besprochen. Aufgegriffen wurden Änderungswünsche aus den Reihen der Kommunen. Hierzu gehört die Regelung, dass für die Verwendung der Betreuungspauschale nicht mehr nachgewiesen werden muss, wie viele Kinder damit zusätzlich betreut werden.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde auch darüber gesprochen, die Ausgestaltung der Betreuungspauschalen bei den Kommunen und Schulen zu beobachten, auszuwerten und im Rahmen des Entwicklungsprozesses der offenen Ganztagsschule gegebenenfalls zu optimieren.

In Verwaltungsgesprächen ist mit allen Schulträgern über die Änderungen gesprochen worden. Befürchtungen konnten ausgeräumt werden. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Betreuungspauschale bewähren wird.