Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

In Verwaltungsgesprächen ist mit allen Schulträgern über die Änderungen gesprochen worden. Befürchtungen konnten ausgeräumt werden. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Betreuungspauschale bewähren wird.

Sehr geehrte Frau Beer, Sie beziehen sich bei der von Ihnen gestellten Frage leider auf eine fehler

hafte Pressemeldung der GEW. Unterstellt wird eine Kürzung der Mittel für parallele Angebote der Betreuungsformen „Schule von 8 bis 1“ und „13plus“ an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich durch die Betreuungspauschale, die zum 1. August dieses Jahres eingeführt wird.

Ich halte an dieser Stelle fest, dass „13plus“ noch nie an offenen Ganztagsgrundschulen im Primarbereich gefördert wurde. „Dreizehn Plus“ ist ein Nachmittagsangebot im Umfang von mindestens vier Tagen und zehn Wochenstunden für Schulen, die keine offenen Ganztagsschulen sind.

Die Landesregierung sorgt dafür, dass in Schulen im ländlichen Raum, in denen auf absehbare Zeit nur geringe Bedarfe für eine Nachmittagsbetreuung bestehen, „13plus“ auch in Zukunft in der Primarstufe gefördert werden kann. Dies betrifft voraussichtlich bis zu 300 Schulen.

Die abgewählte Landesregierung wollte die parallele Förderung der „Schule von 8 bis 1“ an offenen Ganztagsschulen auf rund 1.200 Gruppen beschränken. Man ging irrtümlich davon aus, dass der Bedarf deutlich zurückgehen würde. Dies ist nicht der Fall.

Die Landesregierung gewährt mit der Betreuungspauschale den erheblich höheren Betrag von 5.500 € pro Schule. Für Förderschulen sind es 6.500 €. Davon könnte man an offenen Ganztagsgrundschulen ca. 3.400 Gruppen der „Schule von 8 bis 1“ gestalten.

Mit der Einführung einer Betreuungspauschale reagieren wir auch auf den Entwicklungsprozess in Kommunen und Schulen. Von manchen wurde kritisiert, dass Parallelangebote den inhaltlichen Zusammenhang der Angebote in der offenen Ganztagsschule behinderten. Es gab auch den Wunsch, jedes parallele Angebot an offenen Ganztagsschulen grundsätzlich zu unterbinden. Mancher stellte fest, dass ein Zuviel an Parallelangeboten, insbesondere der „Schule von 8 bis 1“, die Einführung der offenen Ganztagsgrundschule deutlich behindere. Dies ging so weit, dass man befürchten musste, dass die für die Gewährung der Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ erforderlichen Teilnehmerzahlen nicht bis zum 1. August 2007 erreicht werden könnten.

Um Rückforderungen zu vermeiden, gewährt die Landesregierung den Kommunen zusätzliche zeitliche Spielräume. Diese Spielräume können aber nur dann erfolgreich genutzt werden, wenn die Angebote der offenen Ganztagsschulen und gegebenenfalls erforderliche Parallelangebote an

den offenen Ganztagsschulen als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Die Betreuungspauschale gibt den Schulen und den Schulträgern in Zukunft erheblich größere Spielräume als bisher. Sie bietet die Möglichkeit, differenzierter auf die jeweiligen Bedarfe einzugehen, als dies die bloße Übermittagbetreuung aus dem Programm „Schule von 8 bis 1“ könnte.

So melden an den offenen Ganztagsschulen Eltern zunehmend auch für die Kinder einen Bedarf an zusätzlicher Hausaufgabenbetreuung an, die nicht am Ganztag teilnehmen. Eine Förderung für diese Kinder gab es bisher nur in sozialen Brennpunkten aus Mitteln des Programms „Silentien“. Die Betreuungspauschale ermöglicht nun im Grundsatz die Förderung einer Hausaufgabenbetreuung für diese Kinder an allen offenen Ganztagsschulen.

In vielen offenen Ganztagsschulen gibt es keinen Bedarf für ein paralleles Angebot der „Schule von 8 bis 1“. Dafür kann es aber beispielsweise einen Bedarf für eine Betreuung nach 16 Uhr geben – also eine Betreuung zu Zeiten, die bisher teilweise vom Hort, nicht aber von der offenen Ganztagsschule abgedeckt werden können. Auch solche Angebote können in Zukunft über die Betreuungspauschale umgesetzt werden.

Die Schulträger und die Schulen können ihr Bildungs- und Betreuungsangebot an offenen Ganztagsschulen in Zukunft bereits bei der Antragstellung als Gesamtpaket planen. Bisher war eine getrennte Antragstellung für die Mittel der Plätze in der offenen Ganztagsschule und für parallele Angebote erforderlich. Diese doppelte Antragstellung für offene Ganztagsschulen entfällt nun.

Dadurch wird nicht nur Bürokratie abgebaut. Auch der inhaltliche und schulprogrammatische Zusammenhalt der verschiedenen Bildungs- und Betreuungsangebote an einer offenen Ganztagsschule wird deutlich.

Gemäß dem Änderungserlass vom 21. Dezember 2006 sollen die Schulträger bei einer möglichen Neuordnung aller Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen allerdings auch die bisherigen Angebote der Übermittagbetreuung oder der Hausaufgabenbetreuung mit berücksichtigen.

Bei einer Neuorientierung sind Konflikte denkbar. Es ist auch denkbar, dass es in dem einen oder anderen Fall auf den ersten Blick so aussieht, als ob ein finanzieller Verlust entsteht.

Allerdings muss man bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt niemand vorhersagen kann, wie sich vor dem Hintergrund der Zunahme um voraussichtlich

44.300 Plätze in der offenen Ganztagsschule die Bedarfe in den nächsten Monaten entwickeln werden. Die Vermutungen, dass es zu Kürzungen kommt, sind daher ungerechtfertigt. Sie gehen von einem fiktiven Bedarf im kommenden Schuljahr aus. Die von einigen Schulträgern vorgelegten Berechnungen lassen sich somit durchaus auch anders bewerten, als es aus der Fragestellung hervorgeht. Mittelfristig gewinnen wir alle durch Endbürokratisierung und mehr Flexibilität.

Ich halte fest: Das Programm „Schule von 8 bis 1“ wird der Vielfalt der Betreuungsbedarfe an offenen Ganztagsgrundschulen nicht mehr gerecht. Durch die Betreuungspauschale lässt sich das Problem besser lösen. Für die Beratung der Schulen, der Schulträger und der Jugendhilfeträger sowie für die Vermittlung bei Konflikten stehen die Schulämter, die Bezirksregierungen und das Ministerium zur Verfügung. – Ich danke Ihnen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Es gibt eine Nachfrage von Frau Beer.

Frau Ministerin, herzlichen Dank für die sehr ausführliche Beantwortung der Anfrage. – Ich frage Sie, ob Sie davon ausgehen, dass Elternvereine gegebenenfalls ihre Angebote nach den Sommerferien, also mit dem neuen Schuljahr, nicht mehr ausführen können.

Bitte schön, Frau Sommer.

Meiner Einschätzung nach ist das nicht der Fall. Wir werden ja die Pauschale an die Schulträger verteilen. Die Kommune ist verantwortlich dafür, die Geldmittel bedarfsgerecht zu verteilen.

Danke schön. – Frau Schäfer.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass es für die Kommunen nicht von Nachteil sei und dass Sie intensive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt hätten. Ein Verband hat jedoch Verschlechterungen ausgerechnet. Der Städtetag hat deutlich gemacht, dass durch Ihre politische Entscheidung in Duisburg ein Minus von 118.000 €, in Krefeld ein Minus von 41.000 €, in Solingen ein Minus von 50.000 € und in einer kleinen Kommune in meinem Wahlkreis, nämlich in Leopoldshöhe, die zwei Grundschulen hat, ein Minus von 9.000 €

entsteht. Die Kommunen müssen also für die fehlende Landesförderung einspringen. Sie verlagern mal wieder die Lasten auf die kommunale Ebene. Ich möchte dazu Ihre Position hören.

Bitte schön, Frau Sommer.

Sehr geehrte Frau Schäfer, die errechneten Beträge, die Sie präsentieren, sind fiktiv. Es besteht zwar die Möglichkeit, zu diesem Zeitpunkt eine Vorausschau zu geben, aber ich hielte es für fair, zunächst abzuwarten, was der 31. März bringt. Dann liegen nämlich die Angebote vor.

Die Kalkulation beruht natürlich auch noch nicht auf der Erweiterung des Ganztagsbereichs. Denn wenn der Ganztag an sich erweitert wird, dann stellt sich auch die Frage, ob wir die parallelen Betreuungsangebote in dieser Form noch brauchen.

Ich möchte nur darauf verweisen, dass jede OGS, auch diejenige, die keine parallele Betreuung will, die Pauschale bekommt. Sicherlich finden sich bei einigen Schulträgern auch Gegenbeispiele, aber einige Kommunen werden davon deutlich profitieren.

Frau Beer hat noch einmal das Wort.

Frau Ministerin, Sie haben auf den Stichtag 31. März verwiesen. Wir sind uns sicherlich einig, dass es richtig ist, Parallelstrukturen zu vermeiden und die Landschaft der offenen Ganztagsschulen systematisch zu entwickeln. Sind Sie bereit, dem Ausschuss zeitnah die Bilanz der Umsteuerung vorzulegen und darzustellen, wie sich das nach den Anmeldungen in den Kommunen widerspiegelt?

Wir haben immer alles sehr offen im Schulausschuss besprochen. Warum nicht auch diese Sache?

Herr Kaiser.

Frau Ministerin, habe ich es richtig verstanden, dass unter der Vorgängerregierung geplant war, keine Betreuungspauschale zu zahlen, sodass zum 1. August 2007 die Förderung der 8-bis-1-Gruppen ausgelaufen wäre, jetzt aber durch die Maßnahmen der neuen Landesre

gierung eine spürbare Verbesserung für alle OGSen eintritt und Planungssicherheit für alle 8-bis-1-Schulen gegeben ist?

Frau Ministerin.

Danke für die Frage, Herr Kaiser. Ich bin sicher, dass durch die flexible Steuerung die Finanzen gerecht verteilt werden, denn die Bedarfe sind sehr unterschiedlich. Wir sagen nicht, dass es nur eine Maßnahme gibt, die dann finanziert wird, sondern wir haben unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Ich bin sicher, dass sich die Schulträger entsprechend den unterschiedlichen Bedarfen verhalten. Ich betrachte das als einen großen Fortschritt.

Frau Hendricks.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ist es richtig, dass es im letzten Jahr erheblich mehr Ausgaben für die Betreuungsangebote, zum Beispiel im Programm 8 bis 1, gab – wir schätzen 2,5 Millionen € – und dass diese Mehrausgaben vom Finanzminister zukünftig nicht mehr akzeptiert werden? In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob die Mittel, die für 2007 eingestellt sind, ausreichen, um die existierenden Bedarfe abzudecken.

Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Hendricks, das Gegenteil ist der Fall. Wir haben nicht einen solch hohen Bedarf an Betreuung von 8 bis 1 erwartet, weil wir geglaubt haben, dass mit der qualitativen und quantitativen Erweiterung der OGS diese Bedarfe zurückgehen. Diese sind jedoch nicht zurückgegangen. Wir sind dankbar, dass der Finanzminister das deutlich unterstützt.

Frau Doppmeier.

Habe ich es richtig verstanden, dass Sie den Schulträgern, den Kommunen eine extrem große Freiheit gewährt haben, indem Sie sagen: Wir als Land geben eine Betreuungspauschale pro OGS und ihr als Träger entscheidet selbstständig, ob ihr zusammenlegt? Es muss nicht jede OGS Angebote machen, son

dern dort, wo Bedarf besteht, kann zentriert werden. Gleichzeitig könnt ihr als Träger festlegen, wie viele Schüler in der Gruppe sind. Das heißt, die Freiheit wird an die Kommunen heruntergereicht. Habe ich das richtig verstanden?

Frau Doppmeier, genau das ist es. Wir setzen auch hier auf Eigenverantwortlichkeit. Das gilt nicht nur für die Schule, sondern wir nehmen unseren Partner mit. Sie haben völlig Recht: Hier kann sehr flexibel und bedarfsgerecht reagiert werden. Die Kommunen werden auch nicht in einen engen Panzer der Rechenschaftslegung gezwängt, sondern dieses Geld steht jeder OGS zur Verfügung, die verantwortlich und bedarfsgerecht reagieren muss. Das ist meiner Ansicht nach ein Fortschritt.

Frau Beer.

Frau Ministerin, genau dieser Zusammenhang erscheint mir äußerst prekär, wenn man sich ansieht, welche Wettbewerbsdynamiken im Zuge der Auflösung der Grundschulbezirke zwischen den Schulen in einzelnen Kommunen entstehen. Insofern besteht die Gefahr, dass durch diese Art der Steuerung bestimmte Schulen bewusst oder unbewusst unattraktiver als andere ausgestattet und die Chancen der einzelnen Schule im Ganztagsangebot beschnitten werden. Das sind die Befürchtungen der Einzelschulen, die auch zurückgespiegelt werden.

Sehr geehrte Frau Beer, könnte nicht auch das Gegenteil eintreten? Könnte es nicht sein, dass entsprechend unseres Vorgehens, einen Sozialindex einzuführen, weil einige Schulen mehr Unterstützung brauchen, in Zukunft der eine oder andere Schulträger bewusst entscheidet, die Schule X durch ein besonderes Angebot attraktiver zu machen, weil er jetzt die Freiheit besitzt, dies zu tun? Auch dieser Weg ist möglich; es gibt nicht nur die negative Ausrichtung.

Frau Piepervon Heiden.