Wir haben in der Landesregierung – Staatssekretär Krautscheid hat das im Dezember angekündigt – einen besonderen Schwerpunkt auf die Medienschaffenden in Nordrhein-Westfalen gelegt. Die Staatskanzlei lädt zu neuen regelmäßigen Gesprächskreisen ein, um aktuelle medienpolitische Fragen zu behandeln. Es wird eine Kontaktstelle für Medienunternehmen eingerichtet.
In wenigen Tagen wird der Ministerpräsident bei den Internationalen Filmfestspielen in Berlin die internationale Filmszene zu einem NRW-Empfang einladen. Das ist eine gute Tradition.
Ich würde gerne im Zusammenhang vortragen. Herr Keymis, wenn ich den Gedanken zu Ende bringen darf? Danach können Sie eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie Ihren Wunsch bis dahin aufrechterhalten.
Also: In wenigen Tagen wird der Ministerpräsident im Rahmen der Internationalen Filmfestspiele zum NRW-Empfang einladen. Im Sommer werden wir – auch auf Einladung der Landesregierung – mit Bundeskanzlerin Merkel und EU-Kommissarin Reding möglicherweise beim Medienforum entspre
Was äußern sich denn die Medien selbst über die Entwicklung des Medienlandes NRW? Überschrift in einer der Tageszeitungen: Filmland NRW boomt wie nie. – Diese Einschätzung stammt nicht von der Landesregierung, sondern aus den Zeitungen. „Darum sind wird das deutsche Hollywood“ oder „Willkommen in Kölliwood“ macht deutlich, dass wir in der ABC-Region, Herr Eumann, nach wie vor nicht nur in NordrheinWestfalen, sondern in Deutschland die Stärksten sind.
Der Antrag ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir begrüßen, dass der Landtag offensichtlich zu der Erkenntnis gekommen ist, diesen Antrag abzulehnen. Wir machen eine gute Medienpolitik, und ich würde mich freuen, Herr Eumann, wenn sie von ein paar mehr Kollegen aus Ihrer Fraktion begleitet würde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich haben wir uns nicht gewundert, dass Sie Ihren Antrag damit beginnen, die Kritik des Medienrats zu reflektieren. Aber dass ein Gremium, dessen Auflösung wir zurzeit beschließen, uns keinen positiven Bericht schreiben würde, ist keine Überraschung.
Sie haben uns, Herr Kollege Keymis, einen Antrag vorgelegt – das meine ich nicht polemisch, ideologisch oder politisch –, den man nicht beschließen kann, weil viele Fragestellungen nicht zu Ende gedacht sind. Hätten Sie das als Fragen formuliert und gesagt „Lasst uns einmal darüber reden!“, hätte man daraus sicherlich Mehrergebnisse ziehen können. Das werde ich begründen:
Erstens. Zu Beginn fordern Sie eine Bundesanstalt für Medien ein. Sie schreiben in Ihrem Papier allerdings nicht, was diese Bundesanstalt für Medien überhaupt tun soll. Solange man so etwas nicht weiß, kann man das unmöglich beschließen. Es klingt allerdings durch, dass Sie Kritik an Verschlüsselung und versperrten Zugängen üben, und das wollen Sie über Regulierung lösen.
Eines ist klar: Man kann dem privaten Rundfunk nicht einerseits Werbeeinnahmen entziehen – durch die technische Entwicklung, durch immer
mehr Geräte, mit denen man Werbepausen einfach wegklicken kann – und ihm auf der anderen Seite die Möglichkeit verwehren, neue Einnahmenquellen zu erschließen. Aus diesem Grund wäre es viel intelligenter, darüber nachzudenken, ob man das Modell der zertifizierten Koregulierung nicht auch für diesen Bereich übernehmen möchte, weil es im Rahmen der Digitalisierung ständig neue aktuelle Fragestellungen gibt, aber nicht von solcher Dimension, dass dafür ein Gesetz notwendig wäre.
Zweitens. Sie wollen von der bisherigen föderalen Rundfunkordnung abrücken und Bundesgremien einrichten. Ich betone: Wir sind weiterhin der Auffassung, Medien müssen Landessache bleiben. Wir sind mit der föderalen Struktur gut gefahren. Es gibt gute historische Gründe, warum es so ist. Wir denken nicht daran, das aufzuheben.
Drittens. Sie erwähnen die Filmstiftung NordrheinWestfalen. Sie beschreiben Probleme, allerdings nur zum Teil. Ein Problem, das wir bei der Filmstiftung haben, ist, dass heute die meisten Filme von mehreren Filmstiftungen der Länder und des Bundes gefördert werden. Man findet einen regelrechten Fördertourismus. Trupps drehen in einem Bundesland, dann im nächsten und anschließend in einem dritten. Effektive Arbeit sieht anders aus. Um diese Lücke zu füllen, müssten wir uns Gedanken machen, wie wir verhindern können, dass neben der Filmstiftung so viele Dritte mit dabei sind. Hier sind private Gelder gefordert. Diese Fragestellung erwähnen Sie an keiner Stelle. Sie ist es wert, hier berücksichtigt zu werden.
Viertens. Rundfunkgebühren. Es besteht in diesem Hause kein Dissens, die Rundfunkgebühren geräteunabhängig zu machen. Möglicherweise gibt es aber rechtliche Schwierigkeiten, all diese neuen Modelle, die in Rede sind, auch gerichtsfest zu machen, damit sie hinterher nicht wegen unzulässiger Beihilfe von der Europäischen Union kassiert werden. Denn dualer Rundfunk ist für uns ein ganz zentrales Thema. Wir wollen sowohl den privaten als auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichern. Das bedeutet, garantieren zu müssen, dass diese neue Einrichtung nicht nach wenigen Jahren juristisch gekippt wird und es hinterher keine Akzeptanz mehr für eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt. Erst wenn diese Gefahr gebannt ist, können wir auf eine geräteunabhängige Gebühr umsteigen.
Sie haben in Ihrem Antrag DVB-T als Technologie hochgelobt, die das allein seligmachende Instrumentarium ist. Aber so wichtig sie in manchen Bereichen ist – das will ich gar nicht in Abrede stellen –, ist sie doch die mit Abstand teuerste digitale
Technologie. Die Kosten der Übertragung liegen im Vergleich zu Kabel und Satellit im hundertfachen Bereich.
Sie hören aus der Branche hinter vorgehaltener Hand immer wieder, dass der wesentliche Anreiz für DVB-T darin besteht, über die „Must-CarrierRegelung“ einen garantierten Platz im analogen Kabel zu bekommen. Alle, die digital senden, egal, ob per Kabel oder Satellit, sagen: Es ist nicht mehr so, dass man über das Zappen gefunden werden kann, sondern neue digitale Programme sind für den Zuschauer kaum auffindbar und haben es unglaublich schwer, überhaupt in den Markt zu kommen.
Die große digitale Herausforderung haben Sie gar nicht beschrieben, die darin bestehen wird, dass Programme immer modularer werden, dass es On-Demand-Inhalte gibt und die Konkurrenz für die heutigen Programmanbieter nicht mehr die Netzbetreiber sein werden, die dort hineingehen, sondern dass Google und Co. ein Monopol übernehmen könnten und die neuen Programmanbieter wären.
Aus diesem Grunde sind wir gerne bereit, all diese Fragestellungen mit Ihnen zu diskutieren, nur eins ist klar: Den heute vorgelegten, nur halb zu Ende gedachten Antrag können wir in dieser Form nicht annehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Jarzombek. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Ich eröffne die Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/2624, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über den wir jetzt debattiert haben, abzulehnen. Wer dieser Empfehlung des Hauptausschusses folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU- und FDPFraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
3 Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) – 12. Rundfunkänderungsgesetz
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich vonseiten der antragstellenden Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Brinkmeier, der schon einmal geredet hat, erneut das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Generaldebatte über Medienpolitik kommen wir jetzt zu einem direkten, speziellen Bereich, zur Änderung des Landesmediengesetzes. Die Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP haben sich nach dem Regierungswechsel zum Ziel gesetzt, die medienrelevanten Landesgesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesellschaftlichen Anforderungen noch Rechnung tragen.
Es zeigt sich, dass das Landesmediengesetz nicht mehr in allen Bereichen den Anforderungen genügt. Eine erste Novelle haben die Fraktionen beschlossen. Diese stellen wir Ihnen heute vor. Ich möchte auch erwähnen, dass eine weitere Novelle des Landesmediengesetzes folgen wird. Die Vorschriften müssen insgesamt den Veränderungen von Technik und Markt angepasst werden; darüber haben wir eben debattiert.
Die Koalitionsvereinbarung enthält den klaren Auftrag, für den Bereich des Bürgerfunks im lokalen Hörfunk ein neues Konzept zu entwickeln.
Im Rahmen der Evaluation des Bürgerfunks ist deutlich geworden, dass an verschiedenen Stellen ambitionierte Hörfunkangebote entstanden sind. Zugleich lassen sich, bezogen auf das Programm des Bürgerfunks, in manchen Bereichen Qualitätsdefizite sowie strukturelle Probleme im Gesamtsystem feststellen. Es gibt dazu eine Studie, die die Landesanstalt für Medien herausgebracht hat, in der viele Dinge nachzulesen sind.
Diese Qualitätsdefizite sind darauf zurückzuführen, dass das Landesmediengesetz für den Bürgerfunk bislang keinen Funktionsauftrag vorsah. Das Gesetz erlaubte weder den an der Produktion von Bürgerfunkbeiträgen Beteiligten noch der Landesanstalt für Medien oder den lokalen Hörfunkanbietern, Standards für die durch den Bürgerfunk zu erbringenden programmbezogenen
und gesellschaftlichen Leistungen abzuleiten. Hinzu kommt, dass die LfM die erfassten programmlichen und strukturellen Defizite nicht beeinflussen kann. Die Beschränkung auf eine reine Beitragsförderung ließ hier keine Möglichkeit, durch zielorientierte Mittelzuweisung den jetzt in § 72 Abs. 1 formulierten Funktionsauftrag zu verwirklichen.
Daher wird ein Funktionsauftrag ins Gesetz eingefügt und die Fördersystematik geändert. Die Neugestaltung orientiert sich an den Kriterien Medienkompetenzförderung und Aus- und Weiterbildung. Der Gedanke der Partizipation kann demgegenüber angesichts der technischen Entwicklungen und der damit verbundenen Teilhabe und Kommunikationsmöglichkeiten relativ zurücktreten.
Konkret wird deshalb die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen so verankert, dass ein Teil der bisherigen Bürgerfunkmittel der Landesanstalt für Medien dem Zweck „Radio in der Schule“ vorbehalten wird. Es wird ein Anreiz für die lokale Radiostation geschaffen, zum Beispiel mit Hilfe einer Radiowerkstatt in ihr Lokalprogramm Radioproduktionen aufzunehmen, die aus Schulprojekten hervorgehen. Nebeneffekt ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Lokalstation und Radiowerkstatt, da nicht mehr die Landesanstalt für Medien, sondern der Projektnehmer vor Ort zusammen mit der Lokalstation die am besten geeignete Produktionsstätte aufsucht.
Meine Damen und Herren, gelungener Bürgerfunk setzt neben guten strukturellen Rahmenbedingungen auch voraus, dass die Handelnden die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten der Produktion und Gestaltung von Hörfunkbeiträgen erwerben und erweitern können. Deshalb sollen bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote gefördert werden, die die Produzentinnen und Produzenten im Bürgerfunk erfolgreich absolviert haben müssen. Ich will darauf hinweisen, dass wir bei diesem „Führerscheinprinzip“, das wir einführen, auf Übergangsregelungen achten werden.
Auch im Übrigen haben sich bei der Prüfung des Landesmediengesetzes weitere Fortentwicklungsmöglichkeiten ergeben.
Die durch die Novelle 2002 eingeführten Institutionen Medienrat und Medienversammlung sind in ihrer Anwendung nicht flexibel genug und binden Ressourcen der LfM. Die LfM hat unabhängig von diesen beiden Einrichtungen alle Möglichkeiten, öffentliche Diskussionsveranstaltungen durchzuführen und wissenschaftliche Begleitforschungen in Auftrag zu geben.
Wie in der Vergangenheit kann es unter Umständen aufgrund von technischen Entwicklungen wieder notwendig werden, den Gesetzestext neueren Erfordernissen anzupassen. Diese Novelle ist nur ein erster Schritt im gesetzlichen Bereich, um die Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.
In § 72 Abs. 1 wird der Funktionsauftrag des Bürgerfunks formuliert. Schwerpunkt ist dort die Förderung von Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern.
Es wird festgeschrieben, dass die Gruppen über eine geeignete Qualifizierung verfügen müssen. Die Einzelheiten hierzu soll die LfM durch Satzung regeln. Die LfM soll sich auch da auf Übergangsregelungen hinsichtlich des Qualifizierungserfordernisses einstellen.
Die Dauer der Sendezeit für den Bürgerfunk wird auf maximal 60 Minuten pro Tag geändert. Besondere aktuelle Anlässe können dabei zu Abänderungen führen. Auch an Sonn- und Feiertagen beträgt die Sendezeit ebenfalls grundsätzlich 60 Minuten.
Der an Sonn- und Feiertagen vorgesehene Zeitkorridor zwischen 19:00 und 21:00 Uhr soll dazu dienen, die unter der Woche von Abänderungen betroffenen Sendezeiten aufzufangen.
Der Bürgerfunk soll künftig landesweit zu einheitlichen Sendezeiten stattfinden. Ausnahmen gelten für den Bereich der Medienkompetenzförderung von Schülerinnen und Schülern. Dies kann dann vor Ort frei vereinbart werden.