drauf“ kommen, sondern muss in einen solchen Regelsatz eingearbeitet werden. Dann wäre das Geld für bestimmte Dinge in den Familien vorhanden, zum Beispiel für den Erwerb der unbedingt notwendigen Schulbücher. Da kann die Antwort nicht einfach lauten: Das müsst ihr erhöhen.
In diesem Land mit seinem föderalen Aufbau gibt es bestimmte Abmachungen, wer für was zuständig ist. Wir haben in den Ländern erhebliche Mittel über Steuern an den Bund abgegeben, damit der Bund die Grundsicherung für Arbeitssuchende finanzieren kann. Es war ja nicht so, dass der Bund dies draufgelegt hat; vielmehr hat das mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich zu tun. Da können wir als Land nicht einfach eine neue Aufgabe anfangen.
Wir können im Landtag auch nicht einfach beschließen, die Sozialhilfe zu erhöhen. Das Land muss das ja nicht bezahlen. Das müssen dann unsere Kommunen bezahlen. Auch darüber sollten wir nachdenken. Für eine solche Politik bin ich nicht. Ich bin aber dafür, zu schauen, ob man das treffgenauer machen kann. Vor allem bin ich dafür, dass sich die politische Klasse ein Stück Sensibilität für die Menschen bewahrt, die eine Zeit lang von der Grundsicherung leben müssen.
Mir ist wichtig, dass vor allem Kinder, die in einem solchen Haushalt leben, eine Chance bekommen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, eine Schulbildung erhalten, damit sie die Voraussetzungen haben, später ein eigenständiges Leben führen zu können – das hat mit Bildung und Ausbildung zu tun – und nicht in diesen Problemkreis hineinzukommen.
Ich denke, da sind wir in unserem Menschenbild, das wir im Landtag und in den Parlamenten insgesamt vertreten, nicht weit auseinander. Ich bin gerne bereit, das zu tun, was wir vonseiten der Regierung tun können, und, wenn wir die eine oder andere Stellschraube haben, dies treffgenauer auszugestalten. – Schönen Dank.
Herr Wilp, wenn Sie sagen, dass es im Bund eine Erhöhung gibt, dann stimmt das insofern, als es die Veränderung für die Bezieher von SGB II und SGB XII in Ostdeutschland gibt. Für Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung, für den Westen gibt es keine Erhö
Zur Begründung wird gesagt, die Lebenshaltungskosten seien gestiegen und wir hätten die Mehrwertsteuererhöhung. Gleichzeitig steht im Moment die Diätenerhöhung der Abgeordneten im Raum. Das, was den Abgeordneten an Erhöhung zusteht, sollte als Grundlage auch das sein, was Menschen, die Leistungen aus dem SGB II und SGB XII beziehen, zustehen muss, nämlich der Ausgleich für die erhöhten Lebenshaltungskosten und die erhöhte Mehrwertsteuer.
Wenn es das für SGB-II-Bezieher und SGB-XIIBezieher nicht gibt, dann finde ich es falsch, wenn wir als Abgeordnete fordern, dass es das für uns geben soll. Ich bin also gegen eine Diätenerhöhung, wenn man nicht gleichzeitig sagt, dass das auch für die Menschen gelten muss.
Herr Laumann, das ist kein Populismus. Wenn man sagt, die Mehrwertsteuer schlägt zu Buche, dann schlägt sie nicht nur bei uns zu Buche, sondern sie schlägt bei jemandem, der nur 345 € bekommt, noch viel massiver zu Buche. Deshalb ist es verlogen zu sagen: Die eine Seite trifft es, die andere nicht.
Herr Laumann, Sie haben gesagt: die Schulbücher ja, aber nicht „top-drauf“. – Die Schulbücher haben diejenigen, die vorher Sozialhilfe bekommen haben, aber „top-drauf“ bekommen. Sie waren nicht im Regelsatz enthalten.
Ja, im SGB XII bekommt man sie obendrauf. Das ist dieselbe Summe wie beim SGB II. Erklären Sie mir einmal, warum jemand, der 345 € Sozialhilfe bekommt, das Geld für die Schulbücher zusätzlich bekommt, aber derjenige, der 345 € Arbeitslosengeld erhält, kein Recht hat, das Geld zusätzlich zu bekommen.
Das ist falsch, und es ist verlogen, zu fordern, das vom Regelsatz zu bezahlen. Das muss obendrauf. Ihre Schulministerin hat am Anfang verkündet, dass man das sofort regeln wird. Und man hat es nicht geregelt. Da sind Sie nach wie vor in der Bringschuld.
Es gibt etliche andere Beispiele, bei denen wir darüber reden können. Wir müssen dann insbesondere darüber reden, welche Bedarfe Kinder
haben. Es sind ja nicht nur die Schulbücher, es sind die Wachsmalstifte für den Unterricht, es sind die Zeichenblöcke. Es sind die Materialien, die von den Lehrern in der Schule gefordert werden, und zwar in höchster Qualität. Das ist mit 345 € beziehungsweise dem Kinderregelsatz von niemandem zu leisten.
Deswegen müssen wir auch hier darüber reden, weil es um Kinder und Erwachsenen in NordrheinWestfalen geht. So, wie sich Ihr Ministerpräsident im Bund als Robin Hood aufspielt, kann er das in dem Punkt für die Kinder und die Bezieher von SGB II und SGB XII auch tun.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Herr Henke von der CDUFraktion hat sich noch zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Aber Sie müssen Ihre Redezeit nicht ausnutzen.
Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Ich melde mich nur, weil ich finde, dass die Herstellung des Zusammenhangs mit der Diätenerhöhung wirklich blanker Populismus ist.
Insofern ist das Argument, dass eine derzeit von wem auch immer diskutierte – natürlich in allen Fraktionen diskutierte – Mehrwertsteuererhöhung in die Festsetzung der Diäten der Abgeordneten für das Jahr 2007 einfließen müsste, ein dieses Parlament schädigendes populistisches Argument. Es hat nichts mit der Realität zu tun,
weil diese Absicht von niemandem verfolgt wird und weil auch der ganze Mechanismus dem nicht entspricht.
Nein, Frau Steffens, ich finde es nicht in Ordnung, wenn Sie auf diese Art und Weise eine Verbindung herstellen, die bestimmte Vorurteile in der Bevölkerung bedient, und wenn Sie das so machen, obwohl Sie es besser wissen, hat man das Gefühl, dass sie diese Vorurteile explizit bedienen soll.
Ich teile die Meinung von Minister Laumann, dass es richtig ist, Sensibilität an den Tag zu legen. Ich sage Ihnen, dass ich seit meinen Studentenzeiten und meinem studentischem Engagement für BAföG-Anpassungen immer der Meinung war, dass es eigentlich richtig wäre, wenn man sich dort indexorientiert möglichst nah an der Entwicklung tatsächlicher Kosten bewegte.
Aber selbst wenn man das macht, muss man, was die Mehrwertsteuererhöhung angeht, auch zugestehen, dass wir derzeit alle noch ein bisschen im Zweifel darüber sind, welche Auswirkungen die Mehrwertsteuererhöhung tatsächlich auf das Preisniveau haben wird. Von Josef Wilp ist zum Beispiel der Hinweis gekommen, dass auf Lebensmittel 7 % Mehrwertsteuer gezahlt werden, es dort also keine Mehrwertsteuererhöhung gibt.
Herr Henke, sind Sie sich darüber im Klaren, dass die Expertisen, die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, aber auch von anderen bezüglich der Regelsatzhöhe erstellt worden sind, genau dieselben rückwirkenden Faktoren, bezogen auf die Veränderungen der Preiskostenentwicklung und andere Aspekte in den letzten Jahren, beinhalten wie das, was für den Vorschlag zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten gilt?
Nur: Sie haben beantragt, die Regelsatzhöhe wegen der Mehrwertsteuererhöhung anzupassen. Im Gegensatz zu dem, was Sie jetzt ins Feld führen, haben Sie in Ihrer Rede – wie ich jetzt zum dritten Mal sage – mit dem populistischen Bezug zu dieser Diätendebatte gerade diesen Zusammenhang noch einmal herzustellen versucht. Das finde ich nicht in Ordnung, und dagegen wehre ich mich, weil uns das in der Tat auch emotional in Misskredit bringt, den wir an dieser Stelle wirklich nicht verdienen.
Deswegen finde ich es ganz normal, dass man dazu noch einmal Stellung nimmt, Frau Steffens. Diese Wirkung können Sie auch durch Ihre Zwischenfrage, die eine Behauptung sein sollte, nicht abmildern.
Ansonsten haben Josef Wilp, der Herr Minister und die anderen Redner der Koalition alles Entscheidende gesagt. Natürlich stimmen wir der Überweisung zu. Ich hoffe, dass wir dann dort eine kreative Debatte über die Frage führen, wie man den Menschen, die davon betroffen sind, gerecht wird.
Vielen Dank, Herr Henke. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3644 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie an den Ausschuss für Generationen, Familie, Frauen und Integration. Die abschließende Beratung wird im federführenden Ausschuss, also im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, Sie sind jetzt ein kleiner Kreis, der das Privileg genießt, von mir zu erfahren, dass das Plenum morgen um 11 Uhr zu einer Sondersitzung einberufen wird. Ein entsprechender Antrag von zwei Fraktionen liegt vor. Sie bekommen noch eine schriftliche Einladung, auch unter Angabe des Beratungsgegenstandes. Das wissen Sie jetzt. Die anderen Kollegen wissen das noch nicht. Aber vielleicht habe ich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal die Gelegenheit, das zu erwähnen.
5 Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landesbesoldungsgesetzes NordrheinWestfalen