Frau Beer hat noch einmal deutlich gemacht, wie beratungsresistent Sie sich gegenüber allen Experten, die Sie selber eingeladen haben, zeigen. Vielleicht können wir noch erleben, dass Sie den Rat derer, die Sie einladen, auch irgendwann einmal annehmen. Im Interesse der Kinder, der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen kann ich uns das nur wünschen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäfer. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP die Kollegin Pieper-von Heiden das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert: Nun behandeln wir abschließend den Antrag zum Drittelerlass, und die Grünen, die diesen Antrag gestellt haben, reden nicht mehr darüber. Das ist auch richtig so. Kein Mensch in diesem Land redet mehr darüber, und kein Mensch hat sich darüber aufgeregt, das waren Sie ganz allein.
Im Gegenteil: Indem wir den Drittelerlass aufgehoben haben, fühlen sich die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit und Kompetenz aufgewertet. Das war unser Ziel. Sie wissen, dass wir als Oppositionsfraktionen das bereits in der letzten Legislaturperiode angestrebt haben. Das war mit Ihnen als Regierungsfraktionen seinerzeit nicht zu machen. Nun haben wir es gemacht. Seit dem 19. Mai 2006 ist der Drittelerlass in Nordrhein-Westfalens Schulen aufgehoben.
Nun haben wir diesen Antrag vorliegen und wollen ihn ganz schnell verabschieden. Das Votum der FDP und auch der CDU möchte ich aber gern begründen: Wenn bei einer Klassenarbeit ein Drittel der Schüler früher nicht mindestens die Note „ausreichend“ erreichte, entschied die Schulleiterin oder der Schulleiter darüber, ob die Arbeit gewertet wurde oder von der ganzen Klasse neu geschrieben werden musste. Sie haben schon die Einteilung vorgenommen: ein Drittel, ein Drittel, ein Drittel. Frau Beer, wenn Sie schon davon reden: Das ist Sortieren und nichts anderes.
Sie teilten die Schüler ein: ein Drittel gut, ein Drittel mittel, ein Drittel schlecht. Alles, was nach tatsächlichem Leistungsstand so nicht auskam, wollten Sie nicht haben. Das war die Wahrheit. Sie haben von oben bestimmen wollen, welche Noten bei den Schülern erreicht werden. Das haben wir nicht mitgemacht. Es ist gut, dass damit Schluss ist.
Machen wir uns doch nichts vor: In der Praxis führte dies dazu, dass Lehrerinnen und Lehrer oft bessere Noten als angemessen verteilten, damit die Arbeit eben nicht neu geschrieben werden musste. Eine Verweigerungshaltung von Schülerinnen und Schülern und das Absinken des allgemeinen Qualitätsniveaus an den Schulen wurden durch diese Durchschnittsorientierung der Notengebung erheblich befördert. Notengebung darf sich nicht an der zufälligen Zusammensetzung einer Klasse orientieren, sondern muss abstrakt die Anforderungen definieren, an denen die Schülerleistung einheitlich gemessen werden kann. Frau Beer, gefördert wird individuell, Leistungen werden objektiv gemessen. So ist das nun einmal im richtigen Leben, und so ist es auch richtig.
Mit der Streichung dieses Erlasses wird außerdem die Position der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber den Schülerinnen und Schülern gestärkt. Eigenverantwortung auch in der Beurteilung und nicht Kontrolle ist hier das Schlüsselwort. Jede Lehrerin, jeder Lehrer muss die Verantwortung übertragen bekommen, die individuelle Leistung der Schülerin beziehungsweise des Schülers angemessen bewerten zu können. Nun entscheiden sie in eigener pädagogischer Verantwortung über die Verteilung von Noten, und das ist gut und richtig so. Aufgabe der Schulleitung sowie der Lehrerinnen und Lehrer muss es weiterhin bleiben, über angemessene Anforderungen in Klassenarbeiten zu sprechen und gemeinsam festzulegen, wie schulische Leistungen in einer Klasse verbessert werden können.
Meine Damen und Herren, durch die Aufhebung dieses Erlasses sehen wir unsere Politik zur Qualitätsverbesserung an Schulen bestätigt. Es gibt weniger Bürokratie, mehr Verantwortung des Einzelnen und eine objektivere Notengebung an unseren Schulen, die sich am tatsächlichen Output, an der Leistung orientiert und nicht an einer Größe: Ist es ein Drittel, das diese Leistung erbringt? – Das ist ein Zufallsprinzip, das wir nicht mittragen können und wollen. Es ist gut, dass wir diesen Antrag heute endlich versenken.
Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Sommer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das muss man sich einmal merken: Man erklimmt diesen Sprechraum, legt seine Hände auf das Pult und spricht so dies und das, was einem an subjektiven Gedanken gerade in den Kopf kommt, ob es zum Thema gehört oder nicht. Das finde ich schon bemerkenswert. Das ist eine Idee, wie wir demnächst unsere Debatten gestalten können.
Ich würde das nicht gerne weiter betreiben, sondern möchte noch einmal deutlich machen, dass Herr Hollstein die Begründung der Landesregierung sehr präzise dargelegt hat. Das, was Frau Pieper-von Heiden in dem Kontext – individuelle Erziehung, kein Schubladendenken – ergänzt hat, können wir genauso nachvollziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung. Dieser empfiehlt in der Drucksache 14/3425, den Antrag Drucksache 14/885 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Grüne angenommen und der Antrag abgelehnt.
10 Gründung der NRW.International GmbH: Parlamentarische Steuerungsfähigkeit durch ein Höchstmaß an Transparenz sichern und so das Parlament nicht außen vorlassen
Eine Beratung ist für heute nicht vorgesehen. Sie soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats, den Antrag Drucksache 14/3646 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie -federführend – sowie an den Hauptausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Sind Sie mit dieser Überweisung einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen worden.
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3620, den Gesetzentwurf Drucksache 14/3016 unverändert anzunehmen. Wenn Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchten, bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit Zustimmung aller Fraktion dieses Hauses angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert verabschiedet.
Eine Beratung hierzu ist heute nicht vorgesehen. Sie soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3643 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Innenausschuss und den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Gibt es gegen diese Überweisungsempfehlung Widerspruch? – Enthaltungen? – Dann ist sie mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
13 Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des Kontrollgremiums gemäß § 24 des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen
Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 14/3669. Wer dem zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.