Protokoll der Sitzung vom 07.02.2007

Wir kommen zu:

9 Keine Symbolpolitik zu Lasten schulischer Qualität: Drittelerlass erhalten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/885

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 14/3425

Der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Beer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Frau Ministerin, möchte ich es nicht versäumen, Ihnen meine Anerkennung dafür auszusprechen, dass Sie den Mut aufgebracht haben, sich zum ersten bildungspolitischen Symposium der Landesregierung am vergangenen Wochenende für Schwarz-Gelb ausgesprochen unbequeme Gäste eingeladen zu haben. Ich halte das in der Tat für keine Selbstverständlichkeit und gehe davon aus, dass der überwiegende Teil der Anwesenden im Saal gespannt war, welche Beiträge Rainer Domisch und Andreas Schleicher an diesem Tag leisten würden.

Die Aussagen waren eindeutig und klar. Der finnische Weg für eine international erfolgreiche Bildungsreform heißt: Innere und äußere Schulreform müssen zusammengehen, damit der Leitsatz aus Finnland „Kein Kind darf verlorengehen“ wirklich stimmt und eine Chance auf Verwirklichung hat.

Es funktioniert eben nicht, zu sagen: Jetzt machen wir erst einmal Unterrichtsentwicklung. Die Strukturfragen kommen, wenn überhaupt, erst später dran. – Rainer Domisch hat im Gegenteil deutlich gemacht, dass der Prozess erst dann richtig losgeht, wenn die Struktur einbezogen wird. Nur so wird die Selektionslogik in den Köpfen aufgebrochen und Kinder werden mit ihren Potentialen von Anfang an vorbehaltlos gefördert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Professor Schleicher hat in seinem beeindruckenden Vortrag, in dem er die Grundlagen für das systematische Gelingen individueller Förderung dargestellt hat, klargestellt, wie die OECD die Strukturfrage beurteilt. Ich zitiere:

„Wer daraus schließt, dass sich eine nachhaltige Verbesserung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit langfristig nur im Einklang mit einer Reform der Bildungsstrukturen erreichen lässt, der hat uns richtig verstanden.“

Das waren deutliche Worte.

Deutliche Worte gab es allerdings auch in Sachen Kopfnoten, und zwar für die 360 im Jahr und die 180 im Halbjahr. Das möchte ich gerne noch einmal anführen. Egal, wo die Ministerin versucht, Unterstützung für diese Fehlkonstruktion zu finden, holt sie sich einen Korb. So auch am vergangenen Samstag. Die Repräsentantin der Wirtschaft hat es gut auf den Punkt gebracht: Diese Art von Kopfnoten hat für sie keine Aussagekraft.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie sah sogar die Gefahr, dass sich damit eine fatale Kette von Bewerten, Beurteilen und Verurteilen bilden könnte.

Auch Professor Bos hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es richtig ist, Arbeits- und Sozialverhalten zu thematisieren, aber dass diese Kopfnoten wohl nicht das geeignete Instrument sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es war bezeichnend, dass der Realschulleiter, Herr Eder, auf die Frage der Moderatorin, was er sich vom Ministerpräsidenten und der Ministerin jetzt für die Schule wünschen würde, sagte, dass er nicht gezwungen werden wolle, diese Kopfnoten zu vergeben, sondern bei den in der Schule entwickelten Lernberichten bleiben können.

Frau Ministerin, sowohl Sie als auch der Ministerpräsident haben in Ihren Reden und damit in der Veranstaltung das heikle Thema insgesamt elegant umschiffen wollen. Das hat aber nicht geklappt. Sie haben zu dem, was Herr Eder vorge

tragen hat, nur freundlich genickt, und Herr Eder hat einen überwältigenden Applaus in der Versammlung bekommen. Das haben Sie sicherlich auch registriert.

Ich sage Ihnen, was Sie in der Tat machen sollten: Stellen Sie den Schulen frei, zwischen Berichten und Noten zu wählen, wenn Sie die Schulen ernst nehmen, die Sie gerade mit einem Gütesiegel für individuelle Förderung ausgezeichnet haben, und machen Sie es so, wie der Ministerpräsident, der die Schulen ermuntert hat. Er hat gesagt: Nicht fragen, machen! – Lassen Sie also die Schulen machen, wie sie das pädagogisch für richtig halten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber Sie haben es ja ganz anders geplant. Dieser Kopfnotenirrsinn geht ja offensichtlich noch weiter. Schon auf dem Abiturzeugnis 2008 sollen Kopfnoten auftauchen. Dabei müsste Ihnen doch klar sein, dass die Abiturnote die gesamte Qualifikationsphase berücksichtigt. Wollen Sie Lehrerinnen und Lehrer etwa dazu nötigen, rückwirkend Noten zu geben ohne Transparenz für Bewertungssituationen und ohne Verbesserungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler? Machen Sie sich schon jetzt auf die rechtlichen Widersprüche gefasst.

Aber daran sieht man einmal wieder, wie es die Landesregierung mit den Prinzipien der Leistungsbewertung und Benotung hält. Schülerinnen und Schüler sollen Noten hinnehmen, und kritische Fragen, wie die Note zusammengekommen ist, sind nicht vorgesehen. Mit dem schwarzgelben Schulgesetz wächst nämlich die Gefahr für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern, willkürliche Bewertungen zu erleiden, und der Beitrag der Lehrkraft zum Lernerfolg und Lernmisserfolg wird ausgeblendet.

Der Drittelerlass war ein Hilfsmittel, sich über die Ursachen von Leistungsdefiziten in der Lerngruppe Klarheit zu verschaffen und die notwendige Unterrichtsentwicklung oder die Haltungen von Schülerinnen und Schülern gezielt zu unterstützen und fördern zu können. Das hat das neue Schulgesetz vom Tisch gewischt. Was Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Expertinnen und Experten von Ihren Errungenschaften von Kopfnoten halten, ist am letzten Samstag deutlich geworden. Im Lande findet zurzeit eine Abstimmung mit den Füßen über das neue Schulgesetz statt.

(Ralf Witzel [FDP]: Reden Sie doch einmal zum Thema!)

Die Gesamtschulen boomen. Immer mehr Kommunen drängen darauf, Schulverbünde zu gründen. Sie wollen sich auf den Weg zu mehr Integration im System machen. Auf Ihrem eigenen Symposium ist klar geworden: Die Schulpolitik in NRW braucht eine Kehrtwende. Ich zitiere den Ministerpräsidenten: Nicht fragen. Machen.

Ich sage: Nicht fragen, vor allen Dingen nicht die FDP. Machen, was Herr Schleicher und Herr Domisch gesagt haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Hollstein das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war etwas überrascht, als ich Frau Beer zugehört habe. Sie haben über die Systemfrage, über Finnland, über Kopfnoten, über Berichts- oder Ziffernoten und über Schulverbünde gesprochen, aber erst nach drei oder vier Minuten habe ich zum ersten Mal etwas zum eigentlichen Thema, nämlich das Stichwort Drittelerlass gehört. Das verwundert mich auf der einen Seite, auf der anderen Seite ist das bezeichnend, denn die Aufhebung des Drittelerlasses ist eigentlich kein Problem mehr, es ist nicht mal mehr ein Thema.

De facto ist der Drittelerlass seit dem 19. Mai 2006 abgeschafft. Ich habe seitdem ungefähr 30 Schulbesuche gemacht. Das Thema Drittelerlass ist an keiner Stelle angesprochen, geschweige denn problematisiert worden. Die von Frau Schäfer Ende 2005 vermutete Klagewelle von Eltern zu diesem Thema ist zumindest nach meinem Kenntnisstand – darin stimmen Sie mir sicherlich zu – bislang ausgeblieben. Ich gehe davon aus, sie wird auch nicht mehr kommen.

Inhaltlich – Frau Beer, Sie erlauben sicherlich, dass wenigstens ich zum Thema spreche, wenn Sie es schon geschickt umgangen haben – könnte man sich möglicherweise ein einziges Argument zugunsten des Drittelerlasses durch den Kopf gehen lassen. Der Drittelerlass könnte ein Kontrollinstrument für den einzelnen Lehrer sein und ihn zur Selbstreflexion anregen. Das ist immer die Argumentation gewesen, die ich von Ihnen gehört habe. Aber dahinter steckt ein sehr eigenwilliges Lehrer- und Schülerbild.

Silvia Strubelt, die Verbindungslehrerin zur Landesschülervertretung und Lehrerin an einem Gymnasium in meinem Wahlkreis, hat Anfang Ju

ni 2006 in der „Neuen Westfälischen Zeitung“ gesagt: Zehnjährige Schüler, die nun einmal von ihrer Tagesform abhängig seien, würden in nordrhein-westfälischen Schulen regelrecht gequält, und das sei – so wörtlich – „grauenvoll“.

Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass Lehrer in Nordrhein-Westfalen Schüler quälen und dass das Schicksal von Schülern in NordrheinWestfalen grauenvoll ist.

Die für uns überwiegenden Nachteile und Probleme des Drittelerlasses sind eigentlich unübersehbar. Leistung kann nicht durch Quoten bestimmt werden. Die Gefahr der Nivellierung nach unten ist meines Erachtens unübersehbar und auch von Frau Schäfer zugegeben worden; ich verweise auf die „Rheinische Post“ vom 5. Dezember 2005.

Eine überflüssige Gängelung des Schulalltags und ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand sind mit dem Drittelerlass verbunden. Deswegen ist die Abschaffung des Drittelerlasses die konsequente Fortführung der CDU- und FDP-geführten Landespolitik. Es handelte sich um eine Ankündigung im Wahlprogramm und war sicherlich auch Teil unseres Wahlerfolges. Es ist im Koalitionsvertrag bestätigt, im Rahmen des neuen Schulgesetzes diskutiert und am 19. Mai 2006 konsequent umgesetzt worden, übrigens nicht einmal ein Jahr nach der Landtagswahl. Das ist konsequente und effiziente Reformpolitik im Sinne der Qualitätsverbesserung an den Schulen in unserem Land. Dafür steht die Koalition, dafür steht die Schulministerin.

Wir vertrauen unseren Lehrerinnen und Lehrern in ihrer pädagogischen Verantwortung. Wir setzen auf Eigenverantwortung und Professionalität an unseren Schulen. Wir stärken die individuelle Förderung und die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler. Das sind die Grundgedanken des modernen Schulgesetzes dieser Regierung. Das ist der Schlüssel für mehr Erfolg und bessere Bildung in Nordrhein-Westfalen. Und dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir mit Sicherheit keinen Drittelerlass. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hollstein. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD die Kollegin Schäfer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste – es sind

nicht mehr so viele da! In der Tat ist über den Drittelerlass in der aktuellen Form die Zeit hinweggegangen. Er ist nämlich als Antrag von Bündnis 90/Die Grünen am 14. Dezember 2005 eingebracht worden. Am 31. Januar 2007 ist die Rechtsverordnung abschließend beraten und ihr bei unseren Gegenstimmen zugestimmt worden, und nun ist der Drittelerlass nicht mehr vorhanden.

Ich möchte für die SPD-Fraktion deutlich sagen, dass wir die Notengläubigkeit dieser schwarzgelben Landesregierung als sehr bedenklich empfinden. Das macht sich in der Tat an den Kopfnoten fest. 360 Kopfnoten für eine Klasse mit 30 Schülern in einem Jahr sind geradezu skandalös.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle aber auch betonen, warum wir uns für den Drittelerlass ausgesprochen haben. Wir haben darin ein Instrument der Qualitätssicherung gesehen. Es gab nämlich früher für den Schulleiter durchaus die Möglichkeit, im kollegialen Diskurs mit den Kollegen über Leistungsanforderung und Leistungsbeurteilung zu sprechen, wenn Auffälligkeiten in der Leistungsbeurteilung vorlagen.

Auffälligkeiten können entstehen, wenn eine Klasse faul ist. Dann hat man eine Auffälligkeit, über die man reden muss. Auffälligkeiten können aber auch entstehen, wenn der Lehrer Noten als Disziplinierungsinstrument einsetzt. Das kann dann durchaus zulasten von Schülerinnen und Schülern gehen. So etwas soll es auch schon gegeben haben.

Insofern war dieses Instrument wichtig im internen Diskurs, es ohne Verwaltungsaufwand in der Schule zu beraten und sich über die Beurteilung innerhalb eines Kollegiums mit der Schulleitung Gedanken zu machen. Das geht nun nicht mehr. Das bedauern wir, aber, wie gesagt, die Zeit ist darüber hinweggegangen.

Ich möchte aber noch einmal auf meinen Vorredner eingehen: Natürlich haben wir alle die Beratungen des Schulgesetzes verfolgen können. Sie haben leider nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass dies neben dem Hochschulfreiheitsgesetz eines der umstrittensten Gesetze der schwarzgelben Landesregierung überhaupt ist. In sieben Anhörungen haben Ihnen Wissenschaftler und Experten nachgewiesen,

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Wer hat die eigentlich beantragt?)