Kollege Schittges, es ist doch gelebte Schizophrenie, dass Sie in Krefeld gegen diese Landesregierung Front machen und sich hier unerkannt vom Acker machen wollen.
Wenn ich sehe, dass der geschätzte Kollege Wilp, Mitglied des Ausschusses für Kommunalpolitik, Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH, der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH ist – ich habe nicht die Zeit, die ganzen Aufsichtsratpositionen aufzuzählen –, dann kann doch so jemand nicht hingehen und vor Ort kommunale Interessen in kommunalen Unternehmen vertreten und hier die Augen zumachen!
Sie wissen, dass ich Dialoge mit Ihnen sehr schätze, und Widerspruch lassen Sie ja auch gerne zu. – Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, Herr Kollege Körfges, dass es gestern zwischen den niederrheinischen Fraktionsvorsitzenden der CDU und dem Minister für Finanzen und zahlreichen Kollegen der niederrheinischen Gruppe ein informatives Gespräch zu § 107 gab, das mehr als breite Zustimmung auch
Ich bin bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie gesprochen haben. Ich befürchte nur, dass die Ergebnisse nicht so sind, dass wir sie wohlwollend zur Kenntnis nehmen können, meine Damen und Herren.
Aber ich habe über den Kollegen Brakelmann noch etwas zu verlieren. Der Kollege aus der CDU-Fraktion ist Betriebsrat bei den Stadtwerken in Wuppertal und vertritt dort Arbeitnehmerinteressen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wie intensiv muss man in seiner Selbstwahrnehmung befangen sein, wenn man auf der einen Seite in Wuppertal sagt: „Lasst die Finger von unserem Unternehmen“, und sich auf der anderen Seite hier in die Büsche schlägt, wenn es tatsächlich darum geht, die Interessen der heimischen Unternehmen zu vertreten.
Ich kann Ihnen nur eins sagen: Das, was sich heute vor dem Landtagsgebäude ereignet hat, wäre nicht möglich, wenn es eine parteipolitisch organisierte Veranstaltung wäre. Da zeigen die Menschen zu Recht und mit guten Argumenten, unterstützt von vielen Politikerinnen und Politikern aus der CDU, Angst vor Ihrer Politik, meine Damen und Herren. Diese Angst teilen wir. Von daher stellen wir uns an die Seite der Betroffenen und werden für den Erhalt der Kommunalwirtschaft weiter fechten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Jäger, Herr Körfges, Herr Becker, die geschätzten Kollegen von der Opposition und derzeit allein die interessengesteuerten Stadtwerke haben scheinbar vergessen, dass die Haupteinnahmequelle des Staates zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben Steuern und Abgaben sind.
Diese belasten die Bürgerinnen und Bürger und auch die Unternehmen, den Mittelstand. Wenn sich die Gemeinden wirtschaftlich betätigen, so müssen sie immer Steuergelder in die Hand nehmen. Am Ende bezahlen sie sogar die Zeche. Das wissen auch Sie. Von der Staatsquote und dass jeder zweite Euro durch öffentliche Hände geht, will ich gar nicht reden. Das kennen Sie ja alles schon.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bürger tragen somit faktisch das Risiko. Das Gemeindewirtschaftsrecht verlangt deshalb seit seiner Einführung – und das war immer so –, dass ein wirtschaftliches Handeln nur dann erfolgen darf, wenn es der Gemeinschaft und somit dem dringenden öffentlichen Zweck dient und nicht allein Zweck die Gewinnerzielung ist.
Expansion, um Einnahmen der Stadtwerke zu steigern, war niemals öffentlicher Zweck und wird niemals dringender öffentlicher Zweck. Die Stadtwerke versuchen indes, diese Historie auszublenden und systematisch zu verschleiern, dass die Bereiche der Daseinsfürsorge überhaupt nicht von der Reform betroffen sind bzw. sich diese faktisch in diesem Tätigkeitsbereich gar nicht auswirkt.
Sämtliche Angstmacherei, die Schilderung von Horrorszenarien und die Verbreitung einer Endzeitstimmung – siehe die Demonstration draußen – sind abenteuerlich. Und die Regelung über den umfassenden Bestandsschutz würde sofort unter den Tisch fallen, weil man sich damit selber aushebeln würde. Faktisch führt die Wiedereinführung des Erfordernisses des dringenden öffentlichen Zwecks, das, Herr Jäger, Herr Körfges und Herr Becker, in Nordrhein-Westfalen seit 1952 bis zur GO-Reform von 1999 somit durchgehend über 40 Jahre lang galt, zu einer erhöhten Begründungshürde der jeweiligen Gemeinde. Sie muss sich verstärkt – und das wollen wir – selbst fragen, ob der mit der wirtschaftlichen Betätigung verfolgte Zweck tatsächlich so dringend ist, dass eine eigene wirtschaftliche Betätigung erforderlich ist.
Auch eine Subsidiaritätsklausel kennt die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen seit langer Zeit. Von 1952 bis 1994 war es neben dem Erfordernis des dringenden öffentlichen Zwecks notwendig, dass dieser durch andere Unternehmen nicht besser oder wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Diese sogenannte einfache Subsidiaritätsklausel wurde 1994 von der Vorgängerregierung gestrichen.
„Leere öffentliche Kassen lassen sich nicht dadurch füllen, dass die Verwaltungen den mittelständischen Unternehmen Aufträge wegnehmen.“
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Der Innenminister hat bereits einige Bundesländer genannt. Sie behaupten ja das Gegenteil, wir würden hier eine Regelung machen, die deutschlandweit einmalig ist. Ich wiederhole sie noch einmal ganz kurz:
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, RheinlandPfalz. Und, Herr Jäger, rufen Sie doch mal bitte in Mainz an! Rufen Sie doch dort die Staatskanzlei an. Da gab es viele Jahre sozialliberale Koalition. Die haben eine scharfe Regelung. Jetzt hat dort die SPD die absolute Mehrheit, und das Rad wird nicht zurückgedreht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was behauptet wird und ständig wiederholt wird, wird nicht dadurch richtig, dass man es wie eine tibetanische Gebetsmühle immer wieder in die Debatte bringt. Das ist nichts anderes als interessengeleitet. Ich kann das aus Ihrer Sicht, aus der Sicht der Opposition ja verstehen. – Vielen Dank.
Herr Biesenbach, Herr Engel, Herr Brockes, Herr Wolf, wenn ich Sie so höre, stelle ich mir die Frage, welch große Macht von der Fraktion der Grünen und von der Fraktion der SPD hier im Landtag ausgehen muss, dass quer durchs Land Ihre eigenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Resolutionen gegen Ihr Vorhaben schreiben, dass quer durchs Land ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dagegen protestieren, dass die Rednerinnen und
Redner, die heute hier bei der Demonstration angetreten sind, Ihrer Partei angehören und sie trotzdem sagen können, dass all die, die protestieren, irre- und fehlgeleitet seien. Ich glaube, so viel Macht haben wir nicht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Wahrheit in dem liegt, was Herr Brockes und Herr Engel gesagt haben und mit anderen Worten Herr Innenminister Wolf. Sie wollen „Privat vor Staat“ durchsetzen. Herr Brockes hat es den ordnungspolitischen Anspruch dieser Koalition genannt. Es interessiert Sie einen feuchten Kehricht, was mit den berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der öffentlichen Hand ist. Und es interessiert Sie auch – das ist aus dem Wortbeitrag von Herrn Engel ganz deutlich geworden – einen Kehricht, ob es Gewinne gibt, mit denen verlustbringende Bereiche der öffentlichen Hand quersubventioniert werden können. Da unterscheiden wir uns von Ihnen.
Wir wollen, dass die Gebühren, Beiträge und Entgelte in diesen Bereichen niedrig sind, Sie wollen das nicht. Sie wollen Gewinne für die Privaten und Verluste für die öffentliche Hand, für die Bürgerinnen und Bürger. Das unterscheidet uns, meine Damen und Herren.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Erstens werden wir über den Überweisungsantrag zu Drucksache 14/3837 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3837 an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform – federführend – und an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig überwiesen.
Zweitens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/3850. Die Antragstellerin hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer die
sem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das mit den Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.