Herr Abgeordneter Kuschke, ich kann Sie deshalb nicht verstehen, weil gerade dieser Gesetzentwurf dazu beitragen soll, dass wir im Hinblick auf künftige Entscheidungen, wie es mit der Abwasserbeseitigung weitergeht, sowie im Lichte des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen durch diesen Gesetzentwurf sowie später durch die Novellierung des Landeswassergesetzes in Nordrhein-Westfalen eine Regelung finden müssen, wie die Abwasserbeseitigungspflicht in NordrheinWestfalen konkret gelöst werden soll.
Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen noch einmal ausdrücklich für den Gesetzentwurf bedanken. Wenn der nicht eingebracht worden wäre, hätten wir in dieser Frage eine Schieflage gehabt. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass diese Schieflage beseitigt wird. Es hätte ansonsten eine große Unruhe gegeben.
Deswegen ist es notwendig, dass wir das auf eine vernünftige gesetzliche Basis stellen und damit Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Abwasserwirtschaft beeinflussen können. Bei der Anhörung und den weiteren Diskussionen werden wir das intensiv miteinander diskutieren können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir kommen zum Schluss der Beratungen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Die Abstimmung wird wie folgt vorgeschlagen: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/3846 – Neudruck – an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Danke für die einstimmige Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
10 Frauen in die Kommissionen, Beiräte, Verwaltungsräte und Aufsichtsräte – Landesgleichstellungsgesetz einhalten!
Ich eröffne die Beratung und erteile der antragstellenden Fraktion das Wort. Frau Abgeordnete Steffens hat sich dazu gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute den zweiten Antrag zum Frauentag. Das ist ein Antrag, der sich konkret mit dem beschäftigen soll, was hier in Nordrhein-Westfalen passiert. Wir haben seit Ende 1999 im Landesgleichstellungsgesetz festgeschrieben, dass auf Landesebene die geschlechterparitätische Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten innerhalb des Geltungsbereichs des Gleichstellungsgesetzes wirklich umbesetzt werden soll. „Soll“ heißt nach diesem Gleichstellungsgesetz „muss“, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, der eine Ausnahme begründen würde.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Abgeordnete Steffens, liebe Kollegin, Sie hatten gerade eine Jahreszahl genannt. Könnten Sie dem Hohen Haus noch einmal erklären, unter welcher Regierung dieses zukunftsweisende Gesetz damals, im Jahre 1999, beschlossen worden ist? Welche Koalition hatte das beschlossen?
Danke, Herr Groth. – Natürlich ist dieses Gesetz hier unter Rot-Grün auf den Weg gebracht worden. Ich will auch keinen Hehl daraus machen, dass es innerhalb der damaligen Konstellation mit unserem Koalitionspartner ein hartes Stück Arbeit war, dieses Gleichstellungsgesetz so umfassend hinzubekommen. Das war nicht mit den Frauen problematisch, sondern es gab natürlich den einen oder anderen innerhalb der Regierung, der damit arge Schwierigkeiten hatte, dass man ein
solches umfangreiches Gesetz umsetzt. Aber wir haben es damals gemeinsam doch ziemlich erfolgreich hinbekommen, die Gleichstellung so zu verankern.
Ich knüpfe an meine Ausführungen von eben an: „Soll“ heißt „muss“, es sei denn, es gibt einen zwingenden Grund. Schaut man sich an, wie im Moment die Gremien besetzt werden, kann man schon das eine oder andere Mal das Gefühl bekommen, dass dieses Soll mittlerweile anders verstanden wird, nämlich nicht mehr als Muss mit Ausnahme von Einzelfällen, sondern als Muss mit kontinuierlichen oder sehr häufigen Ausnahmen.
Deswegen haben wir damals auch festgeschrieben, dass regelmäßig alle drei Jahre ein Bericht dazu abgegeben werden soll, und zwar nicht nur ein Bericht, der auflistet, wie das alles umgesetzt worden ist, sondern ein Bericht darüber, was als Ausnahme mit welcher Begründung umgesetzt wird. Das haben wir damals natürlich auch unter Rot-Grün mit einem Entschließungsantrag festgelegt.
Jetzt sind wir wieder an dem Punkt, wo es in diesem Jahr den nächsten Bericht geben muss; die drei Jahre sind um. Dazu haben wir im Frauenausschuss diskutiert und vom Ministerium einen Bericht bekommen. Doch alles, was rüberkam, war, dass es offensichtlich keine konkretere Datenerhebung und Analyse gibt, sondern dass sich der Bericht auf einem Niveau bewegt, bei dem man nur aufgrund von Stichproben nur teilweise weiß, wie die Gremien wirklich besetzt sind. Es wird auch keine adäquate Berichterstattung darüber geben, welche Ausnahmen es in welchen Fällen gegeben hat.
Ich muss ganz ehrlich sagen – wir befinden uns im Jahr 2007 –: Dass es nicht möglich ist, mit der EDV, die ja vorhanden ist, eine Datenerhebung zu machen, aus der man klar erkennen kann, was wann wie im Kabinett und was wann wie in welchen Gremien besetzt wird, diese regelmäßig vorzulegen oder zumindest in einen Bericht einfließen zu lassen, das finde ich schon ziemlich hinterwäldlerisch.
Damit jetzt nicht auf die Vergangenheit verwiesen werden kann, ist unser Anliegen, einen Schritt nach vorne zu machen und zu sagen: Das Land geht mit gutem Beispiel voran. Wir wollen eine solche Berichterstattung ab sofort und kontinuierlich. Wir wollen einen jährlichen Bericht des Minis
ters zu diesem Bereich im Ausschuss für Frauenpolitik. Das kann man als festgeschriebenes, kontinuierliches Instrument im Ausschuss für Frauenpolitik verankern. Man kann das in der Staatskanzlei EDV-technisch ganz einfach arrangieren und die entsprechenden Punkte und Beschlüsse festhalten.
Was ist in der letzten Zeit passiert? Ich will nur ein Beispiel benennen, das gerade auch durch die Medien ging: die Besetzung der Kultur Ruhr GmbH. Es ist schon mehr als peinlich, wie dieses Gremium besetzt wird.
Heute Morgen ist von der CDU-Vertreterin gesagt worden: Wir tun doch alles, wir machen alles im Bereich Mädchenförderung, es ist doch alles ganz super. – Ich habe mir im Vorfeld unseres Antrags eine Liste erstellen lassen. Da sieht man, was es mit dem Vorbild des Landes auf sich hat. Der Landesbetrieb für ITDienstleistungen beispielsweise war ein wichtiger Bereich, in dem Frauen nach vorne kommen sollten. Aber da sind keine Frauen in der Leitung, da sind keine Frauen in der Abteilungsleitung, das ist ein reiner Männerladen.
Ich kann aber auch etliche andere Beispiele gerade in den klassischen Männerbereichen aufzählen – Landesbetriebe und anderes –, wo man anhand der Zahlen sieht: Die Frauen sind da nicht an der Spitze. – Das kann und das darf so nicht sein.
Vor allen Dingen darf es nicht sein, dass der Minister – wie gestern geschehen – in der Öffentlichkeit die DAX-Unternehmen geißelt, wie schrecklich das dort sei – diese Auffassung teile ich –, und nicht gleichzeitig sagt, wie wir hier im Land mit einem anderen Beispiel vorangehen können. Dieser Schritt muss kommen, Herr Minister. Das war bisher nicht der Fall.
Wir zeigen mit unserem Antrag ganz klar ein paar mögliche nächste Schritte auf. Ich bin natürlich mit der Überweisung einverstanden und würde mich freuen, wenn weitere von Ihnen sagen würden, wie man die Situation gerade auf Landesebene verbessern könnte. In diesem Sinne freue ich mich auf eine spannende und anregende Diskussion.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Verehrte Frau Steffens, ich habe natürlich ganz interessiert zugehört, was Sie hier vorgetragen haben. Ich komme auf Ihre Ausführungen später zurück, weil ich meine, dass davon einiges zurechtgerückt werden muss. Da waren einige Ungereimtheiten festzustellen.
Ich möchte zunächst einmal grundsätzlich etwas zu Ihrem heutigen Antrag sagen. Der Antrag lautet: „Frauen in die Kommissionen, Beiräte, Verwaltungsräte und Aufsichtsräte – Landesgleichstellungsgesetz einhalten!“ Das ist der Titel des Antrags, über den wir heute gemeinsam beraten. Reduziere ich Ihren Antrag auf die Überschrift, meine Damen und Herren, so kann ich nur sagen: Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das heißt, Frau Steffens: Wir brauchen mehr Frauen in den Kommissionen, wir brauchen mehr Frauen in den Beiräten, wir brauchen mehr Frauen in den Verwaltungsräten, wir brauchen mehr Frauen in den Aufsichtsräten.
Wir haben in der Tat – das darf ich auch einmal feststellen – hochqualifizierte, engagierte Frauen, Frauen, die diese Aufgaben auch wahrnehmen können. Dieses Potenzial, meine Damen und Herren, das dürfen wir nicht einfach ungenutzt liegen lassen.
Jetzt darf ich Ihnen allerdings eines sagen, meine Damen und Herren von den Grünen – freuen Sie sich nicht zu früh! –: Über den Weg dahin – darauf kommt es ja entscheidend an – sind wir uns ganz und gar nicht einig. Nach unserer Auffassung ist das Landesgleichstellungsgesetz, und zwar hier der § 12, grundsätzlich gut dafür geeignet, den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Gremien zu erhöhen. Die bestehende Quotierungsregelung bietet eine solide Basis, den Frauenanteil in den Gremien nachhaltig zu steigern. Die Maßnahmen der Landesregierung und auch der CDUFraktion und der FDP-Fraktion zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen werden nachhaltig, werden maßgeblich dazu beitragen, dass der Anteil an geeigneten Frauen hier auch ständig wächst.
Auch unter dem Aspekt der Gleichstellung ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen sinnvoll und zu begrüßen.
Ich darf Ihnen allerdings eines sagen, meine Damen und Herren: Was wir mit Sicherheit nicht brauchen, das ist der Aufbau von neuen bürokra
(Barbara Steffens [GRÜNE]: Wollen wir auch nicht! – Gerda Kieninger [SPD]: Wir wollen nur, dass die eingehalten werden, die es schon gibt!)
Ihre Forderung – die bringen Sie immer wieder – an die Landesregierung, sie müsse im Ausschuss für Frauenpolitik zukünftig jährlich über die Zusammensetzung, über die Nach- oder Wiederbesetzung von Gremien im Einflussbereich des Landes berichten – Prüfungsbericht usw. –,
Wir sind hier mit dem Ziel angetreten, die Frauenpolitik in diesem Lande zukunftsfest und praxisnah zu gestalten. Dafür stehen wir, und dafür setzen wir uns ein. Da brauchen wir nicht mehr Bürokratie. Wir brauchen Bürokratieabbau.
(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das ist nicht mehr Bürokratie! Eine Exceltabelle ist nicht mehr Bürokratie!)