Vielen Dank, Herr Minister. Ich würde mich mit Ihnen bei Gelegenheit gerne einmal über die Definition des Begriffs „sofort“ unterhalten.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/3853 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Innenausschuss federführend überwiesen wurde mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen soll. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses liegen Ihnen mit Drucksache 14/3711 vor, sodass wir jetzt zur Beratung kommen können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde ein Thema aus dem Bereich der Föderalismusreform. Wie Sie wissen, hat die Föderalismusreform dem Land einige neue Zuständigkeiten beschert, unter anderem die für das Beamtenrecht. Da wir der Auffassung sind, dass im Innenministerium sehr viele fleißige und mitdenkende Beamte sitzen, die sicher schon versuchen, dieses neue Recht in ein Landesrecht zu schreiben, und dafür die Vorarbeiten laufen, weisen wir mit unserem Antrag auf einen für uns nicht unwesentlichen Punkt hin, der dann, bitte schön, auch in dieses Gesetz integriert wird.
Es geht um die Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften mit verheirateten Beamtinnen und Beamten. Wir haben das, was wir in der letzten Legislaturperiode landesrechtlich machen konnten, bereits in das Beamtenrecht übernommen. Jetzt geht es aber darum, auch bislang bundesrechtliche Zuständigkeiten und Kompetenzen in Landesrecht zu übernehmen. Als Beispiel will ich insbesondere die Hinterbliebenenversorgung herausgreifen.
Meine Damen und Herren, hier im Haus hat das für uns selbst im Abgeordnetengesetz Berücksichtigung gefunden. Wenn wir hier in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden die Hinterbliebenen berücksichtigt. Was für uns als Abgeordnete im Landtag recht und billig ist, sollte den Beamtinnen und Beamten des Landes nicht verwehrt bleiben.
Im federführenden Innenausschuss wurden der Vertreter der FDP, Herr Engel, aber auch Herr Kruse von der CDU etwas deutlicher: Man sei vom Grundsatz her nicht dagegen. Herr Engel wies darauf hin, dass die FDP es im Parteiprogramm stehen habe, auch im Koalitionsvertrag gebe es entsprechende Passagen. Ich nehme an, dass Sie das dort hineinverhandelt haben.
Das ist alles sehr löblich. Im Innenausschuss fanden sich dann aber außer ein paar warmen Worten nur die Forderungen nach einem Gesamtkonzept wieder. Nun ja, Herr Engel, Sie müssen schon sagen, ob Sie dafür oder dagegen sind.
Ich habe damals angeboten: Wenn es eine solch große Bereitschaft gibt, das in ein Gesamtkonzept zu übernehmen, könnten wir unseren Antrag zurückziehen, sofern die Koalitionsfraktionen und der Innenminister hier und heute sagen: Jawohl, dieses Anliegen werden wir beim Gesetz berücksichtigen.
Dieses Angebot kam vom Innenminister nicht. Insofern müssen wir uns weiterhin darum sorgen, dass die Rechte der eingetragenen Partnerschaften im Beamtenrecht unseres Landes nicht berücksichtigt werden.
Deswegen halten wir den Antrag auch aufrecht. Leider gab es außer ein paar Worten nichts Verbindliches von den Koalitionsfraktionen. Deswegen hoffe ich, dass heute ein paar deutlichere Worte kommen, sodass diese Interessen wirklich Berücksichtigung finden, wenn wir die zusätzlichen Kompetenzen auf Landesebene erhalten.
Wir und Beamtinnen und Beamte, die sich an uns gewandt haben, würden hier und heute ein klares Wort sehr gut finden. Ich hoffe, dass das kommt. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Preuß das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage ist klar: Bundestag und Bundesrat haben die Föderalismusreform beschlossen. Die Rahmenkompetenz des Bundes für das Beamtenrecht wurde abgeschafft. Der Bund ist nun ausschließlich für die Bundesbeamten und die Länder für die Landesbeamten zuständig. Jedes Land wird nun sein Landesbeamtengesetz um die Bereiche Besol
Was nun das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes anbelangt, so hat es in NordrheinWestfalen mit Gesetz vom 3. Mai 2005 schon vor der Föderalismusreform Änderungen beispielsweise in der Gemeindeordnung und im Landesbeamtengesetz gegeben, sodass die Gleichstellung grundsätzlich hergestellt war.
Hier sind Regelungen wie der Familienzuschlag, die Hinterbliebenenversorgung und dergleichen angesprochen worden, für die der Bund bis zur Föderalismusreform im September 2006 zuständig war. Wir wollen jetzt nicht anfangen, Einzelfälle in die Landesgesetzgebung zu transformieren. Eine so umfassende Änderung des Grundgesetzes hat eine andere Umsetzung verdient. Wir wollen keine Schnellschüsse, sondern Sorgfalt, denn wir haben schon zu oft gesehen, wohin solche Schnellschüsse und handwerklichen Fehler führen können. Deshalb werden wir keine Gesetze im möglichen Bewusstsein beschließen, dass wir später wieder Korrekturen vornehmen können.
Das öffentliche Dienstrecht bedarf angesichts der Föderalismusreform eines ganzen Bündels von Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen im Bereich der Versorgung, der Besoldung und des allgemeinen Dienstrechts.
Dieses muss gut überlegt und bearbeitet und vor allem – was die Opposition in der Regierungszeit nie gelernt hat – im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Dazu gehört auch die Prüfung, ob und inwiefern die Konsequenzen, die sich aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes hinsichtlich der Gleichstellung ergeben, konkret im Dienstrecht des Landes geregelt werden müssen. Akuter Handlungsbedarf besteht zurzeit jedenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, wir wollen das Rad nicht zurückdrehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Realität. Aber wir werden Einzelfragen der Gesetzgebung zum öffentlichen Dienstrecht nicht aus dem Gesamtzusammenhang reißen. Ein Gesamtkonzept ist tatsächlich notwendig und wird zu gegebener Zeit erarbeitet. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. Sie meinten selbstverständlich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Preuß hat gerade gesprochen. Ich möchte jetzt nicht oberlehrerhaft klingen, aber doch darauf hinweisen, dass es sich um einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und nicht von der SPD handelt.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE] [an die CDU gewandt]: Dann können Sie ja vielleicht doch zustimmen! – Allgemeine Heiterkeit)
In Nordrhein-Westfalen gilt – das hat der Kollege Preuß bereits richtig ausgeführt – seit dem 3. Mai 2005 das Anpassungsgesetz des Landes an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes. Darin ist festgelegt, dass Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, beamtenrechtlich den verheirateten gleichgestellt sind. Eine vollständige Gleichstellung war jedoch bis zum damaligen Zeitpunkt rechtlich nicht möglich, da der Bereich der Beamtenbesoldung und der Beamtenversorgung seinerzeit noch in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes gestanden hat.
Mit der Föderalismusreform – in Kraft getreten am 1. Juli 2006 – sind die Gesetzgebungskompetenzen für das öffentliche Dienstrecht nahezu in Gänze auf die Länder übergegangen. Konkret geht es hier um Regelungen der Hinterbliebenenversorgung und den Familienzuschlag.
Aus Sicht meiner Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es selbstverständlich, dass die bestehenden Regelungslücken geschlossen und die von der seinerzeitigen rot-grünen Mehrheit auf den Weg gebrachte rechtliche Gleichstellung der Lebensformen vollendet werden muss. Daher werden wir von der SPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auch ausdrücklich zustimmen.
Lässt man die entsprechende Diskussion im Innenausschuss Revue passieren, stellt man fest: Es kam auch von den Mehrheitsfraktionen – Frau Düker hat es gerade angesprochen – kein grundsätzlicher Widerspruch. Der Kollege der FDP stand dem Antrag im Prinzip durchaus positiv gegenüber. Von der CDU, namentlich von Herrn Kruse, wurde ebenfalls keine grundsätzliche Kritik geäußert. Das konnte er auch schlecht tun, wenn man bedenkt, dass der Entwurf für ein neues CDU-Grundsatzprogramm die Anerkennung eingetragener Partnerschaften ausdrücklich vorsieht.
Lange, jüngst kritisiert hat – offenbar doch schwer damit, daraus auch die rechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
Meine Damen, meine Herren von der Union, Sie haben nun die Gelegenheit, zu beweisen, dass Ihr Parteikollege Unrecht hat. Aber die Hoffnung meiner Fraktion, hier im Sinne der verpartnerten Beamtinnen und Beamten rasch zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, ist leider recht gering.
Beide Regierungsfraktionen, also FDP und CDU, haben im Innenausschuss darauf hingewiesen, dass sie erst ein Gesamtkonzept erarbeiten wollen. Sie haben den Antrag deshalb abgelehnt. Herr Preuß hat sich bis jetzt nicht dazu geäußert, ob solche Regelungen in ein Gesamtkonzept mit einfließen werden. Ich gehe davon aus, dass auch der Minister, der den zuständigen Innenminister hier gleich vertreten wird, dazu keine endgültigen Ausführungen machen wird.
Ferner wurde im Innenausschuss von den Kollegen von CDU und FDP vorgetragen, dass auch die Hinterbliebenenversorgung neu geregelt werden muss. Da frage ich mich, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Haben Sie den Antrag der Grünen überhaupt gelesen? Bereits im ersten Absatz wird die Regelung der Hinterbliebenenversorgung ausdrücklich eingefordert.
Was, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, hindert uns jetzt daran, eine entsprechende Regelung auf Basis des vorliegenden Antrags auf den Weg zu bringen? Da kommt mir ein bisschen der Verdacht auf, als wenn die Angelegenheit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden sollte. Das lehnen wir ausdrücklich ab.
Die Gründe für die ablehnende Haltung von CDU und FDP, insbesondere von der CDU, sind möglicherweise im allgemeinpolitischen Bereich zu suchen. Die beamtenrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften ist über die Sachfrage hinaus sicherlich ein Stück Symbolpolitik.
In den letzten Wochen sind bei mir im schwarzen Sauerland Meldungen durch die Presse gegangen, dass der konservative Flügel der CDU mit der Politik des selbst ernannten Arbeiterführers Rüttgers äußerst unzufrieden sei. Friedrich Merz hat seinen Entschluss, nicht mehr als Bundestagskandidat anzutreten, ausdrücklich auch mit der Politik der Landesregierung begründet. Meldungen, die CDU würde sich für die Gleichstellung von Homosexuellen einsetzen, würden den Unmut an der konservativen Basis wohl weiter verstärken. Vor diesem Hintergrund scheint die Zustimmung der CDU zu einer rechtlichen Gleich
stellung von eingetragenen Partnerschaften zumindest zum jetzigen Zeitpunkt wohl mehr ein Lippenbekenntnis zu sein.
Ich appelliere daher an Sie: Beweisen Sie den Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen das Gegenteil! Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag der Grünen zu! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Engel das Wort.