„Besorgniserregend ist das Risikoverhalten deutscher Jugendlicher. Hier liegt Deutschland vor Großbritannien auf dem vorletzten Platz. Hauptgrund ist das Rauchen. Etwa jeder zehnte 15-Jährige in den Industrieländern raucht mindestens einmal pro Woche. In Deutschland sind es sogar mehr als 16 % – trauriger Spitzenplatz, in keinem anderen Land rauchen so viele junge Menschen.“
Gleiches gilt übrigens auch beim Alkoholkonsum. Auch hier geben 16 % der Kinder und Jugendlichen zwischen elf und 15 Jahren an, zweimal oder öfter betrunken gewesen zu sein. Das ist allerdings ein ganz anderes Thema, das auch mit Sucht und mit Gesundheitspolitik zu tun hat, aber heute nicht Gegenstand der Debatte ist.
Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen, aber auch der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat die SPD-Fraktion veranlasst, dieses Artikelgesetz zu schreiben, in ihren Reihen zu beraten und heute hier erstmals zur Debatte zu stellen. Wir haben uns für diese Form des Gesetzentwurfes entschieden, weil wir durch die Föderalismusreform auch für das Gaststättengesetz zuständig sind und so alle Passivrauchschutzgesetze unter einem Dach vereinen.
Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist von allen von den Ländern bisher vorgelegten Entwürfen der weitestgehende und eignet sich bei positiver Verabschiedung als Vorbild für die anderen 15 Bundesländer.
dass sie Ihnen die Arbeit abgenommen hat, einen eigenen Entwurf vorzulegen. Das haben wir gern getan, weil die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger für uns ein wichtiges Anliegen ist.
„Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens sowie der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“
Hier fordern wir ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Gebäudeteilen, die von Landesbehörden genutzt werden. Gleiches gilt für alle Dienststellen und Einrichtungen der Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften. Konse
quent fordern wir auch, dass mit Mitteln des Landes finanzierte Einrichtungen regelmäßig aufgefordert werden, Rauchverbote einzurichten.
Ebenfalls soll ein generelles Rauchverbot in allen Kitas, Horten, schlicht in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden, desgleichen in Krankenhäusern und allen anderen Einrichtungen oder Institutionen des Gesundheitswesens, in allen Bildungseinrichtungen, in Einrichtungen der Altenpflege und in Einrichtungen für Behinderte.
Selbstverständlich gilt dort, wo der öffentliche Raum den privaten ersetzt – will sagen: dort, wo Menschen tagein, tagaus leben, weil sie straffällig geworden sind bzw. weil sie in geschlossenen Anstalten der Forensik oder der Psychiatrie untergebracht sind –,die dort lebenden Menschen in den von ihnen genutzten Räumen rauchen dürfen.
Wenn es dort zur Mehrfachbelegung der Räume kommt, dann achten die Einrichtungsleiter und Einrichtungsleiterinnen selbstverständlich darauf, dass Raucher mit Rauchern ein Zimmer, eine Zelle teilen. Gleiches gilt für die Palliativmedizin. Menschen, die dem Tode näher sind als dem Leben, werden wir nicht daran hindern, ihre Zigarette, Pfeife oder Zigarre zu rauchen. Das sind Ausnahmen, die durch Ausführungsverordnungen geregelt werden können und die teilweise medizinisch geboten sind oder mit Menschenwürde zu tun haben.
Wir werden niemanden zwingen, nicht zu rauchen. Wir werden aber den Nichtraucher vor dem Passivrauchen schützen. Anders als bei anderen Süchten wie Alkohol, Drogen oder Tablettenabhängigkeit schadet der Rauch auch anderen, die einen Anspruch an den Staat auf Schutz haben.
Dazu gehören auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gaststättengewerbe. Wir wollen keine Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse. Der § 5 der Arbeitsstättenverordnung, der hier Ausnahmen zulässt, darf keine Anwendung finden.
Damit sind wir bei Artikel 2 „Gaststättengesetz“ unseres Entwurfes. Hier haben wir das bestehende Bundesgesetz weitestgehend übernommen. Die gravierenden Änderungen finden Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in den §§ 16, 22 und 25.
§ 16 regelt das Rauchverbot in allen Gaststätten ohne Unterschied zwischen Schank- oder Speisewirtschaft und gilt auch für Discos. Die Außengastronomie und den Ausschank in Festzelten haben wir herausgenommen. Die Außengastronomie ha
ben wir aufgrund der positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern vom Verbot ausgenommen. Auch der häufig geäußerte Diskussionsbeitrag, dass in den südlichen Ländern die Witterung diese Ausnahme auch ohne Probleme zulasse, lässt sich leicht entkräften. Auf der immer grünen Insel Irland gilt das Rauchverbot seit zwei Jahren – Irland ist so schön grün, weil es viel regnet – und trotzdem haben die Verantwortlichen einen strikten Nichtraucherschutz in ihren kleinen Eckkneipen durchgesetzt. Die Kneipen sind noch genau voll wie vorher, und die Raucher stehen vor der Tür – auch bei Regen. Nach dem sonntäglichen Kirchgang im überwiegend katholischen Irland treffen sich nun ganze Familien – von Opa und Oma angefangen bis zum Kleinkind – im Pub. Die Umsätze sind nicht gesunken.
Die Festzelte haben wir ebenfalls ausgenommen, weil bei Brauchtumsfesten häufig Ehrenamtliche tätig sind und es sich nicht um eine ständige Veranstaltungsform handelt.
Im § 22 „Vereine und Gesellschaften“ fordern wir den Nichtraucherschutz genauso konsequent ein wie bei Gaststätten. Es gilt der § 16. In Absatz 4 wird die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit Gleichgesinnten in sogenannten Raucherclubs die Havanna oder handgerollte Puros in blauen Dunst aufgehen zu lassen.
§ 25 hat schon in der Presse seine Würdigung gefunden. Hier werden die Ordnungswidrigkeiten aufgezählt. Schlagzeilen wie „SPD bestraft Raucher mit 5.000 €“ machten die Runde. Wir haben da das geltende Bundesgesetz eins zu eins übernommen. Hier wie dort steht: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Drittens – das ist der entscheidende Punkt – gilt: Wenn Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben wird, heißt das, dass gegen den Jugendschutz verstoßen wird. Wenn das Verabreichen von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig gemacht wird, wenn Personen beschäftigt werden, deren Beschäftigung untersagt worden ist und wenn ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe betrieben wird: 5.000 € sind dann die Höchststrafe. Dazwischen ist alles drin.
Herr Minister, meine lieben nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen, liebe Raucherinnen und Raucher!
Sie sehen, unser Gesetzentwurf ist umfassend; er ist der weitestgehende in ganz Deutschland. Wir wollen alle Kinder und Jugendlichen vor dem Passivrauchen schützen, aber auch vor dem Nachahmen schlechter Vorbilder. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf das Einkommen aus ihrer Stellung als Kellnerin und Kellner, Ober und Sommelier, Koch und Köchin angewiesen sind, sollen den gleichen Gesundheitsschutz haben wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Republik.
Wir haben bei unserem Gesetz wohl an alles gedacht. Wenn wir dennoch etwas vergessen haben sollten, nehmen wir Ihre Verbesserungsvorschläge gerne auf. Strittige Punkte klären wir in einer öffentlichen Anhörung gemeinsam mit Ihnen und Expertinnen und Experten. Wir bitten Sie: Geben Sie sich einen Stoß; stimmen Sie zu! – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Meurer. Ich danke für die Einbringung. – Als nächstem Redner gebe ich dem Kollegen Henke für die Fraktion der CDU das Wort.
Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts lebte in Bückeburg der Gräflich Schaumburg-Lippische Leibarzt Bernhard Christoph Faust.
Bernhard Christoph Faust verfasste 1794 eine der ersten hygienischen Fibeln im Sinne der Aufklärung. Der Text ist eine frühe Form der heute im Internet verbreiteten Listen mit „Freequent Asked Questions“, der FAQ-Listen, und im ersten Teil, überschrieben „von der Gesundheit“, findet sich der damalige Kenntnisstand „vom Tobacke. So nannte man damals den Tabak. Das Kapitel ist kurz. Deswegen kann ich es Ihnen zitieren. Es umfasst drei Fragen:
Erstens. „Ist das Tobacksrauchen gut?“ Antwort: „Nein, es ist nicht gut; es geht vieler Speichel, der zur Verdauung so nöthig ist, verloren;
Zweitens: „Dürfen Kinder und junge Leute Toback rauchen?“ Antwort: „Nein; Kinder und junge Leute dürfen ganz und gar keinen Toback rauchen.“
Antwort: „Nein, es ist nicht gut; es verstopft die Nase durch welche der Mensch Athem schöpfen muß; der so wichtige Sinn des Geruchs geht verloren; und es ist unreinlich und schadet der Gesundheit sehr.“
Seit mehr als 210 Jahren predigen wir den Rauchern die Schädlichkeit des Tabaks. Ganz offen gesprochen: Nach diesen über 210 Jahren habe ich keine Hoffnung mehr, dass man die Raucher mit bloßen Appellen über die Beeinträchtigung ihrer eigenen Gesundheit
oder Wünschen an ihre Bereitschaft zur Rücksichtnahme gegenüber anderen dazu bringen kann, die Zwangsbequalmung von Nichtrauchern aufzugeben.
Selbst wenn wir noch 210 Jahre so weitermachen, der harte Kern der Rauchergemeinde hat jenseits von jeder Parteizugehörigkeit lange bewiesen, dass bloße Appelle nicht reichen, um einen zuverlässigen Schutz der Nichtraucher zu gewährleisten. Deshalb sind wir froh über den einstimmigen Beschluss des Nichtrauchergipfels der Gesundheitsminister. Der Beschluss beginnt wie folgt:
„Die Länder stimmen darin überein, dass zum Schutz der Bevölkerung vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens gesetzliche Regelungen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Gesetzgebungskompetenzen notwendig sind. Die Rechtsgrundlage für ein gesetzliches Rauchverbot als umfassender Nichtraucherschutz leitet sich aus den Aussagen des Grundgesetzes Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 zum Gesundheitsschutz ab.“
Mit diesem Beschluss hat die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am 23. Februar 2007 die Konferenz der Ministerpräsidenten am 22. März 2007 vorbereitet.
nun in der Hand der Ministerpräsidenten, die grundsätzliche Klarheit dieses Beschlusses aufzunehmen und endlich einem zuverlässigen Nichtraucherschutz in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen.
Wo der Bund – verehrte Kollegen von der SPD, da haben wir beide Aktien drin – die Kraft nicht aufgebracht hat, seine eigenen amtlichen Erkenntnisse in konsequentes Handeln umzusetzen, sind es jetzt die Ministerpräsidenten, die sich das historische Verdient erwerben können, jedes Jahr Tausende von Menschen vor dem Tod an den heute schlimmsten Schadstoffen in der Innenraumluft zu bewahren.
Schon in dem gemeinsamen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vom 7. November 2006 steht:
„Der Schutz von Nichtrauchern muss im Fokus der Gesundheitspolitik des Landes NordrheinWestfalen stehen. Daher wollen wir dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen alle Möglichkeiten nutzt, auf der Ebene seiner Landeskompetenzen einen zuverlässigen Schutz vor allem von Kindern, Jugendlichen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem Passivrauchen zu erreichen. Dabei kommen die Einrichtungen in Betracht, in denen das Land eigene Regelungskompetenzen hat.“