„Der Schutz von Nichtrauchern muss im Fokus der Gesundheitspolitik des Landes NordrheinWestfalen stehen. Daher wollen wir dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen alle Möglichkeiten nutzt, auf der Ebene seiner Landeskompetenzen einen zuverlässigen Schutz vor allem von Kindern, Jugendlichen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem Passivrauchen zu erreichen. Dabei kommen die Einrichtungen in Betracht, in denen das Land eigene Regelungskompetenzen hat.“
Angesichts der Bundesdiskussion, die im November 2006 noch lief, sind in dem Antrag insbesondere die Schulen, die Kindertagesstätten, die Krankenhäuser und Universitätskliniken explizit benannt. Der Antrag spricht sich weiter für einen wirksamen Nichtraucherschutz an den Hochschulen sowie in allen öffentlichen Einrichtungen aus.
„Wenn sich weitere Möglichkeiten des Nichtraucherschutzes für das Land NRW eröffnen, werden diese geprüft und zeitnah sowie unbürokratisch umgesetzt.“
Mit diesen Forderungen folgen CDU und FDP der Erkenntnis, dass Rauchen und Passivrauchen massive Schädigungen der menschlichen Gesundheit verursachen. Sie folgen der Erkenntnis, dass Rauchen die häufigste Einzelursache für Erkrankungen und Todesfälle in Deutschland ist. Sie folgen der Erkenntnis, dass starkes Rauchen die Lebenserwartung durchschnittlich um 12,3 % verkürzt. Das entspricht, je nach Geschlecht, acht bis zwölf Lebensjahre. Sie folgen der Erkenntnis, dass allein in Deutschland jährlich mehr als 110.000 Menschen an den direkten Folgen des
Rauchens sterben. Sie folgen der Erkenntnis, dass das Passivrauchen eine ähnliche Problematik birgt.
35 Millionen erwachsene Nichtraucher werden von den Rauchern heute gezwungen, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit unfreiwillig mitrauchen zu müssen. 3.000 Nichtraucher kostet diese Vergiftung jedes Jahr das Leben.
Ich will jetzt nicht auf die Zahlen zu den Ursachen eingehen, die die Epidemiologen Keil und Becher von der Universität Heidelberg präzise beziffert haben; darüber haben wir hier schon einmal gesprochen.
Ich will daran erinnern, dass das Deutsche Krebsforschungszentrum im Dezember 2005 festgestellt hat, dass Tabakrauch in Innenräumen keine Belästigung, sondern eine Gesundheitsgefährdung ist. Denn Passivrauch enthält Substanzen wie Blausäure, Ammoniak, Kohlenmonoxid, Benzol, Vinylchlorid, Arsen, Cadmium, Chrom, das radioaktive Isotop Polonium 210, die sämtlich die Gesundheit bereits in kleinsten Dosen schädigen und entscheidend zur Entstehung von Tumoren beitragen können. Deshalb wurde der Tabakrauch in die oberste von fünf Gefährdungsstufen gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe aufgenommen.
Tabakrauch ist der mit Abstand bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff und die führende Ursache von Luftverschmutzung in Innenräumen. Der volkswirtschaftliche Schaden des Rauchens in Deutschland, so die Universität Hamburg, liegt bei rund 52 Milliarden € jährlich.
Die CDU-Landtagsfraktion ist, wie die Kollegen der SPD-Fraktion es gesagt haben, nicht der Meinung, dass man das Rauchen verbieten soll. Aber angesichts der schädlichen und tausendfach tödlichen Folgen des Passivrauchens darf niemand unfreiwillig dazu gezwungen werden, sich durch das Inhalieren fremden Qualms selbst schädigen zu müssen. Die Zeiten, als die Zwangsbequalmung von Nichtrauchern bloß eine Frage des guten Geschmacks, der Höflichkeit und der Kinderstube war, sind vorbei.
Tabakqualm ist nicht nur lästig, Tabakqualm ist gesundheitsschädlich, Tabakqualm ist giftig. Deshalb hat niemand ein Recht dazu, seine Mitmenschen zur Befriedigung der eigenen Lust am Rauchen durch aufgezwungenen Qualm zu vergiften. Es ist ja auch nicht gestattet, anderen in ihr Bier zu pinkeln.
rinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie zuverlässig vor fremdem Tabakqualm zu schützen. Ich bin überzeugt davon, dass ein konsequentes Rauchverbot der Gastronomie nicht schadet, sondern nützt, weil man endlich auch als Nichtraucher wieder Lokale aufsuchen kann, bei denen man bisher nicht weiß, ob dort vielleicht geraucht wird oder nicht.
Deswegen unterstützen wir den Appell der Gesundheitsminister der Länder an die Bundesregierung, rückhaltlos den Arbeitnehmerschutz in der Gastronomie durch entsprechende Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung des Bundes zu gewährleisten.
Ich freue mich, dass mit den Anträgen der Fraktionen von CDU und FDP, der Grünen und der SPD nun aus allen Fraktionen parlamentarische Initiativen vorliegen, die in die gleiche Richtung weisen.
Ich begrüße ausdrücklich die Übereinstimmung in allen Anträgen, dass auch Gaststätten vom Rauchverbot nicht ausgenommen werden dürfen. Ich habe auch noch nicht begriffen, worin die Logik von Raucherräumen oder sogar Rauchergaststätten liegen soll, wenn man Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Raucherräumen und Rauchergaststätten zwangsbequalmen würde.
Ich bin allerdings schon der Meinung, dass auch nach der Föderalismusreform, Frau Meurer, natürlich der Bund die Zuständigkeit für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsstätten hat.
Es gibt eine Arbeitsstättenverordnung. Mit ihr hat der Bund auch nach der Föderalismusreform die Möglichkeit, wenn sich der starke Raucher Müntefering dazu überwindet, an dieser Stelle auch den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sicherzustellen.
Lassen Sie mich auch sagen: Viel wichtiger als die Frage, ob es in der Gastronomie einzelne Ausnahmen gibt oder nicht, ist die Suche nach Lösungen dort, wo Menschen ihr Leben nicht mehr in der eigenen Wohnung verbringen können, sondern zeitweise oder auf Dauer in Einrichtungen ziehen müssen.
In solchen Fällen ist es nicht in Ordnung, schematisch zu agieren, zum Beispiel gegenüber den schon erwähnten todgeweihten Patienten auf einer Palliativstation. Einem abhängigen Raucher in den letzten vier Wochen seines Lebens eine Raucherentwöhnung aufzunötigen, wäre auch für mich kein Ausdruck vernünftiger Verhältnismäßigkeit der Mittel, sondern ein Zeichen mangelnder Barmherzigkeit. Ähnliche Beispiele fallen mir für den Justizvollzug, für die Wohnbereiche in Alten- und Pflegeheimen, für den Maßregelvollzug oder für die Wohnheime für Menschen mit Behinderung ein. Eine Abtrennung von Raucherzonen in solchen Einrichtungen scheint mir jedenfalls wichtiger als der Einsatz für getrennte Raucherräume in Restaurants.
Ich will auch sagen, dass ich keinen Widerspruch zwischen der Ausweitung des Schutzes vor Passivrauchen und dem Anspruch auf Liberalität und soziale Verantwortung sehe. Liberalität heißt, Menschen davor zu schützen, sich auf fremdes Geheiß schädigen zu müssen. Freiheit bedeutet, nicht gezwungen zu werden, sich einem Giftstoff exponieren zu müssen, der leicht vermieden werden kann.
Deswegen finde ich an dieser Stelle auch die Diskussion interessant, die auf uns zukommt. Der Überweisung des Gesetzentwurfs der SPD stimmen wir ebenso zu, wie wir das bei anderen Anträgen zum gleichen Thema im August und im November vorigen Jahres getan haben.
Von der Landesregierung erwarten wir alsbald die Vorlage eines umfassenden Nichtraucherschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen, das den einstimmigen Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz folgt. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Henke, ich fand diesen Zwischenruf gerade ziemlich passend. Wovon wollten Sie uns gerade überzeugen? Ihr Redebeitrag hat in einem Teil ganz umfassend die Gefährlichkeit des Rauchens erklärt; dabei haben wir absolute Übereinstimmung.
In einem anderen Teil wurde er zu einem Eiertanz ohnegleichen. Ich hatte nämlich das Gefühl, Sie wollen irgendwie erklären, warum die Arbeitnehmerinnen in den Gaststätten trotzdem diesen tödlichen Gefahren ausgesetzt werden können und warum die anderen das nicht dürfen. Da haben Sie ziemlich herumgeeiert. Sagen Sie doch einfach ganz ehrlich: Wir bekommen nicht hin, was wir eigentlich wollen, weil wir die FDP als Koalitionspartner haben. Das ist besser, als herumzueiern. Das fände ich konsequent.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. Ich fände auch eine Lösung galanter und richtig, bei der man sagt: Man macht das über die Bundesebene und regelt dort Arbeitsschutz und Arbeitsrecht. Ich finde, das wäre der richtige Weg.
Ich fände es ganz klasse, wenn Sie direkt eine Bundesratsinitiative gemeinsam mit uns allen machten. Ich wäre dabei. Die SPD würde sicherlich auch mitmachen; ich sehe Kopfnicken. Lassen Sie uns gleich im Anschluss an die Debatte hinsetzen. Wir schreiben eine Bundesratsinitiative. Herr Laumann bringt es im Bundesrat ein. Es gibt dann eine flächendeckende Übereinstimmung: super! Wir bekommen es dann angeschoben.
Wenn es im Bund auf der Strecke bleibt, können wir immer noch sagen: Wir haben alles getan. Aber ich finde es einfach verlogen zu sagen: Ich finde es im Bund klasse, weil ich dann nicht sagen muss, dass die FDP nicht mitmachen will. – Sagen Sie den Leuten, dass Sie in der Koalition kuschen, anstatt die Nichtraucher und Nichtraucherinnen zu schützen.
Ich schaue mir den Gesetzentwurf an, der auf dem Tisch liegt. Ich fände, die Bundesebene wäre die bessere Lösung. Die zweitbeste Lösung ist, eine nordrhein-westfälische Lösung zu schaffen. Wir haben schon im August letzten Jahres den ersten Antrag als erste Fraktion eingebracht. Dabei haben wir ganz klar gesagt: Wir wollen eine Lösung in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen eine Initiative ergreifen. Ich finde gut, dass jetzt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. Ich finde, es ist eine ziemlich peinliche Veranstaltung, wenn Sie zu erklären versuchen, welche Ausnahmen nicht im SPD-Antrag stehen. Wir haben doch schon alle gemeinsam darüber geredet, dass genau das die Bereiche sind, die ausgenommen werden sollen. Niemand in diesem Parlament hat
jemals gesagt, dass er für Hospize oder für andere Bereiche keine Ausnahme will. Genau das ist an allen Stellen genannt worden.
Auch dazu ein Angebot an Sie: Wir haben uns schon einmal die Mühe gemacht, genau die von Ihnen aufgezählten Bereiche als Änderungsantrag für § 3 des SPD-Antrags aufzuschreiben, wo man die Bereiche der Altenpflege, der Behinderten, der forensischen Einrichtungen, der Strafvollzugseinrichtungen und der Hospize ebenso wie Einrichtungen für Obdachlose, die Sie eben nicht aufgezählt haben, ausnehmen würde, und zwar da, wo die Räume privat genutzt werden und wo man aber noch für die Forensik oder für den Strafvollzug einen zweiten Raum braucht, zumal man es wahrscheinlich nicht schafft, immer Nichtraucherinnen und Nichtraucher in eine Zelle oder in einem Wohnraum unterzubringen. Für diese Bereiche sollte es auch eine Ausnahmeregelung geben. Dort kann man adäquat Gemeinschaftsräume als Raucherräume schaffen. Wir haben eine Formulierung für Sie. Herr Henke, wenn das Ihr einziges Problem ist, könnten Sie jetzt sagen, dass Sie dem Gesetzentwurf der SPD mit den Änderungen der Grünen zustimmen können.
Alles andere, was Sie veranstalten, ist einfach nur Augenwischerei. Sagen Sie besser ehrlich: Liebe Leute, erwarten Sie von CDU und FDP nicht, dass Nichtraucher und Nichtraucherinnen geschützt werden; wir tun es nämlich nicht. Wir verkünden nur, dass der Schutz uns wichtig ist. Wir können Ihnen auch erklären, woran Sie sterben. Aber dass Sie sterben, daran werden wir nichts ändern. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon auffallend, für wie wichtig und ernsthaft die SPDFraktion die Einbringung dieses Gesetzentwurfs hält. Ich sehe weder den gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, noch den zuständigen Fraktionsvize, Herrn Schmeltzer.
(Britta Altenkamp [SPD]: Ich sitze hier! Ich bin die zuständige Fraktionsvize! Machen Sie sich mal schlau! Ich muss Ihrem Scheiß jetzt leider zuhören!)
Das ist schon bemerkenswert. Diese Debatte ist wichtig; es gibt bereits viele Erfolge, nämlich immer mehr freiwillig rauchfreie Gaststätten.