Protokoll der Sitzung vom 29.03.2007

Warum ist eine Gesetzesänderung erforderlich? – Die Verwendung des Jahresüberschusses der Wohnungsbauförderungsanstalt setzt eine Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes voraus. Denn das Vermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt ist gesetzlich zweckgebunden. Unbeschadet seiner Funktion als Haftungskapital der NRW.BANK ist es ausschließlich für die der Wohnungsbauförderungsanstalt obliegenden Aufgaben zu verwenden. Diese aufgabenbezogene Zweckbindung erstreckt sich nicht auf die Finanzierung des Grundstücksfonds oder seiner Maßnahmen.

Der Gesetzentwurf sieht jedoch keine Ausweitung des gesetzlichen Aufgabenkatalogs der Wohnungsbauförderungsanstalt um eine Zuschussförderung von Maßnahmen des Grundstücksfonds vor. Dafür gibt es zwei Gründe:

Zum einen wäre eine solche Zuschussförderung durch die Wohnungsbauförderungsanstalt nach § 21 Abs. 4 des Wohnungsbauförderungsgesetzes nur unter der Voraussetzung der Bereitstel

lung von Haushaltsmitteln zulässig, sodass keine Entlastung des Landeshaushalts einträte.

Zum anderen würde eine Zuschussförderung aus dem Vermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt ohne Bereitstellung von Haushaltsmitteln seine Werthaltigkeit negativ beeinflussen und seine Funktion als Haftungskapital der NRW.BANK gefährden.

Statt einer Ausweitung des gesetzlichen Aufgabenkatalogs soll daher wie schon bei der Übertragung der Zinsleistungen im Rahmen des Schuldendienstes gegenüber dem Bund der Jahresüberschuss der Wohnungsbauförderungsanstalt in Anspruch genommen werden.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend eine Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Hilser: Herr Hilser, vielleicht wissen Sie es nicht besser. Vielleicht können Sie es nicht besser wissen. Aber als wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, die immerhin die zweitgrößte Fraktion in diesem Haus ist, sollten Sie wissen, dass die Höhe des Landeswohnungsbauvermögens nicht, wie von Ihnen vorgetragen, etwa 900 Millionen € oder 980 Millionen € beträgt, sondern die Höhe des Landeswohnungsbauvermögens beträgt 18,6 Milliarden €. Herr Kollege, Sie haben sich um ein paar Milliarden Euro vertan. Bitte lesen Sie noch einmal nach und lassen sich aufklären, bevor Sie hier in diesem Hohen Hause das Wort zu einem solch komplizierten Thema ergreifen.

(Beifall von der CDU)

Noch etwas will ich an dieser Stelle gerne anschließen, weil auch das offensichtlich zu Missverständnissen gekommen ist: Es trifft in der Tat zu, dass Herr Gerlach auf eine entsprechende Frage im WFA-Ausschuss geantwortet hat, dass im Zusammenhang mit einer erhöhten Anerkennung des Vermögens der Wohnungsbauförderungsanstalt als Haftungskapital kein klassisches marktorientiertes Bewertungsverfahren intendiert sei, da ein solches Verfahren sehr aufwendig sei. Allerdings könne die BaFin ihrerseits durchaus ein Neubewertungsverfahren einleiten.

Nach dieser Sitzung des WFA-Ausschusses hat sich die Bankenaufsicht am 23.03. hierzu gegenüber der NRW.BANK geäußert. Es ist nun sicher, dass die BaFin kurzfristig eine Neubewertung des WFA-Vermögens veranlassen wird. Die Bankenaufsicht selbst wird den Gutachter bestimmen. Ich bin sicher, das Ergebnis wird sein: Als anerkennendes haftendes Eigenkapital, also als abgezinster Barwert, werden nicht die derzeit anerkannten

2 Milliarden € anerkannt, sondern ein deutlich höherer Betrag.

Herr Hilser, das zeigt, dass das, was Sie vorgetragen haben, Panikmache ist, oder dass das, was Sie vorgetragen haben, schlicht und einfach einer Fantasie entspringt, die auf keiner soliden Basis steht.

Darum noch einmal: Das haftende Eigenkapital und das Landeswohnungsbauvermögen werden auch durch diese Gesetzesänderung in keiner Weise angetastet. Das Gegenteil ist der Fall: Der abgezinste Barwert der Wohnungsbauförderungsanstalt, als haftendes Eigenkapital bei der NRW.BANK eingesetzt, wird – das werden wir in den nächsten Monaten erleben – weiter ansteigen. Das zeigt, dass wir mit diesem Landesvermögen solide umgehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Wittke. – Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3963, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2847 unverändert anzunehmen. Wer ist dafür? – Die Koalitionsfraktionen. – Wer ist dagegen? – SPD und Grüne. – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4056. Wer ist für diesen Antrag? – Die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zu:

16 Gesetz zur Regelung von Umweltinformationen im Lande Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2913

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/3941

zweite Lesung

Hierzu gibt es, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Verständigung darüber, dass heute keine Debatte geführt wird. Reden können gegebenenfalls zu Protokoll gegeben werden. (Siehe Anlage)

Wir stimmen über diesen Gesetzentwurf ab. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3941, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer ist für diese Empfehlung? – Die Koalitionsfraktionen und die SPD. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist diese Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen damit zu:

17 Keine Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen nach Sri Lanka

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4021

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort der Abgeordneten Frau Düker.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich darf darum bitten, dass die vorösterlichen Verabschiedungszeremonien bitte außerhalb unseres Saales stattfinden. Die, die weiter zuhören wollen, möchten das gerne in Ruhe tun. Ich wünsche denen, die den Saal jetzt verlassen, an dieser Stelle schon ein frohes Osterfest. Alle anderen bitte ich um Ruhe, damit Frau Düker jetzt das Wort nehmen kann. Bitte schön, Frau Düker.

Danke schön, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass es spät ist. Ich weiß, dass viele die Osterferien vor Augen haben. Und ich weiß auch, dass mich etliche gefragt haben, ob man diesen Punkt denn zu so später Stunde noch diskutieren müsste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, es muss sein, weil – da appelliere ich gerade auch an die Kollegen mit dem C im Parteinamen – es um humanitäre Belange von Menschen geht, die von Abschiebung in ein Land bedroht sind, in dem Bürgerkrieg herrscht. Dies ist Sri Lanka. Es ist ein sehr aktuelles Problem; denn, wie Sie den Nachrichten vielleicht entnommen haben, gab es erst gestern oder vorgestern Luftangriffe auf Colombo.

Meine Damen und Herren, ich mache das nicht, um Sie zu ärgern und Sie von Ihren wohlverdienten Ferien abzuhalten, sondern weil es mir ein Anliegen und ein Herzensthema ist, dass wir den Flüchtlingen hier in unserem Land Schutz gewähren und nicht in dieses Land abschieben. Darum geht es.

Nachdem der von Norwegen unterstützte Friedensprozess in Sri Lanka, mit dem viele Hoffnungen verknüpft waren, scheiterte, flammten die Feindschaften erneut auf. Inzwischen herrscht in Sri Lanka nichts anderes als Bürgerkrieg. Das Auswärtige Amt konstatiert in seinem Bericht vom 11. Dezember 2006, dass sich Sri Lanka seit Ende Juli 2006 – ich zitiere – „faktisch im Kriegszustand befindet“.

Ein weiteres Zitat vom Auswärtigen Amt:

„Die Auseinandersetzungen haben im zweiten Halbjahr 2006 zu einer neuen Welle der Gewalt, einer weitgehenden Verrohung der Sitten und zahlreichen Menschenrechtsverletzungen geführt. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht Tausende verzweifelter Vertriebener von einer Region in die andere flüchten müssen.“

Inzwischen gibt es nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Sri Lanka derzeit ungefähr 500.000 Binnenvertriebene. Die unberechenbare Sicherheitslage hat die humanitäre Situation im Land dramatisch verschlechtert.

Für diejenigen, die vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen seitens der einen Seite – der LTTE, der sogenannten Tigers of Tamil Eeleam – fliehen, gibt es faktisch keinen Schutz und keine realistische interne Fluchtalternative. Aber auch für diejenigen, die vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen der anderen Seite, der staatlichen Seite, fliehen, gibt es nach Einschätzung vom UNHCR keine Binnenfluchtalternative und keine wirklich sicheren Gebiete in dem Land. Hinzukommen eingeschränkte Reisemöglichkeiten, beispielsweise durch die Schließung von Straßen.

2006, meine Damen und Herren, wurden trotz dieser wieder aufflammenden Kämpfe und trotz einer sich dramatisch zuspitzenden Situation in diesem Land 39 Flüchtlinge aus Sri Lanka von Nordrhein-Westfalen nach Colombo abgeschoben. Nach Angaben des Ausländerzentralregisters leben in Nordrhein-Westfalen ungefähr 13.600 Flüchtlinge aus Sri Lanka.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten es für unverantwortlich, weitere Abschiebungen durchzuführen. Wir appellieren

mit unserem Antrag dringend und eindringlich an den Innenminister, diese Abschiebungen zu stoppen und sich auf der IMK-Ebene dafür einzusetzen, dass dies auch bundesweit nicht weiter passiert.

Ich weiß, Herr Minister Wolf, dass Sie nicht gerade der Minister sind, der sich mit humanitärer Politik und humanitären Gesten im Land besonders hervorgetan hat. Ich bitte Sie trotzdem, ein Zeichen zu setzen und diese Flüchtlinge nicht in diesen Bürgerkrieg abzuschieben. Da droht ihnen Gefahr, da droht ihnen eine humanitär katastrophale Lage, und da drohen diesen Menschen Menschenrechtsverletzungen. Das wissen wir. Handeln Sie! Schieben Sie nicht weiter ab! – Das ist unsere Bitte am heutigen Abend.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Kruse das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die antragstellende Fraktion verweist auf die sich dramatisch verschlechternde Sicherheitslage in Sri Lanka. Diese Einschätzung teilen wir. In der Tat gibt es Zustände, die uns alle mit Sorge erfüllen.

Ich bin allerdings sicher, dass die außerordentlich instabile Lage vom Auswärtigen Amt sehr sorgfältig beobachtet wird. Ausreisepflichtige Staatsangehörige aus Sri Lanka haben jederzeit die Möglichkeit, einen Asylerstantrag oder einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dem Schutzbedürfnis der Menschen ist damit Rechnung getragen.

Da ein unverzüglicher Abschiebestopp bzw. ein generelles Rückführverbot schwer zu realisieren ist, Frau Düker, plädiere ich dafür, plädiert die CDU-Fraktion dafür, dass in jedem Einzelfall durch das Bundesamt bzw. die Ausländerbehörde geprüft wird, ob Abschiebungshindernisse vorliegen. Der Antrag wird ja heute nicht abschließend abgestimmt. Der Überweisung des Antrags in den zuständigen Fachausschuss stimmen wir zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Kollege Peschkes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich mich kurz fassen,

aber wenn man diesen Antrag beraten will, muss man sich etwas mit der Lage in Sri Lanka auseinandersetzen.

Es gibt heftige Kämpfe zwischen der Regierung und der Rebellenorganisation LTTE. Ein Ende ist nicht absehbar. Das Friedensabkommen von 2002 besteht nur noch auf dem Papier. Faktisch – das hat Frau Düker zu Recht gesagt – befindet sich das Land in einem Kriegszustand. Das Auswärtige Amt rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Sri Lanka wegen der Gefährdungslage ab. Noch Anfang dieser Woche – wir haben es in den Nachrichten gehört – gab es zwei Anschläge, bei denen wieder einige Menschen ums Leben gekommen sind. Die Menschenrechte werden in Sri Lanka von beiden Seiten, von der Regierung und von der LTTE, mit Füßen getreten.

Das Leid der Zivilbevölkerung wächst von Tag zu Tag, zumal die Weiterführung zahlreicher Wiederaufbauprojekte nach dem Tsunami bedroht ist, falls die gewaltsamen Auseinandersetzungen nicht eingestellt werden. Das Bundesentwicklungshilfeministerium hat bereits im Oktober 2006 alle Neuzusagen zur Finanzierung von Entwicklungshilfeprojekten eingefroren, da deren Umsetzung angesichts der Sicherheitslage nicht garantiert ist.