Das Leid der Zivilbevölkerung wächst von Tag zu Tag, zumal die Weiterführung zahlreicher Wiederaufbauprojekte nach dem Tsunami bedroht ist, falls die gewaltsamen Auseinandersetzungen nicht eingestellt werden. Das Bundesentwicklungshilfeministerium hat bereits im Oktober 2006 alle Neuzusagen zur Finanzierung von Entwicklungshilfeprojekten eingefroren, da deren Umsetzung angesichts der Sicherheitslage nicht garantiert ist.
Wir können deshalb nur an die Bundesregierung den dringenden Appell richten, alles in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun, darauf hinzuwirken, dass die Konfliktparteien unter Leitung eines neutralen Vermittlers wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren, um zu einer politischen Lösung des Konfliktes zu gelangen.
Für uns in diesem Haus muss sich die konkrete Frage stellen, wie wir jenseits aller abstrakten Appelle den von den Kriegswirren auf Sri Lanka betroffenen Menschen unmittelbar und wirksam helfen können. Der Antrag der Grünen ist darauf die richtige Antwort: Wir dürfen aus NordrheinWestfalen keine Menschen aus Sri Lanka in ihre Heimat abschieben, solange die kriegerischen Auseinandersetzungen anhalten und eine tragfähige friedensstiftende Lösung nicht in Sicht ist.
Ebenso unterstützen wir auch den zweiten Teil des Antrages, dass sich die Landesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz für einen bundesweiten Abschiebestopp einsetzen soll. Wir haben seinerzeit für die Flüchtlinge aus dem Irak einen Abschiebestopp beschlossen. Ich denke, das sollten wir, da die Lage ähnlich ist und sich das Land im Kriegszustand befindet, auch für Sri Lanka tun. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation in Sri Lanka und leider nicht nur dort ist uns nicht allein ein politisches, sondern auch ein humanitäres Anliegen. Es gibt hinreichend Zahlen und Fakten – teilweise schon vorgetragen –, die belegen, dass sich der Zustand im Land, besonders im Norden und Osten des Landes, auf absehbare Zeit nicht verbessern wird. Es ist zu befürchten, dass sich die Lage möglicherweise sogar noch verschlimmern wird. Ein Waffenstillstand, wenn er denn von den Parteien eingehalten würde, wäre ein guter Schritt und ein Anfang, ist im Moment aber leider nicht ernsthaft zu erwarten. Im Land gibt es Zustände, die uns alle zur Besorgnis und zu einem vernünftigen humanitären Umgang mit dem Thema „Abschiebung in das Bürgerkriegsland“ ermahnen.
Wir können es selbstverständlich nicht ohne Weiteres hinnehmen und dulden, dass die bei uns lebenden ausreisepflichtigen Personen aus Sri Lanka – im Dezember 2006 waren dies 594 – durch eine Rückführung Gefahren ausgesetzt werden, wie sie leider in einem Bürgerkriegsland bestehen.
Gleichwohl ist ein generelles Rückführungsverbot ein nicht zu unterschätzendes Instrument politischen Handelns, welches gut überlegt und gewissenhaft eingesetzt werden sollte
Rückführungen unterliegen aber den Bestimmungen der Gesetze und finden nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen statt. Dazu gehört unter anderem neben den speziellen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, dass die Abschiebung tatsächlich möglich sein muss, weil zum Beispiel die Flughäfen geöffnet sind. Dies ist im Falle von Sri Lanka gegeben. Der Flughafen von Colombo ist geöffnet, und die Lage vor Ort wird vom Auswärtigen Amt stets sorgfältig beobachtet.
Weiterhin unterliegt ein Rückführungsstopp bis zu einer Dauer von sechs Monaten einem Konsultationsverfahren, auf das sich die Länder mit dem Bund geeinigt haben
und welches es hier natürlich auch zu beachten gilt. Bei einem Rückführungsstopp für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist sogar das BMI zu beteiligen.
Meine Damen und Herren, Sie dürfen davon ausgehen, dass jeder Einzelfall, jede geplante Rückführung strengen Überprüfungen auf ihre Erforderlichkeit und ihre Verhältnismäßigkeit unterliegen und bei Vorliegen von Hindernissen, die eine Rückführung als unvertretbar und unvereinbar mit unseren humanitären Grundsätzen erscheinen lassen, auch niemand abgeschoben wird. Diesem wird auch dadurch Rechnung getragen, dass die ausreisepflichtigen Personen diverse Hilfen in Anspruch nehmen können, um konkret ihren Fall prüfen zu lassen bzw. Asylanträge oder Asylfolgeanträge stellen zu können, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Mit einem Abschiebestopp allein ist es also nicht getan. Wir meinen aber, dass mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen und den Einzelfallprüfungen im Moment alles getan ist und der Lage und dem Schutzbedürfnis der ausreisepflichtigen Staatsbürger aus Sri Lanka Rechnung getragen wird. Bislang haben weder der Bund noch ein anderes Bundesland die Voraussetzungen für einen Abschiebestopp gesehen. Wir werden aber – das kann ich Ihnen versprechen – bei einer Verschärfung der Situation in dem Land und wenn auch das Auswärtige Amt zu der Erkenntnis kommt, dass die politische Lage weitere Rückführungen unter humanitären Gesichtspunkten nicht mehr gestattet, geeignete Maßnahmen ergreifen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Dr. Wolf jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass neuere Erkenntnisse eine unübersichtliche und angespannte Situation in Sri Lanka belegen. Das Auswärtige Amt hat das mehrfach bestätigt.
In einem Ad-hoc-Lagebericht vom 31. Januar 2007 führte das Auswärtige Amt ergänzend aus, dass in den Osten und auf die Jaffa-Halbinsel rückgeführte Personen zurzeit mit einer stark verschlechterten Sicherheitslage leben müssen. Das Thema Tamil Tigers ist angesprochen worden. Wir wissen, dass die Lage nicht einfach ist. Der
UNHCR empfiehlt in seiner Stellungnahme für Asylsuchende aus Sri Lanka, deren Anträge abgelehnt wurden, eine Neuprüfung im Lichte der neuen Umstände. Er fordert aber keinen generellen Abschiebestopp für alle ausreisepflichtigen Staatsangehörigen.
So haben sich bisher weder der Bund noch ein anderes Land dafür ausgesprochen. Wir beobachten natürlich die weitere Entwicklung. Es ist nur, wie Herr Kollege Engel es gerade vorgetragen hat, so, dass für einen Abschiebestopp bis zu sechs Monaten ein Konsultationsverfahren vonnöten ist und dass darüber hinaus sogar zwingend das Einvernehmen erforderlich ist. Die Bundesregierung befasst sich zurzeit auch mit einem entsprechenden Antrag auf Abschiebestopp.
Wir werden daher die weitere Behandlung auf Bundesebene abwarten. Wie bisher wird in jedem Fall durch das Bundesamt bzw. die Ausländerbehörde sorgfältig geprüft, ob zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse vorliegen. Den Betroffenen stehen die sonstigen rechtlichen Möglichkeiten offen. Ich denke, wir werden von der weiteren Entwicklung in diesem Lande abhängig machen, ob es in der nächsten Innenministerkonferenz erforderlich sein wird, sich mit der Lage erneut zu beschäftigen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Wolf. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Beratung geschlossen.
Die Abstimmung steht uns bevor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/4021 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
18 Gesetz über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst in NordrheinWestfalen
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs steht der Minister für Finanzen des Landes NordrheinWestfalen, Herr Dr. Linssen, bereit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält Regelungen zu zwei Aspekten. Zum einen ist eine Anpassung der Bezügezahlungen für Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vorgesehen. Zum anderen soll eine besondere Zulage bei den Berufsfeuerwehren eingeführt werden, die eine Vergütung für freiwillige Mehrarbeit im Schichtdienst ermöglicht.
Es ist im Übrigen das erste Gesetzesvorhaben, mit dem von der besoldungsrechtlichen Regelungskompetenz Gebrauch gemacht werden soll, die dem Land nach der letztjährigen Föderalismusreform auf dem Gebiet des Dienstrechts übertragen worden ist.
Mit der beabsichtigten Anpassung der Bezüge sollen unter Hinweis auf den generell bestehenden Anspruch der Beamtenschaft auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung Einmalzahlungen gewährt werden. Wir wollen damit im Grundsatz die Anpassungsstruktur der Tarifvereinbarungen übernehmen, die ebenfalls Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 für die Tarifbeschäftigten des Landes beinhaltet.
Konkret sind sozial gestaffelte Einmalzahlungen für 2006 beschränkt auf die unteren Besoldungsgruppen bis A 9 und ein einheitlicher Betrag für alle im Jahr 2007 vorgesehen. Die für das Jahr 2006 ausgewiesenen Beträge verstehen wir als soziale Komponente unserer Einmalzahlungsregelung. Wir haben sie bereits unter Vorbehalt im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung mit den Bezügen für den Monat Dezember 2006 ausbezahlt, um den für 2006 vorgesehenen Betrag den unteren Einkommensbeziehern zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Die von uns vorgeschlagenen Einmalzahlungen sind zugegebenermaßen keine üppigen Bezügeverbesserungen. Sie bleiben auch hinter den Tarifvereinbarungen zurück. Ich weiß aus einer Vielzahl von Schreiben der Beamten und ihrer Verbände, die mich erreicht haben, dass dies von
den Betroffenen als unzureichend empfunden wird. Sie kennen auch alle diese Briefe, die Sie bekommen haben. Im Zusammenhang mit der geplanten Diätenerhöhung sind sie Ihnen sicherlich in Erinnerung.
Persönlich kann ich dies durchaus nachvollziehen. Bei der Festlegung der Höhe der Einmalzahlung konnte die Landesregierung aber nicht nur die verständlichen Wünsche der Betroffenen berücksichtigen. Sie musste mindestens in gleicher Weise die angespannte Haushaltslage und den hohen Schuldenstand des Landes in den Blick nehmen. Dies lässt aus unserer Sicht höhere Einmalzahlungen nicht zu.
Die Landesregierung hat bereits bei der Übernahme der Regierungsverantwortung deutlich gemacht, dass die Rückführung der Neuverschuldung absolute Priorität hat. Auch die aktuellen Steuermehreinnahmen müssen deshalb zuallererst hierfür eingesetzt werden. Nur so wird es gelingen, insbesondere im Interesse der nachwachsenden Generation, wieder einen politischen Gestaltungsspielraum zu erreichen, der letztlich auch der Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamten zugute kommen wird.
Lassen Sie mich nun noch ein paar Ausführungen zum zweiten Aspekt des Gesetzentwurfs, der vorgesehenen Regelung für die Gewährung einer neuen Zulage im Bereich der Feuerwehr machen.
Aus vorausgegangenen Diskussionen hier im Landtag wissen Sie: Die Notwendigkeit hat sich ergeben durch die durch EU-Recht veranlasste Novellierung der nordrhein-westfälischen Arbeitszeitverordnung Feuerwehr zum 1. Januar 2007. Damit wurde die wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst von 54 auf 48 Stunden abgesenkt. Diese Neuregelung hat etliche Kommunen vor Schwierigkeiten gestellt, die sich ergebende Arbeitszeitlücke von sechs Stunden aufzufangen.
Über einen erhöhten Personaleinsatz oder andere Maßnahmen ist diese Lücke jedenfalls kurzfristig nicht immer zu schließen. Die neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr nutzt deshalb die Spielräume aus, die die EU-Richtlinie bietet. Sie lässt unter gewissen Voraussetzungen Individualvereinbarungen über eine höhere Regelarbeitszeit zu.
Nun sind die kommunalen Arbeitgeber gefordert, die Spielräume der Verordnung zu nutzen und in kreative Schichtmodelle umzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie von meinem Kabinettskollegen Dr. Wolf zugesagt, sollen die Kommunen bei der Umsetzung der neuen Ar
beitszeitregelungen unterstützt werden. Für einen befristeten Zeitraum soll ihnen mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet werden, einen finanziellen Anreiz zu bieten. Den Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten, die bereit sind, freiwillige Mehrarbeit über die 48 Stunden hinaus zu leisten, soll die Zahlung einer Zulage von bis zu 20 € je Schicht angeboten werden können. Diese gesonderte eigenständige Rechtsgrundlage ist erforderlich, da wegen der Freiwilligkeit der zu erbringenden Mehrarbeit auf die derzeit geltenden Regelungen zum Beispiel der Mehrarbeitsvergütungsverordnung nicht zurückgegriffen werden kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit zu später Stunde.