Protokoll der Sitzung vom 29.03.2007

Das können die Kommunen auf dieser Rechtsgrundlage nicht. Das können allenfalls die Kommunen, die nicht in der vorläufigen Haushaltswirtschaft und nicht im Haushaltssicherungskonzept sind. Das sind von den kreisfreien Städten nicht gerade sehr viele in diesem Land. Es ist eben nicht so, dass Sie den Kommunen damit eine Rechtsgrundlage schaffen. Das gilt für einen kleinen Teil; die anderen können es versuchen und schauen, ob die Kommunalaufsicht eingreift oder nicht. Dann sehen wir mal, und dann gucken wir mal.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist eine rheinische Lösung. Vielleicht würden Sie das so sehen, aber besonders rechtssicher kann das nicht sein. Der Hintergrund ist mir bekannt: Die Regelung soll flexibel sein. Nicht alle Kommunen handeln gleich und wollen auch gleich handeln. Das heißt, entweder machen Sie aus der Kann-Regelung eine Ist-Regelung. Damit ist dann

eine Schichtzulage zu zahlen, denn dann ist es eine Pflichtleistung. Dann haben die HSKKommunen auch Rechtssicherheit. Oder aber Sie nehmen die HSK-Kommunen und schaffen eine Sonderbefugnis.

Das muss man aber mit diesem Gesetzentwurf benennen. Ich weiß nicht, wie viele es sind, aber von den Städten sind, glaube ich, mehr als Dreiviertel in der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Die können dieses Gesetz in den Papierkorb werfen, wenn sie sich rechtstreu verhalten.

Aus meiner Sicht ist ebenfalls problematisch, dass es die Kommunen nach den Rückmeldungen an mich bis Ende 2009 nicht schaffen werden, das aufzuarbeiten, was ihnen an Personal fehlt, um die 48-Stundenwoche umzusetzen. Es befristet zu machen, damit die Kommunen die Gelegenheit haben, Leute auszubilden, das Defizit aufzuholen und bis dahin mit der Schichtzulage die 54Stundenwoche weiterzufahren, ist gut gemeint.

Aber das werden die nicht schaffen. Das sagen Ihnen alle Kommunen. Allein in der Stadt Düsseldorf wären 80 bis 100 Feuerwehrleute mehr erforderlich, wenn man von jetzt auf gleich auf eine 48Stundenwoche umstellen würde. Die müssen Sie erst einmal haben; die müssen Sie ausbilden.

Daher sagen auch die Kommunen ganz klar – die Stellungnahmen aus der Anhörung der Verbände liegen Ihnen vor –: Gebt uns etwas mehr Zeit bis mindestens 2010, wenn nicht bis 2012, damit wir das aufholen können.

Wir Grünen werden zu diesem Gesetzentwurf einige Anmerkungen machen, werden das im Ausschuss weiter vertiefen und hoffen auf die Kraft der Argumente. Vielleicht gibt es das noch bei uns.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Freimuth das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz der späten Stunde und der zahlreichen noch versammelten Kolleginnen und Kollegen

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wir hören aufmerk- sam zu! – Frank Sichau [SPD]: Wir sind da!)

ich finde es toll, dass wir überhaupt noch so viele in dieser Runde sind – geht es um ein sehr wichtiges Thema. Das ist bereits in den Wortbeiträgen der Kolleginnen und Kollegen, die vor mir

gesprochen haben, zum Ausdruck gekommen, wobei ich die Opposition ausdrücklich einschließe. Wie gehen wir in Nordrhein-Westfalen mit unseren Beamtinnen und Beamten um?

Es ist schon auf die leider immer noch desolate Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen hingewiesen worden, insbesondere auf den hohen Anteil der Personalausgaben am gesamten Landeshaushalt. Das will ich aber an dieser Stelle nicht vertiefen.

Wir haben die besondere Problematik, dass die Beamtinnen und Beamten stärker als der Tarifbereich im öffentlichen Dienst einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet haben. Das ist unstreitig anzuerkennen.

Wir befinden uns am Rande der Argumentation, das mit der Arbeitsplatzsicherheit weiter rechtfertigen zu können. Trotzdem muss man an dieser Stelle auch sagen: Wir haben auch aufgrund der Finanz- und Haushaltspolitik, die vor 2005 im Land Nordrhein-Westfalen betrieben worden ist, eine Haushaltssituation, die dringend eine Konsolidierung verlangt. Und bitte kommen Sie mir an dieser Stelle nicht wieder mit den wegbrechenden Steuereinnahmen der Jahre 2000 bis 2005.

(Zuruf von Frank Sichau [SPD])

Denn ein Großteil der Verschuldung wurde bereits in den Jahren zuvor von Ihnen aufgehäuft. Das Argument zählt nicht.

Im Übrigen sage ich ausdrücklich: Haushaltskonsolidierung müssen wir gemeinsam mit den Beamtinnen und Beamten des Landes NordrheinWestfalen tun, weil wir in ihnen gut qualifizierte und in weiten Teilen motivierte Mitarbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen haben.

In dem Gesetzentwurf finden Sie unter Punkt B „Lösung“, dass die Landesregierung 2006 und 2007 Einmalzahlungen an die Beamtinnen und Beamten ausschütten will. Dort finden Sie auch den Hinweis darauf, dass zumindest eine Sensibilität für die Forderungen der Beamtinnen und Beamten nach einer linearen Anpassung der Bezüge für die Beamten und Versorgungsempfänger ab dem Jahr 2008 vorhanden ist, und zwar trotz der Haushaltssituation.

Ich gebe unumwunden zu, dass ich sehr sorgsam die Haushaltsberatungen 2008 und die Eckdaten, die der Finanzminister zum Sommer 2007 vorlegen wird, daraufhin prüfen werde, welche Möglichkeiten es gibt, für die Beamtinnen und Beamten eine angemessene lineare Anpassung der Bezüge zu realisieren.

Meine Damen und Herren, auch wenn die Beamtinnen und Beamten möglicherweise mit dieser Regelung nicht zufrieden sein können, ist es ein wenig besser als nichts.

Einige letzte Bemerkungen zum Schluss: Ich bin der Kollegin Düker an einer Stelle dankbar, weil ich glaube, dass wir in Tat mit großer Sensibilität an die Frage der Zulagenzahlungen für die Feuerwehrleute in den Kommunen herangehen müssen, die sich im Haushaltssicherungskonzept befinden. Ich möchte, dass wir im weiteren Beratungsverfahren diesen Aspekt vertiefen und zu einer zufriedenstellenden Regelung für die Kommunen kommen. Ich gehe aber davon aus, dass es mit Finanzministerium und Innenministerium gelingt, eine zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Dr. Linssen noch einmal zu Wort gemeldet.

Entschuldigen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich noch einmal das Wort ergreife. Damit die Fragen, die Frau Düker gestellt hat, nicht durch den Raum wabern, möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen: Warum behandeln wir das Thema erst heute? Im Dezember haben wir durchaus kontrovers über die Sachlage gestritten. Wir haben dann angekündigt, dass wir eine eigene Rechtsgrundlage brauchen.

Sie wissen, wie das Verfahren ist. Die Rechtsgrundlage muss erstellt werden. Das übliche Verfahren mit der Anhörung der Berufsverbände und der kommunalen Spitzenverbände sowie die Ressortabstimmung muss ablaufen. Wenn Sie das damit vergleichen, wie es bei Ihnen gelaufen ist, sind drei Monate eine relativ kurze Zeit. Es tut mir Leid, aber das Verfahren geht nicht anders.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Zur Befristung der Zulage: Sie haben gefragt, warum das bis zum 31.12.2009 der Fall ist. Wir glauben, dass eine freiwillige Mehrarbeit natürlich keine Dauerlösung sein darf. Das wissen auch die Kommunen. Alle wollen sich anstrengen, dass sie bis dahin hinbekommen, entweder entsprechendes Personal auszubilden oder andere Modelle in der Schichtdienstgestaltung zu finden.

Drittens. Wie verhält es sich bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept? Durch die Ausges

taltung der Zulagen als Kann-Regelung werden Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept insbesondere in der vorläufigen Haushaltsführung natürlich vor Probleme gestellt. Das haben Sie richtig dargestellt, Frau Düker. Das Innenministerium beabsichtigt aber, diese Situation durch einen gesonderten Erlass nach Inkrafttreten des Gesetzes zu regeln.

(Monika Düker [GRÜNE]: Aha!)

Ich hoffe, damit ist Ihre Frage zur Zufriedenheit beantwortet. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3968 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –

Niemand. Damit ist diese Überweisung einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, 3. Mai 2007, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend sowie eine friedvolle und frohe Osterzeit.

Die Sitzung ist geschlossen.