Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

Frau Gebhard, wir haben das sozialverträglichste Studienbeitragsmodell, das es in Deutschland gibt. Dieses Studienbeitragsmodell hat zum Gegenstand, dass jeder Studierende unabhängig von seiner Herkunft, unabhängig vom Familienstatus, unabhängig vom Einkommen, ohne dass er Sicherheiten beizubringen hätte, ohne Bonitätsprüfung ein Darlehen bei der staatlichen NRW.BANK aufnehmen kann.

Sie wissen, dass alle, die BAföG beziehen – bei kinderreichen Familien ist das ja häufiger der Fall –, die großzügige Kappungsgrenze von 10.000 € behalten, die das Gesetz für das BAföG-Darlehen insgesamt vorsieht, sodass zwei Drittel aller BAföG-Empfänger am Ende ihres Weges das Studienbeitragsdarlehen gar nicht werden zurückzahlen müssen. Das ist eine Familienkomponente, die in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, das Studienbeiträge eingeführt hat, vorgesehen ist. Alle anderen haben Kappungsgrenzen, die 50 %, zum Teil 70 % höher liegen. Wir haben also in einer besonderen Weise eine Komponente eingebaut, die Vorsorge trifft.

Im Übrigen wissen wir aus Vergleichsstudien, dass sich gerade junge Menschen aus bildungsferneren Schichten von einem Studium abgestoßen fühlen, das nicht planbar ist, das lange Studienzeiten aufweist. Genau das ändern wir mit unserem Studienbeitragsmodell, weil wir die Qualität des Studiums verbessern. Wir gehen davon aus, dass alle Studierwilligen in diesem Land, aber gerade jene aus Familien mit vielen Kindern, aus einkommensschwächeren Haushalten, in Zukunft in Nordrhein-Westfalen bessere Studienbedingungen antreffen, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Priggen.

Herr Minister, auf der Internetseite der RWTH Aachen sind Maßnahmen auf dezentraler Ebene im Wintersemester 06/07, Fachbereich 1, Fachgruppe Biologie aufgeführt. Da steht: „Anschaffung von Mikroskopen und Stereolupen für Praktika im Grundstudium zum Ersatz der teilweise nicht mehr funktionsfähigen Altgeräte“. Meine Frage: Ist es aus Sicht der Landesregierung im Sinne des HFGG, wenn Studiengebühren zur Erneuerung von Gerätschaften verwendet werden, die eigentlich aus Landesmitteln finanziert werden sollten?

Herr Minister, bitte.

Herr Priggen, wenn Sie sich zu der Ausstattung unserer Hochschulen in Nordrhein-Westfalen äußern, dann äußern Sie sich auch zu etwas, was Sie zum Teil mitzuverantworten haben.

(Beifall von der CDU)

Wir sind gerade dabei, diese Bedingungen zu verbessern: indem wir für die Hochschulen Finanzierungssicherheit schaffen, indem wir nicht Stellen zusätzlich abbauen, was Sie mit 1.000 kwStellen getan haben, die wegen des von Ihnen so genannten Qualitätspakts von den Hochschulen zu erbringen sind, indem wir den Hochschulen einen Globalhaushalt mit Finanzierungssicherheit bis 2010, weitere Mittel und Studienbeiträge zur Verfügung stellen.

Ihre Landesregierung hat Langzeitstudienkonten eingeführt und das Geld beim Finanzminister abgeliefert.

(Beifall von Horst Engel [FDP])

Die Hochschulen mussten im Gegenzug riesige Bürokratien aufbauen, um das Langzeitstudienkontengesetz überhaupt funktionsfähig zu machen. Diese Kosten sind ihnen niemals erstattet worden. Das heißt, Sie haben den Hochschulen Mittel genommen. Wir geben ihnen zusätzliche staatliche Mittel und die Studienbeiträge, damit sie die Bedingungen verbessern.

Ich habe die Aachener so verstanden, dass dort alle Maßnahmen vom AStA genehmigt und vom AStA vertreten worden sind. Die AStAVorsitzende, Frau Nelles, hat sich zu allen Punkten auch öffentlich geäußert. Da kann ich nur sagen: Das werden sinnvolle Maßnahmen sein, um die Qualität zu verbessern.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich weise darauf hin, Kolleginnen und Kollegen, dass wir jetzt gut vier Minuten über der Zeit für die Fragestunde liegen. Wir haben noch fünf Fragestellerinnen und Fragesteller. Ich würde die Liste an dieser Stelle gerne schließen und erteile für die nächste Frage Frau Löhrmann das Wort. Bitte schön.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte konkret auf ein mir bekanntes Beispiel in meiner Region zurückkommen. Laut Auskunft der Bergischen Universität in Wuppertal sollen 15 % der Mittel für den Neubau eines Hörsaalzentrums aus Studiengebühren kommen. Ist das richtig, dass dies bereits mit dem Land abgestimmt ist?

Herr Minister, bitte.

Ich hatte Ihnen eben dargelegt, dass in einem begrenzten Umfange Studienbeiträge auch für bauliche Maßnahmen eingesetzt werden können, wenn sie tatsächlich den Bedingungen für Studium und Lehre zeitnah zugute kommen. Inwieweit dieser Sachverhalt dem Rechnung trägt und eine Abstimmung dieserhalb vorlag, kann ich Ihnen gerne schriftlich mitteilen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Stinka mit einer Frage. Bitte.

Herr Minister, noch eine Frage, die sich auf die Studiengebühren bezieht: Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik, die von Hochschulen häufig dargestellt wird, am Auswahlfonds im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Finanzverfassung im Grundgesetz mit der Höhe des Auswahlfonds?

Herr Minister, bitte.

Könnten Sie das einmal konkretisieren?

Bitte schön, Herr Stinka.

Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik der Hochschulen am Auswahl

fonds im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Finanzverfassung und mit der Höhe des Auswahlfonds?

Bitte, Herr Minister.

Vielen Dank für die Frage. Ich habe eine solche Kritik bisher nicht vernommen. Ich hatte gedacht, dass es vielleicht ein akustisches Problem gewesen sei. Weder erschließt sich mir die Frage inhaltlich, noch habe ich sie jemals gehört. Aber es wäre nett, wenn Sie sie uns schriftlich hereingeben könnten. Wir greifen auch das Protokoll gerne auf und gehen dem nach. Vielleicht muss man Kritiken, die es noch gar nicht gab, neu denken, um sie dann beantworten zu können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Gebhard mit Ihrer zweiten und letzten Frage. Bitte.

Vielleicht kann man das mit einbeziehen. -Zunächst möchte ich eine Bemerkung, die Sie, Herr Minister, gemacht haben, etwas korrigieren. Auch ich lese Zeitungen und kann nur feststellen, dass Frau Nelles die Einlassung, die Sie gerade dargestellt haben, in der entsprechenden Lokalpresse zurückgenommen hat und sich nicht vereinnahmen lässt. Ich denke, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

Ich würde gerne zu der Frage zurückkommen, die mein Kollege eben gestellt hat. In der Tat bezieht sich die Kritik darauf, dass die Hochschulen ein Problem damit haben, dass das kein Studienbeitrag im eigentlichen Sinne sei, sondern eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion, da ein nicht unbeträchtlicher Anteil in den Auswahlfonds geht. Das ist die spannende Fragestellung. Diese Kritik haben Sie sicherlich schon gehört; denn sie wurde auch schon in den Anhörungen laut.

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Es handelt sich um eine Fragestunde. – Bitte schön, Herr Minister.

Zunächst möchte ich zu der Bemerkung, die Sie in die Fragestunde eingebracht haben, auch eine Bemerkung anbringen.

Das habe ich geahnt, Herr Minister.

Ich habe mich auf öffentliche Aussagen gestützt, die sich in Zeitungsberichten wiederfinden. Ich möchte der AStA-Vorsitzenden mein Kompliment aussprechen, weil sie sich konstruktiv verhält, obwohl sie in der Sache sagt, sie lehnt das ab. Aber sie weiß, dass es sie gibt, und ist sehr daran interessiert, dass es zu einer vernünftigen Umsetzung kommt; das hat sie auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. Das findet meinen hohen Respekt. Ich meine, das ist genau die Haltung, die wir brauchen, damit es im Lande auch zu besseren Ergebnissen kommt.

Zu dem anderen Punkt: Der Ausgleichsfonds ist auch durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Studienbeiträgen notwendig, um zu einem entsprechenden sozialen Ausgleich zu kommen. Deshalb haben wir ihn eingerichtet. Wir sehen ihn insofern als notwendig und auch als verfassungskonform an. Er erfüllt genau die Funktion, die ich eben dargestellt habe, dass es in diesem Land mit Studienbeiträgen sozial gerecht – ich würde sagen: sogar noch sozial gerechter als vorher – zugeht.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Becker mit seiner zweiten und letzten Frage.

Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen auf meine vorherige Frage und die Frage der Kollegin Löhrmann möchte ich Sie noch einmal fragen: Die RWTH Aachen plant den Umbau eines Hörsaalgebäudes, bei dem von den Baukosten in Höhe von circa 4,5 Millionen € ausweislich eines Dreijahresplanes bis 2009 3 Millionen € aus Studiengebühren fließen sollen. Ist das aus Ihrer Sicht keine Ersetzung von Landesmitteln durch Gebühren?

Herr Minister, bitte.

Den Vorgang in der Form höre ich jetzt von Ihnen zum ersten Mal. Ich kann dort gerne nachfragen. Wenn Sie dieses durch weitere Fakten unterlegen möchten, dann nehme ich das gerne mit in meine Nachfrage an die Hochschule auf. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die letzte Frage in dieser Fragestunde stellt Herr Abgeordneter Groth. Bitte schön.

Die Ruhr-Universität in Bochum – sie war eben schon Thema – hat in ihrer Satzung unter § 10 Abs. 3 über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen als Maßnahmen aufgelistet, die aus den Studienbeiträgen auf Fakultätsebene nicht finanziert werden dürfen. Auf zentraler Ebene, auf der Ebene des Rektorats, sind gemäß § 11 Abs. 3 Gebäudesanierungsmaßnahmen ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Herr Minister, hält die Landesregierung dies nicht für die sauberste Lösung, und wäre es nicht auch sinnvoll, dies gesetzlich so zu regeln, damit es zu diesen Maßnahmen auch anderswo nicht kommen kann?

Herr Minister, bitte.

Herr Groth, ich teile diese Auffassung nicht. Wir haben uns bewusst entschieden – sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen, auch nach den Beratungen, die wir im Landtag dazu durchgeführt haben –, allen Beteiligten in den Hochschulen, den Leitungen wie auch den Studierenden, möglichst viel Freiheit einzuräumen, selbst zu entscheiden, wie sie die Bedingungen für Studium und Lehre verbessern wollen. Das variiert auch von Studienfach zu Studienfach. Die Buchwissenschaften haben andere Anforderungen als die Natur- und Ingenieurwissenschaften. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass es richtig war, es den Hochschulen selbst zu überlassen, wie sie das konkret ausfüllen wollen, mit der klaren Zielsetzung: Verbesserung der Bedingungen für Studium und Lehre.

Ich glaube, dass gerade die Vielfalt, die wir jetzt erleben, die Kreativität zeigt, die im Land vorhanden ist. Wir wollen keine zentralistische Lösung. Das ist ein Unterschied zur Vorgängerregierung. Wir maßen uns nicht an, besser zu wissen, was vor Ort zur Optimierung von Studienbedingungen besser ist, sondern wir überlassen es denjenigen, die vor Ort in der Verantwortung stehen und besser wissen können, was ihnen wirklich hilft. Deswegen bin ich mir ganz sicher, dass wir mit dem Ansatz mehr Innovationen, mehr Kreativität, mehr Engagement der Beteiligten haben werden, um wirklich zu besseren Lösungen zu kommen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Wir sind damit am Ende der Fragestunde.

Wir haben noch die Mündliche Anfrage 119 des Abgeordneten Kuschke von der Fraktion der SPD. Das Thema lautet: EU-Programme für NRW 2000 bis 2013. – Herr Kuschke, können wir die Beantwortung durch die Landesregierung schriftlich erfolgen lassen, oder soll sie beim nächsten Mal – das ist im Juni-Plenum – mündlich beantwortet werden?

(Wolfram Kuschke [SPD]: Beim nächsten Mal, dann haben sich auch alle vorbereitet!)

Beim nächsten Mal mündlich im Plenum.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

8 Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsrechts und schulrechtlicher Vorschriften