Wir stimmen dem Antrag zu und werden diese Diskussion in diesem Hause sicherlich noch intensiv weiter führen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will mich jetzt gar nicht dazu auslassen, ob dieser Antrag wirklich eilig ist; schließlich steht das Thema auf Antrag der SPD-Fraktion auch auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Haushalts- und Finanzausschusses. Wir haben uns auch in der vergangenen Legislaturperiode bereits häufiger darüber unterhalten, wie wir denn das Sparkassenrecht modernisieren wollen und müssen; denn schließlich müssen wir nach Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bekanntlich auch an dieses Thema heran.
In der Tat hatten wir in der vergangenen Legislaturperiode einen wirklich sehr breiten Konsens, bezüglich der Sparkassen als Versorger der Bürgerinnen und Bürger und der kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem Finanzpartner nach geeigneten und guten Lösungen zu suchen, die auf der einen Seite den Finanzpartner für die Bürgerinnen und Bürger und für die KMUs gewährleisten und die auf der anderen Seite den Sparkassen, aber auch den Finanzinstituten insgesamt Chancen für einen fairen Wettbewerb eröffnen. Deswegen ist es ein ungeeigneter Weg, hier von Vornherein Denkverbote auszusprechen, wie dies in dem einen oder anderen Punkt des Antrags der Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen zum Ausdruck kommt.
Wir haben an dieser Stelle in der Tat in einigen Akzenten unterschiedliche Auffassungen. Die FDP hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir uns weiter gehende Lösungen auch für die Sparkassen vorstellen können.
Meine Damen und Herren, ich möchte den Akzent darauf setzen, dass wir insgesamt darauf achten müssen, die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wettbewerbsfähig zu gestalten. Deswegen ist es doch ganz normal, darüber nachzudenken, wie wir das tun wollen.
Frau Abgeordnete, ich habe hier eine Wortmeldung der Abgeordneten Walsken zu einer Zwischenfrage. Wollen Sie die zulassen?
- Ja, geschätzte Kollegin Walsken, die Zwischenfragen, die wir einander stellen, sind sicherlich immer wichtig.
Ich möchte nur einen Aspekt anführen, der in der ganzen Diskussion kaum erwähnt wird. Wir müssen uns natürlich auch damit auseinander setzen, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe spezifischer Situationen haben, die es in anderen Bundesländern nicht gibt. Wir haben zum Beispiel einige kleinere private Banken und Kreditinstitute, die sich ebenfalls im Bereich der KMUFinanzierung bewegen.
Einen Aspekt muss ich doch noch aus dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen von den Grünen herausgreifen. Wenn, wie dort angeführt wird, die Sparkassen an vielen Stellen soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützen, dann ist das sehr lobenswert; das ist wirklich ein anzuerkennender Beitrag. Aber wir möchten uns auch mit Ihnen gemeinsam darüber auseinander setzen, ob das ordnungspolitisch der richtige Weg ist.
Ich freue mich auf die ausführlichen Diskussionen, die wir in den nächsten Wochen dazu führen werden. Ich freue mich auch, dass wir wenigstens im Grundsatz versuchen wollen, gemeinsam um die besten Lösungen für unsere Sparkassen zu ringen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Eilantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drückt eine Sorge aus, für die es derzeit keinerlei Begründung gibt.
Wo stehen wir im Bemühen um eine Anpassung des Sparkassenrechts an die veränderten Zeitumstände? Dass sich die Zeitumstände mit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, mit dem Wegfall der Staatsgarantie am
18. Juli auch für die West-LB verändert haben, können Sie nicht leugnen. Wenn die Koalition in ihre Vereinbarung hineingeschrieben hat, dass wir das Sparkassengesetz modernisieren müssen, dann muss sie es allein aus diesem Grunde; denn mit dem 18. Juli hat sich einiges verändert. - Das nur vorweg.
Die Arbeiten für eine Änderung der Vorschriften sind in keinster Weise abgeschlossen. Sie haben im Grunde überhaupt noch nicht begonnen, weil wir ganz andere Baustellen vorgefunden haben, bei denen wir uns prioritär erst einmal um andere Dinge als das Sparkassengesetz kümmern mussten.
Es gibt auch keine neuen Positionen, meine Damen und Herren, die bereits heute als feststehende Absicht und damit als unverrückbar zu gelten haben. Insbesondere der Dialog mit den Sparkassen als Adressaten der Regelungen ist noch offen. Die hierzu eingeschalteten Verbände werden sicherlich gestellte Fragen und etwaige Wünsche erst noch in ihren Gremien behandeln und abarbeiten. Das benötigt einige Zeit. Sie sehen aus der Vielzahl der Meldungen, die Sie zum Teil auch zitiert haben, wie buntscheckig das Bild in der Sparkassenlandschaft selbst ist.
Anlass für den Eilantrag ist kein Papier der Landesregierung, sondern eine Anzahl von Zeitungsartikeln, die in ihrer typischen Weise Meinungen und Ideen zum Teil sehr pointiert formulieren und an den Markt bringen: Die „Bild“-Zeitung von heute wurde zitiert, Sie können das „Handelsblatt“ nehmen oder die Meldung von Herrn Schwarz, die gerade völlig falsch zitiert worden ist. Herr Schwarz hat gesagt: Herr Erwin hat eine Überlegung in die Welt gesetzt. Wir sind auch imstande, alleine zu überleben. - Das ist das Mindeste, was ein Vorstandsvorsitzender sagen muss, wenn eine Diskussion in der Art und Weise über die Öffentlichkeit geführt wird.
Diese Artikel geben nur eines richtig wieder: Es gibt im Vorfeld beabsichtigter Änderungen verschiedene Wünsche und Vorstellungen. Zu den von mir Zitierten können Sie noch Äußerungen von Herrn Dr. Gerlach vom WestfälischLippischen Sparkassenverband nehmen, Sie können Herrn Schröder zitieren oder genau das Gegenteil bei Herrn Krämer von der Kreissparkasse Köln finden - also ein buntes Bild, das in der Presse vorgetragen wird.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, tut gut daran, alle vorgetragenen Gedanken nicht einfach zu verwerfen, nur weil sie vielleicht unüblich oder für den einen oder anderen sogar ganz
neu sind, sondern sie muss sie gründlich auf ihre Verwendbarkeit untersuchen. Dabei darf es in dieser Phase des Denkens und Besprechens erst einmal keine Tabus beziehungsweise Denk- oder Sprechverbote geben. Das lasse ich mir nicht nehmen; deshalb habe ich mich so geäußert, wie Sie es alle gelesen haben.
Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lohnt vielleicht auch ein Blick über die Landesgrenze hinaus, um sich einmal anzusehen, was sich in Baden-Württemberg, in Berlin oder in Frankfurt entwickelt hat. Jedenfalls versuchen viele Leute in jedem Fall sicherzustellen, dass sich die Sparkassen und Landesbanken auf die veränderten Zeitläufe einstellen.
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschten Feststellungen Nummer 1 bis 3 im Antrag sind in wesentlichen Teilen unstreitig, da niemand die Rolle der Sparkassen als wichtige Versorger der Bevölkerung mit finanzwirtschaftlichen Dienstleistungen infrage stellen will oder gar eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Sparkassen ernsthaft in Betracht zieht. Ich weiß nicht, gegen wen Sie mit diesen Bemerkungen zu Felde ziehen wollen. Das ist bisher allgemeiner Konsens im Haus.
Soweit in diesem Forderungsteil die Notwendigkeit einer Ablehnung privater Kapitalbeteiligung angesprochen oder gar das Gespenst der Privatisierung an die Wand gemalt wird, sind auch solche Befürchtungen - das sage ich für die Landesregierung - gegenstandslos, was aber nicht ausschließen darf, dass man über Kapitalsituationen bei Sparkassen zumindest diskutieren darf.
Die in Nummer 4 und 5 angesprochenen Überlegungen zu Holding-Lösungen oder vertikalen Verbindungen sind Zeitungsartikeln entnommen - das ist nirgendwo eine Äußerung der Landesregierung - und befinden sich derzeit in keiner umsetzungsfähigen Projektphase. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das, was im Moment über vertikale Integration gesagt wird, ist für mich eine Geisterdebatte. Keiner will vertikale Integration, obwohl das gerade auch von Herrn Becker in seiner Frage an den Redner behauptet wurde.
Man sollte aber nicht von Vornherein jede Diskussion verbieten und sich auch nicht gleich in die Rechtfertigungsecke drängen lassen, nur weil ein Denkversuch in Richtung Holding-Konstruktion gestartet und in die Presse lanciert wurde. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich diskutiere gerne mit verschiedenen Leuten darüber und habe mir auch in diesem Bereich noch kein endgültiges Meinungsbild gemacht. Die falsche Behauptung eines Zei
tungsartikels, ich hätte bereits vor, diese HoldingKonstruktion im Sparkassengesetz unterzubringen, habe ich sofort dementiert, weil sie nicht einem Gespräch entsprach. Ich glaube, das war richtig so, weil es nicht der Wirklichkeit entspricht.
Deshalb ist es jetzt nicht an der Zeit, von der Landesregierung eine Absage an die in der Presse diskutierten Modelle gleich welcher Art zu fordern. Lassen wir doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Betroffenen, also den Sparkassen und ihren Eigentümern, Zeit, ihre Wünsche nach Erneuerung des Sparkassenrechts erst einmal selbst abschließend zu formulieren. So weit sind wir bekanntlich noch nicht. Auch neue Ideen können dabei vorgetragen werden und müssen dann - etwa in einem Gesetzgebungsverfahren - auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.
Dass sich die Sparkassen, wenn sie Haupteigentümer der Westdeutschen Landesbank sind, zum Beispiel Gedanken machen, womit man das Rating der West-LB noch verbessern kann, ist doch völlig legitim. Ich würde sogar sagen: Ein Eigentümer, der das nicht tut, der hat das Geld, das er bekommt, nicht verdient.
Ja. - Mit dieser Einstellung befinde ich mich zudem im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden; die wurden zitiert. Auch dort sieht man eventuellen neuen Konstruktionsversuchen gelassen entgegen und legt sich nicht bereits heute in eine bestimmte Richtung fest. Wir dürfen uns eben nicht im Vorfeld von Änderungsüberlegungen kleinlich selbst behindern und scheinbar fremdes Gedankengut bereits in seinen Ansätzen bekämpfen. Und so verstehe ich den Antrag der grünen Fraktion.
Sonst werden wir im Übrigen, Herr Remmel, bei jeder Pressemitteilung zu einem Dementi gezwungen und von bestimmten Teilen der öffentlichen Meinung auch im Kreis getrieben.
Ich möchte zusammenfassen: Die Bedeutung der Sparkassen mit ihren hohen Marktanteilen, insbesondere bei den sogenannten kleinen Sparern, den KMUs, den Handwerkern, wird auch von der
Landesregierung positiv bewertet. Kundenkompetenz bei den Sparkassen ist, glaube ich, das größte Asset, das es auch zu bewahren gilt. Das sehe ich auch bei jeder Diskussion, die in diesem Bereich läuft. An eine Schwächung dieser Aufgabenstellung denkt niemand.
Deshalb wird auf die Kernelemente des Sparkassenwesens nicht verzichtet - ich darf sie wiederholen -: Das sind der öffentliche Auftrag, die öffentlich-rechtliche Rechtsform, die kommunale Einbindung und das Regionalprinzip. Ich sage ein ganz klares Ja - damit Sie das auch gehört haben - zum Dreisäulensystem, weil ich glaube: Je vielfältiger die Angebotslandschaft gerade für unsere KMUs, desto besser ist es für unser Land und seine Weiterentwicklung.