Protokoll der Sitzung vom 04.05.2007

Das machen Sie doch auch.

(Zurufe von der SPD)

Es gibt in der kommunalen Landschaft alles. Es gibt Kandidaten der SPD zusammen mit den Grünen. Es gibt gemeinsame Kandidaten von CDU

und SPD. Es gibt gemeinsame Kandidaten von zwei oder drei Parteien, die sich gegen eine große Partei zusammenschließen. Die kommunale Landschaft ist insofern vielfältig. Lassen wir den Kommunen ihre Entscheidungsfreiheit. Dort werden die Kolleginnen und Kollegen vor Ort die sachgerechten Entscheidungen treffen. Es hat jedenfalls nichts mit einem undemokratischen Verfahren zu tun. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der heutigen Beratung sind.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4232 an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform – federführend –, an den Rechtsausschuss, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, der möge mit der Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen wurde.

Ich rufe auf:

8 Bergbaubetroffene sollen im Kuratorium der RAG-Stiftung vertreten sein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4233

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Priggen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gäbe im Moment viele Anlässe, über die geplante RAG-Stiftung zu diskutieren; die Zeitungen sind tagein, tagaus voll davon. Wir wollen mit dem Antrag allerdings einen ganz besonderen Punkt in die Debatte bringen.

Die Stiftung soll – das ist deren wesentliche Aufgabe – die Geldmittel generieren, die nach dem verabredeten Ende des Bergbaus 2018 notwendig sind, um die Zahlungsflüsse zu gewährleisten, die wir brauchen, um Bergschäden und alles andere,

was damit an Ewigkeitslasten verbunden ist, auszugleichen.

Diese Stiftung braucht – das wissen wir – etwa 14 Milliarden €, und in dieser Stiftung sollen – darüber gab es eine umfangreiche Berichterstattung – Bundesministerien, die Ministerpräsidenten beider Länder sowie einige Vertreter der Gewerkschaften aus den Belegschaften vertreten sein. Wir meinen, dass dieser Kreis erweitert werden müsste und dass im Kuratorium der Stiftung auch jemand sitzen sollte, der diejenigen vertritt, die unter den Ewigkeitslasten des Bergbaus und der Bergschäden im Wesentlichen zu leiden haben. Das heißt, es müsste ein geeigneter Mechanismus gefunden werden, um aus dem Gesamtverband der Bergschadensbetroffenen jemanden zu finden. Aber das ließe sich machen. Man sollte dem politischen Anspruch gerecht werden, dass diejenigen, die von Bergbauschäden betroffen sind, auch vertreten sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen bitten wir mit diesem Antrag um Ihre Zustimmung dafür, dass sich die Landesregierung in den weiteren, sicherlich noch umfangreich anstehenden Verhandlungen mit Nachdruck dafür einsetzt, dass auch Vertreter und Vertreterinnen der vom Steinkohlebergbau und seinen Folgen betroffenen Menschen mit Sitz und Stimme im Kuratorium der RAG-Stiftung vertreten sind. – Das ist der Inhalt des Antrags.

Ich meine, dagegen kann man vernünftigerweise nichts haben. Ich hoffe, dass es uns gelingt, diesen Antrag zusammen zu unterstützen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Nun hat für die Fraktion der CDU der Kollege Dr. Droste das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird ein ohne Frage auf den ersten Blick populäres Ansinnen verfolgt, für das sicherlich gute Argumente sprechen, das aber bei genauer Betrachtung und nach dem Stand der bisherigen Verhandlungen kaum umsetzbar sein dürfte und für das es auch aus Sicht der CDU-Fraktion keinen wirklichen politischen Handlungsbedarf gibt.

Nach den im Eckpunktepapier fixierten Überlegungen zur Gestaltung der RAG-Stiftung sollen die Bundesregierung, die Regierungen der Kohle

länder Nordrhein-Westfalen und Saarland, die RAG sowie die Gewerkschaft IG BCE im Kuratorium vertreten sein. Auf diese Weise sind alle direkt an der weiteren Entwicklung der Kohlepolitik Beteiligten im Stiftungskuratorium vertreten.

Darüber hinaus müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass diese Zusammensetzung des Kuratoriums auch im sogenannten Kohlekompromiss festgeschrieben wurde, der unter anderem vorsieht, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in diesem Gremium ausschließlich an den jeweiligen finanziellen Verpflichtungen der Teilnehmer ausrichten. Eine besondere Rolle für die im Bergbau Betroffenen ist dagegen ausdrücklich nicht vorgesehen worden.

Eine Abweichung vom bisher vorgesehenen Teilnehmerkreis, indem man den Bergbaubetroffenen eine besondere Rolle einräumt, würde daher zugleich bedeuten, das Gesamtpaket der Eckpunktevereinbarung wieder aufzuschnüren. Ich glaube, niemand hier im Saal hält das nach diesen schwierigen Verhandlungen für realistisch. Das will meiner Meinung nach auch niemand.

Der Bund, Nordrhein-Westfalen und das Saarland werden über die Einzelheiten der Finanzierung des Stilllegungsprozesses sowie die Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus der RAG Verhandlungen aufnehmen. Für die Finanzierung der Ewigkeitslasten werden Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit der noch zu gründenden Stiftung eine gesonderte Regelung durch einen Erblastenvertrag treffen. Dieser Vertrag wird durch die Länder abgesichert, wobei sich der Bund mit einem Drittel beteiligt. Es wird also klare bindende gesetzliche Regelungen geben, die die Kompensation von Bergschäden sicherstellen und festschreiben, wie die Regulierung von Schäden verlaufen wird.

Eine gesonderte Vertretung von Bergbaubetroffenen im Sinne einer eigenen Interessenvertretung im Kuratorium der Stiftung ist somit aus meiner Sicht nicht geboten.

Richten möchte ich Ihr Augenmerk auch auf die Handlungsfähigkeit dieses Gremiums, die meines Erachtens nachteilig betroffen sein könnte, wenn der Teilnehmerkreis tatsächlich erweitert wird. Im Sinne einer Gleichbehandlung könnten z. B. auch neben den unmittelbar Betroffenen, die Sie hier ansprechen, Vertreter der Zulieferindustrie, der betroffenen Kommunen und gegebenenfalls andere Beteiligte Sitz und Stimme in diesem Gremium einfordern. Würden wir alle Interessengruppen, die mittelbar oder unmittelbar von der weiteren Entwicklung beim Ausstieg aus dem subventio

nierten Steinkohlebergbau betroffen sind, einbinden, wäre die Arbeitsfähigkeit des Stiftungsrates infrage gestellt.

Darüber hinaus – das muss man erkennen – wäre auch die Abgrenzung kaum zu leisten, wer im Ergebnis von allen mittelbar und unmittelbar Betroffenen an diesem Kuratorium zu beteiligen wäre und wer nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will keinen Zweifel daran lassen, dass bei aller Wertschätzung für diesen Antrag und dem, was mit ihm verbunden wird, Herr Priggen, dass Sie die besondere Bedeutung der Betroffenen unterstreichen wollen, die Belange der von den Bergschäden Betroffenen für die CDU in NordrheinWestfalen von einem ganz besonders hohen Stellenwert sind.

Diese Interessen werden daher im Kuratorium auch vom Ministerpräsidenten als geborenem Mitglied wahrgenommen. Er hat das bereits an verschiedenen Stellen oftmals akzentuiert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die berechtigten Belange – sowohl bei der Konzeption der Stiftung wie auch bei den Einzelberatungen – eine ganz zentrale Rolle einnehmen werden, damit wir zum Sachwalter der Betroffenen werden. In diesem Sinne danke ich Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Droste. – Nun spricht – wenn er möchte – für die SPD-Fraktion der Kollege Leuchtenberg. Bitte schön.

(Uwe Leuchtenberg [SPD]: Danke schön, er möchte!)

Ich ahnte es.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es wirklich kurz zu machen. Der Antrag der Grünen beschäftigt sich aus unserer Sicht mit drei wichtigen Themen, nämlich erstens dem RAGBörsengang, zweitens der Stiftungssatzung sowie drittens mit berechtigten Interessen von Bürgern. Ich muss aber sagen, dass wir hier und heute nicht darüber entscheiden können, wer mit welchen Rechten in der Stiftung vertreten sein wird.

Zuerst gefragt ist die Landesregierung. Sie steht in der Verantwortung. Bis heute fehlen uns klare Aussagen dazu, wie es mit der RAG weitergehen soll. Hier eiert die Landesregierung herum. Es scheint prominente Mitglieder der Landesregie

rung mit Herrn Rüttgers an der Spitze zu geben, denen – so sagt man – ein persönlicher Rachefeldzug wichtiger ist als die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer und aller anderen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

(Beifall von der SPD)

Mal hört man dies, mal hört man das. Mal wird jenes Gerücht gestreut, dann gibt es Mutmaßungen eines stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU. So kann es aber an der Stelle nicht weitergehen. Das ist nicht im Interesse des Landes.

Wir erwarten schnellstmöglich Entscheidungen der Landesregierung, die zum einen zur Vorlage einer Stiftungssatzung führen, in der Sachfragen gelöst werden, nicht aber persönliche Eitelkeiten im Vordergrund stehen. Wir erwarten zum anderen eine Entscheidung, die die RAG an die Börse bringt, ohne sie dafür zu zerschlagen.

Die Landesregierung muss endlich den Entwurf einer Stiftungssatzung und ihrer Änderungswünsche vorlegen. Dann können wir uns mit der Stiftungssatzung beschäftigen.

(Zuruf von Ministerin Christa Thoben)

Die liegt bei Ihnen vor? – Ich habe sie noch nicht gelesen.

(Ministerin Christa Thoben: Sie verhandeln ja auch nicht!)

Dann sagen Sie uns, was darin steht. Es wird Zeit, dass wir in die Landesregierung kommen, dann würden wir auch Satzungsentwürfe vorlegen.

Zusammenfassend: Wir brauchen ein großes, handlungsfähiges und starkes Unternehmen, nicht aber herausgetrennte Teilstücke. Die Landesregierung und der Ministerpräsident stehen hier persönlich in der Verantwortung.

In der Stiftungssatzung darf niemand vergessen, aber auch niemand bevorzugt werden. Da wir den Inhalt dieser Satzung nicht kennen, werden wir uns heute bei der Abstimmung enthalten, erwarten aber, dass die berechtigten Interessen aller Beteiligten – besonders erinnern möchte ich an die Arbeitnehmerschaft – bei der endgültigen Formulierung der Stiftungssatzung berücksichtigt werden.

Über die Besetzung des Kuratoriums muss in Kürze entschieden werden. Die Entscheidung über den RAG-Börsengang muss ebenfalls in Kürze getroffen werden. Dann werden wir auch über die Besetzung und Verteilung erneut beraten können. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)