In diesem Zusammenhang entsteht auch Misstrauen. Alle Ihre Worte, die vor diesem Urteil den edlen Kaufmann charakterisiert haben, können jetzt zur Karikatur werden, Herr Linssen – Vorsicht an der Bahnsteigkante! –,
vor allen Dingen, wenn jetzt von Ihrer Warte über Verschuldungsgrenzen, Verschuldungsverboten und dergleichen mehr gesprochen wird.
Ich sage Ihnen eines: Die haushaltspolitische Realität ist manchmal nicht mit dem zu vergleichen, was man auf Pressekonferenzen von sich gibt oder womit man auf Parteitagen glänzen will. Denn sinnvolle Einsparungen zu machen, es in den Koalitionen durchzusetzen und sich mit den Koalitionsfraktionen anzulegen, das ist mehr, als bei zunehmenden Steuereinnahmen die Nettoneuverschuldung sukzessive etwas zurückzuführen.
Ich kann Ihnen in aller Freundschaft und aller Kollegialität nur eines raten: Ein bisschen kleiner, ein bisschen bescheidener, ein bisschen durchdachter
zu sein. Versuchen Sie einmal, ein bisschen Gegendruck auszuhalten, dann kommen Sie vielleicht zu einer Haushaltspolitik, die den Namen Solidität auch verdient. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man das, was SPD und Grüne zu diesem Tagesordnungspunkt bisher gesagt haben, für bare Münze nimmt, dann muss man feststellen, dass Rot-Grün aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs nichts gelernt hat.
Tatsache, meine Damen und Herren, ist und bleibt, dass der zweite Nachtragshaushalt 2005 der Schlussstrich unter die jahrelange verfehlte Schuldenpolitik der alten rot-grünen Landesregierung gewesen ist.
Meine Damen und Herren, worum ging es der SPD eigentlich, als Sie das Verfahren vor dem Verfassungsgericht in Münster angestrengt hat? Das heißt Verfassungsgericht, Herr Sagel, und nicht Oberverfassungsgericht.
Wollte die SPD eine neue Rolle einnehmen und sich als Hüterin der Verfassung aufspielen? Keineswegs! Dann hätte die SPD-Fraktion diese Aktuelle Stunde heute nämlich selbst beantragen müssen, um dem Parlament die Möglichkeit der Diskussion zu geben.
Die SPD hat vielmehr vor der Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt sich zu kneifen versucht, weil die rot-grünen Verfehlungen in der Finanzpolitik aus den vergangenen Jahren natürlich zur Sprache kommen müssen.
Es ging der SPD also nicht um den Schutz der Verfassung, sondern vielmehr darum, eine Tagesschlagzeile zu erhaschen; Frau Walsken hat die Schlagzeilen ja eben zitiert. Dies beweist auch die von der SPD-Fraktion äußerst oberflächlich geführte Debatte im Zusammenhang mit der Ini
Wir sehen der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss in der nächsten Woche zu unserem Antrag „Wider den Staatsbankrott – Streichung des kreditverfassungsrechtlichen Ausnahmetatbestands der ‚Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts’“ mit Interesse entgegen. Das gilt auch für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Eichel-Etat aus dem Jahre 2004, in der es ebenfalls um die inflationäre Handhabung des kreditverfassungsrechtlichen Ausnahmetatbestands „der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ geht.
Meine Damen und Herren, seit dem Jahr 2001 – das scheinen die Redner der Opposition vergessen zu haben – gab es unter der rot-grünen Landesregierung nur verfassungswidrige Haushalte.
Bei der Einbringung der Haushalte wurden die Einnahmen systematisch zu hoch und die Ausgaben systematisch zu niedrig angesetzt.
(Beifall von der CDU – Gisela Walsken [SPD]: Was? Was sagen Sie da? – Hannelo- re Kraft [SPD]: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)
Das alles geschah, um auf dem Papier einen verfassungskonformen Haushalt einzubringen, der sich aber spätestens im Haushaltsvollzug als verfassungswidrig darstellte. Diese Schönfärberei war nichts als Makulatur und Täuschung. So wurden beispielsweise im Bereich der früheren Wissenschaftsministerin Kraft im Jahr 2005 allein 90 Millionen € Einnahmen aus Studiengebühren angesetzt, obwohl jedermann genau wusste, dass diese Summe nie erreicht werden kann. Makulatur, Täuschungen und Luftbuchungen, wie sie auch beim Inkubator-Zentrum vorgekommen sind!
(Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Beim Inkubator-Zentrum schauen wir noch einmal genau hin!)
Wie doppelzüngig die Opposition argumentiert, zeigt sich auch an folgenden Beispielen: Einerseits wirft die Opposition der Regierung vor, auf Kosten der Bediensteten des Landes zu kürzen, und verunglimpft notwendige Maßnahmen wie das Personaleinsatzmanagement als Teufelswerk; andererseits streiten mit üppig dotierten Versorgungsposten ausgestattete Exminister um die Höhe ihrer Pensionsansprüche.
Einerseits verwahrt sich die Landesvorsitzende Kraft gegen die Gründung von Beschäftigungsgesellschaften; andererseits veranlasst sie, dass 25 Mitarbeiter ihrer eigenen Partei bei einer Essener Transfergesellschaft umgeschult werden.
(Beifall von der CDU – Hannelore Kraft [SPD]: Das ist falsch! Da sind Sie falsch in- formiert! Sie sollten sich informieren, bevor Sie das behaupten!)
Ein weiteres Beispiel: Einerseits spricht die Opposition von notwendiger Konsolidierung der Landesfinanzen; andererseits hat die SPD es nicht einmal geschafft, die Finanzen ihrer eigenen Partei in den Griff zu bekommen.
Das ist wahrlich keine gute Empfehlung, um als Treuhänder der Steuerzahler in NordrheinWestfalen aufzutreten!
(Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Kommen wir noch einmal auf die Spenden von Herrn Kohl zu sprechen! – Weitere Zurufe von der SPD)
Meine Damen und Herren, Zwischenrufe sind in Ordnung, aber der Redner muss zu Ende reden dürfen. Ich bitte Sie um Ruhe.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir einen weiteren Hinweis, und zwar: Die SPD hat in den Haushaltsberatungen Anträge gestellt, die den Haushalt des Jahres 2007 mit rund 300 Millionen € mehr belastet hätten.
Auch die Forderungen von Frau Kraft in ihrer Parteitagsrede vom 20. Januar 2007 würden das Land bis zum Jahre 2010 mit 970 Millionen € zusätzlich belasten. Das zeigt doch, dass die SPD aus ihren Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt hat.