All das sind Fragen, die in den nächsten Wochen und Monaten im Mittelpunkt unserer Überlegungen und Diskussionen stehen müssen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Löhrmann, die Zielsetzung Ihres Antrags ist in der Tat richtig. Sie schreiben, dass die Zielsetzung darin besteht
ich darf das, wörtlich formuliert, aufgreifen –, Hinweise für die Kommission zu geben. Allerdings ist die notwendige Basis dafür, dass wir darstellen können, dass wir uns, was die Eckpunkte eines solchen Verfahrens anbelangt, einig sind, also einen Konsens erreicht haben.
Herr Kollege Klein, es wird nicht hilfreich sein, wenn wir uns dort kleinlich verzetteln. Wenn wir dort wirklich etwas bewegen wollen, hilft keine Auseinandersetzung darüber weiter, wer wie lange dem Klub derjenigen angehört hat, die nicht ausreichend auf die Sparbremse getreten haben. Sie beispielsweise haben diesem Klub auf Bundesebene bis 1998 angehört. Man könnte das jetzt fortsetzen. Das hilft uns aber nicht weiter.
Ich will, da wir auch noch im Ausschuss eine Beratung haben, fünf Punkte nennen, die aus unserer Sicht entweder noch einmal unterstrichen werden müssen oder bei denen es zu dem, was im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dargestellt ist, Ergänzungen geben muss.
Erster Punkt: Ja, es ist richtig, das föderale System in seiner Ausgestaltung im Bundesstaat in dem Zusammenhang noch einmal zu bekräftigen und damit auch anzumahnen, dass alle Ebenen eine Gestaltungsautonomie haben müssen. Herr Finanzminister, das ist nichts, was keinen Hintergrund hat, sondern das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Oktober 2006 – Stichwort: Berlin – hat klar geregelt, dass die Haushaltsautonomie der Länder und der Kommunen gestärkt werden muss. Es ist zwar nicht das dabei herausgekommen, was sich Berlin davon versprochen hat, aber es ist deutlich formuliert worden: Wer strengere Verschuldungsregeln will, muss auch den Grad der Haushaltsautonomie entsprechend anpassen, also für klare Einnahmen auf allen Ebenen sorgen.
Ich denke, es ist richtig, noch einmal festzustellen, dass sich das, was bei der Föderalismusreformkommission I beklagenswert ist – ich sage das auch selbstkritisch –, bei der Föderalismusreformkommission II nicht fortsetzen darf, nämlich dass insbesondere die Belange der Kommunen herunterfallen.
Ohne dass wir uns an der Stelle jetzt schon festlegen müssen – ich denke, dass wir im zuständigen federführenden Ausschuss auch darüber werden reden müssen, ob wir bei unseren Beratungen über diesen Antrag nicht auch die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände in geeigneter Form in den Diskussions- und Informationsprozess zu diesem Thema einbeziehen.
Zweiter Punkt: Frau Kollegin Löhrmann, Sie haben das Stichwort „Gestaltungsföderalismus“ genannt. Als Arbeitsbegriff halte ich es für richtig und sinnvoll. Ich will aber nur darauf aufmerksam machen – das hat sich auch in der Vorbereitung der Föderalismusreformkommission I schon gezeigt –, dass es in der politischen Auseinandersetzung nur ein sehr kurzer Weg bis zu dem Begriff „Wettbewerbsföderalismus“ ist.
Jetzt melden sich sogar beide. Damit hätte ich nie gerechnet. Bei der FDP habe ich es erwartet. Herr Jostmeier hat für die CDU auch gesagt, dass das richtig ist. Im Grunde genommen bestätigen Sie, dass das politische Arbeitsbegriffe sind und dass wir darüber noch einmal in eine Diskussion hineinkommen, was die Vergleichbarkeit von Lebenschancen bedeutet. Natürlich ist das, was Frau Kollegin Löhrmann gesagt hat, richtig, nämlich dass in allen Bundesländern die gleichen Abschlüsse gemacht werden können und müssen. Aber die Wege dorthin können unterschiedlich sein. Die Struktur der Bundesländer, gerade in Bezug auf das Stadt-Land-Gefälle, ist unterschiedlich.
Wir werden also sehr darauf achten müssen, nicht in die Situation zu geraten, dass zwar mit bestimmten Begriffen gearbeitet wird, aber im Grunde genommen etwas anderes gemeint ist. Aber meines Erachtens – das habe ich jedenfalls bei den bisherigen Rednerinnen und Rednern gehört – können wir uns darauf verständigen, dass wir bei der Fortsetzung von Aktionen wie beim Solidarpakt II oder ähnlichen Finanzausgleichssystemen stärker darauf achten, eindeutige, objektive Kriterien zu haben, sodass wir nicht in die Situation kommen, regionale Vergleiche anzustellen, wie es in der Vergangenheit der Fall war – Stichwort: Förderung nach Himmelsrichtungen; ich will das hier nur andeuten.
Ich glaube, dass die Föderalismusreformkommission II die Chance ist, das Thema aus dieser Debatte herauszuführen und in eine objektive, sachliche Debatte einzubringen, um solche Diskussionen zukünftig zu vermeiden.
Dritter Punkt, nur noch einmal zur Erinnerung: Wir haben nicht ein weißes Blatt vor uns liegen, sondern wir haben im Rahmen des Pakets Föderalismusreformkommission I schon versucht, bei den Finanzbeziehungen einiges zu regeln. Wir haben auch versucht, zu Entflechtungen zu kom
Ich will allerdings – selbst wenn das missverständlich ist – auch folgenden Punkt ansprechen. Die Frage ist in der Tat, ob wir nicht im Zusammenhang mit der zweiten Stufe der Föderalismusreform noch einmal gucken müssen, ob all das, was wir bei der ersten Stufe entflochten haben, unter dem Aspekt der Finanzbeziehungen Bestand haben kann. Ich denke, dass damit auch die Finanzierung des Ausbaus von Kindertagesstätten und alles, was in diesem Paket verbunden ist, beispielsweise auch der Vorschlag der Weiterleitung an eine Stiftung, zu tun hat.
Ja, ich weiß. Lassen Sie uns nachher bei einem Stück Kuchen und einer Tasse Kaffee weiter darüber sprechen. Ich bin an diesem Punkt ja selbstkritisch, Frau Kollegin.
Wir sollten versuchen, dort noch ein eindeutigeres Packende und einen Punkt zu finden, an dem wir in solchen Finanzierungsfragen auch andocken können.
Vierter Punkt: Art. 115 Grundgesetz. Herr Kollege Klein, ich bin einverstanden mit dem, was Sie gerade dazu gesagt haben – aber bitte keine ausschließliche Fixierung darauf. Man sollte sich vielmehr mit der Frage beschäftigen – ich gucke auch in Richtung des Finanzministers –, ob man nicht insgesamt so etwas wie einen Instrumentenkasten entwickeln muss. Dieser muss dann allerdings für alle Bundesländer verpflichtend sein; denn es kann wohl nicht angehen, dass dort mit unterschiedlichem Maßstab gemessen wird.
Was das Stichwort „messen“ anbelangt: Wir sind ohnehin in der problematischen Situation, dass der Vergleich der Länderhaushalte ausgesprochen schwierig ist. Uns fehlen einheitliche Haushaltskennziffern. Wir können kein vernünftiges Benchmarking durchführen. Das erschwert natürlich auch die Durchsetzung eines Frühwarnsystems, wie Sie es vorgeschlagen haben, mit einem möglicherweise damit verbundenen Monitoringsystem.
Fünfter und letzter Punkt: Investitionsbegriff. Ja, da müssen wir herangehen. An dieser Stelle bitte ich, zu differenzieren, Herr Kollege Klein. Art. 115 Grundgesetz – Schuldenbremse – ist das eine. Auf der anderen Seite spricht aber wirklich alles dafür, endlich dafür zu sorgen, dass Bildung als Investition angesehen wird. – Sie schütteln den Kopf, Herr Lindner. Wir reden seit 15 oder 20 Jahren über dieses Thema. Es hat Eingang in unsere Sprache gefunden. Wir sprechen von „Investitionen in die Köpfe“.
Ich will das an dieser Stelle nicht zu weit ausführen, aber doch auf den sehr schönen Artikel von Annemarie und Klaus Klemm in der gestrigen Ausgabe der „Frankfurter Rundschau“ hinweisen. Klaus Klemm, der bekannte Bildungsforscher, und seine Tochter, eine Volkswirtin, fordern darin noch einmal deutlich: Weg mit diesem antiquierten Investitionsbegriff! – Er hat sich wirklich überlebt.
Ich denke, dass man dieser Forderung nachkommen muss, ohne in der Frage des Art. 115 Grundgesetz eine Aufweichung vorzunehmen. Darüber kann man ja nachher reden; wir werden uns entsprechend auseinandersetzen.
Frau Kollegin Löhrmann, bezüglich des WNABudgets bin ich skeptisch. Wir werden uns sicherlich sehr schnell darauf verständigen können, welche Investitionen zukunftsfähig sind. Aber wie ist es beispielsweise mit dem Straßenbau? Würde der nach Ihren Vorstellungen automatisch in die Kategorie „zukunftsfähig“ gehören?
Nicht so automatisch! Ich finde es gut, dass Sie an dieser Stelle ehrlich sind. Man könnte sicherlich noch eine Reihe von Beispielen beibringen, die das Ganze etwas schwieriger machen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich finde es okay, dass Sie den Vorstoß in diese Richtung gemacht haben. Ich würde mich freuen, wenn wir weiter daran arbeiten und den Versuch starten, uns auf Eckpunkte zu verständigen, die uns dann auch in die Lage versetzen, eine nordrheinwestfälische Position in die Kommission einzubringen. – Herzlichen Dank.
kommission II ist ein guter Anlass, hier heute erstmals in dieser Legislaturperiode über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zu debattieren.
Ich will allerdings daran erinnern, dass wir nur deshalb Gelegenheit dazu haben, weil die Freien Demokraten im Zuge der Gespräche über die Föderalismusreform I ihre Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes an eine Reform der föderalen Finanzbeziehungen gebunden haben. Allein diesem Umstand ist zu verdanken, dass jetzt auf der Ebene des Bundes eine Kommission eingerichtet worden ist, die sich der Frage der bundesstaatlichen Finanzen widmet.
Ich finde, es war richtig, dass die FDP darauf bestanden hat; das haben die Vorrednerin und die Vorredner hier auch bestätigt. Es war richtig, weil – wie Max Weber schon gesagt hat – in einem Bundesstaat die Finanzbeziehungen das sind, was die eigentliche Struktur am entscheidendsten bestimmt.
Da nimmt es Wunder, dass die Parteien der Großen Koalition – auch die Mitglieder der damaligen Bundesstaatskommission – die Finanzbeziehungen seinerzeit weitgehend aus den Beratungen herausgehalten haben. Denn über Aufgabenverschiebungen und Veränderungen bei Mischfinanzierungstatbeständen zu sprechen, ohne dabei an die Steuergesetzgebungskompetenzen und den Länderfinanzausgleich heranzugehen, ist schlechterdings kaum möglich. Das zeigt sich ja auch heute an dem Gehänge und Gewürge bei der Hochschulfinanzierung und der Finanzierung der Kinderbetreuung.
Ich will, weil es notwendig ist, einen Satz zum föderalen Leitbild sagen. Auch ich verwende den Begriff des Gestaltungsföderalismus. Bevor Sie Ihren Antrag in den Landtag eingebracht haben, haben die Freien Demokraten auf ihrem Landesparteitag einen Antrag mit der Überschrift „Für einen Gestaltungsföderalismus“ beschlossen. Als Autor des Beschlussvorschlages habe ich bewusst nicht den Begriff „Wettbewerbsföderalismus“ verwendet, weil Föderalismus immer wettbewerblich ist. Wettbewerbsföderalismus ist ein weißer Schimmel.
Länder konkurrieren immer um die Ansiedlung von Unternehmen. Sie konkurrieren immer um die Vermeidung bestimmter Kosten. Länder konkurrieren darum, dass ihren Bürgern eine bessere Lebensperspektive geboten wird als denen in anderen Ländern. Denn Länder müssen sich auch im Vergleich behaupten. Deshalb haben wir in ei
Das Problem in Deutschland war doch nur, dass die Länder nicht hinreichend Instrumente an der Hand hatten, um in einen ordentlichen Wettbewerb einzutreten. Bei Unternehmensansiedlungen haben sich die Länder viel zu häufig auf ineffiziente Struktur- und Beihilfepolitiken verlassen, statt die Rahmenbedingungen – etwa durch günstigere Steuersätze oder geringere Abgaben – zu gestalten.
Darum geht es uns, wenn wir jetzt über die föderalen Finanzbeziehungen sprechen, zuvörderst. Ich will das an wenigen Maßnahmen verdeutlichen.
Erstens. Frau Löhrmann, Sie haben zu Recht mehr Steuerautonomie für die Länderebene eingefordert. Dann müssen wir fairerweise aber auch sagen, dass damit Steuerwettbewerb verbunden ist. Diesen Steuerwettbewerb wollen wir. Sie haben zum Glück selbst die Schweiz als Beleg gebracht. Das führt nicht zu einem ruinösen Dumpingwettbewerb. Es führt aber dazu, dass alle Gebietskörperschaften ordentlicher mit ihren Finanzmitteln umgehen, weil sie sich vor ihren Steuerbürgern auch regional verantworten müssen. Da wird eher darauf geschaut, ob ich Schulden mache und über die Zinsbelastungen spätere höhere Steuerzahlungen in Kauf nehme oder ob ich bestimmte soziale Wohltaten beschließe, von denen ich weiß: Die Bürger müssen sie selbst bezahlen.
Es geht also darum – das Englische hat dafür einen schönen Begriff –, die „Tax-Eater“ und die „Tax-Payer“ miteinander zu versöhnen. Das geht nur dann, wenn die Kostenträger einer öffentlichen Maßnahme mit den Nutznießern weitgehend zusammenfallen. Fiskalische Äquivalenz sagen die Finanzwissenschaftler dazu. Und das wollen wir durch eine Steuerautonomie erreichen.
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass dezentralisierter Fiskus positive Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wachstum, auf die Staatsquote – es begrenzt die Staatsquote – und auf den Verschuldungsstand hat. Deshalb plädieren wir als Freie Demokraten dafür, den Ländern nicht nur ein Zuschlagsrecht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer einzuräumen, sondern auch alle Steuerarten, die den Ländern exklusiv zufließen, durch die Länder gestalten zu lassen – nicht was die Bemessungsgrundlage angeht, aber mindestens, was den Steuersatz angeht. Die Grunderwerbsteuer war ein erster Einstieg. Die Erb