Protokoll der Sitzung vom 23.05.2007

(Beifall von den GRÜNEN)

Genauso geht es auch beim Embryonenschutz um unsere Würde, nicht allein um die Würde des menschlichen Lebens, sondern ganz gezielt um unser aller Würde.

Glücklicherweise, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es einen sehr breiten gesellschaftlichen Konsens beim Tierschutz, aber auch in den anderen Fragen, sodass über Lockerungen nicht gesprochen wird. Ganz im Gegenteil: Beim Tierschutz werden auch Verschärfungen gefordert.

Meine Damen und Herren, es gab und gibt einen breiten Konsens bei der embryonalen Stammzellforschung. Der Kompromiss ist im Bundestag gefunden worden. Unsere Fraktion sieht im Nachgang zu der Anhörung im Bundestag vor wenigen Tagen keinen Bedarf für eine Änderung in diesem Bereich und deshalb auch keinen Bedarf für eine Bundesratsinitiative in die heute vorgeschlagene Richtung. Hinsichtlich einer Beteiligung an der europäischen Datenbank wäre das, wie Herr Kollege Henke ausgeführt hat, ohnehin überhaupt nicht notwendig gewesen. – Vielen Dank, dass wir die Zeit auch noch für meinen Redebeitrag verplempert haben.

(Beifall von den GRÜNEN – Sylvia Löhr- mann [GRÜNE]: Nein!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Groth. Hier wird keine Zeit verplempert, hier wird sachlich debattiert. – Der nächste Redner ist für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Witzel. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich

möchte die FDP-Landtagsfraktion Forschern aus Nordrhein-Westfalen die Beteiligung am internationalen Austausch ermöglichen. Deshalb unterstützen wir natürlich auch die Weiterentwicklung der europäischen Datenbank. Selbstverständlich ist all das, was sich im Bereich von Stammzellforschung und Embryonen bewegt, in der Wissenschaft ein ganz wichtiges Feld, bei dem es gilt, zukünftige Chancen für unsere Gesellschaft zu nutzen.

Wir werten das Engagement auf dem Gebiet der Europäischen Union als einen wichtigen Schritt für einen besseren Informationsaustausch der Wissenschaftler untereinander. Selbstverständlich haben wir auch die Hoffnung, dass die Debatte über die Stammzellforschung in Deutschland durch den internationalen Wissenschaftlerdialog profitieren und Befruchtung erfahren kann.

Gerade die Transparenz, die auch im Vordergrund dieses internationalen Wissenschaftleraustauschs steht, liegt uns am Herzen. Es kann nur in dem Rechtsrahmen, der auch skizziert worden ist, agiert werden: basierend auf geltenden Gesetzen, die politische Mehrheiten festlegen.

Der Antrag ist von der Substanz her völlig überflüssig, weil niemand innerhalb der Koalition der Erneuerung irgendwelche Beteiligungsbeschränkungen für Wissenschaftler am internationalen Austausch plant. Trotzdem gebietet es die Seriosität der parlamentarischen Arbeit, dass Initiativen, die immerhin bei der Oppositionsführerfraktion in diesem Hause Drucksachenrelevanz erreichen und plenar beraten werden, gründlich geprüft werden.

Genau das haben wir als FDP-Landtagsfraktion getan und einmal bei Annette Schavan im Ministerium nachgefragt, wo all die Beschränkungen und der Boykott herkommen sollen und wie der sich inhaltlich rechtfertige, was eine deutsche Beteiligung am europäischen Register für humane embryonale Stammzelllinien angehe. Aber Fehlanzeige! Auch dort beabsichtigt niemand, den internationalen Austausch von Forschern zu beschränken. Das heißt, das Problem, das die SPD-Landtagsfraktion, die durchaus schon gewichtigere Akzente bei der Technologiepolitik gesetzt hat als mit diesem Antrag, beschreibt, gibt es real überhaupt nicht. Es ist ein rein virtuelles Problem, das keiner Lösung bedarf, ein Pseudokonflikt, also ein Konflikt, der keiner ist.

Herr Kollege Witzel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Eumann?

Aber selbstverständlich. Von Herrn Eumann immer gerne.

Bitte schön.

Herr Witzel, herzlichen Dank. Kennen Sie die Position, die Frau Schavan im Rahmen der Beratung zum Siebten Europäischen Forschungsrahmenprogramms mit Blick auf die Förderung von Stammzellforschung im Jahr 2006 eingenommen hat, und kennen Sie das Abstimmungsergebnis der Mitgliedstaaten in diesem Fall?

Herr Eumann, Sie beschreiben mit Ihrer Frage zu Recht ein Feld, das inhaltlich diskutiert werden kann, nämlich, inwieweit in der perspektivischen Entwicklung beim Nutzen von Chancen im Bereich embryonaler Stammzellen die Bundesforschungsministerin Flexibilität zeigt und auch bereit ist, zukünftig Änderungen vorzunehmen. Die Debatte können wir führen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, weil es auch offen verschriftlicht ist – Kollege Henke hat es angesprochen –, dass wir in einigen Fragen programmatischer Bewertung, Herr Eumann, durchaus zu ähnlichen Zielen kommen, was die Frage angeht, zukünftige Potenziale der Stammzellforschung zu nutzen.

Das – den Hinweis gestatten Sie auch – hat aber nichts damit zu tun, dass hier das geltende Recht zur Anwendung kommt, das selbstverständlich von beiden Partnern der Koalition der Erneuerung akzeptiert wird. Wir verhalten uns rechtstreu. Wenn ich Ihre Frage bezüglich Ihres Antrags beantworten darf – so schließt sich der Kreis wieder –: Diesen Handlungsbedarf gibt es nicht. Anders ist es möglicherweise in einer zukünftigen perspektivischen Diskussion, wie in der Sachfrage, was potenzielle gesetzliche Neuregelungen des Bundes angeht, miteinander verfahren werden kann. Dies ändert aber nichts daran, dass dem Antrag selber die Relevanz und die Notwendigkeit einer Beratung fehlen.

Abgesehen davon: Wenn es hier Blockaden seitens des Bundesforschungsministeriums gäbe, wäre es wahrscheinlich richtig gewesen, auch einmal den Kontakt zu Ihrem Koalitionspartner zu suchen. Ich werte es natürlich als große Ehre, dass Ihr erster Ansprechpartner nicht Ihr Koalitionspartner ist, die SPD im Bund, sondern dass Sie sagen: Wenn Probleme gelöst werden müssen, wenden wir uns als ersten Adressaten an die Koalition der Erneuerung;

(Beifall von der FDP)

denn die hilft uns wirkungsvoller, in diesem Land voranzukommen. – Dem würden wir natürlich nicht widersprechen.

Aber Sie gestatten den Hinweis, dass es schon etwas komisch anmutet, wenn Sie, obwohl Sie im Bund mitregieren – das ist nun einmal Fakt –, regelmäßig zu allen möglichen Themen – nicht nur bei dieser konkreten Initiative – hier im Landtag Anträge stellen, die Koalition der Erneuerung möge bitte Bundesratsinitiativen starten. Das spricht wohl doch sehr dafür, dass Sie sich innerhalb Ihrer eigenen Parteistrukturen die Umsetzung Ihrer politischen Anliegen nicht so wirkungsvoll zutrauen, wie Sie das von uns hier in NordrheinWestfalen erwarten. Und das ist richtig.

Weil aber zu Recht auch eine inhaltliche Positionierung verlangt worden ist: Ich kann für die FDPLandtagsfraktion erklären, dass das, was für uns auch schon in der Vergangenheit richtig war, noch heute stimmt. Wir wollen die Chancen von Forschung und Technologie möglichst weitreichend nutzen. Deshalb haben wir ausdrücklich ein offenes Verständnis im Umgang mit Forschungsfragen, mit Innovationsfragen, auch im Bereich embryonaler Stammzellen. Wir wollen keine Kultur haben, bei der immer nur anhand von Risikoprüfungen Zukunftschancen und Optionen verbaut werden, sondern wir wollen sehr wohl auch eine politische Debatte über die Risiken führen, die man eingeht, weil man Innovationen eben nicht nutzt, sondern brachliegen lässt. Ich glaube, das gilt für den sensiblen Bereich der Biomedizin in ganz besonderer Weise.

In diesem Sinne werden wir uns weiterhin einsetzen und werden Ihren Antrag im weiteren Beratungsverfahren im Ergebnis natürlich ablehnen, weil es für die konkreten Forderungen keine Grundlage gibt. Was den Dialog in der Sache angeht, so müssen wir uns den zukünftigen Herausforderungen stellen. Wenn Sie dort anders als bei diesem Verfahrensantrag sachdienliche Hinweise zu geben haben, werden wir uns auch gerne in der gebotenen Sachlichkeit damit auseinandersetzen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dr. Pinkwart das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem sehr wichtigen, einem auch sehr ernst zu nehmenden The

ma zu tun. Das hat ja auch schon die Debatte bestimmt. Wir nehmen seitens der Landesregierung alle Beiträge zu dem Thema sehr ernst. Deswegen möchte ich mich sehr ernsthaft mit dem beschäftigen, was uns vorliegt, nämlich mit dem Antrag der SPD-Fraktion, zu dem ich seitens der Landesregierung Stellung nehmen möchte.

Mich wundert, was die SPD-Fraktion veranlasst hat, anzunehmen, dass deutsche und insbesondere nordrhein-westfälische Forscherinnen und Forscher bei dem geplanten EU-Register für humane embryonale Stammzellen behindert werden könnten oder dass sie gar „negative Folgen“ zu befürchten hätten. Zur Klarstellung möchte ich drei Punkte anführen.

Erstens. Ob und in welchem Umfang Wissenschaftler von diesem neuen Informationsmedium in ihrer Arbeit unterstützt werden können, hat mit der Gesetzgebung zur Stammzellenforschung in ihren Heimatländern nichts zu tun, obwohl sie zum Teil Gegenstand der Debatte geworden ist. Im Übrigen ist sie in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Eine Rolle spielt das überall dort, wo es um konkrete Forschungsarbeit geht. Aber genau darum geht es bei dem von der SPDFraktion angesprochenen Thema eben nicht. Es handelt sich hier nicht um ein originäres Forschungsvorhaben, sondern um den Aufbau eines Informationsmediums.

An dem Projekt sind nach Auskunft der EUKommission zehn europäische Mitgliedstaaten beteiligt, und zwar nicht nur all diejenigen Staaten, deren Rechtsvorschriften die Etablierung von humanen embryonalen Zellenlinien erlauben, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland mit der Ihnen bekannten Gesetzeslage. Weitere Nicht-EU-Staaten – das ist bereits von Herrn Kollegen Henke angesprochen worden – wie Israel, Schweiz, USA und Australien wollen sich ebenfalls an diesem Register beteiligen.

Zweite Klarstellung: Ich weiß nicht, wie Sie vonseiten der SPD-Fraktion darauf kommen, deutsche Forscher riskierten Haftstrafen, wenn sie sich an diesem Projekt beteiligten. Deutschland ist an diesem Register nämlich nicht nur beteiligt, sondern – das hat Herr Henke ebenfalls schon gesagt – eine deutsche Forschungseinrichtung zählt sogar zu einem der beiden Koordinatoren des Projektes. Es handelt sich um das Zentrum für Regenerative Therapien in Berlin/Brandenburg. Es wäre kaum vorstellbar, dass wir Kollegen einladen, sich an etwas zu beteiligen, womit sie sich strafbar machen würden.

Dritte Feststellung zum Antrag der SPD-Fraktion: Da es um Transparenz geht, wird die Datenbank allen Interessierten zugänglich sein. Also auch hier keine irgendwie geartete Differenzierung, die beim Nutzerkreis irgendjemanden bevorzugen oder benachteiligen würde! Es wird eine öffentlich zugängliche Website geben, die hochwertige Daten über die Zelllinien zur Verfügung stellt, etwa Angaben zur Herkunft und Kontaktdaten. Diese Seite wird auch über die relevanten wissenschaftlichen Entwicklungen, etwa über klinische Versuche, Auskunft geben. Auch hier gilt übrigens: Die Nutzung des Registers wird weder durch das Stammzellgesetz noch durch das Embryonenschutzgesetz verboten und ist nicht strafbar.

Aus all diesen Gründen kann ich nicht erkennen, dass bei diesem wichtigen Vorhaben irgendeine Behinderung mit negativen Folgen für deutsche oder nordrhein-westfälische Wissenschaftler zu befürchten ist. Im Gegenteil!

(Beifall von der FDP)

EU-Forschungskommissar Potočnik hat darauf hingewiesen, dass das Register dazu beitragen wird, die vorhandenen Zelllinien möglichst effektiv zu nutzen und nicht unnötig neue Linien zu erzeugen. Er hat zudem darauf hingewiesen, dass das Register helfen wird, einheitlich internationale Normen für die Charakterisierung der Linien durchzusetzen, was für Fortschritte auf dem Feld neuer Therapien unerlässlich ist.

Dieses Vorhaben verdient nationale Unterstützung aus Deutschland. Das erhält sie auch, nicht zuletzt durch die Beteiligung an der Koordination. Im Ergebnis werden deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie ihre Kollegen in der EU und im internationalen Ausland dadurch in ihrer Arbeit unterstützt werden.

Lassen Sie mich abschließend auf Frau Kollegin Schavan eingehen: Sie hat die Entscheidung der deutschen Bundesregierung für die europäische Ebene so herbeigeführt, wie sie getroffen worden ist. Sie ist Ihnen bekannt. Der Parlamentarische Staatssekretär Rachel hat sich heute am MaxPlanck-Institut in Münster für die Bundesregierung zur Fortentwicklung des Stammzellgesetzes eingelassen. Daraus – Herr Eumann, wenn Sie das einmal nachvollziehen – werden Sie ableiten können, was die von Ihnen mitgetragene Bundesregierung in dieser wichtigen Angelegenheit zur Grundsatzfrage denkt. Im Übrigen gab es dazu eine hervorragende Anhörung im Deutschen Bundestag. Vielleicht sollten Sie Ihre mehr parteipolitisch orientierten Einlassungen nach Berlin weiterleiten, damit wir sehen können, wie sich der dort

für Gesetzgebung zuständige Akteur in dieser Grundsatzfrage verhält. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/4349 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisung ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

15 Chancengleichheit verbessern – BAföG 2007 erhöhen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/3496

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/4354

Dieser Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses liegen Ihnen nunmehr vor.

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Abgeordneten Schultheis das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion „Chancengleichheit verbessern – BAföG 2007 erhöhen“ behandelt ebenfalls ein Thema, Herr Kollege Witzel, das natürlich sowohl den Bund als auch das Land beschäftigt. Aber wir sehen unsere Aufgabe als Landtagsabgeordnete – und das sollten Sie auch – zuvörderst darin, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landes NordrheinWestfalen zu vertreten. Das schließt nicht aus – davon können Sie ausgehen –, dass wir die Kon

takte mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Bund, in Europa und überall sonst effektiv nutzen für unsere politische Arbeit und natürlich auch für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Unser Antrag hat verschiedene Stufen der Beratung im Fachausschuss durchlaufen. Plenar wird er zum ersten Mal beraten. Aber er hat von Januar bis heute sicherlich nicht an Aktualität verloren. Ganz im Gegenteil: Die Presseberichterstattung des gestrigen Tages hat gezeigt, wie aktuell unser Antrag ist. Man könnte schon fast vermuten, dass wir mit unseren Kollegen im Bundestag abgesprochen hätten, dass das Thema heute auf der Tagesordnung und zur Abstimmung steht, Herr Kollege Witzel.